CfP: Menschenrechte im Vormärz (Publikation: FVF-Jahrbuch 2018); DL: 01.08.2017

Forum Vormärz Forschung (FVF)-Jahrbuch 2018 (Web)

Einreichfrist: 01.08.2017

Das Reichsgesetz, betreffend die Grundrechte des deutschen Volkes vom 20. Dezember 1848 und die Verfassung des deutschen Reichs vom 28.3.1849, Abschnitt VI, enthalten eine Auffassung der Menschenrechte, deren Eigentümlichkeiten – verglichen mit der französischen Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte (1789) und der englischen Bill of Rights – nicht nur der allgemeinen intellektuellen Vormärz-Debatten (z.B. in der Gesellschaft der Menschenrechte von Georg Büchner sowie in den Schriften Heinrich Heines) und den politischen Absichtserklärungen (Offenburger Programm der südwestdeutschen Demokraten, Heppenheimer Programm der südwestdeutschen Liberalen) viel verdanken, sondern auch und vor allem deutschen rechtsphilosophischen Theorien aus der Vormärz-Zeit. Interessanterweise wurden die einschlägigen philosophischen Texte zur französischen Menschenrechtserklärung – von Thomas Paine, Mary Wollstonecraft, August Wilhelm Rehberg, Jeremy Bentham, Friedrich von Gentz – nicht vor, sondern erst nach der Erklärung verfasst, und zwar überwiegend außerhalb Frankreichs. Weiterlesen und Quelle … (Web)