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Multikulturalismus im Widerstreit: Geschlechteregalität, kulturelle Diversität und Sexuelle Autonomie in der EU

Multikulturelle Ansätze sind in Theorie und Politik in die Defensive geraten. Als Grund dafür wird häufig die Unvereinbarkeit von Geschlechteregalität und kultureller Vielfalt genannt. Zwangsehe, Ehrenmorde, Genitalbeschneidungen und das religiös motivierte Tragen von Kopftüchern sind immer wieder Gegenstand kontroversieller Debatten. Besonders gewarnt wird vor negativen Auswirkungen des Multikulturalismus (MK), wenn „Kultur“ zur Legitimierung von Gewalt oder Unterordnung von Frauen und Mädchen herangezogen wird. Doch das Bild von Frauen als „Opfer ihrer Kulturen“ hat noch eine andere Seite: Es wird herangezogen, um andere Kulturen als inhärent frauenfeindlich abzuwerten.
Das Forschungsprojekt „Contesting Multiculturalism: Gender Equality, Sexual Autonomy and Cultural Diversity in the EU“ zielt auf ein besseres Verständnis 1) des gegenwärtig häufig konstatierten Rückzugs vom MK in der EU, 2) der Beziehungen zwischen Feminismus und MK sowie 3) der Beziehung zwischen Mainstream (in Minderheiten und Mehrheiten) und den Personen oder Gruppen mit abweichenden Meinungen und Praktiken. Diesen Fragen soll entlang der derzeit brisanten gesellschaftlichen Debatten zu freier Partnerwahl, Eheschließung und Familiengründung nachgegangen werden.
Eine Eheschließung befindet sich an der Schnittstelle von privaten und öffentlichen Interessen und wird oft nicht nur zivilrechtlich, sondern auch unter Bedachtnahme auf religiöse, ethnische, lokale oder familiäre Vorstellungen durchgeführt. Sie legitimiert nicht nur das Paar, sondern begründet auch Allianzen zwischen Familien sowie Rechte und Pflichten von Individuen. Sowohl „Zwangsehe“ als auch „gleichgeschlechtliche Ehe“ unterliegen rechtlichen Regulierungen und stellen umstrittene soziale Praktiken dar. Nötigung zur Ehe ist nicht nur selbst eine Gewalthandlung, sondern ist häufig mit Formen faktischer und struktureller Gewalt verbunden. Sie ist in allen EU-Mitgliedsstaaten verboten und ihre Zulässigkeit wird auch, im Gegensatz zu „arrangierter Ehe“, von keiner ethnischen oder religiösen Gruppe gefordert. Eheschließung zwischen PartnerInnen gleichen Geschlechts wird in manchen Ländern (z.B. Belgien, Spanien) zivilrechtlich gestattet; in den meisten Staaten aber, darunter bekanntlich Österreich, ist sie rechtlich ausgeschlossen. Gegen die Zulässigkeit gleichgeschlechtlicher Ehen argumentieren, trotz der gemeinhin anerkannten Trennung von Recht und Religion, auch immer wieder VertreterInnen von Christentum, Islam und Judentum.
Verbunden sind die Auseinandersetzungen um diese umstrittenen Praktiken durch die Forderung nach „sexueller Autonomie“. Sollen Frauen und Männer selbst und frei entscheiden können, wen sie heiraten? Sind diese sogenannten „freien“ Entscheidungen selbstbestimmt, auch wenn sie nicht direkt erzwungen sind? Wie können unter Bedingungen gesellschaftlicher Vielfalt Menschenrechte und schützende Maßnahmen eingefordert werden, ohne ethnische oder religiöse Minderheiten abzuwerten oder auf bestimmte Praktiken festzuschreiben? Wie können liberale Ansätze und Forderungen nach Autonomie ethnozentrische Sichtweisen vermeiden? Inwiefern stützen und begrenzen Menschenrechte Forderungen des Multikulturalismus und umgekehrt, was ergibt sich aus kulturrelativistischen Positionen für Forderungen des Liberalismus?
Konzepte wie Kultur, Intersektionalität, Autonomie und Durchlässigkeit (exit options) werden in diesem Projekt hinterfragt. Geleitet von diesen theoretischen Reflexionen sollen Erhebungen zu Zwangsehe und Ausschluss von der Ehe ermöglichen, Alternativen zu der verengten Debatte um Multikulturalismus, Frauenrechte und Gewaltprävention zu diskutieren. Dabei wird auch das Konzept der Ehe selbst nicht unhinterfragt bleiben.
Das Projekt ist eine Kooperation zwischen Rechtsphilosophie und Sozialanthropologie und umfasst in der empirischen Erhebung sowohl Methoden der ethnographischen Feldforschung wie auch der legal discourse analysis.