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      Institut für Ernährungswissenschaften
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Studienplan für das Lehramtsstudium "Haushaltsökonomie und Ernährung"

Allgemeine Anmerkungen
Der neue Studienplan im einzelnen
1. Qualifikationsprofil
2. Aufbau des Studiums
3. Akademische Grade
4. Lehrveranstaltungen (eigentlicher Studienplan)

Erster Studienabschnitt
Zweiter Studienabschnitt
Pflichtschwerpunkt
Wahlschwerpunkte
Freie Wahl
Zulassungsvoraussetzungenngen
5. Studieneingangsphase
6. Prüfungsordnung

Allgemeine Anmerkungen Der Studienplan für das Lehramtsstudium "Haushaltsökonomie und Ernährung" ist Bestandteil des Gesamtstudienplanes für das Lehramtsstudium an der Fakultät für Naturwissenschaften und Mathematik.
  Der neue Studienplan im einzelnen:
1. Qualifikationsprofil Die Lehramtsstudien der naturwissenschaftlichen und mathematischen Unterrichtsfächer dienen der fachlichen, fachdidaktischen und pädagogischen Berufsausbildung unter Einschluß einer schulpraktischen Ausbildung in zwei Unterrichtsfächern für das Lehramt an Höheren Schulen. Als Fachleute für die Vermittlung naturwissenschaftlich-mathematischer Kenntnisse erwerben die Absolventinnen und Absolventen jedoch auch Qualifikationen, die ihnen andere Berufsmöglichkeiten eröffnen. Beispiele hierfür sind Lehrtätigkeit an anderen Schultypen oder in der Erwachsenenbildung, Öffentlichkeitsarbeit in Unternehmen einschlägiger Bereiche oder Tätigkeit im Wissenschaftsjournalismus und -management.
Das primäre Ziel des Studiums ist der Erwerb eines breiten, wissenschaftlich fundierten Grundlagenwissens des jeweiligen Unterrichtsfachs. Diese Ausbildung soll die Absolventinnen und Absolventen befähigen, der wissenschaftlichen Entwicklung des Fachs in den Jahren ihres Berufslebens zu folgen und so ihr Unterrichtsfach stets eigenständig aktualisieren zu können. Von den Absolventinnen und Absolventen wird das Bestreben nach einer engagierten und optimalen Ausübung ihres Berufs und die Bereitschaft zur berufsbegleitenden Fortbildung erwartet. Die Studien orientieren sich sowohl am Forschungsgegenstand der beteiligten Fächer als auch am Lehrplan der höheren Schulen.
Für die naturwissenschaftliche Methodik ist der Gewinn von Erkenntnissen durch genaue und systematische Naturbeobachtung charakteristisch. Die Absolventinnen und Absolventen sind mit den grundlegenden Experimenten vertraut und können die Phänomene ihres gewählten Fachs experimentell demonstrieren sowie Schülerexperimente anleiten. Dies schließt den sicheren Umgang mit Geräten und Gefahrenquellen sowie Verantwortungsbewußtsein für die Sicherheit der Schülerinnen und Schüler ein.
Die Naturwissenschaften und die Mathematik haben einen festen Platz in der an Höheren Schulen vermittelten Allgemeinbildung. Sie sind für das Verständnis der Vorgänge des täglichen Lebens notwendig und sie haben Bedeutung für eine Vielzahl technischer, ingenieurwissenschaftlicher, medizinischer, biologischer und pharmazeutischer Berufe, wie auch für die Entwicklung der Philosophie und der Wissenschaftstheorie. Jedes Gemeinwesen profitiert davon, daß seine Bürgerinnen und Bürger ein gewisses mathematisch-naturwissenschaftliches Grundverständnis besitzen, das eine sachorientierte Meinungsbildung und Mitentscheidung ermöglicht. Dies schließt auch die Auseinandersetzung mit der Frauen- und Geschlechterforschung in den Naturwissenschaften ein. Von Lehrkräften wird erwartet, daß sie ihr Fach in interdisziplinäre Zusammenhänge stellen können. Die freien Wahlfächer bieten die Möglichkeit, fachübergreifendes Wissen und entsprechende Kompetenzen zu erwerben.
Neben der unabdingbaren fachlichen Kompetenz erfordert die Vermittlung der Fachkenntnisse aber auch didaktische, sprachliche und soziale Kompetenz, insbesondere hinsichtlich der Überwindung von veralteten Geschlechterrollen. Die Absolventinnen und Absolventen haben eine Schulung in den modernen Grundlagen und Methoden der Fachdidaktik und Pädagogik sowie eine schulpraktische Ausbildung erfahren und kennen die wesentlichen rechtlichen Grundlagen ihrer Tätigkeit als Lehrkräfte und Prüferinnen oder Prüfer ihrer Schülerinnen oder Schüler.
Durch die Wahl einer Diplomarbeit in einem der gewählten Unterrichtsfächer können die Studierenden das Wissen in einem Spezialgebiet vertiefen und allgemeine Einblicke in die wissenschaftliche Forschung gewinnen

2. Gemeinsame Bestimmungen für alle Unterrichtsfächer

2.1. Rechtsgrundlagen

Gesetzliche Grundlage ist das Universitätsstudiengesetz 1997, das Universitätsorganisationsgesetz 1993, das Allgemeine Verwaltungsverfahrensgesetz 1991, sowie die Verordnungen der Bundesministerin oder des Bundesministers für Wissenschaft und Verkehr über die Einrichtung von Studien in der jeweils geltenden Fassung. Rechtsgrundlage sind weiters die Beschlüsse des Akademischen Senates und des Fakultätskollegiums der Fakultät für Naturwissenschaften und Mathematik der Universität Wien sowie der Wirtschaftsuniversität Wien.

2.2. Aufbau des Studiums

Die Studien sind in der Weise organisiert, daß die Lehrveranstaltungen jedes Abschnittes in jeweils zwei Semestern absolviert werden können (das schließt die Diplomarbeit nicht mit ein), sodaß die Unterrichtsfächer nicht nur parallel, sondern auch sequentiell studiert werden können.

a. Erster Studienabschnitt
Der Erste Studienabschnitt dient der Grundausbildung. Die Studiendauer des Ersten Studienabschnittes beträgt 4 Semester. Der Erste Studienabschnitt wird mit der Ersten Diplomprüfung abgeschlossen.

b. Zweiter Studienabschnitt
Der zweite Studienabschnitt dient der Weiterführung, der Vertiefung und der speziellen Ausbildung, sowie der Berufsvorbereitung für das Lehramt an höheren Schulen. Die Studiendauer des Zweiten Studienabschnittes beträgt 4 Semester bzw. für das Unterrichtsfach, in dem die Diplomarbeit abgefaßt wird, 5 Semester. Die Abfassung der Diplomarbeit soll in 6 Monaten möglich sein. Der Zweite Studienabschnitt und das Studium wird mit der Zweiten Diplomprüfung abgeschlossen.

2.3. Akademische Grade

Sofern das Thema der Diplomarbeit aus einem naturwissenschaftlichen oder mathematischen Unterrichtsfach gewählt wurde, ist den Absolventinnen oder Absolventen des Lehramtsstudiums der akademische Grad .Magistra der Naturwissenschaften. oder .Magister der Naturwissenschaften., lateinische Bezeichnung .Magistra rerum naturalium. oder .Magister rerum naturalium., zu verleihen.

2.4. Arten und Typen von Lehrveranstaltungen

Im Unterschied zum AHStG verzichtet das UniStG auf eine Definition von Lehrveranstaltungsarten (Vorlesung, Übung, Seminar, Proseminar, ...) und überläßt dies den Studienkommissionen. In Übereinstimmung mit dem Gesetzgeber erscheint aus unserer Sicht eine Unterscheidung traditioneller Art problematisch bis kaum möglich zu sein. Zum einen lassen sich die verschiedenen Arten von Lehrveranstaltungen kaum eindeutig definieren bzw. voneinander abgrenzen. Zum anderen geht die Entwicklung eindeutig in Richtung integrierter Lehrveranstaltungen, die nach traditioneller Diktion als Kombination von etwa Vorlesung plus Seminar plus Übung (oder ähnlich) zu bezeichnen wären. Im vorliegenden Studienplan wird primär nur zwischen zwei Arten von Lehrveranstaltungen unterschieden, die in ihrer Definition unmittelbar auf die Prüfungsordnung Bezug nehmen: LV mit punktueller LV-Prüfung am Ende der LV sowie LV mit immanentem Prüfungscharakter. Wo es aufgrund didaktischer Notwendigkeiten notwendig erscheint, werden genauere Definitionen gegeben.

Lehrveranstaltungen der Art "LP" sind mit einer Lehrveranstaltungs-Prüfung nach dem Ende der Lehrveranstaltung abzuschließen. Sie dienen der Einführung in die Tatsachen, Methoden und Lehrmeinungen verschiedener Teilbereiche des Studiums.

Lehrveranstaltungen der Art "IP" besitzen immanenten Prüfungscharakter. Sie dienen der exemplarischen Vertiefung der Lehrinhalte, wobei die Studierenden in angemessenem Ausmaß zur Mitarbeit und zum eigenständigen Lösen konkreter Aufgaben angehalten werden. Die Leistungsfeststellung erfolgt im Rahmen der Lehrveranstaltung (Mitarbeit usw.), nicht ausschließlich durch eine punktuelle Prüfung.

Folgende Typen von Lehrveranstaltungen sind vorgesehen:

VO Vorlesungen: Vorlesungen führen in didaktische aufbereiteter Weise in Teilbereiche des Faches und seiner Methoden ein.
KO Konversatorien: Dienen zur Wiederholung und Erläuterung von Lehrinhalten.
UE Übungen: In Übungen werden durch selbständige Arbeit Fertigkeiten erworben und die praktische Auseinandersetzung mit wissenschaftlichen Inhalten gefördert. Übungen können auch außerhalb des Studienorts bzw. im Gelände stattfinden.
SE Seminare: Diese dienen der wissenschaftlichen Auseinandersetzung mit Inhalten und Methoden eines Teilgebietes des Faches durch Referate und schriftliche Arbeiten.
PS Proseminare: Dienen der wissenschaftlichen Vertiefung von erlernten Stoffinhalten.
EX Exkursionen: Dienen der Veranschaulichung von Themenbereichen außerhalb des Studienortes bzw. im Gelände.
ID Interdisziplinäre Projekte:Solche Projekte verbinden fachwissenschaftliche, fachdidaktische und schulpraktische Zielsetzungen.

Kombinierte Lehrveranstaltungen verbinden die Zielsetzungen der einzelnen Lehrveranstaltungen.

Falls es sich durch die räumliche und personelle Situation nicht anders ergibt, gilt für Parallellehrveranstaltungen im selben Studienjahr eine Teilungszahl von 20. Sind Lehrveranstaltungen gefährlich und/oder besonders lehr- und/oder geräteintensiv gilt eine Teilungszahl von 10.

2.5. Prüfungsordnung

Entsprechend dem UniStG sind
Lehrveranstaltungsprüfungen die Prüfungen, die dem Nachweis der Kenntnisse und Fähigkeiten dienen, die durch eine einzelne Lehrveranstaltung vermittelt wurden, Fachprüfungen hingegen die Prüfungen, die dem Nachweis der Kenntnisse und Fähigkeiten in einem Fach dienen, wobei Fächer thematische Einheiten sind, deren Inhalt und Methodik im Regelfall durch mehrere zusammenhängende Lehrveranstaltungen vermittelt werden.
Diplomprüfungen sind die Prüfungen, mit deren positiver Beurteilung ein Studienabschnitt abgeschlossen wird. Gesamtprüfungen dienen dem Nachweis der Kenntnisse und Fähigkeiten in mehr als einem Fach.

a. Erste Diplomprüfung
Die Prüfungen der Ersten Diplomprüfung werden abgelegt
(1) durch die erfolgreiche Teilnahme an den vorgeschriebenen Lehrveranstaltungen der Art .IP. (.immanenter Prüfungscharakter.).
(2) durch Lehrveranstaltungsprüfungen über den Stoff der im Stundenrahmen für das jeweilige Fach vorgeschriebenen Lehrveranstaltungen der Art .LP.
oder
durch Fachprüfungen bei einer Prüferin oder einem Prüfer mit entsprechender Lehrbefugnis, wobei der Stoff dieser Fachprüfung(en) nach Inhalt und Umfang mit dem der Lehrveranstaltungen vergleichbar sein muß, welche dadurch ersetzt werden (die entsprechenden Stundenzahlen sind auf dem Prüfungszeugnis anzugeben).
oder
durch eine kommissionelle Gesamtprüfung am Ende des Studienabschnittes vor dem Prüfungssenat.
Auch eine Kombination der unter (2) angeführten Prüfungstypen ist möglich. Es können auch Prüfungen über einzelne Lehrveranstaltungen durch Fachprüfungen ersetzt werden. Bei einer allfälligen Gesamtprüfung sind bereits abgelegte Lehrveranstaltungs- und Fachprüfungen zu berücksichtigen. In diesem Fall beschränkt sich der Gegenstand der Gesamtprüfung auf den noch nicht durch Lehrveranstaltungs- und Fachprüfungen nachgewiesenen Teil des Prüfungsstoffes.
Für die Wiederholung von Prüfungen gilt § 58 UniStG.

b. Zweite Diplomprüfung
Die Zweite Diplomprüfung ist in zwei Teilen abzulegen.
A. Die Prüfungen des ersten Teils der Zweiten Diplomprüfung werden abgelegt
(1) durch die erfolgreiche Teilnahme an den vorgeschriebenen Lehrveranstaltungen der Art .IP. (.immanenter Prüfungscharakter.).
(2) durch Lehrveranstaltungsprüfungen über den Stoff der im Stundenrahmen für das jeweilige Fach vorgeschriebenen Lehrveranstaltungen der Art .LP.
oder
durch Fachprüfungen bei einer Prüferin oder einem Prüfer mit entsprechender Lehrbefugnis, wobei der Stoff dieser Fachprüfung(en) nach Inhalt und Umfang mit dem der Lehrveranstaltungen vergleichbar sein muß, welche dadurch ersetzt werden (die entsprechenden Stundenzahlen sind auf dem Prüfungszeugnis anzugeben).
oder
durch eine kommissionelle Gesamtprüfung am Ende des Studienabschnittes vor dem Prüfungssenat.
Auch eine Kombination der unter (2) angeführten Prüfungstypen ist möglich. Es können auch Prüfungen über einzelne Lehrveranstaltungen durch Fachprüfungen ersetzt werden. Bei einer allfälligen Gesamtprüfung sind bereits abgelegte Lehrveranstaltungs- und Fachprüfungen zu berücksichtigen. In diesem Fall beschränkt sich der Gegenstand der Gesamtprüfung auf den noch nicht durch Lehrveranstaltungs- und Fachprüfungen nachgewiesenen Teil des Prüfungsstoffes.
Für die Wiederholung von Prüfungen gilt § 58 UniStG.

B. Der zweite Teil der zweiten Diplomprüfung
Voraussetzung für die Zulassung zum zweiten Teil der Zweiten Diplomprüfung ist die positive Beurteilung der Diplomarbeit, sowie die Absolvierung der schulpraktischen Ausbildung. Das Thema der Diplomarbeit ist einem der im Studienplan eines der beiden Unterrichtsfächer festgelegten Fächer einschließlich der Fachdidaktik zu entnehmen. Die oder der Studierende ist berechtigt, das Thema vorzuschlagen oder aus einer Anzahl von Vorschlägen der zur Verfügung stehenden Betreuerinnen und Betreuer auszuwählen. Die Aufgabenstellung der Diplomarbeit ist so zu wählen, daß für eine Studierende oder einen Studierenden die Bearbeitung innerhalb von sechs Monaten möglich und zumutbar ist (§ 61, 2 UniStG).
(1) Der zweite Teil der zweiten Diplomprüfung ist in Form einer maximal einstündigen kommissionellen Gesamtprüfung vor dem Prüfungssenat abzulegen, wobei aus jedem Unterrichtsfach jeweils eine Prüferin oder ein Prüfer zu wählen ist. Dabei ist den Prüferinnen oder den Prüfern annähernd dieselbe Zeit einzuräumen.
oder
(2) Die zweite Teil der zweiten Diplomprüfung ist durch zwei maximal jeweils einstündige kommissionelle Gesamtprüfungen vor dem Prüfungssenat abzulegen, wobei zunächst zwei Prüferinnen oder Prüfer aus dem einen Unterrichtsfach zu wählen sind, dann zwei Prüferinnen oder Prüfer aus dem anderen Unterrichtsfach zu wählen sind. Dabei ist den Prüferinnen oder den Prüfern annähernd dieselbe Zeit einzuräumen.

c. Abtausch von Lehrveranstaltungen
Auf Antrag (an den Studiendekan) können Lehrveranstaltungen des ersten Studienabschnittes im Ausmaß von bis zu 11 Semesterstunden gegen Lehrveranstaltungen des zweiten Studienabschnittes abgetauscht werden, wobei die in den Unterrichtsfächern vorgesehenen speziellen Bedingungen zu beachten sind.

d. Vorziehen von Lehrveranstaltungen
Lehrveranstaltungen des zweiten Studienabschnittes können in den ersten Studienabschnitt vorgezogen werden, wobei die in den Unterrichtsfächern vorgesehenen besonderen Bedingungen zu beachten sind.

e. Lehrveranstaltungen mit beschränkter Teilnehmerzahl
Für die Vergabe beschränkter Plätze ist in erster Linie eine Reihung der Studierenden aufgrund bisheriger Beurteilungen solcher Lehrveranstaltungen vorzunehmen, die mit der betreffenden Lehrveranstaltung in engem fachlichen Zusammenhang stehen, wobei Studierende mit besseren Leistungen bevorzugt werden.

f. Anerkennung von Lehrveranstaltungen aus einem anderen Unterrichtsfach
Sind Lehrveranstaltungen aus einem Unterrichtsfach mit Lehrveranstaltungen eines anderen Faches zumindest gleichwertig, so sind diese anzuerkennen.


2.6. Anerkennung von Studien, die an pädagogischen Akademien absolviert wurden.

Die Anerkennung erfolgt durch den Vorsitzenden der Studienkommission (UniStG, Anlage I, Abs. 3.8). Dabei ist auf besondere Bestimmungen in den einzelnen Unterrichtsfächern Rücksicht zu nehmen.

3. Allgemein-Pädagogische und Schulpraktische Ausbildung 3.1 Präambel

a. Ziele
Die Pädagogisch-wissenschaftliche Berufsvorbildung für Lehramtsstudierende (PWB) und die Schulpraktische Ausbildung für Lehramtsstudierende (SPA) an der Universität Wien haben folgendes übergreifendes Bildungsziel:
Durch die PWB und die SPA sollen die Studierenden persönliche, soziale und fachliche Kompetenzen erwerben, die es ihnen ermöglichen, eigenverantwortlich, auf wissenschaftlicher Grundlage und in sozialer Verantwortung den Anforderungen des Lehrberufs an allgemeinbildenden höheren Schulen, berufsbildenden höheren Schulen oder anderen Schulen und Lehrinstitutionen zu entsprechen.

Zu diesen Kompetenzen zählen im besonderen:

  • die Fähigkeit zu wissenschaftlichem Denken im Bereich der Erziehungswissenschaft,
  • die Fähigkeit zu methodisch geleitetem Planen, Durchführen und Evaluieren in pädagogisch-didaktischen Handlungssituationen,
  • die Fähigkeit zum eigenständigen weiteren Erwerb von Wissen und Können (Weiterbildung),
  • die Fähigkeit zur Einnahme einer pädagogischen Haltung gegenüber den Lernenden und zur Teamarbeit mit anderen Lehrenden.

Weiters zählen dazu:

  • die Fähigkeit und Bereitschaft zur Selbstreflexion in pädagogischen, fachwissenschaftlichen, didaktischen und kommunikativen Angelegenheiten,
  • die Fähigkeit und Bereitschaft zur kritischen Auseinandersetzung mit den gegebenen Strukturen des Bildungssystem und mit deren gesellschaftspolitischen Voraussetzungen,
  • Sensibilität für bildungsrelevante gesellschaftliche Veränderungen und Problembestände (z.B.: Gesellschaft und Umwelt, Berufswelt und Arbeit, Ethik und Wissenschaft), insbesondere in Bezug auf die damit verbundenen Herausforderungen an die pädagogische Verantwortung,
  • die Fähigkeit und Bereitschaft zur Auseinandersetzung mit gesellschaftlichen Spannungen und Konflikten, z.B. im Bereich der Geschlechterproblematik, in der Auseinandersetzung mit Minderheiten und Randgruppen und der Verwirklichung der Menschenrechte,
  • Sensibilität und Verständnis für Entwicklungen im Bereich der Ethnien, der religiösen Überzeugungen, der kulturellen Vielfalt und der geschlechtsspezifischen Anliegen
  • die Fähigkeit und Bereitschaft, auf die vielfältigen konkreten Herausforderungen im Berufsalltag kreativ und eigenverantwortlich zu reagieren.


b. Stundenausmaß und Durchführung
b.1 Die PWB umfasst 14 SS. Daher beträgt das Stundenausmaß für die PWB 7 SS je Unterrichtsfach. Die SPA umfasst 11 SS (165 Stunden), die im Rahmen von 12 Wochen zu absolvieren sind (gemäß UniStG Anlage 1 Z 3.6).

b.2 Die PWB und die Phase 1 der SPA (pädagogisches Praktikum - 3 SS) sind nur einmal im Rahmen des Lehramtsstudiums zu absolvieren, die Phase 2 der SPA (fachbezogenes Praktikum) ist in jedem Unterrichtsfach im Ausmaß von je 4 SS zu absolvieren.

b.3 Das fachbezogene Praktikum der schulpraktischen Ausbildung wird (im jeweiligen Unterrichtsfach) vom Betreuungslehrer an der jeweiligen Schule eigenverantwortlich innerhalb der gegebenen Rahmenbedingung geleitet. Dieses Praktikum gilt nach der erfolgreichen Teilnahme an der begleitenden Supervision und nach der Abgabe des Berichts als absolviert. Voraussetzung für den Besuch dieser Lehrveranstaltungen ist die erfolgreiche Absolvierung des pädagogischen Praktikums.

b.4 Es wird empfohlen, bei der schulpraktischen Ausbildung nach Möglichkeit Unterrichtserfahrungen in der Sekundarstufe 1 und in der Sekundarstufe 2 bzw. in den allgemeinbildenden und in den berufsbildenden höheren Schulen einzubeziehen.

3. 2 Themenbereiche und Stundenanteile der Pädagogisch-wissenschaftlichen Berufsvorbildung

a. Übersicht

1. Studienabschnitt SS
1. Studien-Eingangsphase  
Ringvorlesung 1
PS 2
2. Bildungstheorie und Gesellschaftskritik (unter Berücksichtigung der Frauen- und Geschlechterforschung), VO oder PS 1

3. Theorie der Schule, VO oder PS

1

4. Pädagogische Probleme der ontogenetischen Entwicklung, VO oder PS

1
2. Studienabschnitt  

5. Theorie und Praxis des Lehrens und Lernens, SE

2

6. Theorie und Praxis des Erziehens und Beratens, SE

2

7. Theorie und Praxis der schulischen Organisationsentwicklung, SE

2

8. Vertiefendes oder erweiterndes Wahlpflichtfach aus Pädagogik, SE

2
Summe 14

b. Erläuterungen

b.1. Studien-Eingangsphase

Ringvorlesung:

  • Einführung in Themenbereiche der wissenschaftlichen Pädagogik (Bildungstheorie und Gesellschaftskritik, Theorie der Schule, pädagogische Probleme der ontogenetischen Entwicklung.)
    Information über die Struktur des Lehramtsstudiums an der Universität

Proseminar:

  • Auseinandersetzung mit Berufsbild Lehrer/in und verwandten Berufsfeldern
    Reflexion der eigenen Schulerfahrungen
    Erkundung der Berufsrolle und des Berufsbildes
    Grundlegung pädagogischer Handlungskompetenzen
    Erkundungen an Schulen und anderen Bildungsinstitutionen

b.2. Bildungstheorie und Gesellschaftskritik

Themenbereiche:

  • Ausgangspunkte, Grundfragen und kritische Funktion von Bildungstheorie
    Schule zwischen Bildungsauftrag und Ausbildungserfordernissen
    Schule als Produkt und Faktor gesellschaftlicher Veränderung (auch in Hinsicht auf die Frauen- und Geschlechterforschung)
    massenmediale Information zwischen Aufklärung und Manipulation
    gesellschaftlich-historische Konstituierung von Kindheit und Jugend, aktuelle Entwicklungstendenzen
    Leitkategorien des bildungspolitischen Diskurses (z.B.: Schulbilder/Lehrerbilder, Medienkritik, Bildung in der globalen Risikogesellschaft, lebensbegleitendes Lernen, Kommunitarismus)

b.3. Theorie der Schule

Themenbereiche:

  • Gesellschaftliche und pädagogische Funktionen der Schule
    Parameter und Ansatzpunkte der Schulreform
    Binnenstrukturen und organisatorische Differenzierung des Schulsystems
    Schulsysteme im internationalen Vergleich
    Nahtstellen und Problemzonen im österreichischen Bildungssystem
    Historische Entwicklung der Schule: Evolutionsmodelle, Realgeschichte
    Curriculumentwicklung
    Leitkategorien des schulpolitischen Diskurses (z.B.: offene Curricula, Schulklima, Schulautonomie, Schulprofil, Leitbildentwicklung, Qualitätssicherung, Organisationsent-wicklung, Alternativ- und Privatschulen, Aspekte der Frauenforschung zum Schulbereich)

b.4. Pädagogische Probleme der ontogenetischen Entwicklung

Themenbereiche:

  • Konzepte ontogenetischer Entwicklung (z.B.: Piaget, Erikson, Kohlberg, Holzkamp) und ihre pädagogischen Implikationen
    Lerntheorien und ihre pädagogischen Implikationen
    Veränderte Entwicklungsbedingungen und Lebensentwürfe Jugendlicher
    Phasen und Stufen der kognitiven und moralischen Entwicklung im Kindes-, Jugend- und Jungerwachsenenalter
    Entwicklungsprobleme im Kindes-, Jugend- und Jungerwachsenenalter
    Fragen der Geschlechterproblematik

b.5.Theorie und Praxis des Lehrens und Lernens

Themenbereiche:

  • Theoretische und empirische Analysen typischer Lehr-Lern-Situationen
    Didaktische Theorien und ihre Anwendung (z.B.: exemplarisches Prinzip, innere Differenzierung, Wissenschaftsorientierung)
    Unterrichtsmethoden und ihre Anwendung (z.B.: Lehrvortrag, Team-Teaching Kleingruppenunterricht, Projektunterricht, Projektmanagement)
    Planung, Durchführung und Evaluation von Lehr-Lern-Prozessen
    Moderationskonzepte und -techniken
    Persönliche Dimension der Lehr-Lern-Interaktion und soziales Lernen
    Problemfelder des Unterrichts (z.B.: Disziplin, Leistungsbeurteilung, heterogene Lernvoraussetzungen)
    Entwicklung individueller Curricula

b.6. Theorie und Praxis des Erziehens und Beratens

Themenbereiche:

  • Theoretische und empirische Analysen typischer Erziehungs- und Beratungs-Situationen
    Pädagogische Theorien und ihre Anwendung (z.B.: Erziehungsstile, Vermittlung von Normen und Werten, Kommunikationsregeln, Sozialisations- vs. Erziehungskonzepte)
    Gesprächsführung
    Gewalt, Aggression, Konfliktlösung und -prävention
    Interventions- und Beratungskonzepte (z.B.: systemisch, psychoanalytisch)
    Kooperation mit Familien und außerschulischen Beratungs- und Betreuungsinstitutionen
    Grenzen der eigenen Beratungskompetenz
    Sozialpädagogische Aufgabenstellungen der Schule (z.B.: Suchtproblematik, sexueller Mißbrauch, Medienkonsum, Verwahrlosung)
    Schulische Integration behinderter Kinder und Jugendlicher

b.7. Theorie der schulischen Organisationsentwicklung

Themenbereiche:

  • Schule als Organisation und professionelle Anforderungen an ihre Mitglieder
    Schulischer Bildungsauftrag versus betriebswirtschaftlich optimierte Organisationskonzepte
    Ansätze und methodische Konzepte zur schulischen Organisationsentwicklung (z.B.: Organisationsberatung, Supervision, Handlungsforschung, Gruppendynamik, TQM)
    Teamkooperation
    Projektmanagement
    LehrerInnen als ForscherInnen im Praxisfeld Schule
    Humanisierung und Demokratisierung von Schule

b.8. Vertiefendes oder erweiterndes Wahlpflichtfach aus Pädagogik

Empfohlene Themenbereiche:

  • Ausbildung zur Fachtutorin/ zum Fachtutor (v.a. für die Studieneingangsphase)
    EDV und Multimediatechnologie im Unterricht
    Methodologie und Methodik der Schul- und Unterrichtsforschung
    Schulentwicklung und pädagogische Professionsforschung
    Drogenprävention und Umgang mit Abhängigkeiten
    Lernmotivation (Förderung von Lernbereitschaft, Neugierde, Betroffenheit)
    Lehrerverhalten, Selbsterfahrung für Lehrer/innen (unter Berücksichtigung der Frauen- und Geschlechterforschung)
    Lernen lernen (Zeiteinteilung, Projektgestaltung, Arbeitsbedingungen, ....)
    Lerntechniken (mentales Training, Entspannungsübungen im Unterricht, Abbau von Lernwiderständen, Unterstützung der Lehrstoffaufnahme, Lerntypen u.ä.
    Gruppendynamische Phänomene im Unterricht
    Integration im Unterricht und Förderung der Autonomie von behinderten Menschen
    Begabungen entdecken, Begabte fördern
    Lern- und Motivationsstörungen
    Medien im Unterricht
    Projektunterricht
    Ökologie im Unterricht
    Benoten und Beurteilen in der Schule
    Schulrecht
    Spielpädagogik
    Multikulturelles Lernen
    vertiefende Lehrveranstaltungen zu den verschiedenen Unterrichtsprinzipien
    Lebensbegleitendes Lernen zwischen Massenmedien und Expertenwissen: Information zwischen Aufklärung und Manipulation
    Jugendforschung: auf dem Weg zum mündigen und selbstbestimmten Mitglied der Gesellschaft; gesellschaftliche Konstituierung von Kindheit und Jugend
    Themenbereiche von 2-7 mit besonderer Berücksichtigung des jeweiligen Unterrichtsfaches.

3. 3 Themenbereiche und Stundenanteile der Schulpraktischen Ausbildung


a. Übersicht

ab dem 3. Semester SS Einheiten
9. Schulpraktikum Phase 1: Pädagogisches Praktikum    
Seminar 2 30
Supervison 1 15
ab dem 5. Semester    

10. Schulpraktikum Phase 2: Fachbezogenes Praktikum 1 im Unterrichtsfach 1, Dauer: 4 Wochen

   
Seminar 3 45
Supervison 1 15

11. Schulpraktikum Phase 2: Fachbezogenes Praktikum 2 im Unterrichtsfach 2, Dauer: 4 Wochen

   
Seminar 3 45
Supervison 1 15
Summe 11 165

b. Erläuterungen

b.9. Schulpraktikum Phase 1: Pädagogisches Praktikum

Einführung in die Beobachtung und Auswertung von Unterricht
Einführung in die Planung und Durchführung von Unterricht
Selbständige Durchführung von Unterrichtssequenzen
Supervision

b.10. Schulpraktikum Phase 2: Fachbezogenes Praktikum 1 (im Unterrichtsfach 1)

Unterrichtsbeobachtungen mit Vor- und Nachbesprechungen
Mindestens 5 Stunden selbständige Durchführung von Unterricht
Supervision

b.11. Schulpraktikum Phase 2: Fachbezogenes Praktikum 2 (im Unterrichtsfach 2)

Unterrichtsbeobachtungen mit Vor- und Nachbesprechungen
Mindestens 5 Stunden selbständige Durchführung von Unterricht
Supervision

4. Lehrveranstaltungen für das Unterrichtsfach Haushaltsökonomie und Ernährung 1. Qualifikationsprofil
Das Qualifikationsprofil entspricht den unter Ziffer 1. angeführten Zielen und Fertigkeiten.

2. Aufbau des Studiums
Das Studium umfaßt insgesamt 119 Semesterstunden, davon entfallen auf den ersten Studienabschnitt 50, auf den zweiten Studienabschnitt 43. Auf die Fachdidaktik entfallen 19, auf die Allgemeine Pädagogik 7 und auf die Freien Wahlfächer 12 Semesterstunden.

ERSTER STUDIENABSCHNITT
Lehrveranstaltungen  Art Typ 1.+2. Sem. 3.+4. Sem.
Fach Referenzwissenschaften        
Allgemeine und organische Chemie VO LP VO 4 -
Chemische Übungen für LA-HE
IP UE - 3
Physik
LP VO/UE 4 -
Fach Grundlagen der Biologie        
Allgemeine Biologie und Botanik LP VO 3  
Übungen zur Allgemeinen Biologie IP UE   2
Mikrobiologie LP VO 3  
Anatomie und Histologie LP VO   3
Physiologie LP VO   3
Fach Ernährungslehre        
Einführung in die Ernährungslehre LP VO   3
Übungen zur Ernährungslehre IP UE   3
Fach Lebensmitteltechnologie        
Pflanzenproduktion LP VO   2
Produktion tierischer Lebensmittel LP VO   2
Fach Humanökologie        
*Humanökologie LP VO 1  
Wohngestaltung unter humanökologischen Aspekten und mit Berücksichtigung der geschlechtsspezifischen Arbeitsteilung IP SE   2
Erste Hilfe einschließlich Unfallverhütung IP UE 1  
Fach Einführung in die Wirtschaftswissenschaften        
*Volkswirtschaftslehre LP VO 2  
Betriebswirtschaftslehre LP VO 2  
*Konsumentenschutz . Konsumentenpolitik LP VO 2  

Buchhaltung und Kostenrechnung

LP VO   1
Fach Fachdidaktik und Pädagogik        
*Lehrplan- und Stundengestaltung (FDP) IP SE 2  
Projekte zur Lehrplan- und Stundengestaltung (FDP) IP UE   2
Summe     24 26

ZWEITER STUDIENABSCHNITT

Lehrveranstaltungen  Art Typ 5.+6. Sem. 7.+8. Sem.
Fach Ernährungsphysiologie und Biochemie        
Biochemie LP VO 3  
Ernährungsphysiologie LP VO 3  
Seminar zur Ernährungsphysiologie IP SE   2
Übungen zur Ernährungsphysiologie IP UE   5
Lebensmittelchemie LP VO   3
Fach Diätetik        
Übungen zur Nahrungszubereitung IP UE 4  
Grundlagen der Diätetik LP+IP VO+UE   2+1
Fach Haushalts- und Lebensmitteltechnologie        
Haushaltstechnik und Lebesmitteltechnik (unter Berücksichtigung gesellschaftskritischer, geschlechtsspezifischer Arbeitsteilung) LP+IP VO+SE   2+1
Ökologische Grundlagen d. landwirtschaftlichen Produktion LP VO 2  
Allgemeine Lebensmitteltechnologie LP VO 2  
Grundlagen der Qualitätsbeurteilung von Lebensmitteln LP VO   1
Fach Wirtschaftswissenschaften und Lebensmittelrecht        
Lebensmittelrecht LP VO 2  
Wirtschaftslehre und Arbeitsorganisation des Haushaltes LP VO 2  
Fach Fachdidaktik und Pädagogik        
Ernährungslehre . Schulversuche (FDP) IP UE   2
Projekte im Unterrichtsfach Haushaltsökonomie und Ernährungswissenschaften IP UE   2
Fachdidaktik der Lebensmittelverarbeitung IP UE 4  
**Wahltopf Fachdidaktik (FDP) = 7 h
       
Einführung in die Methodik der Ernährungsberatung (FDP)   VO   3
Lehr- und Lernformen (FDP)   SE   1
Medienkunde und Unterrichtstechnik (FDP)   SE   2
Moderation und Präsentation (FDP)   SE   2
Rhetorik und Atemtechnik (FDP)   SE   2
Spezielle Unterrichtslehre (FDP)   VO   2
Übungen zur Unterrichtsgestaltung (unter Berücksichtigung von geschlechtsspezifischen Anliegen) (FDP)   UE   2
Freie Wahlfächer        
Im Rahmen des Studiums sind Freie Wahlfächer aus dem Angebot der in- und ausländischen Universitäten zu absolvieren (darunter auch eine Auseinandersetzung mit der Frauen- und Geschlechterforschung in den Naturwissenschaften).       12
Allgemeine Pädagogik       7
(FDP: Fachdidaktik/Pädagogik)
Statt der mit ** gekennzeichneten Lehrveranstaltungen kann auch die in Z 3.2.b.8. gekennzeichnete Lehrveranstaltung der Allgemeinen Pädagogik gewählt werden.

Studieneingangsphase: Lehrveranstaltungen der Studieneingangsphase sind mit einem * gekennzeichnet.

Anmeldungsvoraussetzungen

1. Abschnitt

Übungen zur Allgemeinen Biologie: Voraussetzung ist der erfolgreiche Abschluß der Lehrveranstaltung .Allgemeine Biologie und Botanik.

Chemisches Grundpraktikum: Voraussetzung ist der erfolgreiche Abschluß der Lehrveranstaltung .Allgemeine und Organische Chemie.

2. Abschnitt

Voraussetzung für das Ablegen von Prüfungen in Lehrveranstaltungen des zweiten Studienabschnittes ist der erfolgreiche Abschluß des ersten Studienabschnittes.

Seminar zur Ernährungsphysiologie: Voraussetzung ist der erfolgreiche Abschluß der Lehrveranstaltung .Ernährungsphysiologie.

Übungen zur Ernährungsphysiologie: Voraussetzung ist der erfolgreiche Abschluß der Lehrveranstaltung .Ernährungsphysiologie.

Übungen zur Grundlagen der Diätetik: Voraussetzung ist der erfolgreiche Abschluß der Lehrveranstaltung .Einführung in die Ernährungslehre.

Ernährungslehre . Schulversuche: Voraussetzung ist der erfolgreiche Abschluß der Lehrveranstaltung .Chemisches Grundpraktikum.

 

         
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