FV Jus

Erste Schritte bis zum Studium - 4 Step Program

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1. Voranmeldung per Internet

2. Vorläufige Zulassung

3. Aktivierung des u:net-Account

4. Zahlung des Studien-/ÖH-Beitrages

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1. Voranmeldung per Internet:

Die Universität Wien bietet Studienanfänger/innen eine Online-Vorerfassung der Daten an. Das bedeutet somit, dass während des Zulassungsverfahrens meist kein Papierformular mehr ausgefüllt werden muss. 

Du musst nunmehr im Internet einige Angaben zu Deiner Person machen. Du findest die online abzuwickelnde Datenvorerfassung unter http://www.univie.ac.at/zulassung/ 

WICHTIG! 

Notiere Dir Deine Bearbeitungsnummer und das Passwort - Du brauchst sie später, um Deinen "Kontostatus" überprüfen zu können. 

ACHTUNG! 

Die Frist für die Voranmeldung beginnt für jedes Semester mit dem Beginn der Zulassungsfrist. Sie endet im Wintersemester am 5. September und im Sommersemester am 5. Februar

Die Voranmeldung gilt für alle Studieninteressierten jeweils für das entsprechende Semester und ist für Neuzulassungen, für Studienwechsel, die Zulassung zu weiteren Studien oder die Wiederaufnahme des Studiums nach Erlöschen der Zulassung zeitgerecht abzuschließen. Zum Zeitpunkt der Voranmeldung müssen die übrigen Voraussetzungen für die Zulassung noch nicht vorliegen, diese sind bis zum Ende der Zulassungsfrist nachzuweisen. 

 

2. Vorläufige Zulassung:

Nachdem die Online-Voranmeldung durchgeführt wurde, meldest Du Dich persönlich mit Deinen Unterlagen in der Zweigstelle des Referat Studienzulassung (Dr. Karl-Lueger-Ring 1 bzw. Reichsratstraße 4, 1010 Wien, Öffnungszeiten: Mo-Mi und Fr von 9-12 und Do von 14-17 Uhr). Dort bekommst Du nun auch Deinen Studierendenausweis!

Folgende Unterlagen werden dort für die vorläufige Zulassung benötigt:

  • Reisepass oder Personalausweis bzw. Staatsbürgerschafts-nachweis in Verbindung mit einem amtlichen Lichtbildausweis 

  • Reifezeugnis im Original oder notariell beglaubigter Kopie 

  • im Falle eines Reifezeugnisses eines nicht-deutschsprachigen Landes den Nachweis Deiner Deutschkenntnisse 

  • falls vorhanden Deine österreichische Sozialversicherungsnummer (E-Card), 

  • eine Abgangsbescheinigung wenn Du für das beabsichtigte Studium bereits an einer anderen österreichischen Universität zugelassen warst 

  • ein Passfoto für den Studierendenausweis 

  • gegebenenfalls die Urkunde über eine etwaige Namensänderung

Dokumente, die nicht auf Deutsch oder Englisch ausgestellt wurden, müssen von einem gerichtlich beeidigten Übersetzer auf Deutsch übersetzt werden. 

 

3. Aktivierung des u:net-Account:

Mit dem Passwort aus der Voranmeldung und Deiner Matrikelnummer musst Du nun nach der vorläufigen Zulassung den u:net-Account aktivieren und das u:net-Passwort erstellen. Mit diesem Account erhältst Du auch eine persönliche Uni-Webmail Adresse (aMatrikelnummer@unet.univie.ac.at). Nunmehr wichtige Informationen der Universität werden Dir zukünftig an diese Uni-Webmail Adresse gesendet. Mit diesem System erfolgt später auch in der Regel die Anmeldung zu Lehrveranstaltungen. 

 

4. Zahlung des Studien-/ÖH-Beitrages:

Damit das Zulassungsverfahren abgeschlossen wird und Du Deine Studienunterlagen erhältst musst Du noch den Studien- bzw. ÖH-Beitrag einzahlen. Es stehen Dir mehrere Möglichkeiten zur Bezahlung offen:

  • mittels u:net-Account bzw. UNIVISonline, wo Du die Daten für Onlinebanking unter "Kontoinformation" findest

  • mittels Zahlschein, den Du mit dem u:net Passwort bei den SB-Terminals ausdrucken kannst

  • bei der Zulassungsstelle mit Bankomartkarte

Studienbeitrag: im Moment 363,36 â‚¬ pro Semester. 

ÖH-Beitrag inkl. Versicherung: im Moment 17,50 € pro Semester 

(Der ÖH-Beitrag kann sich jährlich geringfügig ändern.)

In der Nachfrist: - bleibt der ÖH-Beitrag gleich

- erhöht sich der Studienbeitrag um 10%


Achte: Zumeist sind Studierende vom Studienbeitrag befreit und müssen nur den ÖH-Beitrag inkl. Versicherung zahlen.

 

Folgende Student/innen sind vom Studienbeitrag befreit:

  • Ordentliche Studierende aus einem EU-/EWR-Land

  • Ordentliche Studierende, denen in Österreich aufgrund eines völkerrechtlichen Vertrages dieselben Rechte für den Berufszugang zu gewähren sind, wie InländerInnen (z.B. Konventionsflüchtlinge)

  • Studierende aus bestimmten nicht-EU/EWR-Ländern

wenn in Mindeststudiendauer + 2 Toleranzsemester (Jus: pro Abschnitt, da Studium der Rechtswissenschaften ein Diplomstudium ist) studieren. Danach wird Dir der Studienbeitrag vorgeschrieben. Wenn Du in einem Abschnitt innerhalb der Mindeststudiendauer fertig wirst, erhält man für den nächsten Abschnitt ein Bonussemester. Des Weiteren gibt es zahlreiche Erlassgründe, die vom Studienbeitrag befreien. Diese entnimmst Du der Seite des Student Point.

 

Folgende Student/innen sind nicht vom Studienbeitrag befreit:

  • Ordentliche Studierende aus einem nicht-EU-/EWR-Land

  • Außerordentliche Studierende (ausgenommen jene im Vorstudienlehrgang oder Besucher/innen eines Universitätslehrganges)

  • Ordentliche Studierende aus einem nicht-EU-/EWR-Land mit österreichischem Reifezeugnis oder Studienabschluss.

 

Gibt es Ausnahmen von diesen Regelungen?

Im Universitätsgesetz 2002 und auch in der Satzung der Universität Wien sind Gründe für den Erlass des Studienbeitrages festgelegt. Informationen dazu findest Du hier.

Laut einer Verordnung des Ministeriums können die Universitäten StaatsbürgerInnen bestimmter Länder den Studienbeitrag rückerstatten. Die Universität Wien hält sich an diese Vorschläge - die Höhe des zu bezahlenden Studienbeitrages an der Universität Wien für Studierende der einzelnen Länder findest Du hier

 

Der Abzug der Beiträge auf UNIVISonline kann ein kurze Zeit dauern. Per Post erhältst Du Dein erstes Semesterticket an die in UNIVIS gespeicherte Zustelladresse. Dieses klebst Du in den dafür vorgesehenen Bereich des Studierendenausweises, damit dieser gültig ist! Studienblatt und Studienbestätigungen kannst Du bei den SB-Terminals bzw. zu Hause über UNIVISonline ausdrucken.

 

FERTIG!

Nun gehörst Du zum Kreis der Jusstudent/inn/en! Einem erfolgreichen Weg steht nichts mehr im Wege. Für alle weiteren Fragen steht Dir die Fakultätsvertretung Jus gerne zur Verfügung!

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(c) Alle Rechte an diesem Text liegen bei Peter Stark


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