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      Institut für Ernährungswissenschaften
Universität Wien, Althanstr. 14, A-1090 Wien

       
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Diplomarbeiten / Masterarbeiten

Die folgenden Richtlinien dienen der Orientierung bei der Verfassung von Master- bzw. Diplomarbeiten. Im Einzelnen sind Aufbau und Vorgehensweise mit den Betreuern abzustimmen.

Die administrativen Regelungen und Titelvorschriften finden Sie auf der Homepage des SSC Lebenswissenschaften, bitte beachten Sie die entsprechenden Einreichfristen.

Als Master- bzw. Diplomarbeitsbetreuer kommen nur habilitierte Universitätslehrer in Frage, die ein Fach im Umfang von mindestens zwei Wochenstunden im 2. Studienabschnitt vertreten. Master- bzw. Diplomarbeiten, die bei anderen Universitätsangehörigen, oder extern betreut werden, müssen von einem Universitätslehrer entsprechend der obigen Angabe offiziell übernommen werden. Ausnahmen von dieser Regel sind möglich, müssen aber durch die Studienpräses (über die SPL) genehmigt werden.
Dem Fach, das der Master- bzw. Diplomarbeitsbetreuer im Studienplan vertritt, entstammt auch der Prüfungsstoff in der Master- bzw. Diplomprüfung.

Beginn und Dauer Es ist sinnvoll, mit der Masterarbeit frühestens im 3. Semester, mit der Diplomarbeit im 7. Semester, vorzugsweise nach Absolvierung aller Pflichtlehrveranstaltungen im 2. Studienabschnitt, zu beginnen.
Die Dauer der Master- bzw. Diplomarbeit sollte ein Semester nicht überschreiten, dies hängt jedoch sehr von der Art und dem Thema der Master- bzw. Diplomarbeit ab.
Themavergabe Master- bzw. Diplomarbeiten dürfen von habilitierten Lehrbeauftragten (Univ.-Doz., ao. Univ.-Prof., Univ.-Prof., o. Univ.-Prof) vergeben werden, die mit mindestens einer Lehrveranstaltung im Ausmaß von 2 Semesterstunden im jeweiligen Studienplan vertreten sind. Ausnahmen hiervon sind möglich, diese müssen jedoch von der Studienpräses genehmigt werden (Ansuchen auf Aufnahme in die Prüfungskommission).
Externe Diplomarbeiten Externe Master- bzw. Diplomarbeiten, z.B. in der Industrie oder im Ausland, sind selbstverständlich möglich. Hier muss jedoch ein Betreuer gefunden werden, der das Master- bzw. Diplomarbeitsthema inhaltlich in der Master- bzw. Diplomprüfung vertreten kann und die obigen Voraussetzungen erfüllt, bzw. muss beantragt werden, den externen Master- bzw. Diplomarbeitsbetreuer in die Prüfungskommission auf zu nehmen. In der Praxis hat es sich bewährt, bei externen Master- bzw. Diplomarbeiten einen Betreuer aus den Lehrbeauftragten des Studienplanes zu wählen, der bereit ist, die offizielle Betreuung der Master- bzw. Diplomarbeit zu übernehmen.
Formulare

Die offizielle Anmeldung der Diplomarbeit erfolgt durch das Formular "Übernahme des Diplom-/Master-Arbeitsthemas". Erst mit dem vollständig ausgefüllten und vom SPL genehmigten Formular sollte mit der Bearbeitung des Themas begonnen werden.

INFOBLATT FÜR EINREICHUNG HOCHSCHULSCHRIFTEN:
http://ssc-lebenswissenschaften.univie.ac.at/fileadmin/user_upload/SSC/SSC_Leben/Infoblatt_Einreichung_und_Abschluss_Diplom_Master.pdf

Aufbau der Diplomarbeit  
Gliederung:

Vor der endgültigen Ausarbeitung des vergebenen Themas ist dem Betreuer eine Gliederung vorzulegen.

Die Master- bzw. Diplomarbeit ist entsprechend nachfolgender Gliederung einheitlich zu gestalten:

Masterarbeiten dürfen KEINE Literaturarbeiten sein.

  • bei experimentellen und empirischen Master- bzw. Diplomarbeiten:
    • Einleitung und Fragestellung
      Literaturübersicht
      Material und Methoden
      Ergebnisse und Diskussion
      Schlußbetrachtung
      Zusammenfassung

      Literaturverzeichnis

      (mitgebundener) Lebenslauf

bei Literaturarbeiten:

    Einleitung und Fragestellung
    einzelne Stichpunkte
    Schlußbetrachtung
    Zusammenfassung
    Literaturverzeichnis

    (mitgebundener) Lebenslauf

Titelblatt siehe "Titelblattvorschriften" auf der Homepage des SSC Lebenswissenschaften:
http://ssc-lebenswissenschaften.univie.ac.at/formulare-und-infoblaetter-download/diplom-und-masterstudium/
Inhaltsverzeichnis, Verzeichnis der Abbildungen, Verzeichnis der Tabellen, Abkürzungsverzeichnis Die Seiten des Inhaltsverzeichnisses, des Abbildungsverzeichnisses, des Tabellenverzeichnisses und des Abkürzungsverzeichnisses sind mit römischen Ziffern zu nummerieren. In das Inhaltsverzeichnis ist jede Überschrift aufzunehmen und mit der entsprechenden Seitenzahl versehen anzugeben. Gleiches gilt für das Verzeichnis der Tabellen und der Abbildungen. Ein Abkürzungsverzeichnis muss dann erstellt werden, wenn Abkürzungen verwendet werden, die nicht allgemein geläufig (z.B. Enzymbezeichnungen) oder die nicht im Text beim ersten Erscheinen erklärt werden. Bei der Verwendung international gebräuchlicher Abkürzungen von Enzymen u.a. (bio-)chemischen Substanzen sind die Vorschriften der IUPAC einzuhalten. Bei Enzymen ist darüber hinaus die EC-Nummer mit anzugeben.
Einleitung und Fragestellung In der Einleitung und Fragestellung soll kurz (1-2 Seiten) in die Problematik und den Versuchsansatz eingeführt werden.

Literaturüberblick

Der Literaturüberblick soll einen Einblick in bisher unternommene Untersuchungen mit themenrelevanten Ansätzen und - falls nötig - eine kurze Einführung in kompliziertere, grundlegende Zusammenhänge liefern. Aus dem Literaturüberblick soll deutlich werden, wie der derzeitige Forschungsstand zu dem entsprechenden Thema ist und in welchem Sinne die erstellte Arbeit eine Ergänzung und/oder Weiterführung der aktuellen Erkenntnisse darstellt. Er soll maximal ein Drittel der gesamten Arbeit umfassen.
Material und Methoden Im Material- und Methoden-Teil werden das Untersuchungsmaterial (Probanden, Versuchstiere, Lebensmittel, usw.), deren Versorgung oder Bearbeitung, alle verwendeten Hilfsmittel (Geräte und Chemikalien soweit für das Verständnis der angewandten Methoden erforderlich) und jede angewandte Methode mit dem Bestimmungsprinzip aufgeführt. Bei Methoden, die nicht der üblichen laborchemischen, klinisch-chemischen oder biochemischen Praxis entstammen, sind darüber hinaus Reaktionsgleichungen, Berechnungsgrundlagen und genaue Vorgehensweisen anzugeben. Für alle angewandten Methoden ist ein Variationskoeffizient zu ermitteln und anzugeben.
Bei empirischen Arbeiten sind angewandte Methoden wie Fragebogen, FFQ, ... anzugeben.
Teil dieses Kapitels ist auch die Angabe der verwendeten statistischen Rechen- und Auswertungsverfahren mit allen Voraussetzungs- und Anschlusstests mit Angabe des zur Auswertung verwendeten Statistikprogramms.
Ergebnisse und Diskussion In diesem Kapitel sind alle während der Arbeit ermittelten Ergebnisse unter der Angabe statistisch signifikanter Unterschiede tabellarisch oder grafisch darzustellen und zu beschreiben. Die eigenen Ergebnisse sollen unter Einbeziehung relevanter Studien aus der Literatur diskutiert werden und es sollen Überlegungen zur Erklärung erzielter Ergebnisse angestellt werden. Alle Vergleiche mit Studien aus der Literatur sind mit den entsprechenden Quellen zu belegen. Längere, nicht belegte Abschnitte sind als eigene Hypothesen und Erklärungsansätze zu betrachten.
Schlußbetrachtung Die Schlussbetrachtung faßt die wesentlichen Aussagen der Arbeit zusammen, beantwortet die im Kapitel Einleitung und Fragestellung gestellten Fragen und liefert grundlegende Erklärungsansätze und neue Aspekte, die sich aus den eigenen Untersuchungen ergeben.
Zusammenfassung Die ganze Arbeit ist auf maximal 1-2 Seiten zusammenzufassen. Aufzuführen sind das Untersuchungsmaterial, wichtige Methoden und die wesentlichsten Ergebnisse. Die Zusammenfassung soll einen informativen Überblick über die in der Arbeit angesprochenen Themen liefern.
Die Arbeit muss eine in deutscher und englischer Sprache verfasste  Zusammenfassung (Summary) enthalten. Wird die Arbeit in englischer Sprache verfasst, steht die deutsche Zusammenfassung im Anschluss an die Summmary.
Literaturverzeichnis Jede verwendete Literaturstelle ist zu zitieren, wobei wörtliche Zitate nach Möglichkeit vermieden werden sollten, andernfalls unbedingt in Anführungszeichen gestellt werden müssen.
Im Text wird zitiert: bei einem Autor [NAME, Jahr], bei zwei Autoren [1. AUTOR und 2. AUTOR, Jahr], bei mehreren Autoren [1. AUTOR et al., Jahr].
Allgemeine Anmerkungen zum Zitieren

Grundsätzlich darf nur Literatur zitiert werden, die auch für die Erstellung der Diplomarbeit verwendet wurde. Einheitliche Regelungen für das Zitieren gibt es leider nicht, aber eine Orientierung an folgende Punkte mag eine Hilfe sein:

  • Allgemeine Zitierregeln finden Sie unter Instructions for Authors of the American Journal of Clinical Nutrition. Dort finden Sie auch Angaben, wie Zitate aus dem Internet zu behandeln sind.
  • Jede Aussage, bei der konkrete Daten genannt werden, sollte mit der Quelle, aus der diese Daten stammen, belegt werden, es sei denn, es handelt sich um Daten, die allgemein bekannt sind.
  • Jede wissenschaftliche Kernthese ist mit der entsprechenden Quelle zu belegen, es sei denn, es handelt sich um (natur)wissenschaftliche Allgemeinbildung.
  • In der Regel wird davon ausgegangen, dass ein Zitat am Ende eines Absatzes sich auf den gesamten vorherigen Absatz bezieht. Es ist daher nicht erforderlich, innerhalb eines Absatzes eine einzige Quelle nach jedem Satz zu wiederholen, umgekehrt ist es aber bei der Verwendung verschiedener Quellen innerhalb eines Absatzes selbstverständlich erforderlich, diese an der jeweiligen Stelle anzugeben.
  • Wörtliche Zitate sollten vermieden werden. Eine Übertragung aus dem Englischen ist kein wörtliches Zitat. Es gibt (wenige) Ausnahmen, bei denen eine Formulierung so treffend gemacht wurde, dass ein wörtliches Zitat akzeptabel ist, in diesem Falle ist das Zitat dann in Anführungszeichen anzugeben (und selbstverständlich unter Angabe der Quelle!).
  • Bei Tabellen und Abbildungen sind die Quellen ebenfalls anzugeben, bei unveränderter Übernahme ohne weitere Zusätze, bei Veränderungen entweder mit dem Zusatz modifiziert nach (mod. nach [...]) oder unter Angabe aller verwendeter Quellen.
  • Vermeiden Sie das Zitieren von unnötig vielen Quellen für einzelne Aussagen. Es ist zwar in manchen Fällen erforderlich, einer Aussage durch die Angabe mehrer Quellen mehr Gewicht zu verleihen bzw. deren Bedeutung und wissenschaftliche Tragweite zu demonstrieren, aber auch in diesen Fällen reichen drei Zitate neueren Datums in der Regel aus.
  • Verwenden Sie Zitate aus Lehrbüchern nur in Ausnahmefällen.
  • Achten Sie bei der Nennung von "neuerer Literatur", "vor kurzem durchgeführten Studien", "neuen Erkenntnissen" usw. darauf, dass Ihre Literaturhinweise diesem zeitlichen Rahmen entsprechen. Literaturangaben aus den 90er Jahren sind keine neueren Erkenntnisse mehr.
  • Bei Problemfällen setzen Sie sich am besten mit Ihrem Master- bzw. Diplomarbeitsbetreuer oder der SPL in Verbindung.
Zitierweise

bei Zeitschriften:
alle Autoren, Nachnamen in Kapitälchen oder Großbuchstaben vorangestellt, Initialen. Titel des Beitrages. Zeitschriftentitel (bei Verwendung von Abkürzungen ist das internationale Abkürzungsverzeichnis des Index Medicus zu verwenden), Erscheinungsjahr; Jahrgang: Seiten.

Beispiel:
ELMADFA I, BOTH-BEDENBENDER N, SIERAKOWSKI B, STEINHAGEN-THIESSEN E. Die Bedeutung von Vitamin E im Alter. Z Gerontol 1986; 19: 206-214.
im Text: [ELMADFA et al., 1986]
ELMADFA I, SCHWALBE P. Einige Aspekte der Bioverfügbarkeit von Ó-Tocopherol. Fat Sci Technol 1989; 91: 402-407.
im Text [ELMADFA und SCHWALBE, 1989]

bei Monographien:
alle Autoren, Nachnamen in Kapitälchen oder Großbuchstaben vorangestellt, Initialen. Titel, Verlag, Erscheinungsort. Erscheinungsjahr; Seiten.

Beispiel:
ELMADFA I, BOSSE W. Vitamin E. Wiss. Verlagsgesellschaft, Stuttgart, 1985; 59-65.
im Text: [ELMADFA und BOSSE, 1985]

bei Büchern:
alle Autoren des zitierten Kapitels, Nachnamen in Kapitälchen oder Großbuchstaben vorangestellt, Initialen, Titel des Beitrages, Titel des Buches, Herausgeber in Klammern, Verlag, Erscheinungsort, Erscheinungsjahr; Seiten.

Beispiel:
ELMADFA I, KÖNIG J. Vitamin C und Vitamin E in der Tumorgenese. In: Ernährung und Tumorerkrankungen (Schauder P, Hrsg). Karger Verlag, Basel, 1991; 133-146.
im Text: [ELMADFA und KÖNIG, 1991]

 

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Sprache Master- bzw. Diplomarbeiten sind in deutscher oder englischer Sprache zu verfassen, bei letzterem wird aber empfohlen, dies nur nach Absprache mit dem Betreuer und den Prüfern durchzuführen. Zweisprachige Arbeiten sind nicht zulässig.
Umfang Es existieren keine Richtlinien über die erforderliche Seitenzahl einer einzureichenden Arbeit. Grundsätzlich gilt: Zusammenhänge kurz und prägnant darstellen. Der Nachweis eines wissenschaftlichen Unterscheidungsvermögens von wichtigen und unerheblichen Details ist Bestandteil der Bewertung.
Lebenslauf Für die Vereinbarung eines Prüfungstermins für die Master- bzw. Diplomprüfung benötigen Sie Ihre Zusammenfassung auf Diskette in deutscher UND englischer Sprache, sowie einen lückenlosen und unterschriebenen Lebenslauf.

Diese Richtlinien gelten für alle Master- bzw. Diplomarbeiten dieses Instituts. Sie gelten auch für Arbeiten, die an anderen Instituten der Fakultät für Lebenswissenschaften der Universität Wien bzw. anderen Fakultäten und Universitäten durchgeführt und für das Master- bzw. Diplomstudium Ernährungswissenschaften bzw. das Lehramtsstudium Haushaltsökonomie und Ernährungslehre eingereicht werden.

         
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Modified on 08.05.2007 , by