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Studienplan
für das Lehramtsstudium "Haushaltsökonomie und Ernährung"
Allgemeine
Anmerkungen
Der neue Studienplan im einzelnen
1. Qualifikationsprofil
2. Aufbau des Studiums
3. Akademische Grade
4. Lehrveranstaltungen (eigentlicher
Studienplan)
Erster Studienabschnitt
Zweiter Studienabschnitt
Pflichtschwerpunkt
Wahlschwerpunkte
Freie Wahl
Zulassungsvoraussetzungenngen
5. Studieneingangsphase
6. Prüfungsordnung
| Allgemeine
Anmerkungen |
Der
Studienplan für das Lehramtsstudium "Haushaltsökonomie
und Ernährung" ist Bestandteil des Gesamtstudienplanes
für das Lehramtsstudium an der Fakultät für Naturwissenschaften
und Mathematik. |
| |
Der
neue Studienplan im einzelnen: |
| 1.
Qualifikationsprofil |
Die
Lehramtsstudien der naturwissenschaftlichen und mathematischen Unterrichtsfächer
dienen der fachlichen, fachdidaktischen und pädagogischen Berufsausbildung
unter Einschluß einer schulpraktischen Ausbildung in zwei
Unterrichtsfächern für das Lehramt an Höheren Schulen.
Als Fachleute für die Vermittlung naturwissenschaftlich-mathematischer
Kenntnisse erwerben die Absolventinnen und Absolventen jedoch auch
Qualifikationen, die ihnen andere Berufsmöglichkeiten eröffnen.
Beispiele hierfür sind Lehrtätigkeit an anderen Schultypen
oder in der Erwachsenenbildung, Öffentlichkeitsarbeit in Unternehmen
einschlägiger Bereiche oder Tätigkeit im Wissenschaftsjournalismus
und -management.
Das primäre Ziel des Studiums ist der Erwerb eines breiten,
wissenschaftlich fundierten Grundlagenwissens des jeweiligen Unterrichtsfachs.
Diese Ausbildung soll die Absolventinnen und Absolventen befähigen,
der wissenschaftlichen Entwicklung des Fachs in den Jahren ihres
Berufslebens zu folgen und so ihr Unterrichtsfach stets eigenständig
aktualisieren zu können. Von den Absolventinnen und Absolventen
wird das Bestreben nach einer engagierten und optimalen Ausübung
ihres Berufs und die Bereitschaft zur berufsbegleitenden Fortbildung
erwartet. Die Studien orientieren sich sowohl am Forschungsgegenstand
der beteiligten Fächer als auch am Lehrplan der höheren
Schulen.
Für die naturwissenschaftliche Methodik ist der Gewinn von
Erkenntnissen durch genaue und systematische Naturbeobachtung charakteristisch.
Die Absolventinnen und Absolventen sind mit den grundlegenden Experimenten
vertraut und können die Phänomene ihres gewählten
Fachs experimentell demonstrieren sowie Schülerexperimente
anleiten. Dies schließt den sicheren Umgang mit Geräten
und Gefahrenquellen sowie Verantwortungsbewußtsein für
die Sicherheit der Schülerinnen und Schüler ein.
Die Naturwissenschaften und die Mathematik haben einen festen Platz
in der an Höheren Schulen vermittelten Allgemeinbildung. Sie
sind für das Verständnis der Vorgänge des täglichen
Lebens notwendig und sie haben Bedeutung für eine Vielzahl
technischer, ingenieurwissenschaftlicher, medizinischer, biologischer
und pharmazeutischer Berufe, wie auch für die Entwicklung der
Philosophie und der Wissenschaftstheorie. Jedes Gemeinwesen profitiert
davon, daß seine Bürgerinnen und Bürger ein gewisses
mathematisch-naturwissenschaftliches Grundverständnis besitzen,
das eine sachorientierte Meinungsbildung und Mitentscheidung ermöglicht.
Dies schließt auch die Auseinandersetzung mit der Frauen-
und Geschlechterforschung in den Naturwissenschaften ein. Von Lehrkräften
wird erwartet, daß sie ihr Fach in interdisziplinäre
Zusammenhänge stellen können. Die freien Wahlfächer
bieten die Möglichkeit, fachübergreifendes Wissen und
entsprechende Kompetenzen zu erwerben.
Neben der unabdingbaren fachlichen Kompetenz erfordert die Vermittlung
der Fachkenntnisse aber auch didaktische, sprachliche und soziale
Kompetenz, insbesondere hinsichtlich der Überwindung von veralteten
Geschlechterrollen. Die Absolventinnen und Absolventen haben eine
Schulung in den modernen Grundlagen und Methoden der Fachdidaktik
und Pädagogik sowie eine schulpraktische Ausbildung erfahren
und kennen die wesentlichen rechtlichen Grundlagen ihrer Tätigkeit
als Lehrkräfte und Prüferinnen oder Prüfer ihrer
Schülerinnen oder Schüler.
Durch die Wahl einer Diplomarbeit in einem der gewählten Unterrichtsfächer
können die Studierenden das Wissen in einem Spezialgebiet vertiefen
und allgemeine Einblicke in die wissenschaftliche Forschung gewinnen
|
| 2.
Gemeinsame Bestimmungen für alle Unterrichtsfächer |
2.1.
Rechtsgrundlagen
Gesetzliche
Grundlage ist das Universitätsstudiengesetz 1997, das Universitätsorganisationsgesetz
1993, das Allgemeine Verwaltungsverfahrensgesetz 1991, sowie die
Verordnungen der Bundesministerin oder des Bundesministers für
Wissenschaft und Verkehr über die Einrichtung von Studien
in der jeweils geltenden Fassung. Rechtsgrundlage sind weiters
die Beschlüsse des Akademischen Senates und des Fakultätskollegiums
der Fakultät für Naturwissenschaften und Mathematik
der Universität Wien sowie der Wirtschaftsuniversität
Wien.
2.2.
Aufbau des Studiums
Die
Studien sind in der Weise organisiert, daß die Lehrveranstaltungen
jedes Abschnittes in jeweils zwei Semestern absolviert werden
können (das schließt die Diplomarbeit nicht mit ein),
sodaß die Unterrichtsfächer nicht nur parallel, sondern
auch sequentiell studiert werden können.
a.
Erster Studienabschnitt
Der Erste Studienabschnitt dient der Grundausbildung. Die Studiendauer
des Ersten Studienabschnittes beträgt 4 Semester. Der Erste
Studienabschnitt wird mit der Ersten Diplomprüfung abgeschlossen.
b.
Zweiter Studienabschnitt
Der zweite Studienabschnitt dient der Weiterführung, der
Vertiefung und der speziellen Ausbildung, sowie der Berufsvorbereitung
für das Lehramt an höheren Schulen. Die Studiendauer
des Zweiten Studienabschnittes beträgt 4 Semester bzw. für
das Unterrichtsfach, in dem die Diplomarbeit abgefaßt wird,
5 Semester. Die Abfassung der Diplomarbeit soll in 6 Monaten möglich
sein. Der Zweite Studienabschnitt und das Studium wird mit der
Zweiten Diplomprüfung abgeschlossen.
2.3.
Akademische Grade
Sofern
das Thema der Diplomarbeit aus einem naturwissenschaftlichen oder
mathematischen Unterrichtsfach gewählt wurde, ist den Absolventinnen
oder Absolventen des Lehramtsstudiums der akademische Grad .Magistra
der Naturwissenschaften. oder .Magister der Naturwissenschaften.,
lateinische Bezeichnung .Magistra rerum naturalium. oder .Magister
rerum naturalium., zu verleihen.
2.4.
Arten und Typen von Lehrveranstaltungen
Im
Unterschied zum AHStG verzichtet das UniStG auf eine Definition
von Lehrveranstaltungsarten (Vorlesung, Übung, Seminar, Proseminar,
...) und überläßt dies den Studienkommissionen.
In Übereinstimmung mit dem Gesetzgeber erscheint aus unserer
Sicht eine Unterscheidung traditioneller Art problematisch bis
kaum möglich zu sein. Zum einen lassen sich die verschiedenen
Arten von Lehrveranstaltungen kaum eindeutig definieren bzw. voneinander
abgrenzen. Zum anderen geht die Entwicklung eindeutig in Richtung
integrierter Lehrveranstaltungen, die nach traditioneller Diktion
als Kombination von etwa Vorlesung plus Seminar plus Übung
(oder ähnlich) zu bezeichnen wären. Im vorliegenden
Studienplan wird primär nur zwischen zwei Arten von Lehrveranstaltungen
unterschieden, die in ihrer Definition unmittelbar auf die Prüfungsordnung
Bezug nehmen: LV mit punktueller LV-Prüfung am Ende der LV
sowie LV mit immanentem Prüfungscharakter. Wo es aufgrund
didaktischer Notwendigkeiten notwendig erscheint, werden genauere
Definitionen gegeben.
Lehrveranstaltungen
der Art "LP" sind mit einer Lehrveranstaltungs-Prüfung
nach dem Ende der Lehrveranstaltung abzuschließen. Sie dienen
der Einführung in die Tatsachen, Methoden und Lehrmeinungen
verschiedener Teilbereiche des Studiums.
Lehrveranstaltungen
der Art "IP" besitzen immanenten Prüfungscharakter.
Sie dienen der exemplarischen Vertiefung der Lehrinhalte, wobei
die Studierenden in angemessenem Ausmaß zur Mitarbeit und
zum eigenständigen Lösen konkreter Aufgaben angehalten
werden. Die Leistungsfeststellung erfolgt im Rahmen der Lehrveranstaltung
(Mitarbeit usw.), nicht ausschließlich durch eine punktuelle
Prüfung.
Folgende
Typen von Lehrveranstaltungen sind vorgesehen:
VO
Vorlesungen: Vorlesungen führen in didaktische aufbereiteter
Weise in Teilbereiche des Faches und seiner Methoden ein.
KO Konversatorien: Dienen zur Wiederholung und Erläuterung
von Lehrinhalten.
UE Übungen: In Übungen werden durch selbständige
Arbeit Fertigkeiten erworben und die praktische Auseinandersetzung
mit wissenschaftlichen Inhalten gefördert. Übungen können
auch außerhalb des Studienorts bzw. im Gelände stattfinden.
SE Seminare: Diese dienen der wissenschaftlichen Auseinandersetzung
mit Inhalten und Methoden eines Teilgebietes des Faches durch
Referate und schriftliche Arbeiten.
PS Proseminare: Dienen der wissenschaftlichen Vertiefung von erlernten
Stoffinhalten.
EX Exkursionen: Dienen der Veranschaulichung von Themenbereichen
außerhalb des Studienortes bzw. im Gelände.
ID Interdisziplinäre Projekte:Solche Projekte verbinden fachwissenschaftliche,
fachdidaktische und schulpraktische Zielsetzungen.
Kombinierte
Lehrveranstaltungen verbinden die Zielsetzungen der einzelnen
Lehrveranstaltungen.
Falls
es sich durch die räumliche und personelle Situation nicht
anders ergibt, gilt für Parallellehrveranstaltungen im selben
Studienjahr eine Teilungszahl von 20. Sind Lehrveranstaltungen
gefährlich und/oder besonders lehr- und/oder geräteintensiv
gilt eine Teilungszahl von 10.
2.5.
Prüfungsordnung
Entsprechend
dem UniStG sind
Lehrveranstaltungsprüfungen die Prüfungen, die dem Nachweis
der Kenntnisse und Fähigkeiten dienen, die durch eine einzelne
Lehrveranstaltung vermittelt wurden, Fachprüfungen hingegen
die Prüfungen, die dem Nachweis der Kenntnisse und Fähigkeiten
in einem Fach dienen, wobei Fächer thematische Einheiten
sind, deren Inhalt und Methodik im Regelfall durch mehrere zusammenhängende
Lehrveranstaltungen vermittelt werden.
Diplomprüfungen sind die Prüfungen, mit deren positiver
Beurteilung ein Studienabschnitt abgeschlossen wird. Gesamtprüfungen
dienen dem Nachweis der Kenntnisse und Fähigkeiten in mehr
als einem Fach.
a.
Erste Diplomprüfung
Die Prüfungen der Ersten Diplomprüfung werden abgelegt
(1) durch die erfolgreiche Teilnahme an den vorgeschriebenen Lehrveranstaltungen
der Art .IP. (.immanenter Prüfungscharakter.).
(2) durch Lehrveranstaltungsprüfungen über den Stoff
der im Stundenrahmen für das jeweilige Fach vorgeschriebenen
Lehrveranstaltungen der Art .LP.
oder
durch Fachprüfungen bei einer Prüferin oder einem Prüfer
mit entsprechender Lehrbefugnis, wobei der Stoff dieser Fachprüfung(en)
nach Inhalt und Umfang mit dem der Lehrveranstaltungen vergleichbar
sein muß, welche dadurch ersetzt werden (die entsprechenden
Stundenzahlen sind auf dem Prüfungszeugnis anzugeben).
oder
durch eine kommissionelle Gesamtprüfung am Ende des Studienabschnittes
vor dem Prüfungssenat.
Auch eine Kombination der unter (2) angeführten Prüfungstypen
ist möglich. Es können auch Prüfungen über
einzelne Lehrveranstaltungen durch Fachprüfungen ersetzt
werden. Bei einer allfälligen Gesamtprüfung sind bereits
abgelegte Lehrveranstaltungs- und Fachprüfungen zu berücksichtigen.
In diesem Fall beschränkt sich der Gegenstand der Gesamtprüfung
auf den noch nicht durch Lehrveranstaltungs- und Fachprüfungen
nachgewiesenen Teil des Prüfungsstoffes.
Für die Wiederholung von Prüfungen gilt § 58 UniStG.
b.
Zweite Diplomprüfung
Die Zweite Diplomprüfung ist in zwei Teilen abzulegen.
A. Die Prüfungen des ersten Teils der Zweiten Diplomprüfung
werden abgelegt
(1) durch die erfolgreiche Teilnahme an den vorgeschriebenen Lehrveranstaltungen
der Art .IP. (.immanenter Prüfungscharakter.).
(2) durch Lehrveranstaltungsprüfungen über den Stoff
der im Stundenrahmen für das jeweilige Fach vorgeschriebenen
Lehrveranstaltungen der Art .LP.
oder
durch Fachprüfungen bei einer Prüferin oder einem Prüfer
mit entsprechender Lehrbefugnis, wobei der Stoff dieser Fachprüfung(en)
nach Inhalt und Umfang mit dem der Lehrveranstaltungen vergleichbar
sein muß, welche dadurch ersetzt werden (die entsprechenden
Stundenzahlen sind auf dem Prüfungszeugnis anzugeben).
oder
durch eine kommissionelle Gesamtprüfung am Ende des Studienabschnittes
vor dem Prüfungssenat.
Auch eine Kombination der unter (2) angeführten Prüfungstypen
ist möglich. Es können auch Prüfungen über
einzelne Lehrveranstaltungen durch Fachprüfungen ersetzt
werden. Bei einer allfälligen Gesamtprüfung sind bereits
abgelegte Lehrveranstaltungs- und Fachprüfungen zu berücksichtigen.
In diesem Fall beschränkt sich der Gegenstand der Gesamtprüfung
auf den noch nicht durch Lehrveranstaltungs- und Fachprüfungen
nachgewiesenen Teil des Prüfungsstoffes.
Für die Wiederholung von Prüfungen gilt § 58 UniStG.
B.
Der zweite Teil der zweiten Diplomprüfung
Voraussetzung für die Zulassung zum zweiten Teil der Zweiten
Diplomprüfung ist die positive Beurteilung der Diplomarbeit,
sowie die Absolvierung der schulpraktischen Ausbildung. Das Thema
der Diplomarbeit ist einem der im Studienplan eines der beiden
Unterrichtsfächer festgelegten Fächer einschließlich
der Fachdidaktik zu entnehmen. Die oder der Studierende ist berechtigt,
das Thema vorzuschlagen oder aus einer Anzahl von Vorschlägen
der zur Verfügung stehenden Betreuerinnen und Betreuer auszuwählen.
Die Aufgabenstellung der Diplomarbeit ist so zu wählen, daß
für eine Studierende oder einen Studierenden die Bearbeitung
innerhalb von sechs Monaten möglich und zumutbar ist (§
61, 2 UniStG).
(1) Der zweite Teil der zweiten Diplomprüfung ist in Form
einer maximal einstündigen kommissionellen Gesamtprüfung
vor dem Prüfungssenat abzulegen, wobei aus jedem Unterrichtsfach
jeweils eine Prüferin oder ein Prüfer zu wählen
ist. Dabei ist den Prüferinnen oder den Prüfern annähernd
dieselbe Zeit einzuräumen.
oder
(2) Die zweite Teil der zweiten Diplomprüfung ist durch zwei
maximal jeweils einstündige kommissionelle Gesamtprüfungen
vor dem Prüfungssenat abzulegen, wobei zunächst zwei
Prüferinnen oder Prüfer aus dem einen Unterrichtsfach
zu wählen sind, dann zwei Prüferinnen oder Prüfer
aus dem anderen Unterrichtsfach zu wählen sind. Dabei ist
den Prüferinnen oder den Prüfern annähernd dieselbe
Zeit einzuräumen.
c.
Abtausch von Lehrveranstaltungen
Auf Antrag (an den Studiendekan) können Lehrveranstaltungen
des ersten Studienabschnittes im Ausmaß von bis zu 11 Semesterstunden
gegen Lehrveranstaltungen des zweiten Studienabschnittes abgetauscht
werden, wobei die in den Unterrichtsfächern vorgesehenen
speziellen Bedingungen zu beachten sind.
d.
Vorziehen von Lehrveranstaltungen
Lehrveranstaltungen des zweiten Studienabschnittes können
in den ersten Studienabschnitt vorgezogen werden, wobei die in
den Unterrichtsfächern vorgesehenen besonderen Bedingungen
zu beachten sind.
e.
Lehrveranstaltungen mit beschränkter Teilnehmerzahl
Für die Vergabe beschränkter Plätze ist in erster
Linie eine Reihung der Studierenden aufgrund bisheriger Beurteilungen
solcher Lehrveranstaltungen vorzunehmen, die mit der betreffenden
Lehrveranstaltung in engem fachlichen Zusammenhang stehen, wobei
Studierende mit besseren Leistungen bevorzugt werden.
f.
Anerkennung von Lehrveranstaltungen aus einem anderen Unterrichtsfach
Sind Lehrveranstaltungen aus einem Unterrichtsfach mit Lehrveranstaltungen
eines anderen Faches zumindest gleichwertig, so sind diese anzuerkennen.
2.6. Anerkennung von Studien, die an pädagogischen Akademien
absolviert wurden.
Die
Anerkennung erfolgt durch den Vorsitzenden der Studienkommission
(UniStG, Anlage I, Abs. 3.8). Dabei ist auf besondere Bestimmungen
in den einzelnen Unterrichtsfächern Rücksicht zu nehmen.
|
| 3.
Allgemein-Pädagogische und Schulpraktische Ausbildung |
3.1
Präambel a.
Ziele
Die Pädagogisch-wissenschaftliche Berufsvorbildung für
Lehramtsstudierende (PWB) und die Schulpraktische Ausbildung für
Lehramtsstudierende (SPA) an der Universität Wien haben folgendes
übergreifendes Bildungsziel:
Durch die PWB und die SPA sollen die Studierenden persönliche,
soziale und fachliche Kompetenzen erwerben, die es ihnen ermöglichen,
eigenverantwortlich, auf wissenschaftlicher Grundlage und in sozialer
Verantwortung den Anforderungen des Lehrberufs an allgemeinbildenden
höheren Schulen, berufsbildenden höheren Schulen oder
anderen Schulen und Lehrinstitutionen zu entsprechen.
Zu
diesen Kompetenzen zählen im besonderen:
- die
Fähigkeit zu wissenschaftlichem Denken im Bereich der Erziehungswissenschaft,
- die
Fähigkeit zu methodisch geleitetem Planen, Durchführen
und Evaluieren in pädagogisch-didaktischen Handlungssituationen,
- die
Fähigkeit zum eigenständigen weiteren Erwerb von Wissen
und Können (Weiterbildung),
-
die Fähigkeit zur Einnahme einer pädagogischen Haltung
gegenüber den Lernenden und zur Teamarbeit mit anderen
Lehrenden.
Weiters
zählen dazu:
-
die Fähigkeit und Bereitschaft zur Selbstreflexion in pädagogischen,
fachwissenschaftlichen, didaktischen und kommunikativen Angelegenheiten,
-
die Fähigkeit und Bereitschaft zur kritischen Auseinandersetzung
mit den gegebenen Strukturen des Bildungssystem und mit deren
gesellschaftspolitischen Voraussetzungen,
-
Sensibilität für bildungsrelevante gesellschaftliche
Veränderungen und Problembestände (z.B.: Gesellschaft
und Umwelt, Berufswelt und Arbeit, Ethik und Wissenschaft),
insbesondere in Bezug auf die damit verbundenen Herausforderungen
an die pädagogische Verantwortung,
-
die Fähigkeit und Bereitschaft zur Auseinandersetzung mit
gesellschaftlichen Spannungen und Konflikten, z.B. im Bereich
der Geschlechterproblematik, in der Auseinandersetzung mit Minderheiten
und Randgruppen und der Verwirklichung der Menschenrechte,
-
Sensibilität und Verständnis für Entwicklungen
im Bereich der Ethnien, der religiösen Überzeugungen,
der kulturellen Vielfalt und der geschlechtsspezifischen Anliegen
-
die Fähigkeit und Bereitschaft, auf die vielfältigen
konkreten Herausforderungen im Berufsalltag kreativ und eigenverantwortlich
zu reagieren.
b. Stundenausmaß und Durchführung
b.1 Die PWB umfasst 14 SS. Daher beträgt das Stundenausmaß
für die PWB 7 SS je Unterrichtsfach. Die SPA umfasst 11 SS
(165 Stunden), die im Rahmen von 12 Wochen zu absolvieren sind
(gemäß UniStG Anlage 1 Z 3.6).
b.2
Die PWB und die Phase 1 der SPA (pädagogisches Praktikum
- 3 SS) sind nur einmal im Rahmen des Lehramtsstudiums zu absolvieren,
die Phase 2 der SPA (fachbezogenes Praktikum) ist in jedem Unterrichtsfach
im Ausmaß von je 4 SS zu absolvieren.
b.3
Das fachbezogene Praktikum der schulpraktischen Ausbildung wird
(im jeweiligen Unterrichtsfach) vom Betreuungslehrer an der jeweiligen
Schule eigenverantwortlich innerhalb der gegebenen Rahmenbedingung
geleitet. Dieses Praktikum gilt nach der erfolgreichen Teilnahme
an der begleitenden Supervision und nach der Abgabe des Berichts
als absolviert. Voraussetzung für den Besuch dieser Lehrveranstaltungen
ist die erfolgreiche Absolvierung des pädagogischen Praktikums.
b.4
Es wird empfohlen, bei der schulpraktischen Ausbildung nach Möglichkeit
Unterrichtserfahrungen in der Sekundarstufe 1 und in der Sekundarstufe
2 bzw. in den allgemeinbildenden und in den berufsbildenden höheren
Schulen einzubeziehen.
3.
2 Themenbereiche und Stundenanteile der Pädagogisch-wissenschaftlichen
Berufsvorbildung
a.
Übersicht
| 1.
Studienabschnitt |
SS |
| 1.
Studien-Eingangsphase |
|
| Ringvorlesung |
1 |
| PS |
2 |
| 2.
Bildungstheorie und Gesellschaftskritik (unter Berücksichtigung
der Frauen- und Geschlechterforschung), VO oder PS |
1 |
| 3.
Theorie der Schule, VO oder PS |
1 |
| 4.
Pädagogische Probleme der ontogenetischen Entwicklung,
VO oder PS |
1 |
| 2.
Studienabschnitt |
|
| 5.
Theorie und Praxis des Lehrens und Lernens, SE |
2 |
| 6.
Theorie und Praxis des Erziehens und Beratens, SE |
2 |
| 7.
Theorie und Praxis der schulischen Organisationsentwicklung,
SE |
2 |
| 8.
Vertiefendes oder erweiterndes Wahlpflichtfach aus Pädagogik,
SE |
2 |
| Summe |
14 |
b.
Erläuterungen
b.1.
Studien-Eingangsphase
Ringvorlesung:
- Einführung
in Themenbereiche der wissenschaftlichen Pädagogik (Bildungstheorie
und Gesellschaftskritik, Theorie der Schule, pädagogische
Probleme der ontogenetischen Entwicklung.)
Information über die Struktur des Lehramtsstudiums an der
Universität
Proseminar:
- Auseinandersetzung
mit Berufsbild Lehrer/in und verwandten Berufsfeldern
Reflexion der eigenen Schulerfahrungen
Erkundung der Berufsrolle und des Berufsbildes
Grundlegung pädagogischer Handlungskompetenzen
Erkundungen an Schulen und anderen Bildungsinstitutionen
b.2.
Bildungstheorie und Gesellschaftskritik
Themenbereiche:
- Ausgangspunkte,
Grundfragen und kritische Funktion von Bildungstheorie
Schule zwischen Bildungsauftrag und Ausbildungserfordernissen
Schule als Produkt und Faktor gesellschaftlicher Veränderung
(auch in Hinsicht auf die Frauen- und Geschlechterforschung)
massenmediale Information zwischen Aufklärung und Manipulation
gesellschaftlich-historische Konstituierung von Kindheit und
Jugend, aktuelle Entwicklungstendenzen
Leitkategorien des bildungspolitischen Diskurses (z.B.: Schulbilder/Lehrerbilder,
Medienkritik, Bildung in der globalen Risikogesellschaft, lebensbegleitendes
Lernen, Kommunitarismus)
b.3.
Theorie der Schule
Themenbereiche:
- Gesellschaftliche
und pädagogische Funktionen der Schule
Parameter und Ansatzpunkte der Schulreform
Binnenstrukturen und organisatorische Differenzierung des Schulsystems
Schulsysteme im internationalen Vergleich
Nahtstellen und Problemzonen im österreichischen Bildungssystem
Historische Entwicklung der Schule: Evolutionsmodelle, Realgeschichte
Curriculumentwicklung
Leitkategorien des schulpolitischen Diskurses (z.B.: offene
Curricula, Schulklima, Schulautonomie, Schulprofil, Leitbildentwicklung,
Qualitätssicherung, Organisationsent-wicklung, Alternativ-
und Privatschulen, Aspekte der Frauenforschung zum Schulbereich)
b.4.
Pädagogische Probleme der ontogenetischen Entwicklung
Themenbereiche:
- Konzepte
ontogenetischer Entwicklung (z.B.: Piaget, Erikson, Kohlberg,
Holzkamp) und ihre pädagogischen Implikationen
Lerntheorien und ihre pädagogischen Implikationen
Veränderte Entwicklungsbedingungen und Lebensentwürfe
Jugendlicher
Phasen und Stufen der kognitiven und moralischen Entwicklung
im Kindes-, Jugend- und Jungerwachsenenalter
Entwicklungsprobleme im Kindes-, Jugend- und Jungerwachsenenalter
Fragen der Geschlechterproblematik
b.5.Theorie
und Praxis des Lehrens und Lernens
Themenbereiche:
- Theoretische
und empirische Analysen typischer Lehr-Lern-Situationen
Didaktische Theorien und ihre Anwendung (z.B.: exemplarisches
Prinzip, innere Differenzierung, Wissenschaftsorientierung)
Unterrichtsmethoden und ihre Anwendung (z.B.: Lehrvortrag, Team-Teaching
Kleingruppenunterricht, Projektunterricht, Projektmanagement)
Planung, Durchführung und Evaluation von Lehr-Lern-Prozessen
Moderationskonzepte und -techniken
Persönliche Dimension der Lehr-Lern-Interaktion und soziales
Lernen
Problemfelder des Unterrichts (z.B.: Disziplin, Leistungsbeurteilung,
heterogene Lernvoraussetzungen)
Entwicklung individueller Curricula
b.6.
Theorie und Praxis des Erziehens und Beratens
Themenbereiche:
- Theoretische
und empirische Analysen typischer Erziehungs- und Beratungs-Situationen
Pädagogische Theorien und ihre Anwendung (z.B.: Erziehungsstile,
Vermittlung von Normen und Werten, Kommunikationsregeln, Sozialisations-
vs. Erziehungskonzepte)
Gesprächsführung
Gewalt, Aggression, Konfliktlösung und -prävention
Interventions- und Beratungskonzepte (z.B.: systemisch, psychoanalytisch)
Kooperation mit Familien und außerschulischen Beratungs-
und Betreuungsinstitutionen
Grenzen der eigenen Beratungskompetenz
Sozialpädagogische Aufgabenstellungen der Schule (z.B.:
Suchtproblematik, sexueller Mißbrauch, Medienkonsum, Verwahrlosung)
Schulische Integration behinderter Kinder und Jugendlicher
b.7.
Theorie der schulischen Organisationsentwicklung
Themenbereiche:
- Schule
als Organisation und professionelle Anforderungen an ihre Mitglieder
Schulischer Bildungsauftrag versus betriebswirtschaftlich optimierte
Organisationskonzepte
Ansätze und methodische Konzepte zur schulischen Organisationsentwicklung
(z.B.: Organisationsberatung, Supervision, Handlungsforschung,
Gruppendynamik, TQM)
Teamkooperation
Projektmanagement
LehrerInnen als ForscherInnen im Praxisfeld Schule
Humanisierung und Demokratisierung von Schule
b.8.
Vertiefendes oder erweiterndes Wahlpflichtfach aus Pädagogik
Empfohlene
Themenbereiche:
- Ausbildung
zur Fachtutorin/ zum Fachtutor (v.a. für die Studieneingangsphase)
EDV und Multimediatechnologie im Unterricht
Methodologie und Methodik der Schul- und Unterrichtsforschung
Schulentwicklung und pädagogische Professionsforschung
Drogenprävention und Umgang mit Abhängigkeiten
Lernmotivation (Förderung von Lernbereitschaft, Neugierde,
Betroffenheit)
Lehrerverhalten, Selbsterfahrung für Lehrer/innen (unter
Berücksichtigung der Frauen- und Geschlechterforschung)
Lernen lernen (Zeiteinteilung, Projektgestaltung, Arbeitsbedingungen,
....)
Lerntechniken (mentales Training, Entspannungsübungen im
Unterricht, Abbau von Lernwiderständen, Unterstützung
der Lehrstoffaufnahme, Lerntypen u.ä.
Gruppendynamische Phänomene im Unterricht
Integration im Unterricht und Förderung der Autonomie von
behinderten Menschen
Begabungen entdecken, Begabte fördern
Lern- und Motivationsstörungen
Medien im Unterricht
Projektunterricht
Ökologie im Unterricht
Benoten und Beurteilen in der Schule
Schulrecht
Spielpädagogik
Multikulturelles Lernen
vertiefende Lehrveranstaltungen zu den verschiedenen Unterrichtsprinzipien
Lebensbegleitendes Lernen zwischen Massenmedien und Expertenwissen:
Information zwischen Aufklärung und Manipulation
Jugendforschung: auf dem Weg zum mündigen und selbstbestimmten
Mitglied der Gesellschaft; gesellschaftliche Konstituierung
von Kindheit und Jugend
Themenbereiche von 2-7 mit besonderer Berücksichtigung
des jeweiligen Unterrichtsfaches.
3.
3 Themenbereiche und Stundenanteile der Schulpraktischen Ausbildung
a. Übersicht
| ab
dem 3. Semester |
SS |
Einheiten |
| 9.
Schulpraktikum Phase 1: Pädagogisches Praktikum |
|
|
| Seminar |
2 |
30 |
| Supervison |
1 |
15 |
| ab
dem 5. Semester |
|
|
| 10.
Schulpraktikum Phase 2: Fachbezogenes Praktikum 1 im Unterrichtsfach
1, Dauer: 4 Wochen |
|
|
| Seminar |
3 |
45 |
| Supervison |
1 |
15 |
| 11.
Schulpraktikum Phase 2: Fachbezogenes Praktikum 2 im Unterrichtsfach
2, Dauer: 4 Wochen |
|
|
| Seminar |
3 |
45 |
| Supervison |
1 |
15 |
| Summe |
11 |
165 |
b.
Erläuterungen
b.9.
Schulpraktikum Phase 1: Pädagogisches Praktikum
Einführung
in die Beobachtung und Auswertung von Unterricht
Einführung in die Planung und Durchführung von Unterricht
Selbständige Durchführung von Unterrichtssequenzen
Supervision
b.10.
Schulpraktikum Phase 2: Fachbezogenes Praktikum 1 (im Unterrichtsfach
1)
Unterrichtsbeobachtungen
mit Vor- und Nachbesprechungen
Mindestens 5 Stunden selbständige Durchführung von Unterricht
Supervision
b.11.
Schulpraktikum Phase 2: Fachbezogenes Praktikum 2 (im Unterrichtsfach
2)
Unterrichtsbeobachtungen
mit Vor- und Nachbesprechungen
Mindestens 5 Stunden selbständige Durchführung von Unterricht
Supervision |
| 4.
Lehrveranstaltungen für das Unterrichtsfach Haushaltsökonomie
und Ernährung |
1.
Qualifikationsprofil
Das Qualifikationsprofil entspricht den unter Ziffer 1. angeführten
Zielen und Fertigkeiten. 2.
Aufbau des Studiums
Das Studium umfaßt insgesamt 119 Semesterstunden, davon
entfallen auf den ersten Studienabschnitt 50, auf den zweiten
Studienabschnitt 43. Auf die Fachdidaktik entfallen 19, auf die
Allgemeine Pädagogik 7 und auf die Freien Wahlfächer
12 Semesterstunden. |
| ERSTER
STUDIENABSCHNITT |
| Lehrveranstaltungen |
Art |
Typ |
1.+2.
Sem. |
3.+4.
Sem. |
| Fach
Referenzwissenschaften |
|
|
|
|
| Allgemeine
und organische Chemie VO |
LP |
VO |
4 |
- |
Chemische
Übungen für LA-HE
|
IP |
UE |
- |
3 |
Physik
|
LP |
VO/UE |
4 |
- |
| Fach
Grundlagen der Biologie |
|
|
|
|
| Allgemeine
Biologie und Botanik |
LP |
VO |
3 |
|
| Übungen
zur Allgemeinen Biologie |
IP |
UE |
|
2 |
| Mikrobiologie |
LP |
VO |
3 |
|
| Anatomie
und Histologie |
LP |
VO |
|
3 |
| Physiologie |
LP |
VO |
|
3 |
| Fach
Ernährungslehre |
|
|
|
|
| Einführung
in die Ernährungslehre |
LP |
VO |
|
3 |
| Übungen
zur Ernährungslehre |
IP |
UE |
|
3 |
| Fach
Lebensmitteltechnologie |
|
|
|
|
| Pflanzenproduktion |
LP |
VO |
|
2 |
| Produktion
tierischer Lebensmittel |
LP |
VO |
|
2 |
| Fach
Humanökologie |
|
|
|
|
| *Humanökologie |
LP |
VO |
1 |
|
| Wohngestaltung
unter humanökologischen Aspekten und mit Berücksichtigung
der geschlechtsspezifischen Arbeitsteilung |
IP |
SE |
|
2 |
| Erste
Hilfe einschließlich Unfallverhütung |
IP |
UE |
1 |
|
| Fach
Einführung in die Wirtschaftswissenschaften |
|
|
|
|
| *Volkswirtschaftslehre |
LP |
VO |
2 |
|
| Betriebswirtschaftslehre |
LP |
VO |
2 |
|
| *Konsumentenschutz
. Konsumentenpolitik |
LP |
VO |
2 |
|
| Buchhaltung
und Kostenrechnung |
LP |
VO |
|
1 |
| Fach
Fachdidaktik und Pädagogik |
|
|
|
|
| *Lehrplan-
und Stundengestaltung (FDP) |
IP |
SE |
2 |
|
| Projekte
zur Lehrplan- und Stundengestaltung (FDP) |
IP |
UE |
|
2 |
| Summe |
|
|
24 |
26 |
|
| ZWEITER
STUDIENABSCHNITT |
| Lehrveranstaltungen |
Art |
Typ |
5.+6.
Sem. |
7.+8.
Sem. |
| Fach
Ernährungsphysiologie und Biochemie |
|
|
|
|
| Biochemie |
LP |
VO |
3 |
|
| Ernährungsphysiologie |
LP |
VO |
3 |
|
| Seminar
zur Ernährungsphysiologie |
IP |
SE |
|
2 |
| Übungen
zur Ernährungsphysiologie |
IP |
UE |
|
5 |
| Lebensmittelchemie |
LP |
VO |
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3 |
| Fach
Diätetik |
|
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|
|
| Übungen
zur Nahrungszubereitung |
IP |
UE |
4 |
|
| Grundlagen
der Diätetik |
LP+IP |
VO+UE |
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2+1 |
| Fach
Haushalts- und Lebensmitteltechnologie |
|
|
|
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| Haushaltstechnik
und Lebesmitteltechnik (unter Berücksichtigung gesellschaftskritischer,
geschlechtsspezifischer Arbeitsteilung) |
LP+IP |
VO+SE |
|
2+1 |
| Ökologische
Grundlagen d. landwirtschaftlichen Produktion |
LP |
VO |
2 |
|
| Allgemeine
Lebensmitteltechnologie |
LP |
VO |
2 |
|
| Grundlagen
der Qualitätsbeurteilung von Lebensmitteln |
LP |
VO |
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1 |
| Fach
Wirtschaftswissenschaften und Lebensmittelrecht |
|
|
|
|
| Lebensmittelrecht |
LP |
VO |
2 |
|
| Wirtschaftslehre
und Arbeitsorganisation des Haushaltes |
LP |
VO |
2 |
|
| Fach
Fachdidaktik und Pädagogik |
|
|
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|
| Ernährungslehre
. Schulversuche (FDP) |
IP |
UE |
|
2 |
| Projekte
im Unterrichtsfach Haushaltsökonomie und Ernährungswissenschaften |
IP |
UE |
|
2 |
| Fachdidaktik
der Lebensmittelverarbeitung |
IP |
UE |
4 |
|
**Wahltopf
Fachdidaktik (FDP) = 7 h
|
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|
|
|
| Einführung
in die Methodik der Ernährungsberatung (FDP) |
|
VO |
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3 |
| Lehr-
und Lernformen (FDP) |
|
SE |
|
1 |
| Medienkunde
und Unterrichtstechnik (FDP) |
|
SE |
|
2 |
| Moderation
und Präsentation (FDP) |
|
SE |
|
2 |
| Rhetorik
und Atemtechnik (FDP) |
|
SE |
|
2 |
| Spezielle
Unterrichtslehre (FDP) |
|
VO |
|
2 |
| Übungen
zur Unterrichtsgestaltung (unter Berücksichtigung von
geschlechtsspezifischen Anliegen) (FDP) |
|
UE |
|
2 |
| Freie
Wahlfächer |
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| Im
Rahmen des Studiums sind Freie Wahlfächer aus dem Angebot
der in- und ausländischen Universitäten zu absolvieren
(darunter auch eine Auseinandersetzung mit der Frauen- und
Geschlechterforschung in den Naturwissenschaften). |
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12 |
| Allgemeine
Pädagogik |
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7 |
(FDP:
Fachdidaktik/Pädagogik)
Statt der mit ** gekennzeichneten Lehrveranstaltungen kann
auch die in Z 3.2.b.8. gekennzeichnete Lehrveranstaltung der
Allgemeinen Pädagogik gewählt werden.
Studieneingangsphase: Lehrveranstaltungen
der Studieneingangsphase sind mit einem * gekennzeichnet.
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| Anmeldungsvoraussetzungen |
1.
Abschnitt
Übungen
zur Allgemeinen Biologie: Voraussetzung ist der erfolgreiche Abschluß
der Lehrveranstaltung .Allgemeine Biologie und Botanik.
Chemisches
Grundpraktikum: Voraussetzung ist der erfolgreiche Abschluß
der Lehrveranstaltung .Allgemeine und Organische Chemie.
2.
Abschnitt
Voraussetzung
für das Ablegen von Prüfungen in Lehrveranstaltungen
des zweiten Studienabschnittes ist der erfolgreiche Abschluß
des ersten Studienabschnittes.
Seminar
zur Ernährungsphysiologie: Voraussetzung ist der erfolgreiche
Abschluß der Lehrveranstaltung .Ernährungsphysiologie.
Übungen
zur Ernährungsphysiologie: Voraussetzung ist der erfolgreiche
Abschluß der Lehrveranstaltung .Ernährungsphysiologie.
Übungen
zur Grundlagen der Diätetik: Voraussetzung ist der erfolgreiche
Abschluß der Lehrveranstaltung .Einführung in die Ernährungslehre.
Ernährungslehre
. Schulversuche: Voraussetzung ist der erfolgreiche Abschluß
der Lehrveranstaltung .Chemisches Grundpraktikum. |
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