Allgemeines zur AnrechnungDie Anrechnung ist Aufgabe der Studienprogrammleitung. Diese hat sich die Aufgabenbereiche wie folgt aufgeteilt:
- Anrechnungen von Prüfungen die am Juridicum absolviert wurden - Dr. Bettina Perthold
- Anrechnungen von Prüfungen von anderen Fakultäten/Unis - Mag. Verena Haas (Prof. Ofner)
Einreichen musst du den Antrag auf Anerkennung am Schalter 1 des Dekanats
FAQ Liste zu Anrechnungen - auf jeden Fall durchlesen, bevor Du den Antrag stellst Hilfe zur Anerkennung von PrüfungenMit dem neuen Studienplan ändert sich auch die Anerkennungspraxis. Um Dir das Anerkennungs-Procedere zu erleichtern haben wir alles Wichtige auf dieser Seite zusammengefasst. ... aus anderen BundesländernHier kannst Du nachsehen, welche Prüfungen aus anderen österreichischen Universitäten bei uns anerkannt werden.
Zuständig ist Verena Haas (Assistentin von Prof. Ofner) ... aus dem alten StudienplanDie Anerkennung aus dem alten Studienplan aus 1999 ist problemlos möglich, alle Prüfungen werden 1:1 anerkannt. Bei einem Umstieg vom alten in den neuen Studienplan werden dir die absolvierten Prüfungen und LVs automatisch anerkannt. Du musst dich also nicht extra darum kümmern.
Bei Fragen bezüglich der Anerkennung aus dem alten Studienplan ist Frau Dr. Bettina Perthold zuständig, abgewickelt wird die Anerkennung jedoch vom Dekanat.
Hier noch wichtige links zum Selbst-Durchlesen:
extra: Anrechnung für Umsteiger aus dem alten SPL
Die VO "Ökonomie und Recht" von Prof. Wolfgang Weigel (auf der Hauptuni), die als "nicht-juristisches" Wahlfach im alten SPL galt, kann man sich im neuen SPL als KU "Finanzwissenschaften" anrechnen lassen. ......aus ganz alten StudienplänenHast du Prüfungen noch in älteren Studienplänen als dem Studienplan 1999 absolviert findest du die Regelung für die Anerkennung hier. Anerkennung Schritt-für-SchrittFür die Anerkennung von Prüfungen anderer Fakultäten (nicht bei Studienplanwechsel !) sind zwei Stellen wichtig.
Einerseits die Studienprogrammleitung, sie entscheidet darüber welche Prüfung für dein Studium anrechenbar ist.
So veröffentlicht die Studienprogrammleitung zum Beispiel die Listen für die Anerkennung der Prüfungen von anderen juristischen Fakultäten in Österreich.
Ansprechpartner ist Frau Mag Verena Haas.
Wenn du dir also eine Prüfung anerkennen lassen willst, für die es noch keine Regelung der Studienprogrammleitung gibt, wendest du dich am besten an sie.
Willst du dir jedoch eine Prüfung anerkennen lassen für die es bereits eine Regelung gibt, so funktioniert dies am Dekanat. Hier musst du einfach ein Formular ausfüllen und wirst benachrichtigt sobald du dir den Bescheid über die Anerkennung abholen kannst.
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