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Frequently Asked Questions

Hier findet ihr Antworten zu den am häufigsten gestellten Fragen im Rahmen unserer Beratungstätigkeiten, die nicht schon auf dieser Homepage an anderer Stelle erklärt werden.

 

Muss ich mich über univis voranmelden?

Unserer Information zufolge ist es nicht notwendig, sich über univis voranzumelden. Es reicht, sich beim Referat für Studienzulassung für das Doktoratsstudium zu inskribieren. 

 

Kann ich mir Wahlfächer aus dem Diplomstudium, die ich im Diplomstudium nicht verwendet habe, für das Doktoratsstudium anrechnen lassen?

Ja, das ist grundsätzlich möglich. Die Wahlfächer müssen allerdings in die Dissertationsvereinbarung aufgenommen werden.  Für weitere Informationen wende dich bitte an Frau Mag. Verena Haas. 

 

Was passiert, wenn ich den Zeitplan, den ich in der Dissertationsvereinbarung angegeben habe, nicht einhalte?

Grundsätzlich ist es möglich, dass in diesem Fall die Dissertationsvereinbarung "aufgekündigt" wird. Es ist daher zu empfehlen, bei Zeitverzögerungen immer mit dem/der DissertationsbetreuerIn Rücksprache zu halten und allenfalls den Zeitplan in den jährlich stattfindenden Berichten abzuändern. 

 

Kann ich Prüfungen für das Doktoratsstudium machen, wenn ich erst im Oktober/ März mit dem Diplomstudium fertig werde?

Grundsätzlich gelten für das Doktoratsstudium die allgemeinen Zulassungsfristen. Innerhalb der Zulassungsfristen ist eine Inskription jederzeit möglich. 

Sollte man jedoch auch die Nachfrist verpassen, besteht auch die Möglichkeit einer "tagesaktuellen Zulassung", damit man sich die Noten bereits für das Doktoratsstudium eintragen lassen kann. (siehe unter Doktorat neu, Zulassung)

Es ist zu empfehlen, den/die LehrveranstaltungsleiterIn von der Uminskribierung zu informieren.

 

Wieviele Seiten muss ich für die Dissertation schreiben?

Dies ist jedenfalls mit dem/der BetreuerIn zu besprechen. Üblicherweise werden es 100-200 Seiten sein. Ebenso ist die Formatierung immer mit dem Betreuer abzusprechen. 

 

Kann mich mein/e BetreuerIn auch beurteilen?

Die Dissertation selbst muss von zwei fachlich geeigneten BegutachterInnen beurteilt werden. Die Dissertation wird daher im neuen Studienplan nicht mehr vom/von der BetreuerIn beurteilt. 

Wenn beide BegutachterInnen die Dissertation positiv benoten und alle anderen Leistungsnachweise erbracht wurden, erfolgt eine öffentliche mündliche Abschlussprüfung. (Defensio) vor einer Kommission. Der/die BetreuerIn hat den Vorsitz der Kommission. 

 

Wie kann ich sicher sein, dass alle LV, die ich während des Doktoratsstudiums mache dann in die Dissertationsvereinbarung aufgenommen werden?

Eine Sicherheit gibt es dafür nicht. Es ist Vereinbarungssache mit deinem Betreuer/deiner Betreuerin, ob sie in die Dissertationsvereinbarung aufgenommen werden. Daher empfiehlt es sich schon VOR dem Abschluss der Dissertationsvereinbarung Rücksprache mit dem/der BetreuerIn zu halten.

 

Wie kann ich mir ein Studium oder einzelne besuchte LV aus einem anderen Land für das Doktoratsstudium am Juridicum anrechnen lassen?

Zuständig für Anerkennungen von Prüfungen aus anderen Universitäten in Österreich ist Frau Mag. Haas. 

Sprechstunde: Di 09:00-11:00, Do 13:00-15:00 im Institut für Internationales Recht, Juridicum, Stiege 1, 3.Stock, Zimmer 327 

Email-Adresse: verena.haas@univie.ac.at 

Telefonnummer: 01 4277 340 23 

Telefonische Erreichbarkeit: Mo 09:00-13:00, Di 09:00-14:00, Mi 12:00-16:00, Do 11:00-16:00 

 

Kann ich das Doktoratsstudium am Juridicum auch auf Englisch absolvieren?

Ja. Die VO Methodenlehre wird auch auf Englisch angeboten. Das englsiche Angebot der übrigen LV variiert von Semester zu Semester, es wird aber jedes Semester ein SE zur Judikatur- und Textanalyse von Prof. Stadler angeboten. Außerdem kann man bei vielen ProfessorInnen auf Anfrage auch englische Arbeiten schreiben. 

Achtung: BetreuerInnen und BegutachterInnen, bzw PrüferInnen, die bereit sind alles auf Englisch vorzunehmen, musst du dir selbst suchen!

 

Welche Unterstützungsmöglichkeiten gibt es für mich seitens der UniWien um Teile meiner Dissertation in einem anderen Land schreiben zu können, bzw dort forschen zu können?

Hier solltest du dich an das FSIB (Forschungsservice und internationale Beziehungen) wenden, bzw dich auf deren Homepage über die verschiedenen Programme informieren (http://forschung.univie.ac.at/home/). Weitere Informationen findest du auch unter dem Menüpunkt "Postgraduate- Ausbildung und Praktika"

 

Gibt es seitens der Universität Förderungen oder Stipendien, die ich während des Doktoratsstudiums beantragen kann?

Dazu kannst du dich am besten beim StudentPoint auf der Hauptuni informieren. http://studentpoint.univie.ac.at/rund-ums-geld/stipendien/

E-Mail: studentpoint@univie.ac.at

Telefonische Beratung: +43/1/4277-10600
Mo, Di, Mi 8 - 16 Uhr, Do 8 - 18 Uhr, Fr 8 - 14 Uhr 

Persönliche Beratung:

Mo-Mi 9 - 13 Uhr, Mi u Do 14 - 19 Uhr, Fr 9 - 13 Uhr 

Hauptgebäude Universität Wien
Tiefparterre, Hof IV, Stiege 6
Dr. Karl Lueger Ring 1 
1010 Wien

 

Wenn ich meine Gerichtspraxis vor 30.6.2011 begonnen habe, danach unterbrochen habe, und nach 1.9.2011 weitermache, bin ich im System "alt" oder "neu"?

Wenn ich mich vor 30.6.2011 zur Gerichtspraxis angemeldet habe, aber mein gewünschter Antrittstag liegt erst nach dem 1.9.2011, bin ich im System "alt" oder "neu"?

Für beide Fragen gilt die gleiche Antwort: Die Dauer und der Ausbildungsbeitrag richten sich nach dem System "alt", die Prüfungsmodalitäten für ÜbernahmewerberInnen nach dem System "neu". Außerdem kann man nach 5 Monaten freiwillig beenden und die Gerichtspraxis gilt als absolviert. 

Weitere Informationen findest du unter dem Menüpunkt "Gerichtspraxis".

 

Worauf muss ich bei einem Umstieg vom alten in den neuen Studienplan achten?

Sollte man sich auf das Doktorat neu umstellen lassen, besteht neben der Studiendauer und der damit einhergehenden Mehrzahl an zu absolvierenden Stunden (mehr dazu auf "Doktorat - Neuer Studienplan") der größte Unterschied darin, dass im alten Studienplan der/die betreuende Professor/in der Dissertation auch eine/r der prüfenden Professoren der Dissertation ist. 

Bsp.: Professor/in A betreut die Dissertation. Professor/in A und Professor/in B bewerten die Dissertation.

Im Doktorat neu hat man eine/n ProfessorIn als BetreuerIn zu wählen, der/die dann nicht gleichzeitig die Dissertation bewerten darf. 

Bsp.: Professor/in A betreut die Dissertation. Professor/in B und Professor/in C bewerten die Dissertation.

Daher: Kümmere dich rechtzeitig um eine/n weitere/n Begutachter/in!