Aus Studienpläne des Instituts für Geschichte
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Masterstudium Geschichte:

Masterprüfung

5 ECTS

Inhaltsverzeichnis


Zulassungsvoraussetzungen

Voraussetzung für die Zulassung zur Masterprüfung ist die positive Absolvierung aller vorgeschriebenen Module und Prüfungen sowie die positive Beurteilung der Masterarbeit.

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Studienziele

Geprüft werden folgende Kenntnisse und Fähigkeiten: Fachwissen

  • Genaue Kenntnisse im engeren Fachgebiet der Masterarbeit
  • Vertiefte Kenntnisse in einem deutlich anderen Fachgebiet


Fachliche Methoden

  • Fähigkeit, die Ergebnisse der Masterarbeit professionell zu präsentieren und gegen wissenschaftliche Kritik zu verteidigen
  • Fähigkeit, in historischen Kategorien und Entwicklungszusammenhängen mehrerer Spezialgebiete zu denken und zu argumentieren
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Prüfungsform

Kommissionelle Gesamtprüfung vor einem dreiköpfigen Prüfungssenat, der satzungsgemäß zu besetzen ist. Die Prüfung erfolgt zu zwei Fachgebieten: dem engeren Fachgebiet der Masterarbeit und einem deutlich anderen Fachgebiet, das zwischen dem Studierenden und der Prüferin/ dem Prüfer vereinbart wird. Der Erstprüfer / die Erstprüferin kommt aus dem engeren Fachgebiet der Masterarbeit, der Zweitprüfer / die Zweitprüferin aus dem anderen Fachgebiet.

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ECTS-Punkte

Die Masterprüfung hat einen Umfang von 5 ECTS Punkten.

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