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Gehörlose Studierende bilden an der Universität Wien eine kleine sprachliche Minderheit, die sich der Gebärdensprache als Erstsprache bedient. Die in dieser Broschüre enthaltenen Informationen sollen Lehrenden der Universität Wien eine Möglichkeit bieten, sich über die Situation und Bedürfnisse gehörloser Studierender zu informieren.
Schon in den Grundsätzen des Universitätsgesetzes 2002 ist die "besondere Berücksichtigung der Erfordernisse von behinderten Menschen" (UG 2002 § 2 Abs. 11) vorgesehen. Die Universität Wien hat dieser Forderung Nachdruck verliehen, indem sie neben der Etablierung von Servicestellen wie dem Behindertenbeauftragten für Studierende und der Behindertenvertrauensperson für MitarbeiterInnen die interfakultäre Maßnahme Diversity Management, also die Anerkennung und Förderung von Vielfalt, in ihren Entwicklungsplan aufgenommen hat.
Indem sie gehörlose Studierende mit den Ihnen zur Verfügung stehenden Mitteln unterstützen, leisten Sie einen weiteren, wertvollen Beitrag zu Barrierefreiheit und Chancengleichheit an der Universität Wien!
Die folgenden Informationen und Empfehlungen werden vom Verein österreichischer gehörloser StudentInnen (VÖGS) und dem Behindertenbeauftragten der Universität Wien, Leo Schlöndorff, zur Verfügung gestellt und unterstützt.
Die Sprachwissenschafterin Dr. phil. Verena Krausneker (Institut für Sprachwissenschaft Wien) steht als Expertin auf dem Gebiet Gebärdensprachen jederzeit für Verständnis- oder Interessensfragen zur Verfügung. (Februar 2007)
VÖGS Verein österreichischer gehörloser StudentInnen
Barbara Hager
Vorstandsmitglied im VÖGS
info(at)voegs.at
www.voegs.at
Referat Student Point
Leo Schlöndorff war bis Feb. 2009 Behindertenbeauftragter für Studierende.
Seine Nachfolgerin ist Mag.a Birgit Virtbauer:
Referat Student Point
Dr.-Karl-Lueger-Ring 1
Tiefparterre, Hof 4, Stiege 6
A-1010 Wien
T: +43-(0)1-4277-10626
E: birgit.virtbauer(at)univie.ac.at
W: www.univie.ac.at/studentpoint
Institut für Sprachwissenschaft, Universität Wien
Dr. phil. Verena Krausneker
verena.krausneker(at)univie.ac.at
www.univie.ac.at/oegsprojekt
Österreichische Gebärdensprache (ÖGS)
Die Österreichische Gebärdensprache (ÖGS) wurde kürzlich in die österreichische Bundesverfassung aufgenommen und somit offiziell anerkannt. § 8 Abs. 3 der Bundesverfassung lautet seit 1. September 2005: „Die Österreichische Gebärdensprache ist als eigenständige Sprache anerkannt. Das Nähere bestimmen die Gesetze.“ Österreich hat somit eine „neue“ Minderheitensprache. Wobei die ÖGS natürlich keine neue Sprache ist:
Gebärdensprachen sind natürliche Sprachen, die eigene, von Lautsprachen unabhängige sprachliche Strukturen und eine eigene Grammatik haben. Diese Grammatik ist wiederum von Gebärdensprache zu Gebärdensprache verschieden. Es gibt nationale Varianten, die sich markant voneinander unterscheiden und regionale Varianten - so wie gesprochene Dialekte. Die Bezeichnungen für Gebärdensprachen werden meist abgekürzt:, z.B. British Sign Language - BSL, Österreichische Gebärdensprache - ÖGS, American Sign Language - ASL, Deutsche Gebärdensprache - DGS usw
Sämtliche internationale Fachliteratur zum Thema ist in der folgenden kostenlos benutzbaren Bibliografie aufgelistet: http://www.sign-lang.uni-hamburg.de/bibweb/
Gehörlosigkeit = GebärdensprachlerIn
Von Gehörlosigkeit spricht man, wenn gesprochene Sprache - auch mit Hörgeräten etc. - nicht ausreichend wahrgenommen und - daraus resultierend - reproduziert werden kann. Für die meisten gehörlosen Menschen sind visuelle Sprachen das wichtigste Kommunikationsmittel. Gehörlose Menschen werden daher GebärdensprachbenutzerInnen, „gebärdensprachig“ oder „GebärdensprachlerInnen“ genannt.
Man geht davon aus, dass ca. 0,01% (1 Promille) der Bevölkerung gehörlos ist.
Die österreichische Gebärdensprach-Gemeinschaft besteht aus ca. 8000 gehörlosen und (geschätzten) weiteren 2000 ÖGS-kompetenten Personen, wie z.B. hörenden Kindern gehörloser Eltern, DolmetscherInnen, FremdsprachenlernerInnen, ForscherInnen, etc.
Die Interessen der österreichischen GebärdensprachlerInnen werden vom Österreichischen Gehörlosenbund (www.oeglb.at ) vertreten, der bei der European Union of the Deaf (EUD) und (gemeinsam mit 122 anderen Landesvertretungen) bei der World Federation of the Deaf (WFD) Mitglied ist.
Die Interessensvertretung gehörloser Studierender in Österreich heißt "Verein Österreichischer Gehörloser Studierender" - VÖGS ( www.voegs.at )
Gehörlos = Deutsch als Zweitsprache (DaZ)
Es ist notwendig, dass jedes Kind einen natürlichen Spracherwerb durchläuft und in einer bestimmten Altersspanne (oftmals „kritische Phase“ genannt) eine Sprache erwirbt. Für gar nicht oder eingeschränkt hörende Kinder ist es unmöglich, eine Lautsprache natürlich zu erwerben. Daher kann nur eine visuell vollständig wahrnehmbare Sprache ohne Verluste und ohne Zusatzanstrengung erworben werden. Daraus ergibt sich, dass die Erstsprache vieler gehörloser Menschen eine Gebärdensprache ist.
Es ist anzunehmen, dass über diese natürlich erworbene gebärdete Erstsprache eine beliebige Lautsprache, z.B. Deutsch, wie eine Zweitsprache/Fremdsprache gesteuert erlernt werden kann. Die meisten gehörlosen Menschen sind zweisprachig – sie haben sowohl Deutsch- als auch ÖGS-Kompetenzen. Deutsch bleibt jedoch für gehörlose Menschen, auch wenn sie maturiert haben und nun studieren, eine trotz jahrelangem Training schwer erlernbare Zweitsprache.
Gehörlose Studierende bedienen sich der Gebärdensprache als Erstsprache. Die deutsche Laut- und Schriftsprache, die in ihrer Struktur stark von der visuellen Gebärdensprache abweicht, kann zum Kommunikations- und Verständnishindernis werden, das vor allem in Prüfungssituationen zutage tritt.
Gehörlos zu sein bedeutet, dass Kommunikation vollkommen mühelos und barrierefrei sein kann, wenn sie visuell – also in einer Gebärdensprache – stattfindet.
Die nun folgenden Empfehlungen zur Änderung der Prüfungsmodalitäten berücksichtigen die Möglichkeiten, die Ihnen im Rahmen des Universitätsgesetzes zur Verfügung stehen: Wenn Sie gehörlosen Studierenden bei Prüfungen entgegen kommen, können Sie sich auf § 59 Abs. 1 Z 12 des UG 2002 stützen:
Studierende haben demnach das Recht auf eine abweichende Prüfungsmethode, "wenn die oder der Studierende eine länger andauernde Behinderung nachweist, die ihr oder ihm die Ablegung der Prüfung in der vorgeschriebenen Methode unmöglich macht, und der Inhalt und die Anforderungen der Prüfung durch eine abweichende Methode nicht beeinträchtigt werden;"
Empfehlungen zu Änderungen der Prüfungsmodalitäten:
Wissensabfragen sind nicht die richtige Situation, um Sprachkenntnisse zu testen oder zu vermitteln. Schriftliche Arbeiten hingegen dienen der Entwicklung des wissenschaftlichen Stils und hier können Sie gehörlose Studierende fordern und fördern.
1) „Gehörlose Studierende leben doch in Österreich. Müssten Sie nicht Deutsch können?"
Gehörlose Menschen haben in ihrem ganzen Leben wenig bis keinen auditiven Input der deutschen Sprache.
In einem deutschsprachigen Land zu leben bedeutet also für Gehörlose noch lange nicht, ‚automatisch’ Deutsch zu erwerben und zu beherrschen. Gehörlose Menschen müssen Deutsch als Zweitsprache mühsam lernen und ihre Lippen-Ablesefähigkeiten und Aussprachefähigkeiten sind hart antrainiert.
Die Tatsache, dass Ihre gehörlose Studentin/Ihr gehörloser Student es bis zur Matura und auf die Universität geschafft hat, macht sie/ihn derzeit zu einer absoluten Ausnahmeerscheinung. Sie/er bemüht sich ohnehin außerordentlich, alle Anforderungen zu erfüllen und strengt sich sehr an, den sprachlichen Anforderungen des Universitätsstudiums zu genügen.
Bitte unterstützen Sie sie/ihn dabei. Haben sie Verständnis dafür, dass Sie es mit Nicht-DeutschmuttersprachlerInnen zu tun haben, die aufgrund körperlicher Voraussetzungen eine andere Spracherwerbskarriere haben als hörende Menschen. Schaffen Sie Fairness, indem Sie nicht ‚gleiche’ Maßstäbe an Menschen anlegen, die völlig unterschiedliche Ausgangsbedingungen haben.
2) „Ist das nicht unfair gegenüber anderen Studierenden, wenn ich erlaube, dass einige Studierende die Prüfung schriftlich statt mündlich bzw. mündlich statt schriftlich machen?“
Wie bei allen Menschen müssen wir bei gehörlosen Studierenden zwischen AKTIV- und PASSIV-Sprachkompetenzen differenzieren. Auch wenn Studierende deutsche Unterlagen und Skripten gut rezipieren können (also gute Passivkompetenzen haben), so ist es für sie stets eine enorme Zusatzanstrengung, bei einer Prüfung auf Deutsch – also in ihrer Fremdsprache – denken und schreiben zu müssen. Ihre Aktivkompetenzen auf Deutsch entsprechen nicht annähernd denen von Deutsch-MuttersprachlerInnen.
Wenn Sie also bei Wissenstests darauf bestehen, dass sie von gehörlosen Studierenden auf Deutsch absolviert werden, verlangen Sie gleichzeitig ungewollt einen Sprachtest. Denn auch wenn alle Unterlagen auf Deutsch zur Verfügung gestellt wurden, so verlangt es eine völlig andere Sprachkompetenz vom gehörlosen Studierenden, dieses Wissen auf Deutsch wieder zu geben.
Auch ausländische Studierende haben unter Umständen dieses Problem – und werden von Ihnen nicht mit Sondererlaubnissen bedacht.
Selbstverständlich ist es sowohl für Gehörlose als auch für andere Personen mit nicht-deutscher Muttersprache notwendig, die deutsche Sprache möglichst umfassend zu erlernen. GebärdensprachlerInnen stehen beim Erwerb der deutschen Lautsprache vor ähnlichen Schwierigkeiten wie andere Studierende mit nicht deutscher Muttersprache.
Es gibt dazu jedoch zu bedenken, dass Gehörlose vor wesentlich größeren Herausforderungen beim Spracherwerb der deutschen Sprache stehen als Lautsprecher anderer Muttersprachen. Die gesamte Spracherwerbskarriere der Gehörlosen ist anders als bei hörende Menschen.
Der wesentliche Punkt ist jedoch, dass Gehörlose aufgrund ihrer physischen Voraussetzungen – und nicht aus persönlichen Versäumnissen - beim Spracherwerb erheblich eingeschränkt sind. Das UG 2002 sieht deshalb die Möglichkeit von Sonderregelungen, insb. bei der Wahl der Prüfungsmethode vor (siehe unter "Vorschläge zur Änderung der Prüfungsmodalitäten"). Wir ersuchen Sie, diese gesetzlichen Regelungen möglichst umfassend umzusetzen und insbesondere mündliche Prüfungen mit GebärdensprachdolmetscherInnen zu ermöglichen, auch wenn schriftliche Testvarianten vorgesehen sind. Aufgrund des erschwerten Spracherwerbes des Deutschen sind nämlich - auf den ersten Blick paradoxerweise – schriftliche Prüfungen besonders problematisch.
Bedenken Sie: Gehörlose ÖsterreicherInnen haben kein Land der Welt und keinen einzigen Ort, wo sie hingehen und in Ihrer Erstsprache studieren können. Um sich höhere Bildung anzueignen haben sie keine andere Wahl, als die Sprache zu wechseln. (Sogar wenn sie an der nordamerikanische Gallaudet University studieren würden, wo in American Sign Language (ASL) unterrichtet wird, so müssten sie ASL lernen. Dies hieße, dass sie in einer anderen Gebärdensprache, also auch einer Fremdsprache, studieren müssten.)
Seien Sie sich bewusst, dass gehörlose Studierende in ihrer Bildungskarriere mit äußerst vielen Zusatzbarrieren konfrontiert sind und ohnehin ein Vielfaches an Problemlösungsstrategien entwickeln müssen, um zumindest so erfolgreich studieren zu können, wie ihre hörende KollegInnen.
Bitte machen Sie sich mit einem Gedanken der Affirmative Action vertraut: Gleiche Rahmen- oder Ausgangsbedingungen bedeuten nicht automatisch gleich faire Bedingungen für alle. – Mitunter sind gleiche Bedingungen eine wesentliche Schlechterstellung für Gehörlose gegenüber LautsprachlerInnen.
3) „Ist das nicht unfair gegenüber anderen Studierenden, wenn ich gehörlosen Studierenden erlaube, DolmetscherInnen mitzubringen?“
Bedenken Sie: Jede/r Studierende möchte sich gegenüber Lehrenden so gut und adäquat wie möglich ausdrücken. Wenn gehörlose Studierende mit Erstsprache ÖGS sich auf Deutsch nicht 100% kompetent fühlen, dann können sie in dieser Sprache auch kein adäquates Bild von sich und ihrem Wissen vermitteln.
ÖGS-DolmetscherInnen übertragen den gebärdeten Text 1:1 in gesprochenes Deutsch. Sie ermöglichen es gehörlosen Studierenden, 100% Ihres Wissens ohne Sprachbarriere wiederzugeben.
Gehörlose Studierende haben ein äußerst geringes Budget für DolmetscherInnen zur Verfügung, um das sie immer wieder neu ansuchen müssen und mit dem sie sehr bewusst und sparsam umgehen müssen, damit sie sich zumindest einige wichtige Kommunikationsereignisse (Seminare, Prüfungen) pro Semester leisten können. Gehörlose Studierende werden daher auf keinen Fall DolmetscherInnen einsetzen, wenn es für sie nicht absolut notwendig ist.
Bitte respektieren Sie, dass behinderte Menschen selbst am besten wissen, was sie brauchen. Bitte respektieren Sie, dass diese Bedürfnisse von Mensch zu Mensch verschieden sind – auch wenn sie der ‚gleichen’ Behindertengruppe angehören. Schließen Sie also bitte nicht von einem/einer gehörlosen Studierenden auf andere. Wenn tagtäglich und ständig benachteiligte und mit Barrieren konfrontierte gehörlose Studierende einmal Anpassungen an ihre Bedürfnisse erleben – so ist das nicht „ungerecht“ gegenüber Hörenden. Solche Anpassungen stellen keine Erleichterungen dar, sondern dienen dem Herstellen von gleichen Ausgangsbedingungen für alle. Es ist daher international längst üblich, DolmetscherInnen ohne Einschränkungen einzusetzen.
4) „Sind DolmetscherInnen neutral? Werden sie nicht heimlich helfen? Kann ich sie kontrollieren, obwohl ich nicht gebärdensprachkompetent bin?“
Professionelle DolmetscherInnen müssen von einer anerkannten DolmetscherInnen-Institution geprüft sein. Sie unterliegen einem Standesethos, der jegliches Einmischen, Verfälschen, „für den Kunden Sprechen“ etc. verbietet. DolmetscherInnen halten sich strikt an diese Vorgaben. Dazu verpflichten Vereine und Verbände wie der ÖGSDV (Österreichischer Gebärdensprach-DolmetscherInnen-Verband)ihre Mitglieder auf einen strikten Ehrenkodex. Wenn Sie einer geprüften DolmeterscherIn, bzw. dem ÖGSDV-Kodex verpflichtete Personen für Übersetzungen heranziehen, können Sie auf höchste Professionalitätsstandards vertrauen.
5) „Deutsch ist nun mal Unterrichtssprache.– Müssten sich gehörlose Studierende da nicht einfach anpassen?“ oder „Muss man jemandem, der nicht genug Deutsch kann, nicht eigentlich die Studierfähigkeit absprechen?“
Alle Studierenden lernen während des Studiums Fachausdrücke und akademische Sprachregister dazu. Gehörlose Studierende bemühen sich, so gut sie können, diese zu erlernen. Sie passen sich sprachlich an und studieren, lernen, lesen, schreiben und diskutieren in einer Sprache, die eine Hürde für sie ist.
Bitte respektieren Sie die Anstrengungen, die - möglicherweise, ohne, dass Sie es merken - von gehörlosen Studierenden ohnehin schon erbracht werden. Respektieren Sie, dass es eine gebärdensprachige Minderheit in Österreich gibt. Anerkennen Sie alle Sprachkenntnisse als Zusatzkompetenzen und als Wert an sich. Berücksichtigen Sie, dass die unterschiedliche Sprachkompetenz eine direkte Folge der physischen Einschränkung gehörloser Menschen ist und kein persönliches Versäumnis.



