StudienwechselAufgepasst bei Beihilfen
Wie wechselt man die Studienrichtung?
Ein Studienwechsel ist nur während der Zulassungsfristen beim Referat Studienzulassung möglich.
Wintersemester: bis 5. September
Sommersemester: bis 5. Februar
Bevor Du Deine Studienrichtung ändern kannst, musst Du die Studiengebühren einzahlen. Dafür kannst Du noch den Zahlschein der "alten" Studienrichtung verwenden. Sobald das einbezahlte Geld beim Bundesrechenzentrum eingegangen ist, kannst Du in der Studien- und Prüfungsabteilung in der Hauptuni die Änderung bekannt geben. Nimm dazu unbedingt
- Deinen Studierendenausweis,
- Dein Reifezeugnis (Original oder beglaubigte Kopie)
- Eine Übersetzung des Reifezeugnis, falls es nicht auf Deutsch oder Englisch ausgestellt ist,
- Deine Abgangsbescheinigung, wenn du das neue Studium bereits bei einer anderen österreichischen Universität studiert hast.
Bei einem Wechsel von Master- oder Doktoratsstudien musst du erneut einen Antrag auf Zulassung stellen!
Auswirkungen auf Studien- und Familienbeihilfe
Die Regelungen, die die Beihilfen betreffen, sind kompliziert und nicht leicht zu durchschauen. An dieser Stelle wollen wir versuchen Dir die wichtigsten Fakten kurz zusammenzufassen.
Um den Anspruch auf Beihilfen nicht für immer zu verlieren, darfst Du Dein Studium insgesamt nur zweimal wechseln! Wichtig ist auch noch der Zeitpunkt, zu dem Du wechselst. Nur bei einem Wechsel VOR dem dritten inskribierten Semester, werden FBH und StBH nicht negativ beeinflusst, und die bereits absolvierten Semester werden NICHT in die Anspruchsdauer des neuen Studiums eingerechnet.
Wechselst Du nicht in den ersten zwei Semestern sondern später, hast Du in Deiner neuen Studienrichtung vorerst keinen Anspruch auf Beihilfen. Erst wenn Du in Deiner neuen Studienrichtung solange studiert hast wie in Deiner alten, lebt Dein Anspruch wieder auf.
Wenn Du z.B. nach vier Semestern Politikwissenschaften auf Rechtswissenschaften wechselst, hast Du erst nach vier Semestern Jus wieder Anspruch auf Familienbeihilfe - beachte aber, dass Du dann bereits im zweiten Abschnitt bei Jus sein musst, da die Anspruchsdauer des ersten Abschnittes (2 Semester plus Toleranzsemester) überschritten ist.
Was ist ein Studienwechsel genau?
Als Studienwechsel gilt jede Änderung der Studienrichtung. Auch das Zurückwechseln zu einer schon vorher einmal betriebenen Studienrichtung zählt als Studienwechsel. |