Neuer StudienplanDieser Studienplan gilt für alle Studierenden ab inkl. WS 2009!
Das Doktoratsstudium der Rechtswissenschaften umfasst eine Regelstudienzeit von drei Jahren also sechs Semestern, wobei eine Unterschreitung dieser Mindeststudienzeit möglich ist.
Um das Doktoratsstudium erfolgreich abzuschließen, müssen folgende Vorraussetzungen erfüllt sein (§ 4 Abs 4):
a. das Einreichen eines Antrages auf Genehmigung des Dissertationsvorhabens beim zuständigen studienrechtlichen Organ und dessen Genehmigung
b. die fakultätsöffentliche Präsentation des Dissertationsvorhabens
c. die Genehmigung der Dissertationsvereinbarung und deren Einhaltung
d. das Abfassen der Dissertation und deren positive Beurteilung sowie
e. die öffentliche Defensio
Wir haben einen kleinen Text: "Erste Schritte im neuen Doktorat" erstellt, der Dir einen kurzen Überblick bietet und Dir genau sagt, was Du im ersten Semester tun musst. |