KoVo Bakkalaureat
Institut für Ostasienwissenschaften/Sinologie an der
Universität
Wien
Kommentiertes Vorlesungsverzeichnis für das Bakkalaureat
(aktualisiert am 17. Juni 2004)
In dem hier vorgelegten Text werden einerseits der
Gesamtüberblick über das Bakkalaureatsstudium sowie
studienrechtliche und organisatorische Informationen für die
einzelnen Ausbildungsblöcke – wie sie sich aus dem neuen
Studienplan ergeben – zusammengefasst.
Überblick:
Sprachbeherrschung
(Bakkalaureat)
(40 Stunden)
„Die Kenntnisse in Moderner
Chinesischer Hochsprache, die für die
Absolvierung des Studiums vorausgesetzt werden, können im Studium
selbst erworben werden, in einem dem Studium vorgelagerten
Propädeutikum, oder in anderer Form. Der Nachweis außerhalb
des Studiums an der Universität Wien erworbener
Chinesischkenntnisse auf dem Niveau der zweijährigen
Sprachausbildung der Studienrichtung erfolgt durch die Vorlage
entsprechender Zeugnisse oder durch die Ablegung einer Fachprüfung
„Sprachbeherrschung“. (Studienplan §2).
Die Anrechnung von durch Zeugnisse universitärer Einrichtungen
belegten Sprachkenntnissen erfolgt durch den Vorsitzenden der
Studienkommission, der Antrag wird (am besten nach
Vorbesprechung mit dem Vorsitzenden der Studienkommission) beim
Prüfungsreferat der Geisteswissenschaftlichen Fakultät (im
Durchgang zwischen Hof 1 und Hof 2 am Campus) eingereicht. Chinesische
Zeugnisse müssen für diesen Antrag in Übersetzung
vorgelegt werden, das Institut kann die Richtigkeit der
Übersetzung bestätigen. Englische Zeugnisse können
eingereicht werden.
Für die Anerkennung von Sprachkenntnissen, die nicht durch
Zeugnisse universitärer Einrichtungen nachweisbar sind sind die
Fachprüfung „Sprachbeherrschung“ bzw. Teile dieser
Fachprüfung vorgesehen, es gibt einen jährlichen
Prüfungstermin in der ersten Novemberhälfte (vgl. das
Protokoll der Sitzung der Studienkommission vom 4.10 1999, fortgesetzt
am 21.10.1999). Die Prüfungstermine werden Ende Oktober auf dem
Anschlagbrett für Prüfungen im Stiegenhaus erster Stock
angeschlagen, Anmeldungsfrist für diese Prüfungen ist die
erste Oktoberhälfte im Sekretariat Sinologie.
Studierende, welche davon ausgehen, den Kenntnisstand der
Sprachprüfungen 1b (2 Semester) erworben zu haben, können
daher provisorisch in die Kurse des zweiten Jahres einsteigen
(Sprachlehrveranstaltungen 2a) und durch die Teilnahme an allen oder
einzelnen der November-Prüfungen ihre Kenntnisse auf dem Niveau
von 1b belegen: Der positive Abschluss von einzelnen 1b Prüfungen
(Sprachlabor, Sprechpraktikum, usw.) berechtigt zur weiteren Teilnahme
an den entsprechenden Kursen und regulären Prüfungsterminen
für die Sprachlehrveranstaltungen 2a. Bei einem negativen
Prüfungsergebnis erlischt die Berechtigung für die Teilnahme
an den entsprechenden Sprachlehrveranstaltungen des zweiten
Studienjahres (2a).
„Die Lektor/inn/en der
Lehrveranstaltungen 2a sind angehalten,
teilnehmende Student/inn/en mit Vorkenntnissen, die deutlich unter dem
Niveau der 1b-Prüfungen liegen, rechtzeitig zum Abbruch der
Teilnahme an den entsprechenden 2a Lehrveranstaltungen zu veranlassen.
Damit wird auch die Teilnahmeberechtigung an der entsprechenden 1b
Prüfung Mitte des Semesters hinfällig, und die Teilnahme an
den entsprechenden 1b Übungen verpflichtend.“
Studierende, die davon ausgehen, den Stand der Sprachkenntnisse von 2b
erworben zu haben, können die Fachprüfung
„Sprachbeherrschung“ absolvieren und an den Sprachlehrveranstaltungen
des dritten Studienjahres teilnehmen.
Die Fachprüfung „Sprachbeherrschung“ umfasst folgende Teile auf
dem Niveau 2b:
- Textlektüre
- Sprechpraktikum
- Schreibpraktikum
- Hörverständnis und VO bzw. UE 2b (=Grammatik,
Übersetzung usw.)
Bezüglich der Anrechnung des Certificate of Chinese Proficiency
Intermediate Level (dieses Zertifikat fußt auf der von
chinesischer Seite standardisierten und organisierten
Sprachprüfung Hanyu Schuiping Kaoshi (HSK), vergleichbar mit dem
englischen Toefl) hat die Studienkommission (vgl. Protokoll vom
3.11.1994 sowie 9.12. 1999 - in Fortsetzung der Sitzung vom 16.12.1999)
folgende Anrechnung festgelegt:
Da die HSK Prüfungen weder die Sprechfähigkeit noch die
Übersetzungskompetenz testen, müssen bei Vorliegen des
Certificate aus den Bereichen der Fachprüfung „Sprachbeherrschung“
die Prüfungen VO 2b bzw. UE 2b sowie Konversation 2b abgelegt
werden, damit alle Kompetenzen des Niveaus 2b belegt sind.
Für die Mehrheit der Studierenden, die ihre Sprachkompetenz in den
laut Studienplan am Institut angebotenen Sprachkursen erwirbt, gelten
folgende Empfehlungen:
Da die Sprachausbildung prozesshaften und aufbauenden Charakter hat,
wird den Studierenden dringendst empfohlen, die Gesamtheit der in jedem
der ersten vier Semester angebotenen Veranstaltungen zur
Sprachbeherrschung im jeweiligen Semester (positiv)
abzuschließen. Nur so können unangenehme Verzögerungen
des Studiums vermieden werden.
Es gelten allerdings grundsätzlich zwei „Härten mildernde“
Prinzipien:
- das Prinzip der Stränge: In dem Strang
(Labor, Sprechpraktikum ....), dessen 1b Prüfung positiv
abgeschlossen wurde, kann man aufsteigen, auch wenn andere Stränge
nicht abgeschlossen wurden
- das Prinzipe b vor a: Wer die 1a
Prüfung in einem Strang nicht positiv abgeschlossen hat, kann an
1b teilnehmen, und 1a später nachholen. Der Aufstieg von 1b zu 2a
ist allerdings an den positiven Abschluss der 1b Prüfung
gekoppelt, mit der bereits angeführten Möglichkeit, die 1b
Kenntnisse im November im Sinn einer Teilprüfung der
„Fachprüfung Sprachbeherrschung“ nachzuholen und dadurch
provisorisch von Anfang Oktober weg am 2a Kurs teilzunehmen
Einführungsveranstaltungen
(Bakkalaureat)
Die Einführungsveranstaltungen vermitteln in Form von Vorlesungen
Grundkenntnisse aus den Prüfungsfächern Geschichte und
Gesellschaft, Literatur und Kunst, sowie Politik und Recht. In
darauffolgenden Übungen müssen die Studierenden
selbständig Strukturen und Zusammenhänge erarbeiten, und in
diesem Prozess die methodischen Grundprinzipien wissenschaftlichen
Arbeitens praktisch einüben.
Aus jedem der angeführten Prüfungsfächer sind im Laufe
des Bakkalaureatsstudiums 5 Semesterstunden
Einführungsveranstaltungen zu belegen. Es wird daher dringend
empfohlen, vom ersten Semester an womöglich jeweils 5 Stunden
dieser Veranstaltungen zu belegen, damit im vierten Semester Raum
bleibt für die Proseminare. Für die Teilnahme an den
Proseminaren ist außerdem die Teilnahme an mindestens 12 Stunden
Einführungsveranstaltungen vorausgesetzt.
Proseminare (Bakkalaureat)
In den drei koordinierten jeweils einstündigen Proseminaren aus
GG, LK, PR wird eine Thematik von mehreren unterschiedlichen fachlichen
und methodischen Zugangsweisen aus studiert, die Teilnehmer/innen an
diesen Proseminaren befassen sich daher intensiver mit einer
Problematik, und erarbeiten für jede dieser Lehrveranstaltungen
eine schriftliche Arbeit, zwei dieser Arbeiten gelten als
„Bakkalaureatsarbeiten“.
„Der erfolgreiche Abschluss des
Bakkalaureatsstdiums (die
Bakkalaureatsprüfung) besteht aus der Summe der positiv benoteten
Zeugnisse aller vorgeschriebenen Einzelprüfungen (aus der
Sinologie sowie aus den frei zu wählenden Fächern) sowie der
Anfertigung von zwei schriftlichen Arbeiten („Bakkalaureatsarbeiten“)
in den Proseminaren I.“ Studienplan § 5.4
Teilnahmevoraussetzung für die Proseminare I
Diese Proseminare können frühestens im 4. Semester belegt
werden. Sie werden daher immer nur im Sommersemester angeboten.
„Für das Sinolog/inn/en
(=Bakkalaureatsstudium ) ist nur die
Teilnahme an allen drei Proseminaren I (GG, LK, PR) möglich, die
positive Absolvierung von 12 Stunden Einführungsveranstaltungen
wird vorausgesetzt, konkret mindestens vier Stunden aus GG, 4 Stunden
aus LK, 4 Stunden aus PR.
Für Nicht-Sinolog/inn/en (d.h.
Teilnehmer/innen im Rahmen eines
Individuellen Diplomstudiums oder aus frei zu wählenden
Fächern) ist die Teilnahme an nur einem oder zwei von den drei
Proseminaren I möglich. Analog zu den Regelungen für
Sinolog/inn/en gilt als Teilnahmevoraussetzung die Absolvierung von
mindestens 4 Stunden aus dem Bereich (den Bereichen GG,LK,PR), in dem
(in denen) das PS absolviert wird. Mindestens eine einführende Vor
aus dem andern (den anderen) Bereichen wird dringend empfohlen“
(Beschluss der Studienkommission vom 9.12.1999)