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* [[Forschungsmodul Historisch-Kulturwissenschaftliche Europaforschung]] | * [[Forschungsmodul Historisch-Kulturwissenschaftliche Europaforschung]] | ||
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| − | * [[Masterarbeit]] | + | * [[Master_Kulturgeschichte_Masterarbeit|Masterarbeit]] |
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==Übersichten== | ==Übersichten== | ||
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Die Absolventinnen und Absolventen des Masterstudiums Historisch-Kulturwissenschaftliche Europaforschung an der Universität Wien erhalten über ein Bachelorstudium hinaus: | Die Absolventinnen und Absolventen des Masterstudiums Historisch-Kulturwissenschaftliche Europaforschung an der Universität Wien erhalten über ein Bachelorstudium hinaus: | ||
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:* '''Forschungsseminare (FSE)''' sind prüfungsimmanente Lehrveranstaltungen, in denen die Studierenden in Teamarbeit ein konkretes oder simuliertes Forschungsprojekt planen, durchführen und präsentieren. | :* '''Forschungsseminare (FSE)''' sind prüfungsimmanente Lehrveranstaltungen, in denen die Studierenden in Teamarbeit ein konkretes oder simuliertes Forschungsprojekt planen, durchführen und präsentieren. | ||
:* '''Exkursionen (EX)''' sind prüfungsimmanente Lehrveranstaltungen, in deren Rahmen wissenschaftliche Reisen unternommen werden, die historisches Wissen und Verständnis überprüfen, vertiefen und erweitern helfen. Zur Vorbereitung der Reise verfassen die Studierenden eine kleinere Seminararbeit, deren Ergebnisse sie während der Reise in geeigneter Weise präsentieren. Drei Reisetage zählen einen ECTS-Anrechnungspunkt. | :* '''Exkursionen (EX)''' sind prüfungsimmanente Lehrveranstaltungen, in deren Rahmen wissenschaftliche Reisen unternommen werden, die historisches Wissen und Verständnis überprüfen, vertiefen und erweitern helfen. Zur Vorbereitung der Reise verfassen die Studierenden eine kleinere Seminararbeit, deren Ergebnisse sie während der Reise in geeigneter Weise präsentieren. Drei Reisetage zählen einen ECTS-Anrechnungspunkt. | ||
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==Prüfungsordung== | ==Prüfungsordung== | ||
| + | '''1''' | ||
| + | Die Leiterin oder der Leiter einer Lehrveranstaltung hat die Ziele, die Inhalte und die Art der Leistungskontrolle einschließlich aller Fristen und der Gewichtung der einzelnen Leistungskomponenten in der in der Satzung bestimmten Weise bekannt zu geben. Die einzelnen Leistungskomponenten sind in einem sachlich ausgewogenen, fairen und transparenten Ausmaß für die Ermittlung der Endnote heranzuziehen. Der für die Vorbereitung und Abhaltung von Prüfungen maßgebliche Prüfungsstoff hat in Inhalt und Umfang den Studienzielen und der studentischen Arbeitsbelastung (ECTS-Punkte), die in diesem Curriculum und dessen Erläuterungen für die jeweilige Lehrveranstaltung vorgesehen sind, sowie den Lehr- und Lerninhalten, die im Anhang zu diesem Curriculum beschrieben sind, zu entsprechen. | ||
| + | '''2''' | ||
| + | Die Termine und Orte von Lehrveranstaltungsprüfungen sind durch die Leiterin oder den Leiter der betreffenden Lehrveranstaltung festzulegen und den Studierenden spätestens drei Wochen vor dem Prüfungsdatum in Form einer Ankündigung, insbesondere durch Eintragung in das elektronische Vorlesungsverzeichnis der Universität Wien sowie über öffentlichen Aushang am jeweiligen Institut, bekannt zu geben. In prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen besteht Anwesenheitspflicht. | ||
| + | |||
| + | '''3''' | ||
| + | Jede Lehrveranstaltung gilt nur für ein einziges Modul. Mehrfachverwertungen sind ausgeschlossen. Lehrveranstaltungen und Prüfungen, die bereits für das als Zulassungsvoraussetzung geltende Studium absolviert wurden, können im Masterstudium nicht nochmals anerkannt werden. | ||
| + | |||
| + | '''4''' | ||
| + | Die positive Absolvierung von Lehrveranstaltungen erfordert die Erbringung aller jeweiligen Leistungskomponenten. Die positive Absolvierung von prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen erfordert in jedem Fall die regelmäßige Teilnahme und Mitarbeit. Schriftliche Arbeiten sind auch in der vom Lehrveranstaltungsleiter oder von der Lehrveranstaltungsleiterin angegebenen elektronischen Form abzugeben. | ||
| + | |||
| + | '''Vorlesungen''' | ||
| + | Die Leistungsbeurteilung erfolgt in einer zweistündigen schriftlichen Schlussprüfung über den Stoff der Lehrveranstaltung, die folgende Komponenten umfasst: | ||
| + | * Wissensfragen | ||
| + | * Verständnisfragen | ||
| + | Der Leiter oder die Leiterin der Lehrveranstaltung kann die Möglichkeit vorsehen, dass die Prüfungsleistung bis zur Hälfte von den Studierenden in einer durch den Leiter oder die Leiterin der Lehrveranstaltung angekündigten Form auf freiwilliger Basis durch Aufgaben wie Rezension, Bild-/Filmanalyse, Quellenkommentar, Essay etc. ersetzt werden kann, die bei der schriftlichen Prüfung fertig vorzulegen sind. | ||
| + | |||
| + | '''Übungen''' | ||
| + | Die Leistungsbeurteilung erfolgt anhand folgender Komponenten: | ||
| + | * aktive Mitarbeit | ||
| + | * regelmäßige Aufgaben | ||
| + | * ggf. Schlusstest | ||
| + | |||
| + | '''Kurse''' | ||
| + | Die Leistungsbeurteilung erfolgt anhand folgender Komponenten: | ||
| + | * aktive Mitarbeit | ||
| + | * regelmäßige Aufgaben | ||
| + | * schriftliche zweistündige Prüfung über den Stoff der Lehrveranstaltung mit Wissens- und Verständnisfragen oder (mit Ausnahme des Integrierten Kurses im | ||
| + | Einführungsmodul Europäische Geschichte) Abschlussarbeit | ||
| + | |||
| + | '''Projektkurse''' | ||
| + | Die Leistungsbeurteilung erfolgt anhand folgender Komponenten: | ||
| + | * aktive Mitarbeit | ||
| + | * Erledigung der gestellten Aufgabe im Rahmen des Projekts | ||
| + | |||
| + | '''Seminare, Forschungsseminare und Exkursionen''' | ||
| + | Die Leistungsbeurteilung erfolgt anhand folgender Komponenten: | ||
| + | * Diskussionsbeteiligung einschließlich verschiedener Formen von feed-back für andere SeminarteilnehmerInnen | ||
| + | * Präsentation | ||
| + | * Seminararbeiten haben eine Normlänge von ca. 65.000 Zeichen (± 5%), einschließlich Leerzeichen und Fußnoten, Titelblatt, Inhaltsverzeichnis, Bibliographie, ohne Grafiken (= ca. 25 Manuskriptseiten 1½ zeilig, 12pkt, Times New Roman). Kurzzusammenfassungen (Abstracts) haben eine Normlänge von 1.000 Zeichen und sind in englischer Sprache zu verfassen. | ||
| + | * Seminararbeiten in Exkursionen können einen geringeren Umfang haben. | ||
| + | |||
| + | Über die Seminararbeit und die Präsentation ist zwischen den einzelnen Studierenden und dem Leiter bzw. der Leiterin der Lehrveranstaltung vor deren Ende ein Gespräch zu führen. Innerhalb einer vom Leiter oder der Leiterin der Lehrveranstaltung mit der Lehrveranstaltung anzukündigenden Frist können die Studierenden eine Rohfassung der Seminararbeit vorlegen, um zur Vorbereitung der Endfassung Hinweise auf Verbesserungsmöglichkeiten zu erhalten. | ||
| + | |||
| + | |||
| + | '''5''' | ||
| + | Die Gesamtbeurteilung für ein Modul ergibt sich nach den universitären Vorgaben. Subsidiär ist das arithmetische Mittel aus den nach ECTS-Punkten gewichteten Beurteilungen der Lehrveranstaltungen zu bilden, wobei bei einem Ergebnis, dessen Wert nach dem Dezimalkomma kleiner oder gleich 5 ist, auf die bessere Note zu runden ist. | ||
| + | Ein Modul kann nur dann positiv beurteilt werden, wenn alle darin enthaltenen Lehrveranstaltungen positiv absolviert wurden. Die jeweiligen Lehrveranstaltungen können getrennt voneinander wiederholt werden. | ||
| + | |||
| + | '''6.''' | ||
| + | Das Masterstudium ist abgeschlossen, wenn alle vorgeschriebenen Leistungen erbracht wurden. Die Gesamtbeurteilung ist nach den universitären Vorgaben zu berechnen. | ||
| + | Subsidiär gelten folgende Regelungen: die Gesamtbeurteilung lautet auf „mit Auszeichnung bestanden“, wenn kein Modul eine schlechtere Beurteilung als „gut“ aufweist und mindestens die Hälfte der Module mit der Note „sehr gut“ beurteilt wurden. Die Gesamtbeurteilungen (1) „sehr gut“, (2) „gut“, (3) „befriedigend“, (4) „genügend“ ergeben sich aus dem nach ECTS-Punkten gewichteten arithmetischen Mittel aller in diesem Curriculum vorgesehenen Module (einschließlich der Erweiterungscurricula bzw. Wahlmodule). Bei einem Ergebnis, dessen Wert nach dem Dezimalkomma kleiner oder gleich 5 ist, ist auf die bessere Note zu runden. | ||
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==Teilnahmebeschränkungen== | ==Teilnahmebeschränkungen== | ||
| − | + | # Die Teilnahme an allen Lehrveranstaltungen des Masterstudiums Historisch-Kulturwissenschaftliche Europaforschung bedarf einer Anmeldung nach den Vorgaben des zuständigen akademischen Organs. Das zuständige akademische Organ veröffentlicht die Vorgaben auf seiner Internetseite. | |
| + | # In Übungen, Vorlesungen mit Übung, Kursen, Projektkursen, Seminaren, Forschungsseminaren und Exkursionen ist die Zahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer auf insgesamt 25 beschränkt. | ||
| + | # Die Voraufnahme zu Lehrveranstaltungen erfolgt automationsgestützt nach dem Präferenzprinzip. Ordentliche Studierende des Masterstudiums Historisch-Kulturwissenschaftliche Europaforschung werden bevorzugt behandelt. | ||
| + | # Die Leiterinnen oder Leiter der Lehrveranstaltung sind berechtigt, im Einvernehmen mit dem zuständigen akademischen Organ für bestimmte Lehrveranstaltungen von der Bestimmung der Abs. 2 und 3 Ausnahmen zuzulassen. Die in Abs. 2 festgelegte Teilungsziffer kann bei Seminaren (nicht jedoch beim Forschungsseminar und beim Masterseminar) bis zu einem Drittel überschritten werden. | ||
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==Zulassungsvoraussetzungen== | ==Zulassungsvoraussetzungen== | ||
| − | + | Die Zulassung zum Masterstudium Historisch-Kulturwissenschaftliche Europaforschung setzt den Abschluss eines fachlich in Frage kommenden Bachelorstudiums oder eines fachlich in Frage kommenden Fachhochschul-Bachelorstudienganges oder eines anderen gleichwertigen Studiums an einer anerkannten inländischen oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung voraus. <br /> | |
| + | Fachlich in Frage kommend ist jedenfalls das Bachelorstudium Geschichte an der Universität Wien.<br /> | ||
| + | Wenn die Gleichwertigkeit grundsätzlich gegeben ist, und nur einzelne Ergänzungen auf die volle Gleichwertigkeit fehlen, können zur Erlangung der vollen Gleichwertigkeit zusätzliche Lehrveranstaltungen und Prüfungen im Ausmaß von maximal 30 ECTS-Punkten vorgeschrieben werden, die im Verlauf des Masterstudiums zu absolvieren sind. <br /> | ||
| + | Für die Lehrveranstaltungen des Masterstudiums Historisch-Kulturwissenschaftliche Europaforschung werden aktive Kenntnisse der englischen Sprache sowie passive Kenntnisse mindestens einer weiteren lebenden europäischen Fremdsprache benötigt. | ||
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==Akademischer Grad== | ==Akademischer Grad== | ||
| − | + | Absolventinnen bzw. Absolventen des Masterstudiums Historisch-Kulturiwssenschaftliche Europaforschung ist der akademische Grad ''„Master of Arts“'' – abgekürzt ''MA'' - zu verleihen. Im Falle der Führung ist dieser akademische Grad dem Namen nachzustellen. | |
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Aktuelle Version vom 9. November 2012, 14:16 Uhr
Inhaltsverzeichnis |
[Bearbeiten] Aufbau des Studiums
- Aufbaumodul Geschichtswissenschaftliches Denken und Arbeiten
- Fremdsprachen in der Geschichtswissenschaft
- Einführungsmodul Europäische Geschichte
- --
- Theorien, Quellen und Methoden der Historisch-Kulturwissenschaftlichen Europaforschung
- Vertiefungsmodul 1: Historisch-Kulturwissenschaftliche Europaforschung in regionaler Perspektive
- Vertiefungsmodul 1: Historisch-Kulturwissenschaftliche Europaforschung in raumübergreifender Perspektive
- Exkursion und transdisziplinäre Perspektive
- Forschungsmodul Historisch-Kulturwissenschaftliche Europaforschung
- Angewandte Historisch-Kulturwissenschaftliche Europaforschung
- --
[Bearbeiten] Übersichten
- Tabelle: Überblick über das Masterstudium Historisch-Kulturwissenschaftliche Europaforschung (PDF)
- Tabelle: Abhängigkeiten im Masterstudium Historisch-Kulturwissenschaftliche Europaforschung (PDF)
- Tabelle: Vorschlag Studienverlauf in Mindestdauer (PDF)
Abhängigkeiten im Masterstudium Historisch-Kulturwissenschaftliche Europaforschung (PDF)
[Bearbeiten] Qualifikationsprofil und Studienziel
- eine fortgeschrittene Ausbildung zur europabezogenen historisch-kulturwissenschaftlichen Forschung und Vermittlung,
- eine Vorbereitung für ein geschichtswissenschaftliches Doktoratsstudium und für andere geistes-, sozial- oder kulturwissenschaftliche Doktoratsstudien
- eine spezialisierte Vorbildung für ein breites Spektrum von Arbeits- und Berufsfeldern, die ein historisch-kulturwissenschaftliches Wissen über Europa voraussetzen wie
- - europäische Institutionen (EU, Europarat, OSZE etc.)
- - NGOs (z.B. Minoritätenengagement, Bewahrung sprachlich-kultureller Vielfalt etc,; europäisch-historische Verständigungs- und Erinnerungsarbeit)
- - internationale Organisationen
- - Agenturen, Koordinationsbüros
- - europäisches Unterrichts- und Universitätswesen
- - Erwachsenen- und Berufsfortbildung zu Europa-Themen,
- - europäisches Ausstellungs- und Museumswesen (Europaratsausstellungen, Europäisches Museum)
- - europäisches Archiv- und Dokumentationswesen
- - Medien- und Kulturarbeit mit Europabezug auch nationaler Medien und Kultureinrichtungen
- - Verlagswesen
- - journalistische Berufe
- - Redaktionen wissenschaftlicher europäischer Publikationen
- - Redaktionen europäischer Wissensserver
- - sowie in ähnlichen Berufsfeldern, in denen europäische historisch-kulturwissenschaftliche Kenntnisse und die Fähigkeiten zu ihrer Vermittlung, Kompetenz im Umgang mit digitalen und anderen Medien, ein internationaler Horizont, geistige Selbständigkeit und Fähigkeit zur Teamarbeit von Nutzen sind.
Die Absolventinnen und Absolventen des Masterstudiums Historisch-Kulturwissenschaftliche Europaforschung an der Universität Wien erhalten über ein Bachelorstudium hinaus:
[Bearbeiten] Fachwissen
Vertiefte und spezielle Kenntnisse der Historisch-Kulturwissenschaftlichen Europaforschung
- Kenntnis der wichtigsten Fragestellungen, Quellen, Theorien, Methoden und Forschungsdebatten der Historisch-Kulturwissenschaftlichen Europaforschung und ihrer Relevanz für die Gegenwart
- Vertiefte Kenntnisse zu mehreren Spezialgebieten unter Berücksichtigung verschiedener Räume und Aspekte
- Spezialkenntnisse zu mehreren Forschungsfragen
- Erweiterte Grundkenntnisse der Wissenschaftstheorie und vertiefte Kenntnis theoretischer Grundlagen der Geschichtswissenschaft
- Vertiefte Kenntnisse ausgewählter Arbeits- und Berufsfelder von Europa-HistorikerInnen
[Bearbeiten] Fachliche Methoden
Fähigkeit, selbständig geschichtswissenschaftlich und transdisziplinär zu denken
- Fähigkeit, sich mit Fragestellungen, Theorien, Narrativen und Forschungskontroversen der Historisch-Kulturwissenschaftlichen Europaforschung kritisch auseinanderzusetzen und geschichtswissenschaftliche Probleme selbständig zu analysieren
- Fähigkeit, Fragen der Historisch-Kulturwissenschaftlichen Europaforschung selbständig zu entwickeln
- Fähigkeit, aus eigener Forschung eigenständige Schlussfolgerungen zu ziehen und zu präsentieren
Fähigkeit, in der Historisch-Kulturwissenschaftlichen Europaforschung zu forschen
- Fähigkeit, den internationalen Forschungsstand und die Forschungsdiskussion zu einem Thema der Historisch-Kulturwissenschaftlichen Europaforschung auch in verschiedenen Originalsprachen selbständig zu erfassen, zu analysieren und zu bewerten
- Fähigkeit, Methoden und Arbeitstechniken der Historisch-Kulturwissenschaftlichen Europaforschung in einem breiten Teilgebiet der Geschichte selbständig anzuwenden
- Fähigkeit, Quellen verschiedener Gattung und Originalsprache zur Historisch-Kulturwissenschaftlichen Europaforschung selbständig zu erfassen und auszuwerten
- Fähigkeit, eine historisch-kulturwissenschaftliche Forschungsarbeit größeren Umfangs zu verfassen, die Ergebnisse professionell zu präsentieren und gegen wissenschaftliche Kritik zu verteidigen
- Fähigkeit, sich an der Entwicklung und Durchführung eines geschichtswissenschaftlichen Forschungsprojektes zu beteiligen
- Grundfähigkeit, an der internationalen Forschungsdiskussion zur Historisch-Kulturwissenschaftlichen Europaforschung teilzunehmen
[Bearbeiten] Überfachliche Kompetenzen
Fähigkeit, selbständig wissenschaftlich zu denken und zu arbeiten
- Fähigkeit, Probleme der Gegenwart im Lichte der Historisch-Kulturwissenschaftlichen Europaforschung zu analysieren und historisches Wissen in aktuelle Debatten einzubringen
- Fähigkeit, sich an der Entwicklung und Durchführung eines Projektes zu beteiligen
- Fähigkeit, Informationen selbständig und professionell zu recherchieren – auch in verschiedenen Originalsprachen
- Fähigkeit, Probleme mithilfe von Theorien zu analysieren
- Fähigkeit, wissenschaftliche Erkenntnisse innerhalb und ausserhalb von Fachkreisen professionell einzusetzen und zu präsentieren
- Fähigkeit, wissenschaftlich zu argumentieren und zu diskutieren – auch in der Öffentlichkeit
- Fähigkeit, die eigene Arbeit kritisch zu reflektieren, konstruktive Kritik zu üben und sich mit Kritik professionell auseinanderzusetzen
- Fähigkeit, Wissens- und Theorieangebote anderer Disziplinen zu nutzen
- Erweiterte Fähigkeit, selbstgesteuert zu lernen
- Fähigkeit, im Team zu arbeiten
- Grundfähigkeit, im internationalen Umfeld professionell zu arbeiten
[Bearbeiten] Lehrveranstaltungstypen
- Lehrveranstaltungen des Masterstudiums Historisch-Kulturwissenschaftliche Europaforschung sind Vorlesungen, Übungen, Vorlesungen mit Übung, Kurse, Projektkurse, Seminare, Forschungsseminare und Exkursionen.
- Zu Lehrveranstaltungen gehören Leseprogramme, die den Studienzielen, Lehr- und Lerninhalten und ECTS-Anrechnungspunkten entsprechen, die im Curriculum bzw. dessen Anhang für die jeweilige Lehrveranstaltung festgelegt sind. Die Leseprogramme sind mit der Lehrveranstaltung anzukündigen.
- Die Lehrveranstaltungstypen unterscheiden sich didaktisch wie folgt:
- Vorlesungen (VO) sind nicht prüfungsimmanente Lehrveranstaltungen. Vorlesungen bestehen aus Vorträgen und können ergänzend Raum für andere Vermittlungsformen der Lehre sowie für Diskussion bieten. Vorlesungen können von eLearning, einem Fachtutorium oder einem eFachtutorium begleitet werden.
- Übungen (UE) sind prüfungsimmanente Lehrveranstaltungen und verwenden interaktive Didaktiken. Die Arbeit in der Gruppe und regelmäßige Aufgaben helfen den Studierenden, Methoden- bzw. (im Modul Fremdsprachen in der Geschichtswissenschaft) Fremdsprachenkenntnisse zu vertiefen, die für die Geschichtsforschung nötig sind.
- Vorlesungen mit Übungen (VU) sind prüfungsimmanente Lehrveranstaltungen. Sie bestehen aus einem Vorlesungs- und einem Übungsteil.
- Kurse (KU) sind prüfungsimmanente Lehrveranstaltungen und verwenden interaktive Didaktiken. Regelmäßige Aufgaben helfen den Lesestoff kritisch zu verarbeiten, durch Recherchen Wissen zu vertiefen, zu ergänzen und kritisch zu reflektieren sowie die gemeinsame Arbeit in der Lehrveranstaltung vorzubereiten.
- Projektkurse (PK) sind prüfungsimmanente Lehrveranstaltungen und verwenden interaktive Didaktiken. Beispiele für geeignete Projekte sind:
- Internetportal, Ausstellung, Film, u.ä.m.
- Medienarbeit
- Erwachsenenbildung
- freie Projektarbeit (Geschichtsbüros etc.)
- Entwicklung eines Forschungsprojektantrags
- Ausbildung zum/zur eFachtutorIn der Studienrichtung Geschichte
- ePublishing, andere Publikationsprojekt
- Praktikum in einem Archiv, Museum, Gedächtnisstätte, Bildungseinrichtung, u.ä.m.
- Seminare (SE) sind prüfungsimmanente Lehrveranstaltungen. Anhand eines spezifischen Themas üben die Studierenden wissenschaftliche Arbeitsweisen, insbesondere das Verfassen und Präsentieren einer wissenschaftlichen Arbeit mittlerer Länge, im Master-Modul das Verfassen und Präsentieren einer wissenschaftlichen Arbeit größeren Umfangs.
- Forschungsseminare (FSE) sind prüfungsimmanente Lehrveranstaltungen, in denen die Studierenden in Teamarbeit ein konkretes oder simuliertes Forschungsprojekt planen, durchführen und präsentieren.
- Exkursionen (EX) sind prüfungsimmanente Lehrveranstaltungen, in deren Rahmen wissenschaftliche Reisen unternommen werden, die historisches Wissen und Verständnis überprüfen, vertiefen und erweitern helfen. Zur Vorbereitung der Reise verfassen die Studierenden eine kleinere Seminararbeit, deren Ergebnisse sie während der Reise in geeigneter Weise präsentieren. Drei Reisetage zählen einen ECTS-Anrechnungspunkt.
[Bearbeiten] Prüfungsordung
1 Die Leiterin oder der Leiter einer Lehrveranstaltung hat die Ziele, die Inhalte und die Art der Leistungskontrolle einschließlich aller Fristen und der Gewichtung der einzelnen Leistungskomponenten in der in der Satzung bestimmten Weise bekannt zu geben. Die einzelnen Leistungskomponenten sind in einem sachlich ausgewogenen, fairen und transparenten Ausmaß für die Ermittlung der Endnote heranzuziehen. Der für die Vorbereitung und Abhaltung von Prüfungen maßgebliche Prüfungsstoff hat in Inhalt und Umfang den Studienzielen und der studentischen Arbeitsbelastung (ECTS-Punkte), die in diesem Curriculum und dessen Erläuterungen für die jeweilige Lehrveranstaltung vorgesehen sind, sowie den Lehr- und Lerninhalten, die im Anhang zu diesem Curriculum beschrieben sind, zu entsprechen.
2 Die Termine und Orte von Lehrveranstaltungsprüfungen sind durch die Leiterin oder den Leiter der betreffenden Lehrveranstaltung festzulegen und den Studierenden spätestens drei Wochen vor dem Prüfungsdatum in Form einer Ankündigung, insbesondere durch Eintragung in das elektronische Vorlesungsverzeichnis der Universität Wien sowie über öffentlichen Aushang am jeweiligen Institut, bekannt zu geben. In prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen besteht Anwesenheitspflicht.
3 Jede Lehrveranstaltung gilt nur für ein einziges Modul. Mehrfachverwertungen sind ausgeschlossen. Lehrveranstaltungen und Prüfungen, die bereits für das als Zulassungsvoraussetzung geltende Studium absolviert wurden, können im Masterstudium nicht nochmals anerkannt werden.
4 Die positive Absolvierung von Lehrveranstaltungen erfordert die Erbringung aller jeweiligen Leistungskomponenten. Die positive Absolvierung von prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen erfordert in jedem Fall die regelmäßige Teilnahme und Mitarbeit. Schriftliche Arbeiten sind auch in der vom Lehrveranstaltungsleiter oder von der Lehrveranstaltungsleiterin angegebenen elektronischen Form abzugeben.
Vorlesungen Die Leistungsbeurteilung erfolgt in einer zweistündigen schriftlichen Schlussprüfung über den Stoff der Lehrveranstaltung, die folgende Komponenten umfasst:
- Wissensfragen
- Verständnisfragen
Der Leiter oder die Leiterin der Lehrveranstaltung kann die Möglichkeit vorsehen, dass die Prüfungsleistung bis zur Hälfte von den Studierenden in einer durch den Leiter oder die Leiterin der Lehrveranstaltung angekündigten Form auf freiwilliger Basis durch Aufgaben wie Rezension, Bild-/Filmanalyse, Quellenkommentar, Essay etc. ersetzt werden kann, die bei der schriftlichen Prüfung fertig vorzulegen sind.
Übungen Die Leistungsbeurteilung erfolgt anhand folgender Komponenten:
- aktive Mitarbeit
- regelmäßige Aufgaben
- ggf. Schlusstest
Kurse Die Leistungsbeurteilung erfolgt anhand folgender Komponenten:
- aktive Mitarbeit
- regelmäßige Aufgaben
- schriftliche zweistündige Prüfung über den Stoff der Lehrveranstaltung mit Wissens- und Verständnisfragen oder (mit Ausnahme des Integrierten Kurses im
Einführungsmodul Europäische Geschichte) Abschlussarbeit
Projektkurse Die Leistungsbeurteilung erfolgt anhand folgender Komponenten:
- aktive Mitarbeit
- Erledigung der gestellten Aufgabe im Rahmen des Projekts
Seminare, Forschungsseminare und Exkursionen Die Leistungsbeurteilung erfolgt anhand folgender Komponenten:
- Diskussionsbeteiligung einschließlich verschiedener Formen von feed-back für andere SeminarteilnehmerInnen
- Präsentation
- Seminararbeiten haben eine Normlänge von ca. 65.000 Zeichen (± 5%), einschließlich Leerzeichen und Fußnoten, Titelblatt, Inhaltsverzeichnis, Bibliographie, ohne Grafiken (= ca. 25 Manuskriptseiten 1½ zeilig, 12pkt, Times New Roman). Kurzzusammenfassungen (Abstracts) haben eine Normlänge von 1.000 Zeichen und sind in englischer Sprache zu verfassen.
- Seminararbeiten in Exkursionen können einen geringeren Umfang haben.
Über die Seminararbeit und die Präsentation ist zwischen den einzelnen Studierenden und dem Leiter bzw. der Leiterin der Lehrveranstaltung vor deren Ende ein Gespräch zu führen. Innerhalb einer vom Leiter oder der Leiterin der Lehrveranstaltung mit der Lehrveranstaltung anzukündigenden Frist können die Studierenden eine Rohfassung der Seminararbeit vorlegen, um zur Vorbereitung der Endfassung Hinweise auf Verbesserungsmöglichkeiten zu erhalten.
5
Die Gesamtbeurteilung für ein Modul ergibt sich nach den universitären Vorgaben. Subsidiär ist das arithmetische Mittel aus den nach ECTS-Punkten gewichteten Beurteilungen der Lehrveranstaltungen zu bilden, wobei bei einem Ergebnis, dessen Wert nach dem Dezimalkomma kleiner oder gleich 5 ist, auf die bessere Note zu runden ist.
Ein Modul kann nur dann positiv beurteilt werden, wenn alle darin enthaltenen Lehrveranstaltungen positiv absolviert wurden. Die jeweiligen Lehrveranstaltungen können getrennt voneinander wiederholt werden.
6. Das Masterstudium ist abgeschlossen, wenn alle vorgeschriebenen Leistungen erbracht wurden. Die Gesamtbeurteilung ist nach den universitären Vorgaben zu berechnen. Subsidiär gelten folgende Regelungen: die Gesamtbeurteilung lautet auf „mit Auszeichnung bestanden“, wenn kein Modul eine schlechtere Beurteilung als „gut“ aufweist und mindestens die Hälfte der Module mit der Note „sehr gut“ beurteilt wurden. Die Gesamtbeurteilungen (1) „sehr gut“, (2) „gut“, (3) „befriedigend“, (4) „genügend“ ergeben sich aus dem nach ECTS-Punkten gewichteten arithmetischen Mittel aller in diesem Curriculum vorgesehenen Module (einschließlich der Erweiterungscurricula bzw. Wahlmodule). Bei einem Ergebnis, dessen Wert nach dem Dezimalkomma kleiner oder gleich 5 ist, ist auf die bessere Note zu runden.
[Bearbeiten] Teilnahmebeschränkungen
- Die Teilnahme an allen Lehrveranstaltungen des Masterstudiums Historisch-Kulturwissenschaftliche Europaforschung bedarf einer Anmeldung nach den Vorgaben des zuständigen akademischen Organs. Das zuständige akademische Organ veröffentlicht die Vorgaben auf seiner Internetseite.
- In Übungen, Vorlesungen mit Übung, Kursen, Projektkursen, Seminaren, Forschungsseminaren und Exkursionen ist die Zahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer auf insgesamt 25 beschränkt.
- Die Voraufnahme zu Lehrveranstaltungen erfolgt automationsgestützt nach dem Präferenzprinzip. Ordentliche Studierende des Masterstudiums Historisch-Kulturwissenschaftliche Europaforschung werden bevorzugt behandelt.
- Die Leiterinnen oder Leiter der Lehrveranstaltung sind berechtigt, im Einvernehmen mit dem zuständigen akademischen Organ für bestimmte Lehrveranstaltungen von der Bestimmung der Abs. 2 und 3 Ausnahmen zuzulassen. Die in Abs. 2 festgelegte Teilungsziffer kann bei Seminaren (nicht jedoch beim Forschungsseminar und beim Masterseminar) bis zu einem Drittel überschritten werden.
[Bearbeiten] Zulassungsvoraussetzungen
Die Zulassung zum Masterstudium Historisch-Kulturwissenschaftliche Europaforschung setzt den Abschluss eines fachlich in Frage kommenden Bachelorstudiums oder eines fachlich in Frage kommenden Fachhochschul-Bachelorstudienganges oder eines anderen gleichwertigen Studiums an einer anerkannten inländischen oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung voraus.
Fachlich in Frage kommend ist jedenfalls das Bachelorstudium Geschichte an der Universität Wien.
Wenn die Gleichwertigkeit grundsätzlich gegeben ist, und nur einzelne Ergänzungen auf die volle Gleichwertigkeit fehlen, können zur Erlangung der vollen Gleichwertigkeit zusätzliche Lehrveranstaltungen und Prüfungen im Ausmaß von maximal 30 ECTS-Punkten vorgeschrieben werden, die im Verlauf des Masterstudiums zu absolvieren sind.
Für die Lehrveranstaltungen des Masterstudiums Historisch-Kulturwissenschaftliche Europaforschung werden aktive Kenntnisse der englischen Sprache sowie passive Kenntnisse mindestens einer weiteren lebenden europäischen Fremdsprache benötigt.
[Bearbeiten] Akademischer Grad
Absolventinnen bzw. Absolventen des Masterstudiums Historisch-Kulturiwssenschaftliche Europaforschung ist der akademische Grad „Master of Arts“ – abgekürzt MA - zu verleihen. Im Falle der Führung ist dieser akademische Grad dem Namen nachzustellen.
[Bearbeiten] Studienplan in den Mitteilungsblättern
- Studienplan im Mitteilungsblatt der Universität Wien, ausgegeben am 26. Juni 2008, 37. Stück
- Schreibfehlerberichtigung