Masterstudium Geschichte:
5 ECTS
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Zulassungsvoraussetzungen
Voraussetzung für die Zulassung zur Masterprüfung ist die positive Absolvierung aller vorgeschriebenen Module und Prüfungen sowie die positive Beurteilung der Masterarbeit.
Studienziele
Geprüft werden folgende Kenntnisse und Fähigkeiten: Fachwissen
- Genaue Kenntnisse im engeren Fachgebiet der Masterarbeit
- Vertiefte Kenntnisse in einem deutlich anderen Fachgebiet
Fachliche Methoden
- Fähigkeit, die Ergebnisse der Masterarbeit professionell zu präsentieren und gegen wissenschaftliche Kritik zu verteidigen
- Fähigkeit, in historischen Kategorien und Entwicklungszusammenhängen mehrerer Spezialgebiete zu denken und zu argumentieren
Prüfungsform
Kommissionelle Gesamtprüfung vor einem dreiköpfigen Prüfungssenat, der satzungsgemäß zu besetzen ist. Die Prüfung erfolgt zu zwei Fachgebieten: dem engeren Fachgebiet der Masterarbeit und einem deutlich anderen Fachgebiet, das zwischen dem Studierenden und der Prüferin/ dem Prüfer vereinbart wird. Der Erstprüfer / die Erstprüferin kommt aus dem engeren Fachgebiet der Masterarbeit, der Zweitprüfer / die Zweitprüferin aus dem anderen Fachgebiet.
ECTS-Punkte
Die Masterprüfung hat einen Umfang von 5 ECTS Punkten.