Weltliche Gerichtsbarkeit (1783–1850)

Die Eheverfahren, welche vor den weltlichen Gerichten geführt wurden, konnten wir anhand überlieferter Aktendossiers rekonstruieren. Obwohl diese Quellenüberlieferung die Rekonstruktion der Eheverfahren enorm erleichterte, sind auch die Akten in den Dossiers meist nicht nach den verschiedenen Verfahren abgelegt. Akten, welche die Scheidungsfolgen regeln, finden sich oft mit Akten des Verfahrens in der Hauptsache vermischt. Die Differenzierung der verschiedenen Eheverfahren gestaltete sich aber auch deshalb einfacher, weil die Magistrate und Ortsgerichte von den Ehepaaren nicht mehr genützt werden konnten, um die Bedingungen des ehelichen Zusammenlebens zu verhandeln. Auch mussten wir nicht mehr zwischen Trennung und Scheidung von Tisch und Bett differenzieren, da die Magistrate Ehen nur scheiden, nicht aber zeitlich befristet trennen konnten. Abgesehen von einigen wenigen Anträgen auf Annullierung und „Anordnung der Cohabitierung“ fungierten die Magistrate und Ortsgerichte als reine „Scheidungsgerichte“.

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