| Interaktives Online-Glossar: Ehe, Heirat und Familie | |||||
| Inhaltsübersicht | Struktur | Index | Kommentare | About | Hilfe |
| Zeugungshilfe | |
| Definition: Rechtlich geregelter, vorübergehender Ersatz des Gatten durch einen anderen Mann ("Zeugungshelfer") als Geschlechtspartner der Ehefrau, der anstelle des Ehemannes mit dessen Frau Kinder zeugt, die dann als legitime Nachkommen des bis dahin kinderlosen Ehepaares gelten. | |
|
Verwandte Begriffe: | |
| Zum übergeordneten Begriff | |
Anmerkung:
Diese Einrichtung wird nur im Falle
des Ausbleibens von Nachkommenschaft erlaubt. Im Unterschied zum Levirat
handelt es sich
| |
| Literatur: |
© Lukas, Schindler, Stockinger 1993-11/10/97