I. Der Gegenstand der Philosophiehistorie
Ich setze durch fünf Bedingungen fest, was ich als Gegenstand philosophiehistorischer Forschung und Darstellung betrachte. Diese Bedingungen könnten mutatis mutandis allgemein für Ereignisse oder Sachverhalte als Gegenstand historischer Forschung formuliert werden.
1.1 Alle Gegenstände der Philosophiehistorie sind Sachverhalte der Vergangenheit. Es handelt sich bei der Philosophiehistorie um eine historische Disziplin in dem weiten Sinn, daß ereignis- oder sachverhaltsbeschreibende Aussagen gemacht werden, wobei die beschriebenen Ereignisse oder Sachverhalte zeitlich vor der Beschreibung liegen. Die Größe der Zeitdistanz ist bei dieser Festsetzung nicht von Belang: für die Widergabe einer Diskussionsbemerkung durch einen anderen Diskussionsredner trifft sie ebenso zu wie für die Wiedergabe eines rekonstruierten antiken Textes in einer natürlichen oder künstlichen modernen Sprache.
1.2. Alle Gegenstände der Philosophiehistorie sind durch gegenwärtige Zeugnisse erschließbar.[1] Es handelt sich noch in dem weiteren Sinn um eine historische Disziplin, daß ihre Beschreibungen grundsätzlich empirisch gestützt sein müssen (wobei, wie in der Diskussionsreplik, etwa auch das Gedächtnis oder die Rückfrage empirische Instanzen sind); es werden also vorhandene Zeugnisse interpretiert, übersetzt usw. Dies besagt einerseits, daß Philosophiehistorie ohne das Vorhandensein von Zeugnissen nicht betrieben werden kann. Es besagt aber andererseits nicht, daß nur Zeugnisse einer ganz bestimmten Art - etwa schriftliche Quellen - zugelassen sein sollten. Vielmehr scheint es angebracht, in bestimmten Fällen und zu bestimmten Zwecken auch Zeugnisse ganz anderer Art (Sprachstrukturen, soziale Institutionen u.ä.[2]) als Quellen zu verwerten. Daß die "oral history" in der Philosophiehistorie zugelassen sein soll, scheint selbstverständlich.
1.3 Alle Gegenstände der Philosophiehistorie sind Sachverhalte, deren Vorhandensein auf menschliche Denktätigkeit zurückzuführen ist. Abgesehen davon, daß aufgrund der beiden ersten Bedingungen auch Natursachverhalte[3] noch Gegenstand dieser Disziplin sein könnten, ist mit dieser dritten Festsetzung eine wichtige Einschränkung inhaltlicher Art getroffen, die den Begriff `philosophiegeschichtlich' in einem vorläufigen Sinn eingrenzt: es werden Sachverhalte ausgeschlossen, deren Vorhandensein auf außer- oder übermenschliche Tätigkeiten zurückgeführt wird (z.B. `Offenbarungswahrheit'), aber auch solche, die keine Denk- (sondern z.B. nur Willens-) tätigkeiten voraussetzen.
1.4 Alle Gegenstände der Philosophiehistorie sind Sachverhalte, in denen Auffassungen über die Grundstruktur der Wirklichkeit, über deren Erkennbarkeit, über Werte oder Normen zum Ausdruck kommen. Diese Festsetzung dient dazu, wenigstens einen groben Begriff von `Philosophie' zu umreißen. Sie schließt eine Reihe von historischen Sachverhalten aus, die nach den ersten drei Festsetzungen noch zugelassen wären, wie z.B. Sonaten oder Kochrezepte. Allerdings ist hier zu bemerken, daß nicht ein für allemal in einem konkreten Fall ausgemacht ist, daß ein bestimmtes Relikt diese Bedingung 1.4 nicht erfüllt. So könnte eine Zeichnung von M.C. Escher oder das Maßverhältnis einer gotischen Kathedrale eine Quelle auch für philosophische Auffassungen (über Möglichkeit oder über den Kosmos) sein.
1.5 Alle Gegenstände der Philosophiehistorie sind Sachverhalte, deren Vorhandensein auf spätere oder gegenwärtige Philosophie wirkt. Diese Festsetzung grenzt denjenigen Bereich ab, der von philosophiehistorischen Arbeiten tatsächlich erforscht wird. Hierbei ist ein Wichtigkeitsurteil vorausgesetzt, in dem festgelegt ist, inwiefern Wissen um vergangene Sachverhalte (die 1.1-1.4 erfüllen) relativ zu einem Erkenntnisziel der Philosophie wertvoll ist.
Sachverhalte, die lediglich die Bedingungen 1.1 und 1.2 erfüllen, nenne ich `geschichtlich'. Alle historischen Wissenschaften untersuchen Ereignisse oder Sachverhalte, welche mindestens diese beiden Bedingungen erfüllen (wenn nur diese beiden Bedingungen erfüllt sind, kann auch noch von `Naturhistorie' gesprochen werden). Sachverhalte, die außerdem 1.3 und 1.4 erfüllen, nenne ich `philosophiegeschichtlich'. Es sind solche, die möglicher Gegenstand philosophiehistorischer (aber z.B. nicht unbedingt kunsthistorischer oder staatshistorischer) Forschung sind. Sachverhalte, die alle fünf Bedingungen erfüllen, nenne ich `philosophiegeschichtlich relevant'. Damit ist der Gegenstand der Philosophiehistorie abgegrenzt, ich wende mich nun der Frage zu, welche Bedingungen von der Philosophiehistorie in methodologischer Hinsicht zu fordern sind, wenn es sich um eine wissenschaftliche historische Disziplin handeln soll.
2. Methodologische Voraussetzungen der Philosophiehistorie
Damit Philosophiehistorie begründeterweise ihre Auswahl, Darstellungsform und Stoffgliederung vertreten kann, scheint es notwendig, daß zumindest implizit Konventionen über grundlegende Sachverhalte bestehen, die im günstigen Fall als Stipulationen dargelegt werden. Den Vorschlag zu einer solchen Konvention hinsichtlich des Gegenstands im allgemeinen stellen die Bedingungen 1.1-1.5 dar. Für eine genauere Bestimmung scheinen mir jedoch folgende Arten von Stipulationen oder Behauptungssätzen nötig zu sein, welche eine Theorie von Philosophiehistorie formulieren oder zumindest implizit enthalten soll:
2.1 Definitionen von Grundbegriffen (wie: `Philosophie', `Entwicklung', `Problem', `Argument' u.ä.).
2.2 Festsetzungen über die Angemessenheit von Interpretationen und Beschreibungen (etwa: Übersetzungsregeln, Regeln betreffend die Vergleichbarkeit philosophischer Systeme u.ä.).
2.3 Festsetzungen über Auswahl und Gliederungskriterien für den Gegenstand (z.B.: "Bei Gesamtdarstellungen der Philosophiegeschichte sollen nur solche Philosophen berücksichtigt werden, über deren Anschauungen mindestens fünf Bücher als Sekundärliteratur existieren, und alle diese."[4]).
2.4 Festsetzungen darüber, welche Hypothesen zur Erklärung[5] notwendig oder zulässig sind (z.B. solche, mit deren Hilfe das Vorkommen philosophiegeschichtlicher Sachverhalte - historisch - erklärt werden kann; so könnte etwa eine klimatheoretische Hypothese zugelassen sein, die eine historische Erklärung für das Erscheinen bestimmter Typen von Philosophie in bestimmten Klimaten liefert.[6] Oder solche Hypothesen, mit deren Hilfe bestimmte Thesen aufgrund allgemeinerer Annahmen - systematisch - erklärt werden können; ein Beispiel dafür wäre etwa die Wiederherstellung eines deduktiven Zusammenhangs zwischen einer speziellen ethischen Norm und einem - nicht in der Quelle genannten - generelleren ethischen Axiom).
2.5 Annahmen über den möglichen Verlauf der Geschichte der Philosophie (z.B.: "Die Geschichte der Philosophie stellt eine Aufwärtsentwicklung dar."[7]).
2.6 Regeln für angemessene Darstellung des Stoffs (z.B.: "Der Lebenshintergrund eines Philosophen muß stets hinreichend deutlich dargestellt werden, sodaß die Eigenart seiner Gedanken sich daraus historisch erklären läßt."[8]).
Ich nehme an, daß die meisten philosophiehistorischen Untersuchungen Festsetzungen dieser Art zumindest implizit voraussetzen; vereinzelt werden sie ausdrücklich genannt. Um die methodologischen Voraussetzungen einer philosophiehistorischen Arbeit jedoch offen diskutieren zu können, wären solche explizite und systematische Deklarationen von Vorteil. Da sich auch bei weitgehenden Übereinstimmungen in dieser Frage noch nicht ein uniformes Bild der Philosophiehistorie zu bieten braucht, gehe ich nun zur Frage der Unterscheidung von Typen der Philosophiehistorie über.
3. Unterscheidung philosophiehistorischer Typen
Die folgende Unterscheidung stützt sich auf die Betrachtung von vorherrschenden Merkmalen, wobei kaum jemals im Material reine Formen aufscheinen, welche nur diese typenbildenden Merkmale aufweisen würden. Das Material, aus dem die Typen erhoben wurden, besteht in Gesamtdarstellungen der Philosophiegeschichte. Ich nehme an, daß auch für Darstellungen von einzelnen Epochen, Disziplinen oder Traditionen der Philosophie (also z.B. Darstellungen der Geschichte der Philosophie der Neuzeit, Geschichte der Ethik oder des Wiener Kreises) dieselben Typen unterschieden werden können. Auf eine geistesgeschichtlich-chronologische Darstellung der Entwicklung der Philosophiehistorie seit der europäischen Antike muß in diesem Rahmen verzichtet werden[9]: sie würde andere Typenbezeichnungen und andere Unterscheidungen nahelegen, wenngleich einige Typenbezeichnungen dieser Tradition entstammen. Ich unterscheide drei Gruppen von Typen nach der Art der Gegenstandsbestimmung, der Darstellungsform und der Funktion.
3.1 Unterscheidung nach der Gegenstandsbestimmung
3.1.1 Doxographie: Gegenstand sind die überlieferten Meinungen von Philosophen, wobei diese Meinungen in einigen Beispielen des Typs mit verhältnismäßig wenig systematischen Erörterungen angeführt werden, sogar unkommentiert wiedergegeben werden können. Die Gliederungsform der Doxographie richtet sich nach übergeordneten, nicht den referierten Texten oder Sentenzen selbst entnommenen Begriffs- oder Thesenkanones.
3.1.2 Bibliographie: Gegenstand sind Texteinheiten (Bücher u.ä.), die dem Bereich der Philosophie zugeordnet werden, wobei die Verarbeitung des Gegenstandes zum Ziel hat, einen instrumental fungierenden Katalog zu erstellen. Die verarbeiteten (bibliographisch aufgeschlüsselten oder auch rezensierten) Texte werden dabei einem übergeordneten Raster (nach Schulen, chronologisch, nach Sachgebieten usf.) eingeschrieben.[10]
3.1.3 Problemgeschichte: Gegenstand sind Fragestellungen und Lösungsvorschläge, die als philosophisch klassifiziert sind. Der Gegenstand wird entweder im Rahmen eines Entwicklungsmodells oder im Rahmen der gegenwärtigen Forschungssituation im Bereich der Philosophie dargestellt.
3.1.4 Biographie: Gegenstand sind Lebenslauf, Lebensumstände und bemerkenswerte Ereignisse aus dem Leben philosophierender Individuen. Häufig findet sich ein traditionelles Raster von philosophen-typischen Lebensumständen und Ereignissen, sodaß die berichteten Anekdoten oft ein stereotypes Bild "der" Philosophen zum Ausdruck bringen oder verstärken. Ein anderes Raster können allgemein bekannte Thesen eines Philosophen[11] liefern, wobei die Anekdoten dann Licht auf diese Thesen werfen sollen.
3.1.5 Institutionengeschichte: Gegenstand sind kollektive Bedingungen, unter denen Entwicklungen des Denkens vor sich gegangen sind, die als philosophisch klassifiziert werden. Hier kann man unterscheiden zwischen den Instituten der philosophischen Wissenschaft (z.B. Geschichte der Akademien, Universitäten, Bibliotheken, Kongresse, Kommunikationsmittel usf.) und allgemein-gesellschaftlichen Instituten (z.B. Rechtswesen, Staatsorganisation, religiöse Institute, Wirtschaftsformen u.ä.). Der Gegenstand wird in der Institutionengeschichte mit dem Ziel verwertet, empirisch-sozialwissenschaftliche Erklärungshypothesen für den Verlauf der Philosophiegeschichte zu finden oder Wissenschaftsplanung[12] auf eine historische Basis zu stellen.
3.2 Unterscheidung nach der Darstellungsform
3.2.1 Chronologische Darstellung: Die Form der chronologischen Darstellung entspringt der Idee, die bereits der antiken Diadochographie zugrunde liegt, daß die Abfolge der Systeme oder Schulen in ihrer Zeitfolge einen Erkenntniswert darstelle, weil darin ein Fortschreiten der Philosophie zum Ausdruck komme. Für diese Darstellungsform sind Fragen der zeitlichen Priorität von verhältnismäßig großer Bedeutung.
3.2.2 Entwicklungsmäßige Darstellung: Die Darstellung der Geschichte der Philosophie als einer Entwicklung hält sich nicht unbedingt an die chronologische Zeitfolge; für sie ist der Gesichtspunkt von übergeordneter Bedeutung, daß gezeigt werden soll, wie sich ein Einziges (die "eine Philosophie") in verschiedenen, aufeinander aufbauenden Gestalten verwirklicht hat.
3.2.3 Kanonische Darstellung: Die Darstellung der Geschichte der Philosophie nach Kanones kann entweder gemäß traditionell überlieferten Grundbegriffen (wie: `Leib-Seele', `Unendlichkeit', `Substanz' etc.) geschehen, oder gemäß den Grundbegriffen einer als Bezugspunkt genommenen systematischen Position, der der Philosophiehistoriker nahesteht.
3.2.4 Systematische Darstellung: Eine systematische Darstellung der Geschichte der Philosophie kann chronologischen oder entwicklungsgeschichtlichen Fragen ebenso zweitrangige Bedeutung beimessen, wie sie auch traditionelle Kanones vernachlässigen kann. Sie rekonstruiert oder konstruiert mehr, als sie referiert. Ihre Gliederung richtet sich nach dem systematischen Stellenwert von Problemen, den sie aus einer gegenwärtigen philosophischen Position nimmt; dabei weist sie, was in der kanonischen Darstellung nicht geschehen muß, systematische Zusammenhänge oder Argumentationslücken in den behandelten Thesen nach.[13]
3.3 Unterscheidung nach Funktionen
3.3.1 Funktion der Traditionsbildung: Zum Zweck der Bildung und Erhaltung von weltanschaulichen und schulphilosophischen Traditionen wird Philosophiegeschichte beschrieben, wobei von den unter 3.1 genannten Typen vor allem die Doxographie, Biographie und Problemgeschichte in Frage kommen, und von den unter 3.2 genannten die entwicklungsmäßige Darstellung die geeignetste zu sein scheint.
3.3.2 Funktion der Wissenschaftsplanung: Für Zwecke der Wissenschaftsplanung und -politik wird hauptsächlich die Problem- und Institutionengeschichte zu verwenden sein, wobei wieder die entwicklungsmäßige Darstellung am angemessensten erscheint.
3.3.3 Funktion der Heuristik: Heuristische Funktionen erfüllen sicherlich Bibliographien und Problemgeschichte, aber auch die Doxographie. Sie dienen in dieser Funktion der Förderung des philosophischen Denkens im Sinne der Irrtumsvermeidung und der Hypothesenfindung. Die entwicklungsmäßige und die systematische Darstellungsform entsprechen dieser Zielsetzung.
3.3.4 Funktion der Wertorientierung: Diese Funktion geht über den wissenschaftlichen Bereich des Philosophierens hinaus, indem man aus dem Bildungsgut der philosophischen Tradition Anregungen für eine moralisch-weltanschauliche Orientierung angesichts lebenspraktischer Probleme zu gewinnen sucht. Die angemessenste Form, diese Funktion zu erfüllen, scheint mir in unserer Zeit eine entwicklungsmäßig betriebene Institutionengeschichte zu sein, wobei eine vergleichende Aufarbeitung der philosophischen Traditionen verschiedener Kulturen das Ziel ist. Chronologischen und kanonischen oder systematischen Untersuchungen kommt unter dieser Zielsetzung gleichfalls große Bedeutung zu.
Sind diese Unterscheidungen verschiedener Typen von philosophiehistorischen Arbeiten von einem gewissen Wert, insofern sie erlauben, über Standards der Disziplin relativ zur jeweiligen Absicht genauer zu reden, so sind sie doch nicht hinreichend für die Beurteilung einzelner Arbeiten oder Arbeitsrichtungen. Es ist daher sinnvoll, Kriterien zu formulieren, die jedenfalls oder in angemessenem Grad erfüllt sein sollen, wenn philosophiehistorische Arbeiten irgendeines Typs rechtfertigbaren wissenschaftlichen Standards entsprechen sollen.
4. Beurteilung philosophiehistorischer Arbeiten
Im folgenden schlage ich eine Liste von Kriterien vor, die angelegt werden können, um philosophiehistorische Arbeiten nach ihrer Zuverlässigkeit oder nach ihrer Funktionsgemäßheit beurteilen zu können. Die meisten dieser Kriterien werden als in höherem oder geringerem Maß erfüllt feststellbar sein; nicht jedes Kriterium ist für alle angeführten Typen, wie sie in 3 unterschieden wurden, anwendbar.
K1: Semantische Gediegenheit: K1 wird von einer philosophiehistorischen Arbeit in dem Grad erfüllt, als die darin verwendeten Begriffe eindeutig und präzise sind. Äquivokationen von Begriffen (z.B. von `Philosophie'[14]) stellen einen entschiedenen Mangel im Sinn von K1 dar.
K2: Interpretatorische Gediegenheit: Übersetzungs- und Interpretationsregeln müssen im Sinn von K2 klar und konstant angewandt werden, wobei besonders auf die Nuancen der Mitbedeutungen zentraler Begriffe des referierten Materials zu achten ist, welche nur dann erfaßt werden können, wenn deren Bedeutung in einer möglichst unmißverständlichen Begriffseinführung angegeben wird.
K3: Klassifikatorische Gediegenheit: Die Klassifikation philosophiegeschichtlicher Positionen und Epochen oder Themen sollte zumindest den üblichen Regeln für Klassifikation (z.B. Vollständigkeit, Kontinuierlichkeit) entsprechen, im Sinn von K3 jedoch zudem einheitlich, historisch oder systematisch begründet und zweckmäßig vorgenommen werden.
K4: Systematische Gediegenheit: Dargestellte Denkergebnisse sollen im Sinn von K4 dem jeweiligen Darstellungszweck entsprechend in einen immanent systematischen Zusammenhang gebracht werden. Dies scheint eine notwendige Voraussetzung für das Verstehen des Dargestellten zu sein, wobei natürlich nicht gefordert ist, daß die Prämissen einer systematisch dargestellten Philosophie jedem Leser vertraut sein müßten. Ziel nach K4 ist jedenfalls eine maximal konsistente Darstellung der Philosophiegeschichte.
K5: Empirisch-historische Gestütztheit: Gemäß K5 dürfen die Beschreibungen und Erklärungen der Philosophiehistorie nicht den einschlägigen natur- und humanwissenschaftlich gesicherten Kenntnissen von der Natur des menschlichen Denkens und von dessen historisch-kulturellen Erscheinungsformen widersprechen, sondern müssen sich auf diese stützen.
K6: Hoher Erklärungsgrad der Hypothesen: Neben systematischen Erklärungen (diese betrifft K4) sind in einigen Typen von Philosophiehistorie auch historische Erklärungen für das Gegebensein von philosophischen Richtungen, Entwicklungen usf. angebracht. Die hiefür verwendeten Hypothesen sollen gemäß K6 hohen empirischen Gehalt aufweisen.
K7: Hoher Bewährtheitsgrad der Hypothesen: Die in Erklärungen der Philosophiehistorie verwendeten Hypothesen sollen möglichst gut bewährt sein. Dies wird bei Hypothesen in historischen Erklärungen dann am ehesten gewährleistet sein, wenn sie in vergleichbaren historischen Disziplinen (Literaturhistorie, Kunst- und Wissenschaftshistorie usw.) ebenfalls anwendbar und günstigenfalls überprüfbar sind.
K8: Hoher heuristischer Gehalt: Jede philosophiehistorische Darstellung hat auch heuristischen Gehalt in dem Sinn, daß sie zur Klärung von aktuellen Problemen des Lesers beitragen kann. Dies ist der Sinn der häufig gebrauchten Wendung, Philosophiehistorie sei selbst (ein Teil der) Philosophie. Dieser heuristische Gehalt ist umso größer, je deutlicher die Möglichkeit der Erkenntnisgewinnung und des Irrtums im Zusammenhang der referierten philosophischen Thesen zum Ausdruck kommen.
K9: Hoher aufklärerischer Gehalt: Philosophie ist nie nur Wissenschaft gewesen, sondern dient stets auch der Orientierung in weltanschaulicher Hinsicht, zumindest in einzelnen ihrer Teile. Dementsprechend soll auch Philosophiehistorie gemäß K9 daran gemessen werden, ob und in welchem Grad sie zur Aufklärung und Selbstaufklärung des Menschen (der Menschheit) und zu seiner Befreiung beiträgt.
4.2 Reihung der Kriterien
Jede Reihung der Kriterien richtet sich nach dem Zweck, der durch ein philosophiehistorisches Unternehmen erreicht werden soll. Sind vor allem wissenschaftshistorische Intentionen ausschlaggebend, so werden andere Kriterien als vorrangig gelten, als wenn hauptsächlich Traditionsbildung angestrebt wird. Ich will hier nur den Fall einer kulturvergleichenden Philosophiehistorie mit wertorientierter Zielsetzung ansprechen. Daß diese von großem aufklärerischem Wert ist, scheint mir in unserer Zeit des Entstehens einer Weltzivilisation außer Frage zu stehen.
Für diesen Fall einer Philosophiehistorie, die den Ertrag philosophischen Denkens aus den unterschiedlichen, uns hinreichend bekannten kulturellen Traditionen der Menschheit aufarbeiten will, also für eine intendierte Weltgeschichte der Philosophie, wird die Rangfolge der Kriterien eine andere sein als etwa bei einer systematisch-problemgeschichtlich orientierten Darstellung. Auch wird man, etwa zur optimalen Erfüllung des hier zentralen K5 eine syndisziplinare Arbeitsweise, zur Erfüllung von K9 eine synnationale oder interkulturelle Zusammenarbeit anstreben. Daß dies nicht nur wünschenswert, sondern auch möglich ist, scheint mir aus der Entwicklung der Geschichtswissenschaft in anderen Bereichen hervorzugehen. Für die Philosophiehistorie ist es weitgehend Postulat.
[*]Zuerst in: (E. Morscher et al., Hg.)
Philosophie als Wissenschaft. Paul Weingartner gewidmet. Bad Reichenhall: Comes
1981, S. 173-182. Alle Anmerkungen dieses Nachdrucks sind neu; in der
Erstveröffentlichung finden sich keine Anmerkungen.
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[1]Die "gegenwärtigen Zeugnisse", an die hier zu denken ist, sind beispielsweise Bücher. Was daraus erschlossen werden kann, sind Propositionen. (Kommentar 1996)
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[2]Es ist wichtig, diese Möglichkeit im Auge zu
behalten, wenn auch kritisch damit umgegangen werden muß. Vgl. dazu den Aufsatz über "Ethnophilosophie". (Kommentar 1996)
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[3]"Natursachverhalte", an die hier zu denken ist, wären mit Begriffen wie "Rasse" o.ä. angesprochen, die gelegentlich zur Abgrenzung von philosophisch kompetenten "Kulturen" verwendet worden sind. Vgl. dazu "Rassismus und Kulturphilosophie", 1987. (Kommentar 1996)
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[4]Alle mir bekannten (mündlichen) Kommentare zu diesem
Beispiel für 2.3 lauteten ähnlich: dies sei naiv. Dem stimme ich zu,
doch ist damit nur die Aufforderung ausgesprochen, eine nicht-naive Festsetzung
allgemeiner Art für denselben Zweck zu formulieren. Eine solche kenne ich
bis heute nicht. Im übrigen sind alle drei konkreten Formulierungen (zu
2.3, 2.5 und 2.6) in Anführungszeichen gesetzt, um anzudeuten, daß
jemand so etwas vertreten oder implizit voraussetzen könnte. (Kommentar
1996)
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[5]Mit "Erklärung" ist hier nicht "Interpretation"
gemeint, sondern der Versuch der Ableitung von Ereignissen und Sachverhalten
aus überprüfbaren allgemeinen Gesetzmäßigkeiten. Vgl. dazu
"Verstehen, Beschreiben, Erklären", Freiburg: Alber 1978. (Kommentar
1996)
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[6]Derartige Hypothesen spielen in der Geschichte der
Philosophiehistorie tatsächlich eine Rolle. Vgl. die Methodologie von
Heumann (1715, dargestellt in "Interkulturelle Philosophie", Wien: Passagen
1990 sowie unten in "Philosophiegeschichte in Österreich nach 1750")
(Kommentar 1996).
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[7]Wenngleich zu diesem Beispielssatz meist keine kritischen
Kommentare formuliert wurden, ist er doch überhaupt nicht unproblematisch,
sofern darin eine zumeist unreflektiert vorausgesetzte Vormeinung ausgesprochen
wird. Wo jedoch eine solche "Entwicklung" ausdrücklich reflektiert und
beschrieben wird, wie bei Hegel, zeigen sich unwillkürliche zirkuläre
Argumentationen. (Kommentar 1996)
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[8]Auch dieses Beispiel ist keineswegs trivial. Erstens gibt
es bestimmte Problemstellungen (wie z.B. in der marxistischen
Philosophiehistorie), die nur aufgrund einer solchen Regel verständlich
sind. Zweitens stellt die Frage nach dem Grad von "Kulturgebundenheit" von
PhilosophInnen tatsächlich ein systematisch wichtiges und schwieriges
Problem dar, wie sich insbesondere in solchen Projekten wie demjenigen von
Kwasi Wiredu ("conceptual decolonisation of philosophy") zeigt. (Kommentar
1996)
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[9]Eine solche wurde, zumindest hinsichtlich der Frage nach
der Behandlung des kulturell fremden Denkens, teilweise ausgeführt in
"Interkulturelle Philosophie" (1990). Im übrigen ist hier zu verweisen auf
die Arbeiten von Lucien Braun (dt. 1990), Giuseppe Santinello und Ulrich
Johannes Schneider. (Kommentar 1996)
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[10]Bibliographien stellen Autoritäten dar: wer sie
benutzt, setzt voraus, über alles Wichtige informiert zu werden. Diese
Voraussetzung kann sich als irrig erweisen, insbesondere dort, wo jemand sich
mit außereuropäischem Philosophieren befaßt. Daran hat die
rasante Entwicklung des Dokumentationswesens seit der Veröffentlichung
dieses Aufsatzes - durch elektronische Datenverarbeitung - nicht strukturell,
nur quantitativ bisher etwas verändert. (Kommentar 1996)
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[11]Gedacht ist hier an solche Anekdoten wie sie etwa von
Kant berichtet werden: er habe keine Almosen gegeben, was mit seinem
allgemeinen Begriff der Pflicht in Verbindung gebracht wird. (Kommentar 1996)
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[12]1981 irrtümlich: "Wirtschaftsplanung". (Korrigiert
1996)
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[13]In einzelnen Richtungen der Gegenwartsphilosophie, so
insbesondere in der Analytischen Philosophie, ist die systematische
Herangehensweise an die Geschichte der Philosophie vorrangig. Dies wird
ausgeführt in K.R. Fischer und F.M. Wimmer: Historisches
Bewußtsein in der Analytischen Philosophie. In: (L. Nagl u. R.
Heinrich, Hg.) Wo steht die Analytische Philosophie heute? Wien: Oldenbourg
1986, S. 171-189. (Kommentar 1996)
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[14]Dieser Hinweis ist leider nicht überflüssig.
Es ist eine systematisch interessante Frage, wie mit Traditionen zu verfahren
ist, die weder diesen (griechischen) Ausdruck kennen, noch auch für die
damit verbundene Sache einen anderen, abgegrenzten Begriff entwickelt haben.
Etwa in der Frage, ob es traditionell "japanische Philosophie" gebe, ist eine
solche Reflexion entscheidend. Vgl. dazu Gregor Paul: Zur Geschichte der
Philosophie in Japan und zu ihrer Darstellung. Welchen Kriterien sollte ein
für den westlichen Leser geschriebene 'Geschichte der Philosophie in
Japan' genügen? Tokyo: Deutsche Gesellschaft für Natur- und
Vökerkunde Ostasiens (OAG) 1986; ders.: Philosophie in Japan. Von den
Anfängen bis zur Heian-Zeit. Eine kritische Untersuchung.
München: iudicium 1993. Aber auch bei der Unterscheidung indischer
Philosophie und Religion, oder bei der Zuordnung chinesischer Denker zur
Philosophie spielt ein solcher Begriff eine entscheidende Rolle. Vgl. zur
Fragestellung: Helmuth Vetter: Ursprung und Wiederholung. Überlegungen im Anschluß an Heideggers Vortrag "Was ist das - die Philosophie?" in: Gander (Hg.): Europa und die Philosophie. Frankfurt/M.: Klostermann 1993, S. 175-184.
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