GRENZEN UND GRENZÜBERSCHREITUNGEN.
Die Bedeutung der Grenzen für die staatliche und soziale Entwicklung des Habsburgerreiches von der Mitte des 18. bis zur Mitte des 19. Jahrhunderts

BERICHT ÜBER DAS FORSCHUNGSPROJEKT

Auftraggeber: Bundesministerium für Wissenschaft und Verkehr (Wien)
Forschungsprogramm: "Grenzenloses Österreich"
Dauer: 31. Dezember 1994 bis 30. April 1998

Projektleitung: Univ.Doz. Dr. Waltraud Heindl, Österreichisches Ost- und Südosteuropa Institut (OSI), Josefsplatz 6, A-1010 Wien; Univ.Prof. Dr. Edith Saurer, Institut für Geschichte der Universität Wien, Dr. Karl Lueger-Ring 1, A-1010 Wien.

ProjektmitarbeiterInnen: Dr. Hannelore Burger, Wien; Dr. Pavel Cibulka, Brünn; Andrea Geselle, Mailand, Dr. Svjatoslav Pacholkiv, Lemberg; Dr. Zdenka Stokásková, Brünn; Mag. Harald Wendelin, Wien.
Beiträge von: Dr. Andrea Komlosy, Univ.Doz. Dr. Milan Hlavacka.
Bearbeitete Themen: Grenzen (Außengrenzen/Binnengrenzen, Staats-, Landes-, Kreis-, Gemeinde-, Grundherrschaftsgrenzen), Lebenswelten an der Grenze, Grenzwachen, Grenzübertritt, ökonomische Grenzen; Paßwesen, Staatsbürgerschaft, Aus- und Einwanderung, Armenfürsorge, Heimatrecht, Schub, Fremdenrecht.

Publikation: Heindl, Waltraud / Saurer, Edith (Hrsg.), Burger, Hannelore / Wendelin, Harald (Mitarb.): Grenze und Staat. Paßwesen, Staatsbürgerschaft, Heimatrecht und Fremdengesetzgebung in der österreichischen Monarchie 1750 - 1867. Wien u.a., Böhlau, 2000.
Weitere Informationen zum Buch:  Böhlau-Verlag

Das Thema Grenze ist derzeit von äußerster Aktualität. Der Fall des Eisernen Vorhangs - einst hermetische Systemgrenze zwischen Ost und West -, die seither verstärkt vor sich gehende Integration Europas (verbunden mit einem Verblassen der alten nationalstaatlichen Grenzen und dem Entstehen einer neuen Außengrenze) sowie auch die vielbeschworene Globalisierung mit der ihr innewohnenden Tendenz zur Überschreitung jeglicher Grenzen haben nicht nur das Bewußtsein über die Bedeutung von Grenzen verschärft, sondern auch die wissenschaftliche Forschung zu diesem Thema stark verändert.

Anders als in Frankreich, wo Lucien Febvre in der Schule der geographie humaine stehend auf die Veränderlichkeit der Vorstellung von Grenze seit dem 16. Jahrhundert - und ganz besonders seit der französischen Revolution - aufmerksam gemacht hat (Febvre, 1988), hat sich die deutschsprachige Geschichtswissenschaft mit der Geschichte der Grenze bisher kaum befaßt. Einige ältere Arbeiten (Ratzel, 1892; Haushofer, 1927) beschwören vor allem geopolitisch-strategische Aspekte der Grenze oder schreiben ihr geradezu biologische Qualitäten zu. Erst in jüngster Zeit sind Arbeiten erschienen, die sich auch mit den sozio-ökonomischen, sozialpsychologischen oder symbolisch-kulturellen Aspekten von Grenzen befassen (Saurer, 1989; Medick, 1991; Ulbrich, 1991). Bewußt wird jetzt, daß es neben der sichtbaren Grenze, der Staatsgrenze, in jedem Land auch unsichtbare innere Grenzen (Einheimische/Fremde) gibt, daß jede Grenze sowohl Inklusion als auch Exklusion bedeutet. Mit der Existenz und dem Werden einer Staatsgrenze engstens verbunden sind Fragen der Grenzüberwachung, des Paß- und Meldewesens, der Staatsbürgerschaft, des Asylwesens, der Ein- und Auswanderung sowie der Fremdengesetzgebung. Alle diese Themen wurden von der Geschichtswissenschaft bisher kaum bearbeitet, vor allem nicht auf die Habsburgermonarchie bezogen, deren Grenz-Landschaft nicht nur wegen der Wechselfälle der historischen Grenzziehungen, sondern auch wegen der Heterogenität der ihr zugehörigen Länder, Lebenswelten und Bewohner - eine äußerst komplexe war. Diese zu untersuchen war das Vorhaben des vom österreichischen Bundesministerium für Wissenschaft und Verkehr im Rahmen des Forschungsprogramms "Grenzenloses Österreich" in Auftrag gegebenen dreijährigen Forschungsprojektes:
"Grenzen und Grenzüberschreitungen. Die Bedeutung der Grenzen für die staatliche und soziale Entwicklung des Habsburgerreiches von der Mitte des 18. bis zur Mitte des 19. Jahrhunderts".

PROJEKTORGANISATION

Die empirischen Untersuchungen wurden überwiegend in folgenden Archiven durchgeführt:
Haus-, Hof- und Staatsarchiv (Wien), Österreichisches Staatsarchiv (Wien), Niederösterreichisches Landesarchiv (Wien), Archiv der Stadt Wien, Gemeindearchiv Perchtoldsdorf, Staatsarchiv Brünn, Zentralstaatsarchiv Prag, Mährisches Landesarchiv (Brünn), Zentrales Historisches Gebietsarchiv (Lemberg), Staatsarchiv Venedig, Staatsarchiv Mailand. Zum Austausch der aus den Archivalien gewonnenen Erkenntnisse, zu Literaturbesprechungen, zur Festsetzung von Forschungsschwerpunkten und zur Formulierung einer gemeinsamen Forschungsperspektive sowie zur Vorstellung von Teilergebnissen trafen die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des Projektes etwa dreimal jährlich zu einem jeweils zweitätigen workshop in Wien zusammen. Dazu wurden auch an anderen Grenzprojekten arbeitende Wissenschaftler und Wissenschaftlerinnen zu Referaten und Gedankenaustausch eingeladen. Mehrfach wurde das Forschungsprojekt auf Tagungen und Symposien vorgestellt, darunter beim Symposium "Abgrenzung und Ausblick" des Wissenschaftsministeriums in Wien, im Oktober 1996, am Collegium Budapest, Institute for Advanced Study, 1997 und beim 2. Bohemisten Tag in München, im März 1998. Ein dreibändiger Endbericht liegt seit April 1998 vor, dessen Drucklegung (im Böhlau Verlag, Wien) gegenwärtig vorbereitet wird. Die Ergebnisse des Forschungsprojektes sowie das fertiggestellte Buch sollen (im Frühjahr 2000) bei einem internationalen Symposium in Wien zum Thema Grenzen vorgestellt werden.
Die oben angesprochene Vielschichtigkeit des Themas Grenze, das nicht nur historisch-politisch, sondern auch philosophisch, sozialpsychologisch, sozio-ökonomisch abgehandelt werden kann, machte von vornherein eine zeitliche, räumliche und inhaltliche "Begrenzung" sowie eine Schwerpunktsetzung auf bestimmte Aspekte - die nach Durchsicht des vorhandenen Archivmaterials - erfolgte, erforderlich:

Im folgenden sollen die wichtigsten Ergebnisse aus den einzelnen Forschungsschwerpunkten zusammengefaßt werden:

Das Paßwesen
Die Staatsbürgerschaft
Der Schub
Fremdsein
Grenze als "Lebenswelt"
Literaturauswahl


DAS PASSWESEN

Das Paßwesen ist eine staatliche Hoheitsfunktion par excellence. Moderne Staatstheoretiker sehen es als ein Mittel legitimer Herrschaft (Max Weber). Hannelore Burger versteht es zugleich als Ausdruck der Kultur eines Staates, seiner Gastlichkeit, seines Umgangs mit den Fremden, dabei bringt sie die Entstehung des modernen Paßwesens in Zusammenhang mit dem Problem "personaler Identität" - einem zentralen Topos der Philosophie der Aufklärung. So führten die polizeilichen Strategien der Identifizierung - die im Zusammenhang mit der Entstehung des Paßwesens beschrieben werden - gewollt oder ungewollt zur Anerkennung eines Individuums als Person.

Das Paßwesen erweist sich - wie so viele andere Bereiche auch - als ein vergessener Aspekt österreichischer Staatlichkeit. Zwischen 1752 und 1857 (dem Erscheinen des ersten österreichischen Paßgesetzes) existierte es in Hunderten von Einzeldekreten repetitiven, aufhebenden, manchmal kontradiktorischen Charakters mit unterschiedlichem Geltungsbereich. Ebenso verwirrend und widersprüchlich schienen die Kompetenzen der paßerteilenden Behörden. Dennoch lassen sich einige allgemeine Grundsätze des österreichischen Paßwesens formulieren:

Untersucht wurde die Paßpolitik gegenüber verschiedenen Gruppen: dem Adel, den Beamten, den Händlern und Handwerkern, den Geistlichen und Studenten, den Ärzten und Künstlern, den Bettlern und Vaganten, den Einheimischen und Fremden, Inländern und Ausländern, gegenüber Männern und Frauen. Die Ergebnisse sind überaus komplex, manchmal muten sie geradezu paradox an. Paßrechtlich privilegierte sind - nach H. Burger -: wandernde Handwerksgesellen, Händler und Großhändler, Adlige über 28 Jahren, Studierende der protestantischen Theologie, Frauen, wenn sie eigenberechtigt waren und insofern sie keine Erlaubnis der Wehrbehörde benötigten. Zu den paßrechtlich diskriminierten Gruppen gehören: alle wehrpflichtigen Männer, nichteigenberechtigte Frauen, Adlige unter 28 Jahren, "jakobinischer Umtriebe" verdächtige Handwerksgesellen, Studenten, Priester, Pilger, Ordensleute, Ärzte und Wundärzte, "schlechtgesinnte und bedenkliche" Fremde (Emigranten, fremde Priester, potentielle Revolutionäre) sowie die Kategorie der "bedenklichen Menschen überhaupt". H. Burger zeigt, daß es gerade diese seltsame Gruppe der bedenklichen Menschen überhaupt (zu ihr gehören nicht nur politisch verdächtige Ausländer, sondern auch Künstler, Komödianten, Gaukler, mit Tieren herumziehende Schausteller - alles "fahrende Volk") ist, die durch ihr ständiges Unterlaufen des Gebots der Seßhaftigkeit, durch ihr Heraustreten aus dem engen Kreis der Heimat (Außer-Kreis-gehen), durch ihr Vazieren und "Herumstürzen in Lande" erheblich zur Territorialstaatswerdung beitrug. Indem sie den Staat zwang, auf ihre immer schon verdächtige Bewegung mit immer subtileren Paßverordnungen zu reagieren, wurden die "bedenklichen Menschen" contre cœur zum Mitschöpfer eines bedeutenden Instruments des modernen Flächenstaates: des Reisepasses. Entlang der zentralen Begriffe: Kompetenz, Evidenz, Egalisierung und Kontrolle wird weiters die staatsrechtliche Entwicklung des österreichischen Paßwesens dargestellt. Illustrative Fallgeschichten machen die oft kontradiktorischen Zielsetzungen des Staates deutlich: Verpolizeilichung und Überwachung vs. Gleichförmigkeit und Beschleunigung.

Ein eigener Beitrag beschäftigt sich mit dem Lombardo-Venezianischen Paßwesen mit seiner häufig vom übrigen österreichischen Paßsystem abweichenden Praxis. Andrea Geselle zeichnet in ihrem Beitrag "Bewegung und ihre Kontrolle in Lombardo-Venetien" vor allem den nachhaltigen Einfluß der französischen Gesetzgebung seit der Zeit der napoleonischen Kriege nach und zeigt anhand des Studiums von Archivalien des venezianischen Staatsarchivs auf, wie hindernisreich der Weg war, die Verwaltung der italienischen Länder - nach dem Willen Kaiser Franz I. - "auf österreichischen Fuß" zu stellen. Nach ihren Untersuchungen über die Akzeptanz der neuen Grenzen - das überreiche Archivmaterial beleuchtet sowohl die Situation der grenzüberschreitenden Menschen wie auch die besonderen Probleme der Administration - war das erst knapp vor der bürgerlichen Revolution von 1848 der Fall. Doch trotz der zu diesem Zeitpunkt vollständigen administrativen Eingliederung der italienischen Länder in die österreichische Monarchie blieb Lombardo-Venetien aus vielen Gründen ein Sonderfall. Beispielsweise führte die schon in der Zeit der französischen Besatzung eingeführte und unter der österreichischen Herrschaft beibehaltene Carta d'iscrizione - ein System der allgemeine Ausweispflicht - zu einer stärker ortsbezogenen Identität. Der in den italienischen Ländern immer schon dichtere Handels- und Reiseverkehr sowie der aus der besonderen politischen Situation unklar bleibende Status Lombado-Venetiens als Inland/Ausland brachte in der alltäglichen Praxis des Paßwesens zahllose Probleme mit sich. Liberalismus, Eisenbahnwesen und Dampfschiffahrt führen jedoch auch hier zu einem Modernisierungsschub und bringen am Ende eines der dichtesten und komplexesten Paßsysteme Europas zu Fall (nach dem Anschluß Österreichs an den Deutschen Paßkartenverein entfällt 1859 die "Vidierung im Innern"). Stufenweise werden alle Inlandspässe abgeschafft. 1865 entfällt auch die Paßkontrolle an den österreichischen Außengrenzen. Damit wird bis zum Ersten Weltkrieg paßlose Grenzüberschreitung in großen Teilen Europas möglich (die großen Ausnahmen blieben Rußland und Frankreich). In den italienischen Länder der Habsburgermonarchie wurden diese Reformen enthusiastisch aufgenommen - sie kamen allerdings viel zu spät, um hier noch wirksam zu werden..

DIE STAATSBÜRGERSCHAFT

Zu den erwähnten unsichtbaren inneren Grenzen gehört zweifellos auch die Staatsbürgerschaft. In der öffentlichen Debatte und in zahlreichen Arbeiten wird gegenwärtig auf die Problematik der unterschiedlichen Konzeptionen der europäischen Staatsbürgerschaftsmodelle hingewiesen und - nicht zuletzt aus der Notwendigkeit, eine gemeinsame europäische (Staats)Bürgerschaft zu entwickeln - auf die bestehenden Antagonismen zwischen dem ius soli und dem ius sanguinis aufmerksam gemacht (J.Habermas, 1982; J.M.Ferry, 1994; R.Brubaker, 1994). H. Burger zeigt - nach einer begriffsgeschichtlichen Analyse des semantischen Feldes "Staatsbürgerschaft" im altösterreichischen Kontext -, daß von dem einen Modell österreichischer Staatsbürgerschaft nicht gesprochen werden kann. Entsprechend den Veränderungen des politischen Systems - vom Reformabsoultismus der josephinischen Epoche über Frühkonstitutionalismus und Neoabsolutismus bis hin zum differenzialistischen Konstitutionalismus der Ausgleichsepoche - unterliegt es vielmehr einer ständigen Transformation: Das territorial bestimmte Modell des josephinischen Einwanderungsstaates wird im vollendeten Absolutismus Metternichscher Prägung abgelöst durch das voluntaristische Modell (Willenserklärung statt stillschweigender oder ipso facto-Einbürgerung), es folgt die neoabsolutistische "Reichsbürgerschaft" (1849) und schließlich die "allgemeine österreichische Staatsbürgerschaft" nach dem Staatsgrundgesetz von 1867. Dennoch lassen sich einige dauerhafte Elemente - Elemente einer longue durée - im altösterreichischen Staatsbürgerrecht ausmachen. Als solche erwiesen sich:

Anhand von jüngst rekonstruierten Akten der Hofkanzlei verfolgt H.Burger die Geschichte des Administrativverfahrens der Staatsbürgerschaftserteilung seit in Kraft treten des Allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuches im Jahr 1812. In einigen Fällen gelang es, den jeweiligen Anlaß für bedeutende gesetzliche Änderungen (Aufhebung der zehnjährigen Ersitzung, allgemeine Willenserklärung und Eidesleistung) im Staatsbürgerschaftsrecht aufzuspüren. Dargestellt werden - anhand der gesetzlichen Entwicklung sowie illustrativer Fallbeispiele - die verschiedenen Arten des Erwerbs und Verlusts der österreichischen Staatsbürgerschaft (Eheschließung, Gewerbeantritt, Diplomerlangung, Eintritt in den öffentlichen Dienst, Annahme fremder Dienste, Ein- und Auswanderung etc.). Empirische Daten liegen für Niederösterreich/Wien zwischen 1813 und 1843 vor. Im Abstand eines Dezenniums konnten Aussagen über Herkunft, Geschlecht, Beruf, Stand, Konfession, "Moralität", Dauer des Aufenthalts sowie Zahl der Eingebürgerten und der Ablehnungen gemacht werden. Für das Jahr 1833 etwa zeigt sich das Bild eines biedermeierlich-vormärzlichen Wiens mit einem hohen Bedarf an gutausgebildeten Handwerkern (was sich in relativ kurzen Einbürgerungszeiten niederschlägt). Weiters wird deutlich, daß der Erwerb der Staatsbürgerschaft im allgemeinen mit positiven Lebensveränderungen korreliert - im weitesten Sinne erscheint er als Indikator für Aufstieg und Erfolg (Gewerbegründung, Eheschließung, Diplomerlangung). Besondere Aufmerksamkeit wurde der Staatsbürgerschaft der Frau gewidmet. Die empirischen Untersuchungen (im Jahr 1833 lag der Anteil der eingebürgerter Frauen bei 26 %) korrigieren ein wenig das Klischee der unmündigen, abhängigen, erwerbslosen Frau, die die Staatsangehörigkeit nur auf dem Wege der sogenannten familienrechtlichen Tatsachen erwirbt, wie es die theoretische Literatur zur Staatsbürgerschaft evoziert. Einzelne Fallbeispiele aus den Einbürgerungsakten des Niederösterreichischen Landesarchivs belegen überdies, daß Frauen nicht nur eigenberechtigt die Staatsbürgerschaft begehrten und auch erhielten, daß sie selbständig den Untertaneneid ablegten, sondern auch, daß Frauen mit der Eheschließung keineswegs immer bereitwillig die fremde Staatsbürgerschaft annahmen bzw. die eigene aufgaben.

Die Reichsbürgerschaft des Neoabsolutismus (nach der Märzverfassung von 1849) bedeutete - nach H.Burger - in vieler Hinsicht eine staatsrechtliche und - vermittels ihrer engen Kopplung an das Heimatrecht - auch ökonomische Schließung des österreichischen Kaiserstaates. Aus liberaler Sicht wurde die allgemeine Reichsbürgerschaft (die zuerst auch Ungarn einschloß) als ein Fortschritt, als Wende hin zum modernen Verfassungsstaat gerühmt. Für langjährig ansässige, nichtheimatberechtigte Fremde sowie auch für Frauen bedeutete es allerdings eine Verschlechterung ihrer staatsrechtlichen Position, da erst jetzt die Unterscheidung zwischen aktivem und passivem Bürgerstatus wirksam wird. Die staatsrechtliche Situation nach dem Ausgleich 1867 führte auch im Staatsbürgerschaftsrecht zu einer überaus komplexen Situation. Das österreichische (cisleithanische) und das ungarische (transleithanische) Staatsbürgerschaftsrecht waren nur wenig miteinander kompatibel und brachten - vor allem für die Angehörigen der Behörden beider Reichsteile - zahlreiche Probleme mit sich. Die Rufe nach einer gemeinsamen allgemeinen "Reichsbürgerschaft" wurden zuletzt immer lauter. Im wesentlichen blieben sie ungehört. Doch führten - wie H. Burger zeigt - diese staatsrechtlichen "Kuriosa" - wie auch das Weiterbestehen von Inkolat und Indigenat, Schutzbürgern und anderen gemischten Staatsbürgern - sowie auch die Besonderheiten eines staatlichen Gebildes, das nur langsam zu einem Territorialstaat wuchs und mit seinen heterogenen Strukturen nur wenig dem Idealbild eines modernen Nationalstaats entsprach, notwendig zu einer eher differenzialistischen Praxis der Staatsbürgerschaftserteilung, die dem altösterreichischen Rechtspragmatismus überhaupt entsprach. Gerade diese Heterogenität und die - wenn auch nicht immer freiwillig geübte - Politik der Anerkennung der Differenz macht das altösterreichische Modell der Staatsbürgerschaft für die Debatte um die europäische (Staats)bürgerschaft besonders interessant.

DER SCHUB

In engem Zusammenhang mit der Staatsbürgerschaft, mehr aber noch mit dem Heimatrecht ("politisches Domicil") sowie mit der staatlichen Armenfürsorge steht der Schub. Harald Wendelin versteht den Schub als eine Praxis, Kontrolle über die Bewegung der Bevölkerung im Raum zu gewinnen und - entsprechend der josephinischen Auffassung vom Wohlfahrtsstaat - "jedem Individuum seinen Platz" zuzuweisen. In Auseinandersetzung mit den Theorien Michel Foucaults und Michel de Certeaus wird der Schub gesehen einerseits als Instrument der Herstellung eines einzigen "Disziplinarraums" (im großen Prozeß der Entstehung eines neuen Herrschaftsraums: des modernen Territorialstaates) und andererseits als Ort, wo durch "die Kunst des Handelns, durch bestimmte Alltagspraktiken, durch Strategie und Taktik der Betroffenen ständig "Raum" zurückgewonnen wird. Am Beispiel mehrerer exakt rekonstruierter Schubfälle zeigt H. Wendelin, wie es einigen Schüblingen immer wieder gelang, an den Ort, von dem sie weggeschoben worden waren, zurückzukehren. Der besonders instruktive Fall des 75jährigen Josef Weibel, der 1822 zwischen Perchtoldsdorf und seinem mutmaßlichen Geburtsort am Bodensee in Vorderösterreich ergebnislos hin- und hergeschoben wurde, beleuchtet die ganze Problematik des Schubes: höchste bürokratische Effizienz im Interesse der Durchsetzung des Heimatprinzips und der Armenfürsorge, gepaart mit einer ungeheuren Verschwendung von Ressourcen bei letztlich dürftigem Erfolg. Das reiche Material über den Schub - Harald Wendelin analysierte sowohl die Protokolle des "Partikularschubes" wie auch des sogenannten "Wiener Hauptschubs", der vierzehntägig von der Haupt- und Residenzstadt über bestimmte Schubstrecken in alle Landesteile der Monarchie durchgeführt wurde, darüber hinaus die Schublisten des Gemeindearchivs von Perchtoldsdorf - erlaubt neue Aufschlüsse über eine andere Art des "Reisens", über Armut, die zweifelhafte Bedeutung von "Heimat", über Fremdsein, nicht zuletzt aber auch die erstaunliche Mobilität armer und ärmster Bevölkerungsschichten.

FREMDSEIN

Wie schon im Kapitel über Heimatrecht, Armenversorgung und Schub deutlich wurde, war die Kategorie des Fremdseins keineswegs mit dem Ausländerstatus identisch. Fremd im engeren Sinn waren schon diejenigen, die in einer Gemeinde, einer Stadt, nicht das Heimatrecht besaßen. Die Grenze zwischen Einheimisch- und Fremdsein verlief also häufig quer durch einen Ort. Die besondere Situation der Fremden in den böhmischen Ländern beleuchtet Zdenka Stoklásková in ihrem Beitrag "Fremdsein in Böhmen und Mähren". Nach einem Exkurs durch die Geschichte des Fremdenrechts stellt sie fest, daß Fremde in den böhmischen Ländern zu allen Zeiten eine große Rolle gespielt und die böhmische Kultur stark geprägt haben. Doch der Status der Fremden differierte über die Jahrhunderte außerordentlich. Waren sie im Mittelalter und der frühen Neuzeit als Kolonisten hochwillkommen, im 18. Jahrhundert aufgrund der vorherrschenden Populationstheorie geschätzte Einwanderer, so wurde nach der französischen Revolution das Mißtrauen gegen Fremde immer stärker. Zu allen Zeiten aber wurde unterschieden zwischen nützlichen und schädlichen - in der Terminologie des 19. Jahrhunderts: "unbedenklichen und gutgesinnten" und "bedenklichen und schlechtgesinnten" Fremden. Zdenka Stoklásková untersucht akribisch die rechtliche Situation begünstigter und benachteiligter Fremder: Flüchtlinge und Emigranten, türkische Handelsleute, fremde Juden, fremde Militärangehörige, fremde Hausierer, Kurort- und Badegäste, fremde Kranke, fremde Vaganten, Musikanten... Das zeitgenössische Fremdenrecht entfaltet sich vor uns in einem "Tableau" von Identitäten und Unterschieden. Durch immer feinere Unterscheidungen, durch eine strenge Kategorisierung und Klassifizierung versuchte man - nicht zuletzt durch ein ausgefeiltes Paßrecht und eine strenge Evidenz - die Angst vor dem Fremden zu bannen. Anhand einzelner Aktenstücke des mährischen Landesarchivs gelingt es, das besondere Schicksal etwa eines französischen Geistlichen Ende des 18. Jahrhunderts bei seiner Odyssee durch Mähren oder - am anderen Ende der Skala - das kokette Spiel einer niederländischen Emigrantin mit den Behörden sichtbar zu machen. Eine andere Art des "Fremdseins" wird in der Analyse der Fabrik- und Lohnarbeiterprotokolle des Brünner Polizeipräsidiums deutlich. Anhand dieser umfangreichen Quelle, in der alle Personen erfaßt waren, die in Brünn arbeiteten aber nicht heimatberechtigt waren, zeigt Zdenka Stoklásková, daß der Begriff "Heimat" für immer mehr Arme zur bloßen Fiktion wurde, da die enge Auslegung der heimatrechtlichen Bestimmungen - besonders seitens der großen Städte - ab Mitte des 19. Jahrhunderts verhinderte, daß mittellose Personen das Heimatrecht in ihrer Wohngemeinde erlangten. Ein wieder anderer Fremdheitsbegriff spiegelt sich in dem wider, was in der tschechischen Geschichtsforschung unter dem Schlagwort "Kontinuitätstheorie" seit Generationen diskutiert wird. Zdenka Stokláskovás Interesse ist es nicht, diesen - letztlich wohl müßigen - Streit zu entscheiden, sondern darauf hinzuweisen, daß es unabhängig vom realen Status des Fremden auch ein Gefühl des Ewig-fremd-bleibens geben kann, welches im Bewußtsein der in einem Land zusammenlebenden verschiedenen Ethnien sogar über Jahrhunderte vorhanden sein und unter Umständen eine gefährliche Sprengkraft entfalten kann.

GRENZE ALS "LEBENSWELT"

Untersucht wurde einerseits die (nach 1815) südliche Staatsgrenze zwischen Lombardo-Venetien und dem Kirchenstaat (Andrea Geselle) und andererseits die nordöstliche Staatsgrenze zwischen Galizien und Rußland (Svjatoslav Pacholkiv). Dabei stellen beide Autoren fest, daß die Staatsgrenze für die Grenzbewohner selbst erheblich leichter passierbar war als für andere Reisende. Paßloses - legales wie illegales - Überqueren der Grenze war lange Zeit möglich, insbesondere für jene, die den Grenzwachen persönlich bekannt waren. Erst durch die rigorose Durchsetzung einer lückenlosen Evidenzhaltung der Bevölkerung, die den Zweck hatte, unkontrollierte Abwanderungen, Flucht vor Konskription und Wehrdienst zu verhindern, bekam die Staatsgrenze Bedeutung auch für die in der besonderen "Lebenswelt Grenze" ansässige Bevölkerung. Dementsprechend wurden Fragen des lokalen Grenzverkehrs und die Regelung der sogenannten "Grenzzone" allmählich zum Bestandteil bilateraler Grenzverträge, aus denen sich allmählich die völkerrechtlichen Normen des "kleinen Grenzverkehrs" entwickelten. Doch in beiden Fällen dauerte es lange, bis die politische Staatsgrenze auch in den Köpfen der Menschen verankert war, bis sie von den Menschen respektiert und als Lebensraum auch genutzt wurde.
Fast paradox erscheint das Ergebnis, daß gerade die Pogrenze, die als "natürliche" Grenze am ehesten dem Idealbild von einer Grenze im 18. Jahrhundert entsprach - wie Andrea Geselle herausarbeitet -, wesentlich länger chaotisch und wenig kontrollierbar blieb als die "künstliche" Grenze Galiziens, die durch Diktat der Großmächte im Zuge der polnischen Teilungen entstanden war. Diese war nicht nur Staatsgrenze, sondern wurde vielfach auch als Außengrenze Europas, als Trennlinie zwischen Okzident und Orient empfunden. Markiert wurde sie nicht nur durch die üblichen Grenzsteine, Grenzwachen, Zollämter, sondern auch durch militärische Festungen und in diesen stationierte Truppen. Doch obwohl, wie Svjatoslav Pacholkiv anschaulich beschreibt, die neue Grenze "tief in die Ordnung des alltäglichen Lebens" eingriff, ganze Dörfer, Güter, Diözesen - die vertraute Lebenswelt von Polen, Ukrainern und Juden dieser Region - zerteilte, so wurde sie doch vermittels einer durch Realismus und Kompromißbereitschaft gekennzeichneten "Politik der Grenze" am Ende weitgehend von der Bevölkerung akzeptiert. Die Entstehung und das Werden der neuen Staatsgrenze in Galizien widerlegt schließlich auch die häufig geäußerte These, Grenzen müßten, um stabil zu sein, entweder natürlichen Gegebenheiten folgen (Gebirgskämmen, Flüssen) oder möglichst mit den ethnisch-kulturellen oder sprachlichen Grenzen übereinstimmen. Das Beispiel der galizischen Grenze zeigt vielmehr, daß auch eine durch politische Verträge zustande gekommene "künstliche" Grenze stabil zu sein vermag, solange sie als nützlich angesehen und durch internationale Übereinkünfte garantiert wird. Und noch ein weiterer "Mythos", der insbesondere in der polnischen Nationalgeschichtsschreibung und auch in der sowjetischen Geschichtsschreibung lange Zeit tradiert wurde, wird durch Pacholkiv dekonstruiert, daß nämlich die galizische Staatsgrenze ausschließlich den Interessen der als Fremdherrschaft charakterisierten österreichischen Monarchie gedient und der polnisch-nationalen Sache geschadet habe, ja, daß es sich im Fall Galiziens nur um eine "kolonial ausgebeutete Provinz des Habsburgerstaates" gehandelt habe. Pacholkivs Ansatz, die galizisch-russische Grenze aus einer "lebensweltlichen Perspektive" - durchaus im Sinne der Phänomenologie Husserls - zu beschreiben, führt ihn zu ganz anderen Ergebnissen. Die zunächst willkürlich und ohne Rücksicht auf gewachsene Strukturen gezogene Staatsgrenze brachte für Galizien auch eine andere Staatsordnung, die im Gegensatz zur früheren der polnischen Adelsrepublik stand, eine Ordnung, die zugleich absolutistisch, aufgeklärt, anational und egalitär war. Die Grenze - Symbol und Bestandteil dieser neuen Ordnung - wurde durch interaktives Handeln der Grenzbewohner nicht nur immer wieder korrigiert, verändert und durchlässiger gemacht, sondern schuf durch Eingrenzung auch eine neue, spezifisch "galizische" Kultur, in der das Recht auf Unterschied sich schließlich allen hegemonialen Bestrebungen widersetzte.

Ebensfalls zum Projektschwerpunkt "Lebenswelten an der Grenze" erstellte Pavel Cibulka eine Mikrostudie über "Eine Herrschaft an der Grenze", war doch die Herrschaftsgrenze lange Zeit jene Grenze, die im Leben der bäuerlichen untertänigen Bevölkerung die wichtigste Rolle spielte. Konkret geht es dabei um das liechtensteinsche Dominium Lundenburg (Breclav), das nicht nur eine der bedeutendsten mährischen Herrschaften war, sondern das durch seine besondere Lage im mährisch-niederösterreichisch-ungarisch(slowakischen) Grenzgebiet nicht nur Herrschaftsgrenze sondern auch Landesgrenze war.

Anhand der im Liechtensteinschen Archiv vorfindlichen Aktenstücke: Passierscheine, Entlaßscheine, Ehekonsense etc. untersucht Pavel Cibulka. besondere Formen der Mobilität sowie das Migrationsverhalten der Bevölkerung im Grenzgebiet. Dabei stellt er fest, daß sowohl legale als auch illegale Grenzüberschreitungen - Gesellenwanderung, Eheschließung, Handel, Auswanderung - von der Bevölkerung als Möglichkeit einer realen oder auch bloß imaginierten Verbesserung ihrer Lebensverhältnisse verstanden und wahrgenommen wurde. So führten hohe Robot- und andere Dienstleistungen auf dem liechtensteinschen Dominum - die mit der außerordentlichen Bautätigkeit der Liechtensteiner in Zusammenhang stehen dürften - zur Abwanderung der Bevölkerung vor allem nach Ungarn. "Fremde Werber" sowie der enge Kontakt mit bereits ausgewanderten Verwandten, die in der Ferne "ihr Glück gemacht hatten", ließen Ungarn Ende des 18. Jahrhunderts vielfach als "das gelobte Land" erscheinen, auch wenn, wie sich zeigte, die realen Verhältnisse dort oft härter waren als in der mährischen Heimat. So kam es aufgrund von Anwerbung und der Tätigkeit eines Paßfälschers im Jahr 1791 zu einer regelrechten Massenflucht aus der lundenburgischen Grundherrschaft nach Ungarn. Manche der illegal Ausgewanderten kehrten später enttäuscht zurück. Die Motive für Emigration waren Ende des 18. und zu Beginn des 19. Jahrhunderts überwiegend wirtschaftlicher (und nicht mehr religiöser) Natur. Abgesehen bei Auswanderung und Flucht vor Wehrdienst spielte die Landesgrenze - vor allem jene nach Niederösterreich - im Bewußtsein der Bevölkerung jedoch eine eher untergeordnete Rolle. Pavel Cibulka entwickelt eine besondere Hierarchie der Grenzen, bei der deutlich wird, daß die Grenze des eigenen Feldes, die Grenze der Gemeinde (besonders im Falle der Verarmung), die Grenze der Grundherrschaft, die Kreisgrenze (aber auch die Sprachgrenze) das Bewußtsein und das reale Leben der Bevölkerung stärker bestimmten als die Landesgrenze. Dennoch wurde der Lebensraum Grenze immer schon als Chance, die engen Lebensverhältnisse zu verbessern, verstanden und genutzt. Die besondere Grenze mit Ungarn aber war - wie Pavel Cibulka feststellt - für die lundenburgischen Untertanen "Versprechen und Drohung zugleich".

Andrea Komlosy stellt in ihrem Beitrag die Frage nach den "ökonomischen Grenzen", die - so ihre These - häufig gegenläufig zu den politisch-administrativen verliefen. Weiters stellt sie aus wirtschafts- und sozialhistorischer Perspektive Überlegungen zu den Ursachen regionaler Disparitäten an, die das Fallen der Binnenzollgrenzen und die dadurch ermöglichte volkswirtschaftliche Integration der österreichischen Länder - die Herstellung eines einzigen großen Binnenmarktes mit freiem Kapital- und Warenverkehr - eher verstärkt als gemildert hatte. Ihr Interesse gilt dabei vornehmlich den Zentrenbildungs- und Peripherisierungsprozessen, die durch staatliche Eingriffe in die ökonomische Landschaft hervorgerufen wurden. Im Streit um die sogenannte "Rückständigkeitsthese" (die Frage, ob der ökonomische Rückstand Österreichs-Ungarns gegenüber den entwickelteren westeuropäischen Industriestaaten im Verlauf des 19. Jahrhunderts eher größer oder kleiner wurde) entwickelt Andrea Komlosy, unter Einbeziehung der jüngsten Debatte über ungleiche regionale Entwicklung im Weltmaßstab als Voraussetzung für das kapitalistische Wirtschaftssystem (Immanuel Wallerstein und andere), die These, nach der die Peripherisierung der östlichen Regionen der Habsburgermonarchie nicht mehr "als auslösendes Moment für die Rückständigkeit gegenüber Westeuropa angesehen werden" dürfe, sondern im Gegenteil gerade als Voraussetzung für den Aufstieg und die Entwicklung einiger wirtschaftlich besonders begünstigter Regionen (darunter ab Mitte des 19. Jahrhunderts auch die böhmischen Länder) nach westeuropäischem Muster. Peripherisierung überwiegend agrarisch oder kleingewerblich strukturierter Regionen ist danach ein notwendiger - und auch gewollter - Prozeß, um den Rückstand gegenüber den entwickelteren Industrieländern allmählich aufzuholen und das in Europa - in ökonomischer Hinsicht - bestehende West-Ost-Gefälle schwächer werden zu lassen. Paß- und Zollgesetzgebung als Instrumente einer "Politik der Grenzen" trugen dazu entscheidend bei.

LITERATURAUSWAHL

Brubaker Rogers, Staats-Bürger. Frankreich und Deutschland im historischen Vergleich (Hamburg 1994).
Febvre Lucien, "Frontière" - Wort und Bedeutung. In: Das Gewissen des Historikers, ed. Ulrich Raulff (Berlin 1988) 27-38.
Ferry Jean-Marc, Europäische Identität und europäischer Bürgerstatus. In: Projekt Europa. Postnationale Identität: Grundlage für eine europäische Demokratie? ed. Nicole Dewandre - Jacques Lenoble (Berlin 1994) 111-118.
Habermas Jürgen, Staatsbürgerschaft und nationale Identität. In. Faktizität und Geltung (Frankfurt am Main 1992) 632-660.
Heindl Waltraud, Gehorsame Rebellen. Bürokratie und Beamte in Österreich 1780 bis 1848 (Wien 1991).
Medick Hans, Zur politischen Sozialgeschichte der Grenze in der Neuzeit Europas. In: Sozialwissenschaftliche Informationen 20 (1991) 157-163.
Ratzel Friedrich, Über allgemeine Eigenschaften der geographischen Grenzen und über die politische Grenze. Sonderdruck aus den Berichten der Königlich Sächsischen Gesellschaft der Wissenschaften. Sitzung am 6.Februar 1892.
Saurer Edith, Straße, Schmuggel, Lottospiel. Materielle Kultur und Staat in Niederösterreich, Böhmen und Lombardo-Venetien im frühen 19. Jahrhundert (Göttingen 1989).
Ulbrich Claudia, Rheingrenze, Revolten und Französische Revolution. In: Die Französische Revolution und die Oberrheinlande, ed. Volker Rödel (Sigmaringen 1991) 223-244.


Forschung - Edith Saurer