Aus Studienpläne des Instituts für Geschichte
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==Prüfungsordung==
 
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Die Leiterin oder der Leiter einer Lehrveranstaltung hat die Ziele, die Inhalte und die Art der Leistungskontrolle einschließlich aller Fristen und der Gewichtung der einzelnen Leistungskomponenten in der in der Satzung bestimmten Weise bekannt zu geben. Die einzelnen Leistungskomponenten sind in einem sachlich ausgewogenen, fairen und transparenten Ausmaß für die Ermittlung der Endnote heranzuziehen. Der für die Vorbereitung und Abhaltung von Prüfungen maßgebliche Prüfungsstoff hat in Inhalt und Umfang den Studienzielen und der studentischen Arbeitsbelastung (ECTS-Punkte), die in diesem Curriculum und dessen Erläuterungen für die jeweilige Lehrveranstaltung vorgesehen sind, sowie den Lehr- und Lerninhalten, die im Anhang zu diesem Curriculum beschrieben sind, zu entsprechen.
  
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Die Termine und Orte von Lehrveranstaltungsprüfungen sind durch die Leiterin oder den Leiter der betreffenden Lehrveranstaltung festzulegen und den Studierenden spätestens drei Wochen vor dem Prüfungsdatum in Form einer Ankündigung, insbesondere durch Eintragung in das elektronische Vorlesungsverzeichnis der Universität Wien sowie über öffentlichen Aushang am jeweiligen Institut, bekannt zu geben. In prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen besteht Anwesenheitspflicht.
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Jede Lehrveranstaltung gilt nur für ein einziges Modul. Mehrfachverwertungen sind ausgeschlossen. Lehrveranstaltungen und Prüfungen, die bereits für das als Zulassungsvoraussetzung geltende Studium absolviert wurden, können im Masterstudium nicht nochmals anerkannt werden.
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Die positive Absolvierung von Lehrveranstaltungen erfordert die Erbringung aller jeweiligen Leistungskomponenten. Die positive Absolvierung von prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen erfordert in jedem Fall die regelmäßige Teilnahme und Mitarbeit. Schriftliche Arbeiten sind auch in der vom Lehrveranstaltungsleiter oder von der Lehrveranstaltungsleiterin angegebenen elektronischen Form abzugeben.
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'''Vorlesungen'''
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Die Leistungsbeurteilung erfolgt in einer zweistündigen schriftlichen Schlussprüfung über den Stoff der Lehrveranstaltung, die folgende Komponenten umfasst:
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* Wissensfragen
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* Verständnisfragen
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Der Leiter oder die Leiterin der Lehrveranstaltung kann die Möglichkeit vorsehen, dass die Prüfungsleistung bis zur Hälfte von den Studierenden in einer durch den Leiter oder die Leiterin der Lehrveranstaltung angekündigten Form auf freiwilliger Basis durch Aufgaben wie Rezension, Bild-/Filmanalyse, Quellenkommentar, Essay etc. ersetzt werden kann, die bei der schriftlichen Prüfung fertig vorzulegen sind.
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'''Übungen'''
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Die Leistungsbeurteilung erfolgt anhand folgender Komponenten:
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* aktive Mitarbeit
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* regelmäßige Aufgaben
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* ggf. Schlusstest
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'''Kurse'''
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Die Leistungsbeurteilung erfolgt anhand folgender Komponenten:
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* aktive Mitarbeit
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* regelmäßige Aufgaben
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* schriftliche zweistündige Prüfung über den Stoff der Lehrveranstaltung mit Wissens- und Verständnisfragen oder (mit Ausnahme von Kursen im Alternativen Pflichtmodul Einführung in die Frauen- und Geschlechtergeschichte) Abschlussarbeit
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'''Projektkurse'''
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Die Leistungsbeurteilung erfolgt anhand folgender Komponenten:
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* aktive Mitarbeit
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* Erledigung der gestellten Aufgabe im Rahmen des Projekts
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'''Seminare, Forschungsseminare und Exkursionen'''
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Die Leistungsbeurteilung erfolgt anhand folgender Komponenten:
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* Diskussionsbeteiligung einschließlich verschiedener Formen von feed-back für andere SeminarteilnehmerInnen
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* Präsentation
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* Seminararbeiten haben eine Normlänge von ca. 65.000 Zeichen (± 5%), einschließlich Leerzeichen und Fußnoten, Titelblatt, Inhaltsverzeichnis, Bibliographie, ohne Grafiken (= ca. 25 Manuskriptseiten 1½ zeilig, 12pkt, Times New Roman). Kurzzusammenfassungen (Abstracts) haben eine Normlänge von 1.000 Zeichen und sind in englischer Sprache zu verfassen.
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* Seminararbeiten in Exkursionen können einen geringeren Umfang haben.
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Über die Seminararbeit und die Präsentation ist zwischen den einzelnen Studierenden und dem Leiter bzw. der Leiterin der Lehrveranstaltung vor deren Ende ein Gespräch zu führen. Innerhalb einer vom Leiter oder der Leiterin der Lehrveranstaltung mit der Lehrveranstaltung anzukündigenden Frist können die Studierenden eine Rohfassung der Seminararbeit vorlegen, um zur Vorbereitung der Endfassung Hinweise auf Verbesserungsmöglichkeiten zu erhalten.
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'''5'''
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Die Gesamtbeurteilung für ein Modul ergibt sich nach den universitären Vorgaben. Subsidiär ist das arithmetische Mittel aus den nach ECTS-Punkten gewichteten Beurteilungen der Lehrveranstaltungen zu bilden, wobei bei einem Ergebnis, dessen Wert nach dem Dezimalkomma kleiner oder gleich 5 ist, auf die bessere Note zu runden ist.
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Ein Modul kann nur dann positiv beurteilt werden, wenn alle darin enthaltenen Lehrveranstaltungen positiv absolviert wurden. Die jeweiligen Lehrveranstaltungen können getrennt voneinander wiederholt werden.
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'''6.'''
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Das Masterstudium ist abgeschlossen, wenn alle vorgeschriebenen Leistungen erbracht wurden. Die Gesamtbeurteilung ist nach den universitären Vorgaben zu berechnen.
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Subsidiär gelten folgende Regelungen: die Gesamtbeurteilung lautet auf „mit Auszeichnung bestanden“, wenn kein Modul eine schlechtere Beurteilung als „gut“ aufweist und mindestens die Hälfte der Module mit der Note „sehr gut“ beurteilt wurden. Die Gesamtbeurteilungen (1) „sehr gut“, (2) „gut“, (3) „befriedigend“, (4) „genügend“ ergeben sich aus dem nach ECTS-Punkten gewichteten arithmetischen Mittel aller in diesem Curriculum vorgesehenen Module (einschließlich der Erweiterungscurricula bzw. Wahlmodule). Bei einem Ergebnis, dessen Wert nach dem Dezimalkomma kleiner oder gleich 5 ist, ist auf die bessere Note zu runden.
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'''Lehrveranstaltungstypen mit speziellen Bestimmungen der Prüfungsordnung'''
 
'''Lehrveranstaltungstypen mit speziellen Bestimmungen der Prüfungsordnung'''

Version vom 2. Oktober 2012, 16:23 Uhr

Masterstudium Frauen und Geschlechtergeschichte

Inhaltsverzeichnis


Aufbau des Studiums

Wahlregel
Einführung in die Frauen- und Geschlechtergeschichte
Erweiternde Lehrveranstaltungen im disziplinären Kontext
Wahlregel
Vertiefung: Fragestellungen und Themen der Frauen- und Geschlechtergeschichte 1
Vertiefung: Fragestellungen und Themen der Frauen- und Geschlechtergeschichte 2
Forschungsmodul Frauen- und Geschlechtergeschichte
Angewandte Frauen- und Geschlechtergeschichte


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Übersichten

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Qualifikationsprofil und Studienziel

Das Ziel des Masterstudiums Frauen- und Geschlechtergeschichte an der Universität Wien ist

  1. eine fortgeschrittene geschichtswissenschaftliche Ausbildung im Bereich der Frauen- und Geschlechtergeschichte, die aus dem breiten Wissens-, Methoden- und Theorie-kanon der Frauen- und Geschlechtergeschichte ebenso zu schöpfen vermag wie aus dem Feld der Feministischen Theorie.
  2. die Vorbereitung auf ein geschichtswissenschaftliches Doktoratsstudium und auf an-dere geistes-, sozial- oder kulturwissenschaftliche Doktoratsstudien,
  3. eine spezialisierte Vorbildung für ein breites Spektrum von Arbeits- und Berufsfeldern, in denen fortgeschrittene geschichtswissenschaftliche Kenntnisse und die Fähigkeit sie zu vermitteln, Kompetenz im Umgang mit digitalen und anderen Medien, ein internationaler Horizont, geistige Selbständigkeit und Fähigkeit zur Teamarbeit von Nutzen sind, wie
  • die Geschichtsforschung und -vermittlung,
  • das Archiv- und Dokumentationswesen,
  • das Ausstellungs- und Museumswesen,
  • die Medien- und Kulturarbeit,
  • die fachspezifische Erwachsenen- und Berufsfortbildung,
  • das Verlagswesen,
  • die Arbeit in staatlichen und nichtstaatlichen sowie inter- und supranationalen Organisationen,
  • Tätigkeiten im Bereich der Gleichbehandlung wie Gender Mainstreaming,
  • in der historischen Verständigungsarbeit
  • den Tourismus,
  • sowie in ähnlichen Berufsfeldern.

Die Absolventinnen und Absolventen des Masterstudiums Frauen- und Geschlechtergeschichte an der Universität Wien erhalten:
Fachwissen Vertiefte und spezielle Kenntnisse der Frauen- und Geschlechtergeschichte:

  • Kenntnis zentraler Fragestellungen, Quellen, theoretischer und methodischer Zugänge und Forschungskontroversen in der Frauen- und Geschlechtergeschichte und ihrer Relevanz für die Gegenwart
  • Vertiefte Kenntnisse einer komparatistischen und transnationalen Perspektive auf die österreichische, europäische und globale Frauen- und Geschlechtergeschichte, vor allem im Hinblick auf ökonomische, soziale und kulturelle Differenzen
  • Vertiefte Kenntnisse zu mehreren Spezialgebieten der Frauen- und Geschlechtergeschichte
  • Spezialkenntnisse zu mehreren Forschungsfragen der Frauen- und Geschlechtergeschichte
  • Erweiterte Grundkenntnisse der Wissenschaftstheorie und vertiefte Kenntnis theoretischer Grundlagen der Geschichtswissenschaft
  • Vertiefte Kenntnisse ausgewählter Arbeits- und Berufsfelder für HistorikerInnen

Fachliche Methoden Fähigkeit, selbständig geschichtswissenschaftlich zu denken:

  • Fähigkeit, sich mit Fragestellungen, Theorien, Narrativen und Forschungskontroversen der Frauen- und Geschlechtergeschichte kritisch auseinanderzusetzen und Probleme der Frauen- und Geschlechtergeschichte selbständig zu analysieren
  • Fähigkeit, frauen- und geschlechtergeschichtliche Forschungsfragen selbständig zu entwickeln
  • Fähigkeit, aus der eigenen Forschung eigenständige Schlussfolgerungen zu ziehen

Fähigkeit, in der Frauen- und Geschlechtergeschichte selbständig zu forschen:

  • Fähigkeit, den internationalen Forschungsstand und die internationale Forschungsdiskussion zu einem Thema der Frauen- und Geschlechtergeschichte auch in verschiedenen Originalsprachen selbständig zu erfassen, zu analysieren und zu bewerten
  • Fähigkeit, Methoden und Arbeitstechniken der Geschichtswissenschaft in der Frauen- und Geschlechtergeschichte selbständig anzuwenden
  • Fähigkeit, historische Quellen verschiedener Gattung und Originalsprache zur Frauen- und Geschlechtergeschichte selbständig zu erfassen und auszuwerten
  • Fähigkeit, eine Forschungsarbeit größeren Umfangs zur Frauen- und Geschlechtergeschichte zu verfassen, die Ergebnisse professionell zu präsentieren und gegen wissenschaftliche Kritik zu verteidigen
  • Fähigkeit, sich an der Entwicklung und Durchführung eines geschichtswissenschaftlichen Forschungsprojektes zu beteiligen
  • Grundfähigkeit, an der internationalen Forschungsdiskussion zur Frauen- und Geschlechtergeschichte teilzunehmen

Fähigkeit, gesellschaftliche Ordnungsmodelle, vor allem in Hinblick auf Geschlechterordnungen, zu historisieren:

  • Fähigkeit, die Historizität von Geschlechterbildern, -normen und -verhältnissen zu erkennen
  • Fähigkeit, frauen- und geschlechtergeschichtliche Fragestellungen historisch einzuordnen
  • Fähigkeit, die frauen- und geschlechtergeschichtliche Dimension in historischen Strukturen und Prozessen zu erkennen

Überfachliche Kompetenzen Fähigkeit, selbständig wissenschaftlich zu denken und zu arbeiten:

  • Fähigkeit, Probleme der Gegenwart im Lichte der Frauen- und Geschlechtergeschichte zu analysieren und historisches Wissen in aktuelle Debatten einzubringen
  • Fähigkeit, Informationen selbständig und professionell zu recherchieren – auch in verschiedenen Originalsprachen
  • Fähigkeit, Probleme mithilfe von Theorien zu analysieren
  • Fähigkeit, wissenschaftliche Erkenntnisse innerhalb und außerhalb von Fachkreisen professionell einzusetzen und zu präsentieren
  • Fähigkeit, wissenschaftlich zu argumentieren und zu diskutieren – auch in der Öffentlichkeit
  • Fähigkeit, Wissens- und Theorieangebote anderer Disziplinen zu nutzen
  • Erweiterte Fähigkeit, selbstgesteuert zu lernen

Berufsvorbereitende Fähigkeiten:

  • Fähigkeit, die Relevanz der Kategorie Geschlecht in Politik, Recht, Kultur und sozialen Strukturen zu erkennen
  • Sensibilität für Geschlechterhierarchien sowie für politische, ökonomische, soziale und kulturelle Ungleichheiten
  • Fähigkeit, sich mit Fragestellungen aus den Bereichen Gender Mainstreaming und Gleichbehandlung auseinanderzusetzen
  • Fähigkeit, sich an der Entwicklung und Durchführung eines Projektes zu beteiligen
  • Fähigkeit, die eigene Arbeit kritisch zu reflektieren, konstruktive Kritik zu üben und sich mit Kritik professionell auseinanderzusetzen
  • Fähigkeit zur Teamarbeit
  • Grundfähigkeit, im internationalen Umfeld professionell zu arbeiten

Wählbare Zusatzkompetenzen Auslandserfahrung durch Studium an einer ausländischen Hochschuleinrichtung

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Lehrveranstaltungstypen

  1. Lehrveranstaltungen des Masterstudiums Frauen- und Geschlechtergeschichte sind Vorlesungen, Übungen, Vorlesungen mit Übung, Kurse, Projektkurse, Seminare, Forschungsseminare und Exkursionen.
  2. Zu Lehrveranstaltungen gehören Leseprogramme, die den Studienzielen, Lehr- und Lerninhalten und ECTS-Anrechnungspunkten entsprechen, die im Curriculum bzw. dessen Anhang für die jeweilige Lehrveranstaltung festgelegt sind. Die Leseprogramme sind mit der Lehrveranstaltung anzukündigen.
  3. Die Lehrveranstaltungstypen unterscheiden sich didaktisch wie folgt:
  • Vorlesungen (VO) sind nicht prüfungsimmanente Lehrveranstaltungen. Vorlesungen bestehen aus Vorträgen und können ergänzend Raum für andere Vermittlungsformen der Lehre sowie für Diskussion bieten. Vorlesungen können von eLearning, einem Fachtutorium oder einem eFachtutorium begleitet werden.
  • Übungen (UE) sind prüfungsimmanente Lehrveranstaltungen und verwenden interaktive Didaktiken. Die Arbeit in der Gruppe und regelmäßige Aufgaben helfen den Studierenden, Methoden- bzw. (im Modul Fremdsprachen in der Geschichtswissenschaft) Fremdsprachenkenntnisse zu vertiefen, die für die Geschichtsforschung nötig sind.
  • Vorlesungen mit Übungen (VU) sind prüfungsimmanente Lehrveranstaltungen. Sie bestehen aus einem Vorlesungs- und einem Übungsteil.
  • Kurse (KU) sind prüfungsimmanente Lehrveranstaltungen und verwenden interaktive Didaktiken. Regelmäßige Aufgaben helfen den Lesestoff kritisch zu verarbeiten, durch Recherchen Wissen zu vertiefen, zu ergänzen und kritisch zu reflektieren sowie die gemeinsame Arbeit in der Lehrveranstaltung vorzubereiten.
  • Projektkurse (PK) sind prüfungsimmanente Lehrveranstaltungen und verwenden interaktive Didaktiken. Beispiele für geeignete Projekte sind:
  • Internetportal, Ausstellung, Film, u.ä.m.
  • Medienarbeit
  • Erwachsenenbildung
  • freie Projektarbeit (Geschichtsbüros etc.)
  • Entwicklung eines Forschungsprojektantrags
  • Ausbildung zum/zur eFachtutorIn der Studienrichtung Geschichte
  • ePublishing, andere Publikationsprojekt
  • Praktikum in einem Archiv, Museum, Gedächtnisstätte, Bildungseinrichtung, u.ä.m.
  • Seminare (SE) sind prüfungsimmanente Lehrveranstaltungen. Anhand eines spezifischen Themas üben die Studierenden wissenschaftliche Arbeitsweisen, insbesondere das Verfassen und Präsentieren einer wissenschaftlichen Arbeit mittlerer Länge, im Master-Modul das Verfassen und Präsentieren einer wissenschaftlichen Arbeit größeren Umfangs.
  • Forschungsseminare (FSE) sind prüfungsimmanente Lehrveranstaltungen, in denen die Studierenden in Teamarbeit ein konkretes oder simuliertes Forschungsprojekt planen, durchführen und präsentieren.
  • Exkursionen (EX) sind prüfungsimmanente Lehrveranstaltungen, in deren Rahmen wissenschaftliche Reisen unternommen werden, die historisches Wissen und Verständnis überprüfen, vertiefen und erweitern helfen. Zur Vorbereitung der Reise verfassen die Studierenden eine kleinere Seminararbeit, deren Ergebnisse sie während der Reise in geeigneter Weise präsentieren. Drei Reisetage zählen einen ECTS-Anrechnungspunkt.

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Prüfungsordung

1 Die Leiterin oder der Leiter einer Lehrveranstaltung hat die Ziele, die Inhalte und die Art der Leistungskontrolle einschließlich aller Fristen und der Gewichtung der einzelnen Leistungskomponenten in der in der Satzung bestimmten Weise bekannt zu geben. Die einzelnen Leistungskomponenten sind in einem sachlich ausgewogenen, fairen und transparenten Ausmaß für die Ermittlung der Endnote heranzuziehen. Der für die Vorbereitung und Abhaltung von Prüfungen maßgebliche Prüfungsstoff hat in Inhalt und Umfang den Studienzielen und der studentischen Arbeitsbelastung (ECTS-Punkte), die in diesem Curriculum und dessen Erläuterungen für die jeweilige Lehrveranstaltung vorgesehen sind, sowie den Lehr- und Lerninhalten, die im Anhang zu diesem Curriculum beschrieben sind, zu entsprechen.

2 Die Termine und Orte von Lehrveranstaltungsprüfungen sind durch die Leiterin oder den Leiter der betreffenden Lehrveranstaltung festzulegen und den Studierenden spätestens drei Wochen vor dem Prüfungsdatum in Form einer Ankündigung, insbesondere durch Eintragung in das elektronische Vorlesungsverzeichnis der Universität Wien sowie über öffentlichen Aushang am jeweiligen Institut, bekannt zu geben. In prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen besteht Anwesenheitspflicht.

3 Jede Lehrveranstaltung gilt nur für ein einziges Modul. Mehrfachverwertungen sind ausgeschlossen. Lehrveranstaltungen und Prüfungen, die bereits für das als Zulassungsvoraussetzung geltende Studium absolviert wurden, können im Masterstudium nicht nochmals anerkannt werden.

4 Die positive Absolvierung von Lehrveranstaltungen erfordert die Erbringung aller jeweiligen Leistungskomponenten. Die positive Absolvierung von prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen erfordert in jedem Fall die regelmäßige Teilnahme und Mitarbeit. Schriftliche Arbeiten sind auch in der vom Lehrveranstaltungsleiter oder von der Lehrveranstaltungsleiterin angegebenen elektronischen Form abzugeben.

Vorlesungen Die Leistungsbeurteilung erfolgt in einer zweistündigen schriftlichen Schlussprüfung über den Stoff der Lehrveranstaltung, die folgende Komponenten umfasst:

  • Wissensfragen
  • Verständnisfragen

Der Leiter oder die Leiterin der Lehrveranstaltung kann die Möglichkeit vorsehen, dass die Prüfungsleistung bis zur Hälfte von den Studierenden in einer durch den Leiter oder die Leiterin der Lehrveranstaltung angekündigten Form auf freiwilliger Basis durch Aufgaben wie Rezension, Bild-/Filmanalyse, Quellenkommentar, Essay etc. ersetzt werden kann, die bei der schriftlichen Prüfung fertig vorzulegen sind.

Übungen Die Leistungsbeurteilung erfolgt anhand folgender Komponenten:

  • aktive Mitarbeit
  • regelmäßige Aufgaben
  • ggf. Schlusstest

Kurse Die Leistungsbeurteilung erfolgt anhand folgender Komponenten:

  • aktive Mitarbeit
  • regelmäßige Aufgaben
  • schriftliche zweistündige Prüfung über den Stoff der Lehrveranstaltung mit Wissens- und Verständnisfragen oder (mit Ausnahme von Kursen im Alternativen Pflichtmodul Einführung in die Frauen- und Geschlechtergeschichte) Abschlussarbeit

Projektkurse Die Leistungsbeurteilung erfolgt anhand folgender Komponenten:

  • aktive Mitarbeit
  • Erledigung der gestellten Aufgabe im Rahmen des Projekts

Seminare, Forschungsseminare und Exkursionen Die Leistungsbeurteilung erfolgt anhand folgender Komponenten:

  • Diskussionsbeteiligung einschließlich verschiedener Formen von feed-back für andere SeminarteilnehmerInnen
  • Präsentation
  • Seminararbeiten haben eine Normlänge von ca. 65.000 Zeichen (± 5%), einschließlich Leerzeichen und Fußnoten, Titelblatt, Inhaltsverzeichnis, Bibliographie, ohne Grafiken (= ca. 25 Manuskriptseiten 1½ zeilig, 12pkt, Times New Roman). Kurzzusammenfassungen (Abstracts) haben eine Normlänge von 1.000 Zeichen und sind in englischer Sprache zu verfassen.
  • Seminararbeiten in Exkursionen können einen geringeren Umfang haben.

Über die Seminararbeit und die Präsentation ist zwischen den einzelnen Studierenden und dem Leiter bzw. der Leiterin der Lehrveranstaltung vor deren Ende ein Gespräch zu führen. Innerhalb einer vom Leiter oder der Leiterin der Lehrveranstaltung mit der Lehrveranstaltung anzukündigenden Frist können die Studierenden eine Rohfassung der Seminararbeit vorlegen, um zur Vorbereitung der Endfassung Hinweise auf Verbesserungsmöglichkeiten zu erhalten.


5 Die Gesamtbeurteilung für ein Modul ergibt sich nach den universitären Vorgaben. Subsidiär ist das arithmetische Mittel aus den nach ECTS-Punkten gewichteten Beurteilungen der Lehrveranstaltungen zu bilden, wobei bei einem Ergebnis, dessen Wert nach dem Dezimalkomma kleiner oder gleich 5 ist, auf die bessere Note zu runden ist. Ein Modul kann nur dann positiv beurteilt werden, wenn alle darin enthaltenen Lehrveranstaltungen positiv absolviert wurden. Die jeweiligen Lehrveranstaltungen können getrennt voneinander wiederholt werden.

6. Das Masterstudium ist abgeschlossen, wenn alle vorgeschriebenen Leistungen erbracht wurden. Die Gesamtbeurteilung ist nach den universitären Vorgaben zu berechnen. Subsidiär gelten folgende Regelungen: die Gesamtbeurteilung lautet auf „mit Auszeichnung bestanden“, wenn kein Modul eine schlechtere Beurteilung als „gut“ aufweist und mindestens die Hälfte der Module mit der Note „sehr gut“ beurteilt wurden. Die Gesamtbeurteilungen (1) „sehr gut“, (2) „gut“, (3) „befriedigend“, (4) „genügend“ ergeben sich aus dem nach ECTS-Punkten gewichteten arithmetischen Mittel aller in diesem Curriculum vorgesehenen Module (einschließlich der Erweiterungscurricula bzw. Wahlmodule). Bei einem Ergebnis, dessen Wert nach dem Dezimalkomma kleiner oder gleich 5 ist, ist auf die bessere Note zu runden.

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