Großbritannien hat als bislang einziges europäisches Land ein Gesetz verabschiedet, welches das Klonen menschlicher Embryonen für therapeutische Zwecke erlaubt. Die besorgte Frage nach den möglichen Konsequenzen der Legalisierung dieser neuen Technik ist berechtigt und notwendig. Doch die teils vom Schauder vor einem Horrorszenario identitätsloser Menschenkopien durchdrungenen Reaktionen auf diesen Schritt sind schlicht überzogen.
Das nun beschlossene Gesetz stellt keinerlei Überraschung dar, wenn man bedenkt, zu welchen Ergebnissen die von der britischen Regierung in den 80er-Jahren eingesetzte Kommission zur Regelung der menschlichen Fortpflanzungsmedizin und Embryonenforschung bereits im Jahre 1984 kam. Die von der Philosophin Mary Warnock geleitete Kommission gab damals die Empfehlung ab, Embryonenforschung bis zum 14. Tag nach der Befruchtung zu genehmigen - und dieser Standpunkt wurde dann auch Gesetz.
Die jetzige Erweiterung auf das Klonen von menschlichen Embryonen ist nur die logische Konsequenz der damals bezogenen und von den Parlamentariern mehrheitlich akzeptierten Position.
Wichtig zur Beurteilung der jüngsten Gesetzgebung ist ein Blick auf die seinerzeit angeführte ethische Rechtfertigung für die Zulässigkeit der Embryonenforschung. Die Begründung der Kommission im Jahr 1984 lautete kurz gefasst: Embryonen sind keine Personen. Sie haben keine moralischen oder gar juridischen Rechte, da sie weder bewusstseinsfähig noch schmerzempfindlich sind. Doch aus dem bedeutsamen moralischen Prinzip, dass Schaden für Menschen zu vermeiden und ihr Wohlergehen zu befördern ist, ergibt sich ein gewichtiges Argument für die Zulässigkeit von Embryonenforschung. Wenn diese Forschung unter den Bedingungen der Genehmigungspflicht und der Sinnhaftigkeit erlaubt wird, kann sie wertvollste Dienste in der Förderung des Gemeinwohls leisten. Die britischen Gesetzgeber fanden offenbar diese Argumentation mehrheitlich für überzeugend.
Gegen diese Rechtfertigungslinie wird zum einen vorgebracht, dass menschliche Embryonen aus moralischen Gründen nicht für Forschungszwecke missbraucht werden dürfen, da sie potenzielle Personen seien. Zum anderen wird kritisiert, dass diese Art des Zugriffs auf die Manipulier- und Machbarkeit des Lebens einem "Dammbruch" aller ethischen Standards gleichkomme.
Ad 1: Das Missbrauch-Argument hat das Problem, dass "Potenzialität" ein in der Zellenentwicklung nicht klar eingrenzbarer Begriff ist. Konkret: Auch Ei- und Samenzellen können potenziell zu Personen werden. Doch die moralische Verpflichtung zum Schutz jeder Ei- und Samenzelle käme uns wohl aberwitzig vor.
Ad 2: Es gibt genügend Anlässe zur Sorge um den ethischen Zustand dieser Welt - warum aber ausgerechnet die Embryonenforschung und das Klonen von Embryonen für den drohenden Verlust aller ethischen Maßstäbe verantwortlich sein sollen, ist nüchtern betrachtet ein Rätsel.
Die britische Gesetzgebung kann sich letztlich auf eine klare und konsistente Argumentation berufen - ganz im Gegensatz zum österreichischen Fortpflanzungsmedizingesetz, das zwar In-vitro-Fertilisation erlaubt und damit die Existenz überzähliger Embryonen toleriert, gleichzeitig aber verbietet, dass Embryonen Teil einer sinnvollen und angemessen geregelten wissenschaftlichen Forschung sind.
Herlinde Pauer-Studer
lehrt Ethik und Sozialphilosophie an der Universität Wien.