FV Jus

Klassische Rechtsberufe

RichterIn

Zunächst muss man sich beim Oberlandesgericht um eine der öffentlich ausgeschriebenen Planstellen für RichteramtsanwärterInnen bewerben. Der Präsident des Oberlandesgerichtes hat nun das Vorliegen der Aufnahmeerfordernisse zu prüfen. Dazu zieht er die Äußerungen der AusbildungsrichterInnen während der Gerichtspraxis heran. Er hat sich aber auch persönlich vor allem von der Entschlusskraft und Zielstrebigkeit der KandidatInnen zu überzeugen und sich einen Eindruck von der Gesamtpersönlichkeit zu verschaffen. Nach einem psychologischen Eignungstest schlägt der Präsident des Oberlandesgerichtes der Bundesministerin für Justiz die AufnahmewerberInnen zur Ernennung zu RichteramtsanwärterInnen vor. Die Ausbildung dauert vier Jahre, in die jedoch die Zeit als RechtspraktikantIn eingerechnet wird, sodass sie in der Regel ca drei Jahre dauert. Die Richteramtsprüfung erfolgt schriftlich und mündlich. Beim schriftlichen Teil sind zwei Entscheidungen in Zivil- und Strafsachen anhand von Gerichtsakten zu verfassen. Nach bestandener Prüfung kann man sich um eine freie Richterplanstelle bewerben, und wird dann vom Bundespräsidenten oder von der Justizministerin ernannt.

StaatsanwältIn

Zum Staatsanwalt/Zur Staatsanwältin kann nur jemand ernannt werden, der/die die Ernennungserfordernisse für den Richterberuf erfüllt. Freie Staatsanwaltsplanstellen sind öffentlich auszuschreiben. Eine Personalkommission wählt sodann geeignete BewerberInnen aus, die sie dem Bundespräsidenten zur Ernennung vorschlägt.

RechtsanwältIn

Wer den Beruf des Rechtsanwaltes/der Rechtsanwältin ergreifen will, muss zumindest fünf Monate bei Gericht als RechtspraktikantIn (Gerichtspraxis) und drei Jahre als RechtsanwaltsanwärterIn ("KonzipientIn") bei einem oder einer Ã¶sterreichischen RechtsanwältIn praktizieren. Insgesamt ist eine fünfjährige rechtsberufliche Tätigkeit nachzuweisen, in die bis zu sechs Monate eines Doktoratsstudium einzurechnen sind. 

Die -während der Konzipientenzeit- zwingend erforderlichen Seminare sollten (ohne Anrechnung auf den Urlaub!) - absolviert werden dürfen und auch vom Anwalt bezahlt werden. Beim Ausverhandeln des Gehaltes sollte man sich nicht vom Bruttogehalt "blenden" lassen: Der Lohn muss in Relation zur Arbeitszeit betrachtet werden, außerdem sind die Kammerbeiträge nicht zu unterschätzen. Zum Thema Arbeitsvertrages können in unserem Forum (www.fvjus.at/forum), im Forum der "Praxisseite Jus" (www.cbk.at/forum) und/oder beim KonzipientInnenstammtisch des Juristenverbandes (siehe www.juristenverband.at) Erkundigungen eingeholt werden.

Berücksichtigenswert ist außerdem die Einkommenssteuerprogression (siehe www.bmf.gv.at/service/Anwend/Steuerberech/BruttoNetto/_start.htm - als "SV-Symbol" ist "ASVG-Pensionist" einzugeben) und Â§ 10 AZG! 

Rechtsanwaltsprüfung:
Die Prüfung besteht aus drei schriftlichen und einem mündlichen Teil. Die Prüfungskommission besteht aus zwei RichterInnen und zwei RechtsanwältInnen. Nach einem dem Kammerpräsidenten geleisteten Gelöbnis kann man die Eintragung in die Liste der Rechtsanwaltskammer beantragen.

In Österreich gibt es derzeit rund 5.000 Rechtsanwälte.

NotarIn

Die Hauptaufgaben von Notaren umfassen die Errichtung öffentlicher und privater Urkunden, das Verwahren von Fremdgut und das Vertreten von Parteien, vornehmlich im außerstreitigen Bereich. Darüber hinaus sind NotarInnen Beauftragte des Gerichtes in Verfahren außer Streitsachen - insbesondere im Verlassenschaftsverfahren als sogenannte GerichtskommissärInnen. Die Zahl der Notarstellen (derzeit 478) wird von der Bundesministerin für Justiz festgelegt. Durch die lange Ausbildungsdauer ist der/die Betreffende bei der erstmaligen Ernennung im Durchschnitt 44 Jahre alt.

ProfessorIn

Das Berufsbild des Professors/der Professorin hat keine gesetzlichen Voraussetzungen. Für die Erteilung der Lehrbefugnis wird allerdings ein Doktorengrad verlangt. Darüber hinaus ist eine Habilitationsschrift und sonstige Publikationen in dem Fach von enormer Wichtigkeit. Die Habilitationsschrift übertrifft Dissertationen bei weitem an Detailliertheit und Umfang.