KoVo Bakkalaureat

Institut für Ostasienwissenschaften/Sinologie an der Universität Wien

Kommentiertes Vorlesungsverzeichnis für das Bakkalaureat


(aktualisiert am 17. Juni 2004)

In dem hier vorgelegten Text werden einerseits der Gesamtüberblick über das Bakkalaureatsstudium sowie studienrechtliche und organisatorische Informationen für die einzelnen Ausbildungsblöcke – wie sie sich aus dem neuen Studienplan ergeben – zusammengefasst.

Überblick:

Sprachbeherrschung (Bakkalaureat)

(40 Stunden)

„Die Kenntnisse in Moderner Chinesischer Hochsprache, die für die Absolvierung des Studiums vorausgesetzt werden, können im Studium selbst erworben werden, in einem dem Studium vorgelagerten Propädeutikum, oder in anderer Form. Der Nachweis außerhalb des Studiums an der Universität Wien erworbener Chinesischkenntnisse auf dem Niveau der zweijährigen Sprachausbildung der Studienrichtung erfolgt durch die Vorlage entsprechender Zeugnisse oder durch die Ablegung einer Fachprüfung „Sprachbeherrschung“. (Studienplan §2).

Die Anrechnung von durch Zeugnisse universitärer Einrichtungen belegten Sprachkenntnissen erfolgt durch den Vorsitzenden der Studienkommission, der Antrag wird (am besten nach Vorbesprechung mit dem Vorsitzenden der Studienkommission) beim Prüfungsreferat der Geisteswissenschaftlichen Fakultät (im Durchgang zwischen Hof 1 und Hof 2 am Campus) eingereicht. Chinesische Zeugnisse müssen für diesen Antrag in Übersetzung vorgelegt werden, das Institut kann die Richtigkeit der Übersetzung bestätigen. Englische Zeugnisse können eingereicht werden.

Für die Anerkennung von Sprachkenntnissen, die nicht durch Zeugnisse universitärer Einrichtungen nachweisbar sind sind die Fachprüfung „Sprachbeherrschung“ bzw. Teile dieser Fachprüfung vorgesehen, es gibt einen jährlichen Prüfungstermin in der ersten Novemberhälfte (vgl. das Protokoll der Sitzung der Studienkommission vom 4.10 1999, fortgesetzt am 21.10.1999). Die Prüfungstermine werden Ende Oktober auf dem Anschlagbrett für Prüfungen im Stiegenhaus erster Stock angeschlagen, Anmeldungsfrist für diese Prüfungen ist die erste Oktoberhälfte im Sekretariat Sinologie.

Studierende, welche davon ausgehen, den Kenntnisstand der Sprachprüfungen 1b (2 Semester) erworben zu haben, können daher provisorisch in die Kurse des zweiten Jahres einsteigen (Sprachlehrveranstaltungen 2a) und durch die Teilnahme an allen oder einzelnen der November-Prüfungen ihre Kenntnisse auf dem Niveau von 1b belegen: Der positive Abschluss von einzelnen 1b Prüfungen (Sprachlabor, Sprechpraktikum, usw.) berechtigt zur weiteren Teilnahme an den entsprechenden Kursen und regulären Prüfungsterminen für die Sprachlehrveranstaltungen 2a. Bei einem negativen Prüfungsergebnis erlischt die Berechtigung für die Teilnahme an den entsprechenden Sprachlehrveranstaltungen des zweiten Studienjahres (2a).

„Die Lektor/inn/en der Lehrveranstaltungen 2a sind angehalten, teilnehmende Student/inn/en mit Vorkenntnissen, die deutlich unter dem Niveau der 1b-Prüfungen liegen, rechtzeitig zum Abbruch der Teilnahme an den entsprechenden 2a Lehrveranstaltungen zu veranlassen. Damit wird auch die Teilnahmeberechtigung an der entsprechenden 1b Prüfung Mitte des Semesters hinfällig, und die Teilnahme an den entsprechenden 1b Übungen verpflichtend.“

Studierende, die davon ausgehen, den Stand der Sprachkenntnisse von 2b erworben zu haben, können die Fachprüfung „Sprachbeherrschung“ absolvieren und an den Sprachlehrveranstaltungen des dritten Studienjahres teilnehmen.

Die Fachprüfung „Sprachbeherrschung“ umfasst folgende Teile auf dem Niveau 2b:

Bezüglich der Anrechnung des Certificate of Chinese Proficiency Intermediate Level (dieses Zertifikat fußt auf der von chinesischer Seite standardisierten und organisierten Sprachprüfung Hanyu Schuiping Kaoshi (HSK), vergleichbar mit dem englischen Toefl) hat die Studienkommission (vgl. Protokoll vom 3.11.1994 sowie 9.12. 1999 - in Fortsetzung der Sitzung vom 16.12.1999) folgende Anrechnung festgelegt:

Da die HSK Prüfungen weder die Sprechfähigkeit noch die Übersetzungskompetenz testen, müssen bei Vorliegen des Certificate aus den Bereichen der Fachprüfung „Sprachbeherrschung“ die Prüfungen VO 2b bzw. UE 2b sowie Konversation 2b abgelegt werden, damit alle Kompetenzen des Niveaus 2b belegt sind.

Für die Mehrheit der Studierenden, die ihre Sprachkompetenz in den laut Studienplan am Institut angebotenen Sprachkursen erwirbt, gelten folgende Empfehlungen:

Da die Sprachausbildung prozesshaften und aufbauenden Charakter hat, wird den Studierenden dringendst empfohlen, die Gesamtheit der in jedem der ersten vier Semester angebotenen Veranstaltungen zur Sprachbeherrschung im jeweiligen Semester (positiv) abzuschließen. Nur so können unangenehme Verzögerungen des Studiums vermieden werden.

Es gelten allerdings grundsätzlich zwei „Härten mildernde“ Prinzipien:
  1. das Prinzip der Stränge: In dem Strang (Labor, Sprechpraktikum ....), dessen 1b Prüfung positiv abgeschlossen wurde, kann man aufsteigen, auch wenn andere Stränge nicht abgeschlossen wurden
  2. das Prinzipe b vor a: Wer die 1a Prüfung in einem Strang nicht positiv abgeschlossen hat, kann an 1b teilnehmen, und 1a später nachholen. Der Aufstieg von 1b zu 2a ist allerdings an den positiven Abschluss der 1b Prüfung gekoppelt, mit der bereits angeführten Möglichkeit, die 1b Kenntnisse im November im Sinn einer Teilprüfung der „Fachprüfung Sprachbeherrschung“ nachzuholen und dadurch provisorisch von Anfang Oktober weg am 2a Kurs teilzunehmen

Einführungsveranstaltungen (Bakkalaureat)

Die Einführungsveranstaltungen vermitteln in Form von Vorlesungen Grundkenntnisse aus den Prüfungsfächern Geschichte und Gesellschaft,  Literatur und Kunst, sowie Politik und Recht. In darauffolgenden Übungen müssen die Studierenden selbständig Strukturen und Zusammenhänge erarbeiten, und in diesem Prozess die methodischen Grundprinzipien wissenschaftlichen Arbeitens praktisch einüben.

Aus jedem der angeführten Prüfungsfächer sind im Laufe des Bakkalaureatsstudiums 5 Semesterstunden Einführungsveranstaltungen zu belegen. Es wird daher dringend empfohlen, vom ersten Semester an womöglich jeweils 5 Stunden dieser Veranstaltungen zu belegen, damit im vierten Semester Raum bleibt für die Proseminare. Für die Teilnahme an den Proseminaren ist außerdem die Teilnahme an mindestens 12 Stunden Einführungsveranstaltungen vorausgesetzt.


Proseminare (Bakkalaureat)

In den drei koordinierten jeweils einstündigen Proseminaren aus GG, LK, PR wird eine Thematik von mehreren unterschiedlichen fachlichen und methodischen Zugangsweisen aus studiert, die Teilnehmer/innen an diesen Proseminaren befassen sich daher intensiver mit einer Problematik, und erarbeiten für jede dieser Lehrveranstaltungen eine schriftliche Arbeit, zwei dieser Arbeiten gelten als „Bakkalaureatsarbeiten“.

„Der erfolgreiche Abschluss des Bakkalaureatsstdiums (die Bakkalaureatsprüfung) besteht aus der Summe der positiv benoteten Zeugnisse aller vorgeschriebenen Einzelprüfungen (aus der Sinologie sowie aus den frei zu wählenden Fächern) sowie der Anfertigung von zwei schriftlichen Arbeiten („Bakkalaureatsarbeiten“) in den Proseminaren I.“ Studienplan § 5.4

Teilnahmevoraussetzung für die Proseminare I
Diese Proseminare können frühestens im 4. Semester belegt werden. Sie werden daher immer nur im Sommersemester angeboten.

„Für das Sinolog/inn/en (=Bakkalaureatsstudium ) ist nur die Teilnahme an allen drei Proseminaren I (GG, LK, PR) möglich, die positive Absolvierung von 12 Stunden Einführungsveranstaltungen wird vorausgesetzt, konkret mindestens vier Stunden aus GG, 4 Stunden aus LK, 4 Stunden aus PR.

Für Nicht-Sinolog/inn/en (d.h. Teilnehmer/innen im Rahmen eines Individuellen Diplomstudiums oder aus frei zu wählenden Fächern) ist die Teilnahme an nur einem oder zwei von den drei Proseminaren I möglich. Analog zu den Regelungen für Sinolog/inn/en gilt als Teilnahmevoraussetzung die Absolvierung von mindestens 4 Stunden aus dem Bereich (den Bereichen GG,LK,PR), in dem (in denen) das PS absolviert wird. Mindestens eine einführende Vor aus dem andern (den anderen) Bereichen wird dringend empfohlen“  (Beschluss der Studienkommission vom 9.12.1999)