FÜM1 - Neuer StudienplanDie Prüfung - Fächerübergreifende Modulprüfung 1 - besteht aus 2 Blöcken: den Romanistischen Fundamenten und den Internationalen Grundlagen, welche wiederum aus den Grundlagen aus Völkerrecht und Europarecht bestehen.
Romanistische Fundamente / Methodik der Falllösung
Das Römische Recht zeigt Dir, wie rechtliche Probleme zur römischen Zeit gelöst wurden. Die Strukturen dieser Rechtsordnung sind teilweise ähnlich wie jene des geltenden Rechts. Die Vorbereitung auf diese Prüfung solltest Du Dir auf beide Semester aufteilen, beginnend mit Sachenrecht, welches sich vorwiegend mit Besitz und Eigentum, beschäftigt. Dann Schuldrecht, welches Vertragsrecht behandelt. Weiters lernst Du die Grundstrukturen des römischen Deliktsrechts. Es wird jeweils in zweiständigen Kursen zur stärkeren Interaktion abgehalten, deren Besuch für Dich auf jeden Fall von Vorteil ist. Die Kurse ersetzen die Vorlesung im römischen Recht.
Einführung in die internationalen Grundlagen des Rechts (Völkerrecht / Europarecht)
Dieser Teil besteht aus Grundlagen des Völkerrechts und Grundlagen des Europarechts. Es knüpft an die Einführungsprüfung an. Ziel ist es, Dir einen Überblick über die beiden Fächer in je 2 Vorlesungsstunden zu verschaffen. Der Besuch einer vorbereitenden Lehrveranstaltung (UE/VO) ist im zweiten Semester sehr zu empfehlen.
Prüfung
Die fachübergreifende schriftliche Prüfung "Europäische und internationale Grundlagen" deckt dann sowohl Röisches Recht als auch die internationalen Grundlagen ab, wobei bei einer Prüfungsdauer von 180 Minuten der Schwerpunkt auf dem Römischen Recht liegt (120 Minuten Arbeitsaufwand). Die anderen zwei Teile haben je 30 Minuten Arbeitsaufwand. Bewertet wird mit einem Punktesystem, gewichtet nach Arbeitsaufwand. Jeder einzelne Teil muss positiv sein um eine positive Gesamtnote zu erhalten.
Zulassungsvoraussetzung zur FÜM 1 ist die positive Absolvierung der Einführungsprüfung und einer Pflichtübung aus Romanistischen Fundamenten oder Rechtsgeschichte.
Für alle ab WS 11/12 ist die abgeschlossene STEOP Voraussetzung!
Punkteschema
Zu erreichen gibt es 180 Punkte, 120 aus dem romanistischen Teil, jeweils 30 aus Europarecht und Völkerrecht. Um positiv zu sein brauchst du insgesamt mindestens 90 Punkte. Im romanistischen Teil musst du dabei min. 48 Punkte erreichen, in Europa- und Völkerrecht jeweils mindestens 12 Punkte. Hast du in einem der Bereiche weniger als die Mindestpunktezahl ist die Prüfung als ganzes negativ. Inhalt zur Verfügung gestellt von Teresa Schön |