Richard Schrodt

 

Diesseits von G/gut und B/böse

Erschienen in: informationen zur deutschdidaktik 1997/3, 13-17

 

 

Man fühlt sich in die wilden 68er-Jahre zurückversetzt: In Mannheim tagt die zwischenstaatliche Kommission für die deutsche Rechtschreibung im Gebäude des Instituts für deutsche Sprache. Zu Beginn der Tagung forschende Blicke aus der Portierloge nach der Art "Wer sind Sie? Sind Sie’s wirklich?" An Personenkontrollen muss man sich erst gewöhnen, nach Metallgegenständen wird (vorerst? noch?) nicht gesucht. Die Reformgegner sammeln sich zur gleichen Zeit in einem Hotel, tagen ebenfalls und ziehen vor das Tor des Instituts für deutsche Sprache. Sie nehmen das Zweite Deutsche Fernsehen gleich mit. Das Tor wird eiligst verrammelt, niemand wird eingelassen. Erregte Diskussionen vor dem Tor. Nach einiger Beratung im Institut wird beschlossen, wenigstens das ZDF kurz einzulassen. Man darf Fernsehaufnahmen machen, Interviews gibt’s nicht. Aber die Schlacht haben schließlich die Reformgegner gewonnen: Am 7. Juni 1997 gibt es seitenlange Berichte über die Rechtschreibkommission. Sie sind durchwegs nicht freundlich: Verpfuschte Reform betitelt Dankwart Guratzsch seinen Artikel in der "Welt". Es gibt auch jede Menge von Falschmeldungen, etwa der Art, dass man nun Misss-tand und Grasss-teppe trennen müsse (oder dürfe, so genau wird das nicht gesagt). Es werden sogar zwei Mitglieder der Rechtschreibkommission zitiert, Munske, der sich mit Entschiedenheit von den Reformvorschlägen distanziert, und Eisenberg, der die Reform wörtlich "auf den Müll" wünscht. Als Kommissionsmitglied bin ich an die Verschwiegenheitspflicht gebunden, doch so viel darf ich wohl sagen: Es wird dort nicht nur über Rechtschreibregeln diskutiert.

Und das bei einem "Reförmchen", das vielen zu wenig weit geht? Die Kleinschreibung der Substantive konnte man nicht durchsetzen, das ß bleibt uns erhalten, der Rhythmus bleibt unverändert, und auch die Interpunktion kann im Wesentlichen so bleiben, wie sie war, wenn man die vom Regelwerk eingeräumten Freiheiten ausnützt und mehr Beistriche setzen will als vorgeschrieben sind; die zusätzlichen Beistriche bei nachgestelltem Begleitsatz sind wohl nicht sonderlich auffällig. Änderungen gibt es vor allem bei der Getrennt- und Zusammenschreibung und bei der (nun vermehrten) Großschreibung. Das ß steht nun konsequent bei Vokallänge – das ist immerhin ein Fortschritt, wenn man sich schon nicht entschließen konnte, es wie die Schweiz ganz abzuschaffen. Es gibt jetzt auch deutlich mehr Trennmöglichkeiten, die oft mechanisch anwendbar sind. Für Etymologen und Sprachhistoriker mag das ein Ärgernis sein, aber das letzte Wort haben wohl ohnedies bald die Textprogramme, und wer etwas wo nicht trennen will, der kann es ja auch jetzt bleiben lassen. Im Großen und Ganzen sind diese Änderungen durchaus sinnvoll und meist leichter nachvollziehbar als bei der alten Regelung, weil oft grammatische Proben zur Verfügung stehen. Dass nicht alles restlos gelungen ist, war schon bald klar und wurde wohl auch schon bei der Erstellung des Regelwerks in Kauf genommen. So ist der § 58 (klein geschriebene Substantivierungen) für mich ein besonderes Ärgernis, und den neu eingeführten Unterschied von klein schreiben und kleinschreiben (§ 34, 2.2 und E3) werde ich nicht beachten – hier verstoße ich willentlich gegen das Regelwerk. Es gibt natürlich auch sprachwissenschaftlich interessante Zweifelsfälle, die nicht einfach zu lösen sind. Ein solcher Fall steht im Titel: Präpositionen stehen eigentlich, wenn man diese Wortart universalgrammatisch fasst, immer nur vor Substantiven. Andere Wortarten werden substantiviert und müssten demgemäß auch groß geschrieben werden (zwischen Heute und Morgen, von Früh bis Spät). Das ist eine Folge der syntaktischen Funktion dieser Wörter und damit auch eine Folge einer spezifischen sprachhistorischen Entwicklung. Nun sind aber manche Substantivierungen nicht gut erkennbar, weil der Artikel fehlt und die Flexionsendung nicht sichtbar ist. In diesen Fällen ist man oft geneigt, die Wortart so einzuschätzen, wie sie ihrer ursprünglichen Funktion entspricht; man versteht das Wort so, wie man es einem Wörterbuch entnehmen kann, und schreibt es klein. Die geläufigen Wörterbücher (Duden, Bertelsmann) entscheiden sich durchwegs für Kleinschreibung. Hoffentlich kann sich die Kommission überreden lassen, hier auch Großschreibung zuzulassen. Leider steht dem der § 58, Abs. 3, entgegen. Wie man es auch dreht und wendet: Es mag wenig Gründe für diese Reform geben, aber es gibt zweifellos noch weniger Gründe gegen diese Reform.

Es wird künftigen Rechtschreibhistoriker/innen vorbehalten sein, die soziologischen, politischen und psychologischen Gründe und Hintergründe der gegenwärtigen Attacken aufzudecken. Als betroffener Sprachwissenschaftler bin ich ratlos: Ich kann mit diesem Reformwerk ganz gut leben. Mich stört es nicht, wenn gelegentlich Schreibvarianten bestehen bleiben, und als Sprachhistoriker freue ich mich geradezu über solche Varianten, denn gerade hier kann man erkennen, wo sich etwas an der Sprache ändert. Ich sehe durchaus Möglichkeiten, mit Interpretationen des Regelwerks und über die Ausweitung des Geltungsbereichs von Toleranzregeln (auch solche gibt es!) zu einer sinnvollen und nachvollziehbaren Schreibung zu kommen. Dass manche Regeln nicht sakrosankt sein dürfen und irgendwann einmal geändert werden müssen, sieht jeder ein. Doch auch hier halte ich es für sinnvoll, zunächst einmal die Schreibentwicklung abzuwarten. Vielleicht ergeben sich einige Tendenzen, die man später auch im Regelwerk berücksichtigen könnte: Auch Faustregeln können zu "richtigen" Regeln werden. Als Privatmensch muss ich es hinnehmen, dass nicht alle meine Blütenträume erfüllt wurden; aber das kann man von staatlichen Institutionen ohnedies nicht verlangen. So schreibe ich weiter klein, wenn es mir passt; groß schreibe ich, wenn ich mich nicht auf eine Diskussion mit Redakteuren und Herausgebern einlassen will. Meine Interpunktion ändere ich nicht, weil ich syntaktische Einheiten überall deutlich gliedern will. Die Worttrennung macht mein Textprogramm automatisch, dem rede ich nicht drein. Alte Texte lese ich am liebsten in der Originalschreibung. Mit Kleinigkeiten, wie zB. etwa mit der Frage, ob man z. B., zB. oder zB schreiben soll, halte ich mich nicht auf. Gelegentlich schaue ich im Wörterbuch nach oder lasse mir von meinem Korrekturprogramm eine Änderung vorschlagen. Rechtschreibregeln stehen weder im Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch, noch gehören sie zu den zehn Geboten.

Probleme mag es dort geben, wo die Rechtschreibung Teil von Bewertungen und Beurteilungen ist, also in der Schule, an der Universität und in bestimmten beruflichen Bereichen. Ich kann natürlich nicht verlangen, dass meine Interpunktionspraxis auch in den Arbeiten, die ich beurteilen muss, eingehalten wird – auch wenn ich sie für besser halte. Da muss man alles, was erlaubt ist, akzeptieren. Dazu muss man freilich wissen, was alles erlaubt ist. Um eine eingehende Kenntnis des alten und neuen Regelwerks kommen alle die nicht herum, welche die schriftliche Form von Texten beurteilen und bewerten müssen. Aber das solle ebenfalls kein Problem sein, denn solche Kenntnisse gehören ja zu den normalen beruflichen Anforderungen von Menschen, die Texte bewerten müssen. Wer nichts Neues dazu lernen will, wer sich nicht weiter bilden will, der (oder die) hat seinen/ihren Beruf verfehlt. Wer geht auch schon gern zu einer Ärztin, die auf ihrem Wissensstand von anno dazumal stehen geblieben ist. Gerade für Lehrer ist die Weiterbildung besonders wichtig (das gehört sozusagen zum "Berufsrisiko"), nicht nur in der Rechtschreibung, und hier muss auch viel mehr getan werden. Außerdem zeigt sich, dass die neue Rechtschreibung die Fehlerzahl deutlich vermindert – der Rotstift hält länger, darüber kann man nur froh sein. Probleme gibt es dort, wo den Beurteilenden neue Schreibungen zuwider sind, wo also er (oder sie) etwas korrigieren müssen, das sie für besser halten. Doch auch das halte ich nicht für entscheidend. Zunächst einmal muss man das, was man selbst für besser hält, begründen können – erst dann stellt sich das Problem. Persönliche Rechthabereien sind keine guten Bewertungsmaßstäbe. Wenn Begründungen vorhanden sind, dann können sie auch Gegenstand des Unterrichts sein, und das wäre ja ein erster Schritt zu einer reflektierten Rechtschreibung. Weiters sollte man klar legen, welchen Stellenwert die Rechtschreibung bei der Bewertung eines Textes haben muss oder soll. Schließlich kann man ja auch auf einen Regelverstoß nur hinweisen oder ihn zwar korrigieren, aber nicht bewerten. Das führt zu einer bewussten Schreibung, und die kann man dann gelten lassen. So muss man ja auch mit stilistischen Abweichungen umgehen. Ich sehe also auch für die Schule keine grundsätzlichen Probleme mit, sondern eine Reihe von Vorteilen von der neuen Rechtschreibung. Die linguistische und unterrichtspraktische Ratlosigkeit über die Ursachen der Reformattacken bleibt.

Die künftigen RechtschreibhistorikerInnen werden aus der Distanz mehr wissen. Sie werden das überreichlich vorhanden Material sichten, sie werden Zeitungsberichte sammeln, sie werden die Protokolle der Kommission für die deutsche Rechtschreibung studieren. Aus allem wird sich eine Sicht ergeben, die uns derzeit noch nicht möglich ist. Wenn ich hier versuche, Gründe zu nennen, so kann ich sie nicht beweisen. Sie bleiben Spekulationen. Sie sind nur Deutungsangebote, mehr oder weniger plausibel.

Da sind zunächst einmal die ideologischen Bewertungen, die im deutschsprachigen Bereich jede Rechtschreibreform begleitet haben. Ich habe sie in "Fatale germanisten fummeln falsch an der deutschen sprache! Über rechtschreibung als ideologie", Informationen zur Deutschdidaktik 16/2, 1991, 22-41, zusammengestellt und will hier nichts wiederholen. Darunter fallen Einstellungen wie "den Dummen und Faulen darf man es nicht zu leicht machen" bis "was ich selbst einmal mühsam erlernt habe, darf man mir nicht einfach wegnehmen". Die unselige Gleichsetzung von Schreibung = Sprache tut ein Übriges. Dazu kommt noch das konservative Verfallsdenken, und schon kann man vom Schreibverfall = Sprachverfall reden. Weil Missstände und Kulturkritik immer eine gute Presse haben, wird das unter die Leute gebracht. Mit Falschmeldungen wird dazu noch kräftig geschürt. Ein besonders ärgerlicher Fall ist die Berichterstattung der als seriös geltenden "Wiener Zeitung" vom 13. Juni 1997. Dort wurde über die Deklaration der österreichischen Autoren berichtet, mit der dem Nachdruck von Texten in reformierter Schreibung entgegengewirkt werden sollte. Die Titelzeilen der Berichte lauteten Ortografie als Katastrofe für Texte? (S. 1) und Dichter wollen Strofen kein bisschen verändert (S. 6). Tatsächlich sind die Schreibungen Ortografie, Katastrofe und Strofen auch nach der neuen Rechtschreibung falsch, denn es bleibt beim ph in den beiden letzten Wörtern, und beim ersten kann man nur zwischen Orthographie (Hauptvariante) und Orthografie (Nebenvariante) wählen. Versehen, Witz, Unterstellung (wenn, dann wohl böswillig) – man kann es nicht wissen. Man kann nur sein Abonnement der "Wiener Zeitung" abbestellen, denn mit einem solchen Journalismus wird man von der Boulevardpresse besser bedient. Alles das ist aber an sich nichts Neues. Ideologische Diskussionen begleiten die Rechtschreibreform schon seit der Bismarck-Zeit.

Neu ist hingegen der heute ins Spiel gebrachte politische Aspekt in Deutschland. Die Kultusminister der Länder seien nicht kompetent, weil es sich um ein wesentliches Merkmal der deutschen Sprache handle. Daher müsse hier der Bund kompetent sein. Doch auch der Bund könne eine solche Regelung nicht auf dem Verwaltungsweg treffen, denn hier gelte die "Wesentlichkeitstheorie", wonach Gegenstände von erheblicher, in Grundrechte eingreifender Bedeutung vom Gesetzgeber selbst geregelt werden müssen. Solche Grundrechte können hier das allgemeine Persönlichkeitsrecht und das elterliche Erziehungsrecht sein. Eine Reform könne daher nur durch ein Bundesgesetz geregelt werden. Zuständigkeit des Bundes und Verletzung des Wesentlichkeitsgrundsatzes sind die Argumente der Reformgegner. Auf diese Weise kann die ganze Sache vor das Bundesverfassungsgericht gebracht werden. Was dann weiter geschehen kann, überlasse ich der Fantasie oder Phantasie der Leser(innen).

Derzeit ist es wahrscheinlich, dass diese Aktion keinen Erfolg haben wird: Die Umstellung der Lehrbücher ist in vollem Gang, in den Schulen werden die neuen Regeln recht erfolgreich gelehrt, viele Lehrer und Lehrerinnen haben sich für die Reform ausgesprochen, und der bayrische Bundeselternrat hat an die Eltern appelliert, Widerstände gegen die Reform aufzugeben. Es bleibt aber der politische Mechanismus, der hier in Gang gesetzt wurde. Wie konnte gerade die Rechtschreibung, die ja doch weder das Wesentlichste an der deutschen Sprache ist noch ein an sich politisch bedeutsames Faktum darstellt, so in die Diskussion gezogen werden?

Ein Grund ist sicherlich ein Stellvertreterkampf: In Deutschland sind sich Bund und Länder über manches nicht einig. Über die Rechtschreibung lässt sich trefflich diskutieren, eben deshalb, weil sie keine politisch weit tragenden Entscheidungen berührt. Jeder und jede ist aufgerufen, sich zu äußern, alle können quer durch die politischen Gruppierungen mitreden. Lobbyisten finden hier ein breites Betätigungsfeld. Dazu kommt aber, denke ich, noch ein wichtiges Moment, das der äußerlichen Gestalt der Sprache.

Diese Äußerlichkeit halte ich für ein wichtiges Motiv im Kampf um die Rechtschreibreform. Das Verschwinden des Objektsgenitivs, der Dativ nach trotz, wegen, während, die Hauptsatzstellung des Verbs in weil-Sätzen: das alles wird zwar bemerkt und oft bemängelt, ist aber eher eine Sache für Spezialisten, Sprachtüftler, Sprachpolizisten und Leserbriefschreiber. An einer Krawatte kann man besser zerren als an einem Hemd. Ich sehe einen Zusammenhang mit der zunehmenden Veräußerlichung der Politik: Wichtig ist immer mehr, wer breiter lächeln kann, das schönere Mascherl im Fernsehen trägt, glücklicher von Plakatwänden herabblicken kann, die liebenswürdigeren Haustiere hat, die bravere Ehefrau, den tüchtigeren Ehemann, ... Politikerinnen werden nach ihrem Familienleben beurteilt, Politiker danach, wie gut sie ihre außerehelichen Beziehungen verheimlichen können. Kirchenaustritte werden zu Anfang der politischen Karriere flugs rückgängig gemacht, langjährige Gefährtinnen rasch geheiratet. Manchmal hat die Sache ja auch etwas Gutes. So hätten viele statt des damals gewählten Bundespräsidenten Waldheim den (damals noch lebenden) Volksschauspieler Josef Meinrad lieber im höchsten Amt gesehen.

Über die sozialpsychologischen Ursachen dieser Symbolisierung und Mythisierung der Politik mögen uns die Fachwissenschaftler belehren; sie seien hier einfach als Tatsache hingenommen. Die Tatsache ist: Nicht die inhaltliche Seite eines politischen Problems entscheidet, sondern "mehr oder weniger suggerierte Überzeugungen, die gegenüber empirischen Widerlegungen immun sind. Im letzteren Fall wird das Faktische und Beobachtbare einfach geleugnet und verdrängt [...]. Das Mythische und Unbeobachtbare dagegen wird öffentlich bekräftigt und geglaubt, da es allgemeine Zustimmung hervorruft." (Murray Edelman, Politik als Ritual, Frankfurt/New York 1990, S. 76). Wo die Äußerlichkeit zum Zeichen des Wahren wird, werden Änderungen im Äußerlichen zum Zeichen des Abfalls von der Wahrheit.

Die Vernunft hat es immer schon gegen die allgemeine Zustimmung schwer gehabt, vor allem, wenn die Unvernunft von den Medien geschürt wird. Doch ein leichter handhabbares Regelwerk wird sich aller Voraussicht nach durchsetzen. Es mag zwar im reformierten Regelwerk neue Spitzfindigkeiten geben, aber es sind bessere als die im alten, und es sind vor allem weniger. Die Lage ist also nicht ganz hoffnungslos.

Übrigens: Dieser Text ist bereits in der neuen Rechtschreibung verfasst. In einigen Fällen habe ich anders geschrieben, als es das Regelwerk vorschreibt (ohne Berücksichtigung der Interpunktion). Für die Lösung des Rätsels und Diskussion:

e-mail richard.schrodt@univie.ac.at