| Margareth Lanzinger - Projekte |
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gefördert durch den FWF (Hertha Firnberg-Stelle)
aus Mitteln des bmbwk und ESF
Laufzeit: Jänner 2005 - Dezember 2007
Verwandtschaft und Schwägerschaft bis zum vierten Grad stellten nach kanonischem Recht bis zum Jahr 1917 ein Ehehindernis dar. Diese Festlegung geht auf das 4. Laterankonzil von 1215 zurück. Bei entsprechender Begründung konnte ein solches Ehehindernis jedoch aufgehoben werden, und zwar mittels einer so genannten Dispens. Je näher der Grad der Verwandtschaft bzw. Schwägerschaft lag, umso komplizierter und aufwändiger war der Ablauf und umso besser begründet mussten sie sein. In den nahen Graden gingen die Ansuchen nach Rom. Diese päpstlichen Dispensen hinterließen besonders reichhaltige Spuren in den Archiven: Korrespondenzen zwischen den beteiligten Vermittlungs-Instanzen (Ortspfarrer, Dekane, bischöfliches Konsistorium), Gesuche, Befragungen von Braut, Bräutigam und Zeugen, Debatten über unklare Fälle und anderes mehr. Dispensakten dieser Art liefern die Quellen-Grundlage für das Forschungsprojekt, das sich drei Bereichen widmet: regionalen Mustern, administrativen Abläufen und persönlichen Motivationen.
Einschlägige Untersuchungen zu verschiedenen europäischen Ländern und Regionen haben für den Zeitraum zwischen der zweiten Hälfte des 18. und dem ausgehenden 19. Jahrhundert ein erhebliches Ansteigen von Eheschließungen in den verbotenen Graden der Verwandtschaft und Schwägerschaft festgestellt. Allerdings deutet auch einiges darauf hin, dass von regionalen Unterschieden auszugehen ist: sowohl was die Häufigkeit von Ehen in Verwandtschaft und Schwägerschaft betrifft als auch die Paarkonstellationen. Den bisherigen regional punktuellen Forschungsergebnissen nach zeichnet sich in dieser Frage ein Zusammenhang zu Besitzverhältnissen, Erbrecht und Erbpraxis ab, die ihrerseits im Wechselspiel mit unterschiedlichen sozialen, wirtschaftlichen und soziopolitischen Gefügen stehen.
Anhand einer Vergleichsstudie in einem kulturell und der Besitzstruktur nach sehr vielfältigen alpinen Übergangsraum wird versucht, regionale Muster und deren Hintergründe herauszuarbeiten. Die Untersuchung konzentriert sich auf das 19. Jahrhundert und nimmt ihren Ausgang von der Diözese Brixen, die weite Teile Nordtirols, Osttirol, weite Teile Südtirols und Vorarlberg einschließt, und dehnt sich auf benachbarte Diözesen (Chur, Salzburg und Trient/Trento) aus. Im zweiten Teil steht die Frage nach den konkreten Abläufen bei der Abwicklung von Dispensansuchen in den einzelnen Diözesen im Mittelpunkt. Als dritter zentraler Aspekt wird auf der Textebene der Ansuchen nach Motivationen für eine Heirat unter Verwandten bzw. Verschwägerten, nach Argumentationsfiguren und Konzepten von Verwandtschaft gefragt. Die Projektarbeit folgt geschlechtergeschichtlichen und historisch-anthropologischen Ansätzen.
gefördert durch das Südtiroler Landesarchiv (Bearbeitung des Südtirol-Teils und Koordination)
Mitarbeiterinnen: Gunda Barth-Scalmani, Ellinor Forster, Gertrude Langer-Ostrawsky, Margareth Lanzinger
Verträge als intermediäre Rechtsform dokumentieren gleichermaßen das Beziehungsgeflecht wie das Spannungsfeld, das zwischen rechtlichen Normen und der an lebensweltlichen Situationen orientierten Praxis besteht. So wirken auch Heiratsverträge einerseits als Vermittlung zwischen Norm und Praxis; andererseits sind sie das Ergebnis des Aushandelns zwischen Männern und Frauen und oft auch deren Familien. Heiratsverträge wurden nicht nur vom Adel und im gehobenen Bürgertum abgeschlossen, sondern auch in bäuerlichen, handwerklichen und gewerblichen Milieus - diese stehen hier im Zentrum des Interesses.
Auf die beiden genannten Ebenen - die rechtliche und die familiale - bezogen, stellen sich insbesondere zwei Fragen: Was hat im Kontext einer Heirat der Verhandlung und vertraglichen Absicherung bedurft? Welches sind die jeweiligen Rahmenbedingungen und Kontexte der unterschiedlichen Vertragsgegenstände?
Ehegüterrecht und Erbpraxis - ob Gütertrennung oder Gütergemeinschaft, ob ungeteiltes oder geteiltes Erbe vorgeherrscht haben - können dabei Erklärungen liefern. Oft bestimmen konkrete Familiensituationen und -konstellationen die Interessenslagen: Die Variabilität von Vertragspunkten kann hier mit Altersunterschieden, mit unterschiedlichen sozialen Positionen und Vermögenssituationen oder mit dem Familienstand - ob es sich um eine Wiederverheiratung handelt oder nicht, ob die Frau oder der Mann oder beide verwitwet sind, ob Kinder einer früheren Ehe vorhanden sind etc. - zusammenhängen oder davon bestimmt sein, wer in wessen Haushalt einheiratet, die Braut zum Bräutigam oder umgekehrt. Von Interesse ist schließlich die Reichweite von rechtlichen Grundlagen, insbesondere in Phasen rechtlicher Umbrüche, etwa im Kontext neuer Kodifikationen. Inwieweit nehmen Verträge explizit oder implizit Bezug darauf - beispielsweise in Vertragspunkten zur Umgehung neuer Bestimmungen?
Ergebnis des Projekts soll ein Band der L'Homme-Archiv-Reihe sein. Anhand unterschiedlicher Fragen- und Themenkomplexe werden darin exemplarisch ausgewählte Heiratsverträge zusammengestellt und präsentiert, von Forschungsteilen eingeleitet und begleitet. Zentrale Aspekte des Aushandelns von Ehe werden auf diesem Wege vergleichend in Hinblick auf Interpretationsmöglichkeiten und weiterführende Forschungsperspektiven analysiert. Inhaltliches Hauptziel ist das Sichtbarmachen der Auswirkungen unterschiedlicher Rechtsräume und sozialer Kontexte auf die Verhandlungsgegenstände in Heiratsverträgen.
gefördert durch den Jubiläumsfonds der Österreichischen Nationalbank
Laufzeit: Jänner 2003 - Dezember 2004
Projektleitung: Edith Saurer
Projektkoordination: Margareth Lanzinger
Wissenschaftliche Projektmitarbeiterin: Elisabeth Frysak
Das Projekt hat hauptsächlich zwei Ziele verfolgt: zum einen die Intensivierung der Vernetzung und Kommunikation sowie des wissenschaftlichen Austausches mit HistorikerInnen und VertreterInnen benachbarter Disziplinen im Bereich der Frauen- und Geschlechterforschung in den postkommunistischen Ländern. Zum anderen galt das Interesse der Ersten Frauenbewegung im 19. und beginnenden 20. Jahrhundert in den heute postkommunistischen Ländern sowie unterschiedlichen Feminismen und Gender-Konzepten im 20. Jahrhundert und insbesondere seit 1989.
Zu diesen Schwerpunkten wurde zu Projektbeginn ein Call for Papers ausgearbeitet und ausgesendet, der sich an HistorikerInnen und VertreterInnen benachbarter Disziplinen richtete, die im Bereich der Frauen- und Geschlechtergeschichte im 19. und 20. Jahrhundert arbeiteten sowie an einschlägige Institutionen. Über 50 Abstracts und schließlich 33 Texte erreichten uns daraufhin. Die Beiträge wurden in den Folgemonaten vom Projektteam betreut - in Hinblick auf für das Verständnis notwendige Kontextualisierungen, formal und durch ein Fachlektorat für die mehrheitlich im Englischen verfassten Texte. Sie sollen als Band der L'Homme-Schriften-Reihe, voraussichtlich 2005, erscheinen.
Zwölf aus dem Kreis der Autorinnen stellten ihre Arbeiten im Rahmen der vom Projekt aus organisierten Konferenz vor, die am 3. und . 4. Juni 2004 im Kreisky-Forum in Wien unter dem Titel "Continuities and Discontinuities. Women's Movement and Feminism(s) in Central, Eastern and Southeastern Europe (19th and 20th Centuries)" stattgefunden hat. Vom inhaltlichen Schwerpunkt konzentrierte sich die Konferenz auf die Frage nach Kontinuitäten und Umbrüchen sowie nach deren Konsequenzen für Frauenbewegungen und Feminismen in unterschiedlichen historischen Phasen, gesellschaftlichen und politischen Kontexten.
Knapp die Hälfte der 33 AutorInnen konzentrierte sich in ihren Arbeiten auf die Zeit des Postkommunismus - vielfach und nahe liegend in Relation zur kommunistischen Ära gesetzt als Auseinandersetzung mit den vielfältigen Folgeerscheinungen der (Um )Brüche seit 1989. An zweiter Stelle rangieren Arbeiten zur Frauenbewegung in den einzelnen Ländern im 19. und beginnenden 20. Jahrhundert. Einige Beiträge spannen den Bogen auch von diesen Anfängen bis in die Gegenwart.
Neben der politisch-praktischen Arbeit vor Ort bzw. auf internationaler Ebene, kommt auch der wissenschaftlichen und reflexiven Auseinandersetzung mit sozialen, kulturellen, ökonomischen und politischen Kontexten eine wichtige Bedeutung in interkulturellen und internationalen Verständigungs- und Kommunikations-Prozessen zu. Das Wissen um die historischen Hintergründe und Rahmenbedingungen liefert zudem eine Voraussetzung für ein besseres Verständnis aktueller gesellschaftlicher Problemlagen. Eine darauf basierende Reflexion kann als Grundlage zur Entwicklung von Ansatzpunkten zur Bearbeitung und Behebung der sich stellenden Probleme hilfreich sein. An dieser Schnittstelle zwischen Gesellschaft und Wissenschaft wollte das Projekt einhaken und eine Grundlage für Projekte und Aktivitäten in geschlechtersensiblen Bereichen bieten.
Ausgangspunkt der Projektarbeit waren verschiedene Arten von Vereinbarungen zwischen Männern und Frauen sowie zwischen Generationen in Bezug auf Vermögen, Besitz und Absicherungen, wie sie an den biografisch neuralgischen Zeitpunkten der Heirat und Verwitwung getroffen wurden. Die Frage nach dem Zusammenspiel von Normen und Praxis konzentrierte sich dabei auf Verträge als einer rechtlich bindenden Institution, die gleichermaßen Einschränkungen wie Möglichkeitsräume gegenüber herrschenden Gesetzen vornehmen, Rechtsnormen bei entsprechenden Interessenslagen und ausgeprägten Rechtstraditionen abändern und sogar gänzlich umkehren konnten. Verträge machen auf diese Weise den lebensweltlichen Gebrauch von Recht sichtbar, der sich an Werthaltungen, Bedeutungszuschreibungen und Konzepten sozialer Beziehungen zwischen den Geschlechtern und Generationen orientiert. Zugleich stellen sie insbesondere in Zeiten zentralstaatlicher Vereinheitlichungs- und Kodifikationsbestrebungen ein Feld der Auseinandersetzung zwischen dem 'eigenen', 'gewohnten', regionalen Recht und dem, was an neuen Bestimmungen - in diesem Fall aus Wien - kam, dar.
Für die Gestaltung von vertraglichen Abmachungen selbst hat sich die Verteilung von sozialem und ökonomischem Kapital, und zwar gerade aus geschlechtergeschichtlicher Sicht, als ein wesentlicher Faktor erwiesen. Grundsätzlich ist nutzbares Vermögen, in der Regel in Form von Haus- und Grundbesitz, Voraussetzung für die vielfach vereinbarten nachehelichen Nutzungsrechte in Form von Fruchtgenuss und "Herberg". Diese sind im Kontext der ehelichen Gütertrennung zu sehen, die rechtzeitige - am besten bereits im Heiratsvertrag getroffene - Absicherungen für den Fall des früheren Todes des besitzinnehabenden Eheteils in zunehmendem Maß wichtig erschienen ließen. Dies betraf auch zuheiratende Männer, für die die Verträge in dieser Hinsicht allerdings tendenziell großzügiger ausfielen. Aus dem Heiratsgut bzw. Einbringen flossen der Witwe die Zinsen zu - je höher das eingebrachte Kapital, umso besser war sie im Witwenstand abgesichert.
Die im Rahmen des Projekts erarbeitete spezifische Kultur der Absicherung und der Geldflüsse öffnet weitere Forschungsperspektiven, die vor allem in zwei Richtungen gehen könnten: zum einen in Richtung eines Vergleichs mit einem Raum, der anders gelagerte Rechtstraditionen, insbesondere in Hinblick auf das Ehegüterrecht hat, und zum anderen in Richtung einer vertiefenden Untersuchung des 'Kreislaufs' des Geldes sowie der Abläufe des hier nur ansatzweise rekonstruierten Zins- und Anlagesystems.
Projektrahmen:
Normen in der Praxis - Praktiken der Norm
Norm und Lebenswelt aus historisch-anthropologischer Sicht
gefördert durch den Jubiläumsfonds der Oesterreichischen Nationalbank
Laufzeit: April 2001 - Jänner 2003
Leiter: Michael Mitterauer
wissenschaftliche Mitarbeiterinnen: Gudrun Hopf, Angelika Klampfl, Margareth Lanzinger
Das Forschungsprojekt beschäftigte sich mit unterschiedlichen Aspekten von Norm. Norm und Praxis bzw. Norm und Lebenswelt werden dabei als Teile eines Ganzen gedacht und nicht als Gegensatz.
Die empirische Arbeit wurde in Form dreier exemplarischer Fallstudien durchgeführt, die sich mit unterschiedlichen Zeiträumen und Themenbereichen beschäftigen: Zwischen rechtlichen Vorgaben und Handlungsspielräumen: Heiratskontrakte und Absicherungen im Kontext von Verwitwung in einer ländlichen Gesellschaft des 18. Jahrhunderts (Margareth Lanzinger); geistig Behinderte in einer ländlichen Lebenswelt des späten 19. und frühen 20. Jahrhunderts (Gudrun Hopf); Normen im Jugendalltag des ausgehenden 20. und beginnenden 21. Jahrhunderts (Angelika Klampfl).
Margareth Lanzinger -
Forschung