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Durchführung individueller Feldpraktika im Diplomstudium

Der Studienplan für das Diplomstudium Kultur- und Sozialanthropologie läßt die Möglichkeit einer individuellen Durchführung des im zweiten Studienabschnitt im Block Wissmeth vorgeschriebenen Feldpraktikums zu. Dafür gibt es zwei Vorgangsweisen, von denen die eine mehr auf die praktische Berufsanwendung kultur- und sozialanthropologischer Kompetenzen, die andere mehr auf die wissenschaftlichen Grundlagen des Faches ausgerichtet ist.

1. Praktikum in einem fachnahen beruflichen Anwendungsfeld
Ein solches Praktikum kann bei Institutionen, Organisationen oder Betrieben durchgeführt werden, die im Bereich der Integration, der internationalen Zusammenarbeit, der Vermittlung fachspezifischer Inhalte oder in anderen fachnahen Bereichen tätig sind. Es muß einen zeitlichen Umfang von mindestens 240 Arbeitsstunden haben.
Sie müssen vor Antritt Ihres Praktikums einen formlosen Antrag mit einer Beschreibung Ihrer geplanten Tätigkeit an die Studienprogrammleitung richten und sich darauf mit Datum und Unterschrift das Projekt genehmigen lassen. Nach der Durchführung des Praktikums legen Sie der Studienprogrammleitung folgendes vor:

  • den genehmigten Antrag,
  • eine Arbeitsbestätigung, aus der der Zeitumfang der geleisteten Arbeit hervorgeht,
  • ein Arbeitszeugnis, das Ihre Tätigkeit beschreibt,
  • ein Ansuchen um Anerkennung von Prüfungen.
Damit erhalten Sie dann einen Bescheid, daß Ihnen das Praktikum als Feldpraktikum anerkannt wird.
Auf analoge Weise können auch anderweitig bereits früher erworbene fachnahe Berufserfahrungen anerkannt werden.

2. Feldpraktikum im Zuge einer Feldforschung für die Diplomarbeit
Hierfür ist eine mindestens sechs Wochen umfassende empirische Datenerhebung erforderlich. Diese Form des Feldpraktikums muß im Voraus durch die/den BetreuerIn Ihrer Diplomarbeit mit einer schriftlichen Bestätigung genehmigt werden. Es ist unbedingt ratsam, mit der/dem BetreuerIn vor Beginn der Feldforschung schriftlich festzulegen, welche Materialien und Ergebnisse Sie mitbringen müssen, damit sie/er Ihnen dann die richtige Durchführung bestätigt. Mit dieser zweiten Bestätigung über das durchgeführte Praktikum zusammen können Sie bei der Studienprogrammleitung wieder ein Ansuchen um Anerkennung von Prüfungen einbringen und erhalten dann einen Anerkennungbescheid.

Stand: Oktober 2007


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