Institut 
	  für Kultur- und Sozialanthropologie Universität Wien
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Studienprogrammleitung Kultur- und Sozialanthropologie


Das Team der Studienprogrammleitung KSA (SPL 24) besteht aus:
ao. Univ.-Prof. Dr. Hermann Mückler (Studienprogrammleiter)
Univ.-Prof. Mag. Dr. Bernhard Hadolt M.Sc. (Vizestudienprogrammleiter)
Ao. Prof. Dr. Eva Flicker (Vizestudienprogrammleiterin, zuständig nur für das Masterstudium Gender Studies)
Rita Gratzer (Mitarbeiterin im StudienServiceCenter Sozialwissenschaften)
Maria Kohen (Mitarbeiterin im StudienServiceCenter Sozialwissenschaften)
Rosmarie Müller (Mitarbeiterin im StudienServiceCenter Sozialwissenschaften)
Kerstin Pölz (Mitarbeiterin im StudienServiceCenter Sozialwissenschaften)


Auf dieser Seite gibt die Studienprogrammleitung wichtige studienrelevante Informationen. Weitere Informationen finden Sie auf den anderen Seiten zum Studium.
Bevor Sie in die Sprechstunde kommen oder sich per e-mail an die Studienprogrammleitung wenden, vergewissern Sie sich bitte, daß Sie die Informationen auf diesen Seiten zur Kenntnis genommen haben! Die Aufgabenverteilung innerhalb der StudienServiceStelle KSA finden Sie hier.
Beratung zu studienrechtlichen Angelegenheiten, Studienplanauskünfte, Anerkennung von Prüfungen etc:
zu den Öffnungszeiten des Infocenters (Raum A0405, ohne Voranmeldung)
e-mail: kulturanthropologie.spl@univie.ac.at




> Bachelorstudium
> Masterstudium KSA
> Masterstudium CREOLE
> Diplomstudium
> Doktoratsstudium
> Links: Studienservicecenter, Studienrecht, Stipendien etc.



Bachelorstudium

Curriculum
Das Curriculum für das Bachelorstudium Kultur- und Sozialanthropologie im Originalwortlaut und eine grafische Überblicksdarstellung finden Sie hier.

Anerkennungspraxis der SPL von Prüfungen aus dem BA ALT (2007) für den BA NEU (2010)

Erweiterungscurricula für Studierende der KSA
Das aktuelle Gesamtangebot an Erweiterungscurricula finden Sie hier. Um ein EC zu absolvieren, müssen Sie sich dafür registrieren. Diese Registrierung gilt jeweils für ein komplettes EC und erfolgt online über Ihren UNIVIS-Account. Auch wenn Sie Ihre Auswahl ändern wollen, ist dies online möglich. Sie sollten Sie sich spätestens bis zum Beginn des dritten Semesters für ein Erweiterungscurriculum registrieren.
Wenn Sie 15 ECTS im Rahmen der alternativen Erweiterungen absolvieren wollen, stellen Sie einen Antrag über Victoria.

Erweiterungscurricula der KSA für Studierende anderer Bachelorstudien
Ab dem WS 2008/09 bietet die Studienprogrammleitung KSA zwei Erweiterungscurricula an:
Grundlagen der Kultur- und Sozialanthropologie (pdf 52 KB)
Thematische und regionale Perspektiven der Kultur- und Sozialanthropologie (pdf 52 KB)


Umstieg aus dem Diplomstudium ins Bachelorstudium
Sofern Sie einen Übertritt aus dem Diplomstudium ins Bachelorstudium in Betracht ziehen, beachten Sie die Anerkennungsverordnung sowie die unterschiedlichen Szenarien für den Umstieg ins Bachelorstudium.


Masterstudium Kultur- und Sozialanthropologie

Curriculum
Das Curriculum für das Masterstudium Kultur- und Sozialanthropologie im Originalwortlaut und eine grafische Überblicksdarstellung finden Sie hier.

Studienabschluss
Vor der Einreichung in gebundener Form muss die Masterarbeit im PDF-Format online eingereicht werden. Die Erfassungsbestätigung, die Sie vom System nach dem korrekten Hochladen erhalten, ist bei der Einreichung der beiden gebundenen Exemplare im Studienservicecenter vorzulegen.
Der Einreichvorgang der wissenschaftlichen Arbeit beginnt mit dem Hochladen der elektronischen Version. Die zweimonatige Beurteilungsfrist beginnt erst mit der Abgabe der Druckversion.
Ausfüllhilfe „Titelblätter für wissenschaftliche Arbeiten“
Vorlagen „Titelblätter für wissenschaftliche Arbeiten“
Verordnung der Studienpräses und Informationen zur Erstellung und Abgabe von Hochschulschriften lt. Mitteilungsblatt (pdf 88 KB)

Die letzten Schritte vor dem Abschluss des MA:
Fristen und erforderliche Unterlagen



Masterstudium CREOLE–Cultural Differences and Transnational Processes

Curriculum
Das Curriculum für das Masterstudium CREOLE im Originalwortlaut finden Sie hier.
Aktuelles und nähere Informationen zum Joint Master Programme CREOLE finden Sie auf der CREOLE-Website.

Studienabschluss
Vor der Einreichung in gebundener Form muss die Masterarbeit im PDF-Format online eingereicht werden. Die Erfassungsbestätigung, die Sie vom System nach dem korrekten Hochladen erhalten, ist bei der Einreichung der beiden gebundenen Exemplare im Studienservicecenter vorzulegen.
Der Einreichvorgang der wissenschaftlichen Arbeit beginnt mit dem Hochladen der elektronischen Version. Die zweimonatige Beurteilungsfrist beginnt erst mit der Abgabe der Druckversion.
Ausfüllhilfe „Titelblätter für wissenschaftliche Arbeiten“
Vorlagen „Titelblätter für wissenschaftliche Arbeiten“
Verordnung der Studienpräses und Informationen zur Erstellung und Abgabe von Hochschulschriften lt. Mitteilungsblatt (pdf 88 KB)

Die letzten Schritte vor dem Abschluss des CREOLE-MA:
Fristen und erforderliche Unterlagen



Diplomstudium

Wichtige Information der SPL für alle Studierenden im Diplomstudium:
Aus aktuellem Anlass wollen wir alle Studierenden, die noch einen Diplom-Abschluss anstreben, darauf aufmerksam machen, sich rechtzeitig, das heißt bis Ende Juni 2011 um eine entsprechende Betreuung zu bemühen. Das bedeutet die Diplomarbeit formell anzumelden und von einer/einem BetreuerIn unterschreiben zu lassen sowie die Unterschrift der SPL einzuholen. Aufgrund des zu erwartenden Andrangs bis 30. November 2012 ist diese relativ lange Vorlaufzeit notwendig, um halbwegs den Betreuungsbedarf steuern und berechnen zu können. Last Minute Shopping nach Betreuungen ist daher NICHT Erfolg versprechend.

Studienabschluss
Vor der Einreichung in gebundener Form muss die Diplomarbeit im PDF-Format online eingereicht werden. Die Erfassungsbestätigung, die Sie vom System nach dem korrekten Hochladen erhalten, ist bei der Einreichung der beiden gebundenen Exemplare im Studienservicecenter vorzulegen.
Der Einreichvorgang der wissenschaftlichen Arbeit beginnt mit dem Hochladen der elektronischen Version. Die zweimonatige Beurteilungsfrist beginnt erst mit der Abgabe der Druckversion.
Ausfüllhilfe „Titelblätter für wissenschaftliche Arbeiten“
Vorlagen „Titelblätter für wissenschaftliche Arbeiten“
Verordnung der Studienpräses und Informationen zur Erstellung und Abgabe von Hochschulschriften lt. Mitteilungsblatt (pdf 88 KB)

Die letzten Schritte vor dem Abschluss des Diplomstudiums:
Fristen und erforderliche Unterlagen

Auslauffrist für den Studienabschluss nach dem Diplomstudienplan
Studierende im UniStG-Diplomstudienplan (Studienkennzahl 307) können ihr Studium bis längstens 30. November 2012 abschließen. Ist das Studium zu diesem Zeitpunkt noch nicht abgeschlossen, werden sie automatisch ins Bachelorstudium überstellt.
Werden einzelne LVs aus den Diplomstudium nicht mehr angeboten, so sind sie gemäß Anerkennungsverordnung durch LVs aus dem Bachelorstudium zu ersetzen. Die Anerkennung von Prüfungen aus dem Diplomstudium im Falle eines Studienabschlusses im Bachelorstudium ist ebenfalls in der Anerkennungsverordnung geregelt.

Umstieg aus dem Diplomstudium ins Bachelorstudium
Sofern Sie einen Übertritt aus dem Diplomstudium ins Bachelorstudium in Betracht ziehen, beachten Sie die Anerkennungsverordnung sowie die unterschiedlichen Szenarien für den Umstieg ins Bachelorstudium.

Auslandsexkursion
Da die im Diplomstudienplan vorgesehene Auslandsexkursion aus Budgetgründen nicht mehr als Lehrveranstaltung angeboten werden kann, müssen Auslandsexkursionen nun individuell durchgeführt werden. Beachten Sie dabei unbedingt die näheren Hinweise zur Durchführung individueller Auslandsexkursionen.
Alternativ dazu kann auch ein zusätzliches Paketseminar als Auslandsexkursion anerkannt werden.

Durchführung individueller Auslandsexkursionen:
Näheres

Individuelles Feldpraktikum
Der Studienplan für das Diplomstudium Kultur- und Sozialanthropologie lässt die Möglichkeit einer individuellen Durchführung des im zweiten Studienabschnitt vorgeschriebenen Feldpraktikums zu. (Im Masterstudium, das ebenfalls ein Feldpraktikum vorsieht, besteht diese Möglichkeit nicht.)

Durchführung individueller Feldpraktika:
Näheres

Archiv
Neuregelung der freien Wahlfächer durch den Senat (Oktober 2005)
Freie Wahlfächer aus dem Angebot der KSA für Diplomstudierende anderer Studienrichtungen (Oktober 2005)
Studienplanänderung: Paket 1 für alle Diplomstudierenden verpflichtend (November 2004)


Doktoratsstudium

Das Curriculum für das Doktoratsstudium der Sozialwissenschaften, das eine Studiendauer von 3 Jahren vorsieht, ist mit 1. 10. 2009 in Kraft getreten. Es gilt für alle Doktoratsstudierenden, die ihr Studium ab diesem Datum begonnen haben. Neben dem Curriculum regelt der studienrechtliche Teil der Satzung der Universität Wien wesentliche Rahmenbedingungen des Doktoratsstudiums.
Studierende, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Curriculums dem Studienplan des Doktoratsstudiums der Philosophie unterstellt waren, sind berechtigt, ihr Studium bis längstens 30. September 2017 abzuschließen. Alternativ können sie sich jederzeit durch eine einfache Erklärung freiwillig den Bestimmungen dieses Curriculums unterstellen.
Für studienrechtliche und administrative Angelegenheiten im Zusammenhang mit dem neuen Doktoratsstudium ist die Studienprogrammleitung Doktoratsstudium Sozialwissenschaften zuständig. Für das alte Doktoratsstudium der Philosophie liegt die studienrechtliche Zuständigkeit weiterhin bei der Studienprogrammleitung Kultur- und Sozialanthropologie.

Informationen zu Grundsätzen und Ablauf der neuen Doktoratsstudien an der Universität Wien finden Sie auf der Website des DoktorandInnenzentrums..

Workshopangebot für das neue Doktoratsstudium
Die Universität Wien bietet ab Oktober 2009 erstmals für alle DoktorandInnen, die für das neue Doktorat an der Universität Wien zugelassen sind, Workshops zu Erwerb und Weiterentwicklung außerfachlicher Kompetenzen an. Das Gesamtangebot finden Sie im Vorlsungsverzeichnis, Kapitel 0.07.

Graduiertenzentrum SOWI
Das Graduiertenzentrum der Fakultät für Sozialwissenschaften der Universität Wien ist ein Projekt zur Unterstützung, zur Förderung der Ausbildung und zur Vernetzung der DoktorandInnen an der Fakultät. Nähere Informationen finden Sie auf der GZ-Website.


Links

Studienservicecenter Sozialwissenschaften
Satzungsteil „Studienrecht“ in der aktuellen Fassung
Informationen der Universität Wien zum Thema Stipendien
Informationen der Studienbeihilfenbehörde


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