Studienprogrammleitung Kultur- und Sozialanthropologie
Das Team der Studienprogrammleitung KSA
(SPL 24) besteht aus:
ao. Univ.-Prof. Dr. Hermann Mückler (Studienprogrammleiter)
Univ.-Prof. Mag. Dr. Bernhard Hadolt M.Sc. (Vizestudienprogrammleiter)
Ao. Prof. Dr. Eva Flicker (Vizestudienprogrammleiterin,
zuständig nur für das Masterstudium Gender Studies)
Rita Gratzer (Mitarbeiterin im StudienServiceCenter Sozialwissenschaften)
Maria Kohen (Mitarbeiterin im StudienServiceCenter Sozialwissenschaften)
Rosmarie Müller (Mitarbeiterin im StudienServiceCenter Sozialwissenschaften)
Kerstin Pölz (Mitarbeiterin im StudienServiceCenter Sozialwissenschaften)
Auf dieser Seite gibt die Studienprogrammleitung
wichtige studienrelevante Informationen. Weitere Informationen finden
Sie auf den anderen Seiten zum Studium.
Bevor Sie in die Sprechstunde kommen oder sich per e-mail an die
Studienprogrammleitung wenden, vergewissern Sie sich bitte, daß Sie
die Informationen auf diesen Seiten zur Kenntnis genommen haben! Die
Aufgabenverteilung innerhalb der StudienServiceStelle KSA finden
Sie hier.
Beratung zu studienrechtlichen Angelegenheiten, Studienplanauskünfte,
Anerkennung von Prüfungen etc:
zu den Öffnungszeiten des Infocenters
(Raum A0405, ohne Voranmeldung)
e-mail: kulturanthropologie.spl@univie.ac.at
> Bachelorstudium
> Masterstudium KSA
> Masterstudium CREOLE
> Diplomstudium
> Doktoratsstudium
> Links: Studienservicecenter, Studienrecht, Stipendien
etc.
Bachelorstudium
Curriculum
Das Curriculum für das Bachelorstudium Kultur- und Sozialanthropologie
im Originalwortlaut und eine grafische Überblicksdarstellung finden Sie
hier.
Anerkennungspraxis
der SPL von Prüfungen aus dem BA ALT (2007) für den BA NEU (2010)
Erweiterungscurricula für Studierende der KSA
Das aktuelle Gesamtangebot an Erweiterungscurricula
finden Sie hier.
Um ein EC zu absolvieren, müssen Sie sich dafür
registrieren. Diese Registrierung gilt jeweils für ein komplettes EC
und erfolgt online über
Ihren UNIVIS-Account.
Auch wenn Sie Ihre Auswahl ändern wollen, ist dies
online möglich. Sie sollten Sie sich spätestens bis zum Beginn des
dritten Semesters für ein Erweiterungscurriculum registrieren.
Wenn Sie 15 ECTS im Rahmen der alternativen Erweiterungen absolvieren wollen, stellen Sie einen Antrag über Victoria.
Erweiterungscurricula der KSA für Studierende
anderer Bachelorstudien
Ab dem WS 2008/09 bietet die Studienprogrammleitung KSA zwei Erweiterungscurricula an:
Grundlagen der Kultur-
und Sozialanthropologie (pdf 52 KB)
Thematische und regionale
Perspektiven der Kultur- und Sozialanthropologie (pdf 52 KB)
Umstieg aus dem Diplomstudium ins Bachelorstudium
Sofern Sie einen Übertritt aus dem Diplomstudium ins Bachelorstudium
in Betracht ziehen, beachten Sie die Anerkennungsverordnung sowie
die unterschiedlichen Szenarien für
den Umstieg ins Bachelorstudium.
Masterstudium Kultur- und Sozialanthropologie
Curriculum
Das Curriculum für das Masterstudium Kultur- und Sozialanthropologie
im Originalwortlaut und eine grafische Überblicksdarstellung finden Sie
hier.
Studienabschluss
Vor der Einreichung in gebundener Form muss
die Masterarbeit im PDF-Format online eingereicht
werden. Die Erfassungsbestätigung, die Sie vom System nach dem korrekten
Hochladen erhalten, ist bei der Einreichung der beiden gebundenen
Exemplare im Studienservicecenter vorzulegen.
Der Einreichvorgang der wissenschaftlichen Arbeit beginnt mit dem Hochladen der
elektronischen Version. Die zweimonatige Beurteilungsfrist beginnt erst mit
der Abgabe der Druckversion.
Ausfüllhilfe „Titelblätter für wissenschaftliche Arbeiten“
Vorlagen „Titelblätter für wissenschaftliche Arbeiten“
Verordnung der Studienpräses und Informationen
zur Erstellung und Abgabe von Hochschulschriften lt. Mitteilungsblatt (pdf
88 KB)
Die letzten Schritte vor dem Abschluss des MA:
Fristen und erforderliche Unterlagen
Masterstudium CREOLE–Cultural Differences
and Transnational Processes
Curriculum
Das Curriculum für das Masterstudium CREOLE im Originalwortlaut
finden Sie
hier.
Aktuelles und nähere Informationen zum Joint Master Programme
CREOLE finden Sie auf der CREOLE-Website.
Studienabschluss
Vor der Einreichung in gebundener Form muss
die Masterarbeit im PDF-Format online eingereicht
werden. Die Erfassungsbestätigung, die Sie vom System nach dem korrekten
Hochladen erhalten, ist bei der Einreichung der beiden gebundenen
Exemplare im Studienservicecenter vorzulegen.
Der Einreichvorgang der wissenschaftlichen Arbeit beginnt mit dem Hochladen der
elektronischen Version. Die zweimonatige Beurteilungsfrist beginnt erst mit
der Abgabe der Druckversion.
Ausfüllhilfe „Titelblätter für wissenschaftliche Arbeiten“
Vorlagen „Titelblätter für wissenschaftliche Arbeiten“
Verordnung der Studienpräses und Informationen
zur Erstellung und Abgabe von Hochschulschriften lt. Mitteilungsblatt (pdf
88 KB)
Die letzten Schritte vor dem Abschluss des CREOLE-MA:
Fristen und erforderliche Unterlagen
Diplomstudium
Wichtige Information der SPL für alle Studierenden im Diplomstudium:
Aus aktuellem Anlass wollen wir alle Studierenden, die noch einen Diplom-Abschluss anstreben, darauf aufmerksam machen, sich rechtzeitig, das heißt
bis Ende Juni 2011 um eine entsprechende Betreuung zu bemühen. Das bedeutet
die Diplomarbeit formell anzumelden und von einer/einem BetreuerIn
unterschreiben zu lassen sowie die Unterschrift der SPL einzuholen. Aufgrund
des zu erwartenden Andrangs bis 30. November 2012 ist diese relativ lange
Vorlaufzeit notwendig, um halbwegs den Betreuungsbedarf steuern und
berechnen zu können. Last Minute Shopping nach Betreuungen ist daher NICHT
Erfolg versprechend.
Studienabschluss
Vor der Einreichung in gebundener Form muss die Diplomarbeit im
PDF-Format online eingereicht werden. Die Erfassungsbestätigung, die
Sie vom System nach dem korrekten Hochladen erhalten, ist bei der
Einreichung der beiden gebundenen Exemplare im Studienservicecenter
vorzulegen.
Der Einreichvorgang der wissenschaftlichen Arbeit beginnt mit dem Hochladen der
elektronischen Version. Die zweimonatige Beurteilungsfrist beginnt erst mit der
Abgabe der Druckversion.
Ausfüllhilfe „Titelblätter für wissenschaftliche Arbeiten“
Vorlagen „Titelblätter für wissenschaftliche Arbeiten“
Verordnung der Studienpräses und Informationen
zur Erstellung und Abgabe von Hochschulschriften lt. Mitteilungsblatt (pdf
88 KB)
Die letzten Schritte vor dem Abschluss des Diplomstudiums:
Fristen und erforderliche Unterlagen
Auslauffrist für den Studienabschluss nach dem
Diplomstudienplan
Studierende im UniStG-Diplomstudienplan (Studienkennzahl 307) können
ihr Studium bis längstens 30. November 2012 abschließen. Ist das
Studium zu diesem Zeitpunkt noch nicht abgeschlossen, werden sie automatisch
ins Bachelorstudium
überstellt.
Werden einzelne LVs aus den Diplomstudium nicht mehr angeboten, so
sind sie gemäß Anerkennungsverordnung
durch LVs aus dem Bachelorstudium zu ersetzen. Die Anerkennung von Prüfungen
aus dem Diplomstudium im Falle eines Studienabschlusses im Bachelorstudium ist
ebenfalls in der Anerkennungsverordnung geregelt.
Umstieg aus dem Diplomstudium ins Bachelorstudium
Sofern Sie einen Übertritt aus dem Diplomstudium ins Bachelorstudium
in Betracht ziehen, beachten Sie die Anerkennungsverordnung sowie
die unterschiedlichen Szenarien für
den Umstieg ins Bachelorstudium.
Auslandsexkursion
Da die im Diplomstudienplan vorgesehene Auslandsexkursion
aus Budgetgründen nicht mehr als Lehrveranstaltung angeboten werden kann,
müssen Auslandsexkursionen nun individuell durchgeführt werden.
Beachten Sie dabei unbedingt die näheren Hinweise zur Durchführung individueller
Auslandsexkursionen.
Alternativ
dazu kann auch ein zusätzliches
Paketseminar als Auslandsexkursion anerkannt werden.
Durchführung individueller Auslandsexkursionen:
Näheres
Individuelles Feldpraktikum
Der Studienplan für das Diplomstudium Kultur- und Sozialanthropologie
lässt
die Möglichkeit einer individuellen Durchführung des im zweiten
Studienabschnitt vorgeschriebenen Feldpraktikums zu. (Im Masterstudium, das
ebenfalls ein Feldpraktikum vorsieht, besteht diese Möglichkeit nicht.)
Durchführung individueller Feldpraktika:
Näheres
Archiv
Neuregelung der freien Wahlfächer durch
den Senat (Oktober 2005)
Freie Wahlfächer aus dem
Angebot der KSA für Diplomstudierende
anderer Studienrichtungen (Oktober 2005)
Studienplanänderung: Paket 1
für alle Diplomstudierenden verpflichtend (November
2004)
Doktoratsstudium
Das Curriculum für das Doktoratsstudium der Sozialwissenschaften, das
eine Studiendauer von 3 Jahren vorsieht, ist mit 1. 10. 2009 in Kraft getreten.
Es gilt für alle Doktoratsstudierenden, die ihr Studium ab diesem Datum
begonnen haben. Neben dem Curriculum
regelt der studienrechtliche
Teil der Satzung der Universität Wien wesentliche Rahmenbedingungen
des Doktoratsstudiums.
Studierende, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Curriculums dem Studienplan
des Doktoratsstudiums der Philosophie unterstellt waren, sind berechtigt, ihr
Studium bis längstens 30. September 2017 abzuschließen. Alternativ
können sie sich jederzeit durch eine einfache Erklärung freiwillig
den Bestimmungen dieses Curriculums unterstellen.
Für studienrechtliche und administrative Angelegenheiten im Zusammenhang mit dem neuen Doktoratsstudium ist die Studienprogrammleitung Doktoratsstudium Sozialwissenschaften zuständig. Für das alte Doktoratsstudium
der Philosophie liegt die studienrechtliche Zuständigkeit weiterhin bei
der Studienprogrammleitung Kultur- und Sozialanthropologie.
Informationen zu Grundsätzen und Ablauf der neuen Doktoratsstudien an der Universität Wien finden Sie auf der Website des DoktorandInnenzentrums..
Workshopangebot für das neue Doktoratsstudium
Die Universität Wien bietet ab Oktober 2009 erstmals für alle DoktorandInnen,
die für das neue Doktorat an der Universität Wien zugelassen sind,
Workshops zu Erwerb und Weiterentwicklung außerfachlicher Kompetenzen
an. Das Gesamtangebot finden Sie im Vorlsungsverzeichnis, Kapitel
0.07.
Graduiertenzentrum SOWI
Das Graduiertenzentrum der Fakultät für Sozialwissenschaften der
Universität Wien ist ein Projekt zur Unterstützung, zur Förderung
der Ausbildung und zur Vernetzung der DoktorandInnen an der Fakultät.
Nähere Informationen finden Sie auf der GZ-Website.
Links
Studienservicecenter
Sozialwissenschaften
Satzungsteil „Studienrecht“ in
der aktuellen Fassung
Informationen der Universität
Wien zum Thema Stipendien
Informationen der Studienbeihilfenbehörde
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