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Inhaltsverzeichnis |
Aufbau des Studiums
- Aufbaumodul Geschichtswissenschaftliches Denken und Arbeiten
- Fremdsprachen in der Geschichtswissenschaft
Alternative Plfichtmodule
Wahlregel: Studierende, die kein breites Grund- und Orientierungswissen in der Wirtschafts- und Sozialgeschichte mitbringen, müssen das Alternative Pflichtmodul Grundlagen der Wirtschafts- und Sozialgeschichte nehmen, alle übrigen Studierenden das Alternative Pflichtmodul Wirtschafts- und Sozialgeschichte im transdisziplinären Kontext. Als Nachweis der genannten Grundkenntnisse gilt in jedem Fall die Absolvierung des Wahlmoduls Wirtschafts- und Sozialgeschichte im Bachelorstudium Geschichte der Universität Wien.
- Grundlagen der Wirtschafts- und Sozialgeschichte
- Wirtschafts- und Sozialgeschichte im transdisziplinären Kontext
Pflichtmodule
- Wirtschafts-, und sozial- und kulturwissenschaftliche Theorien
- Qualitative und quantitative Methoden
Pflichtmodulgruppe Vertiefung
Wahlregel: Bei der Wahl der Lehrveranstaltung sind in der Modulgruppe insgesamt mindestens zwei der folgenden Epochen zu berücksichtigen:Alte Geschichte, Mittelalterliche Geschichte, Neuzeit (ohne Zeitgeschichte), Zeitgeschichte.
Die diesbezügliche Anrechenbarkeit von Lehrveranstaltungen ist dem Vorlesungsverzeichnis zu entnehmen.
- Vertiefung 1: Themen, Probleme und Methoden der Wirtschafts- und Sozialgeschichte I
- Vertiefung 2: Themen, Probleme und Methoden der Wirtschafts- und Sozialgeschichte II
- Forschungsmodul
- Angewandte Geschichte
Master-Modul
Masterarbeit
Masterprüfung
Übersichten
Qualifikationsprofil und Studienziel
DDas Ziel des Masterstudiums Wirtschafts- und Sozialgeschichte an der Universität Wien ist der Erwerb von Schlüsselqualifikationen zur Vorbereitung der Absolventen und Absolventinnen auf eine entsprechende Fortsetzung der Postgraduierten-Ausbildung in spezialisierten postgraduierten Studiengängen und PhD- bzw. Doktoratsstudien an sozial-, wirtschafts- und humanwissenschaftlichen Fakultäten in- und ausländischer Universitäten bzw. auf Berufsfelder in folgenden Bereichen:
- wissenschaftliche Forschung inner- und außerhalb der Universitäten (Wirtschaftsforschungsinstitute, Zentralbanken, internationale Organisationen, sonstige wissenschaftliche Forschungsinstitute)
- Medienarbeit und Präsentation bzw. Vermittlung der Ergebnisse wirtschafts- und sozialwissenschaftlicher sowie angewandter Forschung (Wissenschaftsjournalismus, hier v. a. auf Wirtschaftsthemen spezialisierte Tageszei-tungen und Magazine sowie Wirtschaftsteile von Tageszeitungen, Verlagswesen, Ausstellungswesen und Museen)
- Erwachsenenbildung; Tätigkeiten für Beratung und Expertenarbeit in Wirtschaftsarchiven, Verbänden und Interessenvertretungen.
Die Absolventinnen und Absolventen des Masterstudiums Wirtschafts- und Sozialgeschichte an der Universität Wien verfügen somit über ein Bachelorstudium hinaus über spezielle Kompetenzen, Fähigkeiten und Kenntnisse, sind in aktuellen fachspezifischen Theorien und Methoden ausgebildet und in deren selbständiger Anwendung und praxisorientierten Umsetzung in der wissenschaftlichen Forschung geschult. Die erworbenen Forschungs-, Methoden- und Theoriekompetenzen der Berufsausbildung qualifizieren die Absolventen und Absolventinnen für ein breites Spektrum von Berufsfeldern, für Postgraduierten-Studiengänge und ein PhD-/Doktoratsstudium.
Die Absolventinnen und Absolventen des Masterstudiums Wirtschafts- und Sozialgeschichte an der Universität Wien erhalten über ein Bachelorstudium hinaus:
Fachwissen
Vertiefte und spezielle Kenntnisse in der Wirtschafts- und Sozialgeschichte und der dafür relevanten wirtschafts-, sozial- und kulturwissenschaftlichen Theorien und Methoden
- Kenntnisse zentraler Fragestellungen, theoretischer und methodischer Ansätze und Forschungskontroversen der Wirtschafts- und Sozialgeschichte und ihrer Relevanz für Gegenwartsfragen
- Vertiefte Kenntnisse zu mehreren Spezialgebieten
- Spezialkenntnisse zu mehreren Forschungsfragen
- Erweiterte Grundkenntnisse der Wissenschaftstheorie und vertiefte Kenntnis theoretischer Grundlagen der Geschichtswissenschaft
- Kenntnisse der für die Wirtschafts- und Sozialgeschichte relevanten geschichts-, sozial-, kultur- und wirtschaftswissenschaftlichen Theorien und Methoden
- Vertiefte Kenntnisse ausgewählter Arbeits- und Berufsfelder von HistorikerInnen
Fachliche Methoden
Fähigkeit, selbständig geschichtswissenschaftlich zu denken und Methoden und Arbeitstechniken der Wirtschafts- und Sozialgeschichte sowie der hiefür relevantenwirtschafts-, sozial- und kulturwissenschaftlichen Theorien und Methoden anzuwenden
- Fähigkeit, sich mit wirtschafts- und sozialhistorischen Fragestellungen, Theorien, Narrativen und Forschungskontroversen kritisch auseinanderzusetzen und Probleme der Wirtschafts- und Sozialgeschichte selbständig zu analysieren
- Fähigkeiten in der Anwendung von wirtschafts-, sozial- und kulturwissenschaftlichen Theorien und Methoden auf Fragestellungen und Themen der Wirtschafts- und Sozialgeschichte
- Fähigkeit, wirtschafts- und sozialhistorische Forschungsfragen selbständig zu entwickeln
- Fähigkeit, aus der eigenen Forschung eigenständige Schlussfolgerungen zu ziehen
Fähigkeit, in der Wirtschafts- und Sozialgeschichte selbständig zu forschen
- Fähigkeit, den internationalen Forschungsstand und die internationale Forschungsdiskussion zu einem Thema der Wirtschafts- und Sozialgeschichte auch in verschiedenen Originalsprachen selbständig zu erfassen, zu analysieren und zu bewerten
- Fähigkeit, wirtschafts- und sozialhistorische Methoden und Arbeitstechniken selbständig anzuwenden
- Fähigkeit, wirtschafts- und sozialhistorische Quellen verschiedener Gattung und Originalsprache selbständig zu erfassen und auszuwerten
- Fähigkeit, eine wirtschafts- und sozialhistorische Forschungsarbeit größeren Umfangs zu verfassen und die Ergebnisse professionell zu präsentieren
- Fähigkeit, sich an der Entwicklung und Durchführung eines geschichtswissenschaftlichen Forschungsprojektes zu beteiligen
- Grundfähigkeit, sich an der internationalen Forschungsdiskussion in der Wirtschafts- und Sozialgeschichte zu beteiligen
Überfachliche Kompetenzen
Fähigkeit, selbständig wissenschaftlich zu denken und zu arbeiten
- Fähigkeit, Probleme der Gegenwart im Lichte eines breiten Teilbereichs der Geschichte zu analysieren und historisches Wissen in aktuelle Debatten einzubringen
- Fähigkeit, sich an der Entwicklung und Durchführung eines Projektes zu beteiligen
- Fähigkeit, Wissens-, Methoden und Theorieangebote anderer Disziplinen, insbesondere der Wirtschafts-, Sozial- und Kulturwissenschaften, zu nutzen
- Fähigkeit, Informationen selbständig und professionell zu recherchieren – auch in verschiedenen Originalsprachen
- Fähigkeit, Probleme mithilfe von Theorien zu analysieren
- Fähigkeit, wissenschaftliche Erkenntnisse innerhalb und außerhalb von Fachkreisen professionell einzusetzen und zu vermitteln
- Fähigkeiten, wissenschaftlich zu argumentieren, auch in der Öffentlichkeit
- Fähigkeit, die eigene wissenschaftliche Arbeit kritisch zu reflektieren und sich mit wissenschaftlicher Kritik auseinanderzusetzen
- Erweiterte Fähigkeit, selbstgesteuert zu lernen
- Fähigkeit, im Team zu arbeiten
- Grundfähigkeit, im internationalen Umfeld professionell zu arbeiten
Wählbare Zusatzkompetenzen Auslandserfahrung durch Studium an einer ausländischen Hochschuleinrichtung
Lehrveranstaltungstypen
- Lehrveranstaltungen des Masterstudiums Wirtschafts- und Sozialgeschichte sind Vorlesungen, Übungen, Vorlesungen mit Übung, Kurse, Projektkurse, Seminare, Forschungsseminare und Exkursionen.
- Zu Lehrveranstaltungen gehören Leseprogramme, die den Studienzielen, Lehr- und Lerninhalten und ECTS-Anrechnungspunkten entsprechen, die im Curriculum bzw. dessen Anhang für die jeweilige Lehrveranstaltung festgelegt sind. Die Leseprogramme sind mit der Lehrveranstaltung anzukündigen.
- Die Lehrveranstaltungstypen unterscheiden sich didaktisch wie folgt:
- Vorlesungen (VO) sind nicht prüfungsimmanente Lehrveranstaltungen. Vorlesungen bestehen aus Vorträgen und können ergänzend Raum für andere Vermittlungsformen der Lehre sowie für Diskussion bieten. Vorlesungen können von eLearning, einem Fachtutorium oder einem eFachtutorium begleitet werden.
- Übungen (UE) sind prüfungsimmanente Lehrveranstaltungen und verwenden interaktive Didaktiken. Die Arbeit in der Gruppe und regelmäßige Aufgaben helfen den Studierenden, Methoden- bzw. (im Modul Fremdsprachen in der Geschichtswissenschaft) Fremdsprachenkenntnisse zu vertiefen, die für die Geschichtsforschung nötig sind.
- Vorlesungen mit Übungen (VU) sind prüfungsimmanente Lehrveranstaltungen. Sie bestehen aus einem Vorlesungs- und einem Übungsteil.
- Kurse (KU) sind prüfungsimmanente Lehrveranstaltungen und verwenden interaktive Didaktiken. Regelmäßige Aufgaben helfen den Lesestoff kritisch zu verarbeiten, durch Recherchen Wissen zu vertiefen, zu ergänzen und kritisch zu reflektieren sowie die gemeinsame Arbeit in der Lehrveranstaltung vorzubereiten.
- Projektkurse (PK) sind prüfungsimmanente Lehrveranstaltungen und verwenden interaktive Didaktiken. Beispiele für geeignete Projekte sind:
- Internetportal, Ausstellung, Film, u.ä.m.
- Medienarbeit
- Erwachsenenbildung
- freie Projektarbeit (Geschichtsbüros etc.)
- Entwicklung eines Forschungsprojektantrags
- Ausbildung zum/zur eFachtutorIn der Studienrichtung Geschichte
- ePublishing, andere Publikationsprojekt
- Praktikum in einem Archiv, Museum, Gedächtnisstätte, Bildungseinrichtung, u.ä.m.
- Seminare (SE) sind prüfungsimmanente Lehrveranstaltungen. Anhand eines spezifischen Themas üben die Studierenden wissenschaftliche Arbeitsweisen, insbesondere das Verfassen und Präsentieren einer wissenschaftlichen Arbeit mittlerer Länge, im Master-Modul das Verfassen und Präsentieren einer wissenschaftlichen Arbeit größeren Umfangs.
- Forschungsseminare (FSE) sind prüfungsimmanente Lehrveranstaltungen, in denen die Studierenden in Teamarbeit ein konkretes oder simuliertes Forschungsprojekt planen, durchführen und präsentieren.
- Exkursionen (EX) sind prüfungsimmanente Lehrveranstaltungen, in deren Rahmen wissenschaftliche Reisen unternommen werden, die historisches Wissen und Verständnis überprüfen, vertiefen und erweitern helfen. Zur Vorbereitung der Reise verfassen die Studierenden eine kleinere Seminararbeit, deren Ergebnisse sie während der Reise in geeigneter Weise präsentieren. Drei Reisetage zählen einen ECTS-Anrechnungspunkt.
Prüfungsordung
1 Die Leiterin oder der Leiter einer Lehrveranstaltung hat die Ziele, die Inhalte und die Art der Leistungskontrolle einschließlich aller Fristen und der Gewichtung der einzelnen Leistungskomponenten in der in der Satzung bestimmten Weise bekannt zu geben. Die einzelnen Leistungskomponenten sind in einem sachlich ausgewogenen, fairen und transparenten Ausmaß für die Ermittlung der Endnote heranzuziehen. Der für die Vorbereitung und Abhaltung von Prüfungen maßgebliche Prüfungsstoff hat in Inhalt und Umfang den Studienzielen und der studentischen Arbeitsbelastung (ECTS-Punkte), die in diesem Curriculum und dessen Erläuterungen für die jeweilige Lehrveranstaltung vorgesehen sind, sowie den Lehr- und Lerninhalten, die im Anhang zu diesem Curriculum beschrieben sind, zu entsprechen.
2 Die Termine und Orte von Lehrveranstaltungsprüfungen sind durch die Leiterin oder den Leiter der betreffenden Lehrveranstaltung festzulegen und den Studierenden spätestens drei Wochen vor dem Prüfungsdatum in Form einer Ankündigung, insbesondere durch Eintragung in das elektronische Vorlesungsverzeichnis der Universität Wien sowie über öffentlichen Aushang am jeweiligen Institut, bekannt zu geben. In prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen besteht Anwesenheitspflicht.
3 Jede Lehrveranstaltung gilt nur für ein einziges Modul. Mehrfachverwertungen sind ausgeschlossen. Lehrveranstaltungen und Prüfungen, die bereits für das als Zulassungsvoraussetzung geltende Studium absolviert wurden, können im Masterstudium nicht nochmals anerkannt werden.
4 Die positive Absolvierung von Lehrveranstaltungen erfordert die Erbringung aller jeweiligen Leistungskomponenten. Die positive Absolvierung von prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen erfordert in jedem Fall die regelmäßige Teilnahme und Mitarbeit. Schriftliche Arbeiten sind auch in der vom Lehrveranstaltungsleiter oder von der Lehrveranstaltungsleiterin angegebenen elektronischen Form abzugeben.
Vorlesungen Die Leistungsbeurteilung erfolgt in einer zweistündigen schriftlichen Schlussprüfung über den Stoff der Lehrveranstaltung, die folgende Komponenten umfasst:
- Wissensfragen
- Verständnisfragen
Der Leiter oder die Leiterin der Lehrveranstaltung kann die Möglichkeit vorsehen, dass die Prüfungsleistung bis zur Hälfte von den Studierenden in einer durch den Leiter oder die Leiterin der Lehrveranstaltung angekündigten Form auf freiwilliger Basis durch Aufgaben wie Rezension, Bild-/Filmanalyse, Quellenkommentar, Essay etc. ersetzt werden kann, die bei der schriftlichen Prüfung fertig vorzulegen sind.
Übungen Die Leistungsbeurteilung erfolgt anhand folgender Komponenten:
- aktive Mitarbeit
- regelmäßige Aufgaben
- ggf. Schlusstest
Kurse Die Leistungsbeurteilung erfolgt anhand folgender Komponenten:
- aktive Mitarbeit
- regelmäßige Aufgaben
- schriftliche zweistündige Prüfung über den Stoff der Lehrveranstaltung mit Wissens- und Verständnisfragen oder (oder (mit Ausnahme von Kursen im
Alternativen Pflichtmodul Grundlagen der Wirtschafts- und Sozialgeschichte) Abschlussarbeit
Projektkurse Die Leistungsbeurteilung erfolgt anhand folgender Komponenten:
- aktive Mitarbeit
- Erledigung der gestellten Aufgabe im Rahmen des Projekts
Seminare, Forschungsseminare und Exkursionen Die Leistungsbeurteilung erfolgt anhand folgender Komponenten:
- Diskussionsbeteiligung einschließlich verschiedener Formen von feed-back für andere SeminarteilnehmerInnen
- Präsentation
- Seminararbeiten haben eine Normlänge von ca. 65.000 Zeichen (± 5%), einschließlich Leerzeichen und Fußnoten, Titelblatt, Inhaltsverzeichnis, Bibliographie, ohne Grafiken (= ca. 25 Manuskriptseiten 1½ zeilig, 12pkt, Times New Roman). Kurzzusammenfassungen (Abstracts) haben eine Normlänge von 1.000 Zeichen und sind in englischer Sprache zu verfassen.
- Seminararbeiten in Exkursionen können einen geringeren Umfang haben.
Über die Seminararbeit und die Präsentation ist zwischen den einzelnen Studierenden und dem Leiter bzw. der Leiterin der Lehrveranstaltung vor deren Ende ein Gespräch zu führen. Innerhalb einer vom Leiter oder der Leiterin der Lehrveranstaltung mit der Lehrveranstaltung anzukündigenden Frist können die Studierenden eine Rohfassung der Seminararbeit vorlegen, um zur Vorbereitung der Endfassung Hinweise auf Verbesserungsmöglichkeiten zu erhalten.
5
Die Gesamtbeurteilung für ein Modul ergibt sich nach den universitären Vorgaben. Subsidiär ist das arithmetische Mittel aus den nach ECTS-Punkten gewichteten Beurteilungen der Lehrveranstaltungen zu bilden, wobei bei einem Ergebnis, dessen Wert nach dem Dezimalkomma kleiner oder gleich 5 ist, auf die bessere Note zu runden ist.
Ein Modul kann nur dann positiv beurteilt werden, wenn alle darin enthaltenen Lehrveranstaltungen positiv absolviert wurden. Die jeweiligen Lehrveranstaltungen können getrennt voneinander wiederholt werden.
6. Das Masterstudium ist abgeschlossen, wenn alle vorgeschriebenen Leistungen erbracht wurden. Die Gesamtbeurteilung ist nach den universitären Vorgaben zu berechnen. Subsidiär gelten folgende Regelungen: die Gesamtbeurteilung lautet auf „mit Auszeichnung bestanden“, wenn kein Modul eine schlechtere Beurteilung als „gut“ aufweist und mindestens die Hälfte der Module mit der Note „sehr gut“ beurteilt wurden. Die Gesamtbeurteilungen (1) „sehr gut“, (2) „gut“, (3) „befriedigend“, (4) „genügend“ ergeben sich aus dem nach ECTS-Punkten gewichteten arithmetischen Mittel aller in diesem Curriculum vorgesehenen Module (einschließlich der Erweiterungscurricula bzw. Wahlmodule). Bei einem Ergebnis, dessen Wert nach dem Dezimalkomma kleiner oder gleich 5 ist, ist auf die bessere Note zu runden.
Teilnahmebeschränkungen
- Die Teilnahme an allen Lehrveranstaltungen des Masterstudiums Wirtschafts- und Sozialgeschichte bedarf einer Anmeldung nach den Vorgaben des zuständigen akademischen Organs. Das zuständige akademische Organ veröffentlicht die Vorgaben auf seiner Internetseite.
- In Übungen, Vorlesungen mit Übung, Kursen, Projektkursen, Seminaren, Forschungsseminaren und Exkursionen ist die Zahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer auf insgesamt 25 beschränkt.
- Die Voraufnahme zu Lehrveranstaltungen erfolgt automationsgestützt nach dem Präferenzprinzip. Ordentliche Studierende des Masterstudiums Wirtschafts- und Sozialgeschichte werden bevorzugt behandelt.
- Die Leiterinnen oder Leiter der Lehrveranstaltung sind berechtigt, im Einvernehmen mit dem zuständigen akademischen Organ für bestimmte Lehrveranstaltungen von der Bestimmung der Abs. 2 und 3 Ausnahmen zuzulassen. Die in Abs. 2 festgelegte Teilungsziffer kann bei Seminaren (nicht jedoch beim Forschungsseminar und beim Masterseminar) bis zu einem Drittel überschritten werden.
Zulassungsvoraussetzungen
Die Zulassung zum Masterstudium Wirtschafts- udn Sozialgeschichte setzt den Abschluss eines fachlich in Frage kommenden Bachelorstudiums oder eines fachlich in Frage kommenden Fachhochschul-Bachelorstudienganges oder eines anderen gleichwertigen Studiums an einer anerkannten inländischen oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung voraus.
Fachlich in Frage kommend ist jedenfalls das Bachelorstudium Geschichte an der Universität Wien.
Wenn die Gleichwertigkeit grundsätzlich gegeben ist, und nur einzelne Ergänzungen auf die volle Gleichwertigkeit fehlen, können zur Erlangung der vollen Gleichwertigkeit zusätzliche Lehrveranstaltungen und Prüfungen im Ausmaß von maximal 30 ECTS-Punkten vorgeschrieben werden, die im Verlauf des Masterstudiums zu absolvieren sind.
Für die Lehrveranstaltungen des Masterstudiums der Wirtschafts- und Sozialgeschichte werden aktive Kenntnisse der englischen Sprache sowie passive Kenntnisse mindestens einer weiteren lebenden Fremdsprache benötigt.
Akademischer Grad
Absolventinnen bzw. Absolventen des Masterstudiums Wirtschafts- und Soziageschichte ist der akademische Grad „Master of Arts“ – abgekürzt MA - zu verleihen. Im Falle der Führung ist dieser akademische Grad dem Namen nachzustellen.
Studienplan in den Mitteilungsblättern
- Studienplan im Mitteilungsblatt der Universität Wien, ausgegeben am 27. Juni 2008, 38. Stück
- Schreibfehlerberichtigung
- 1. (geringfügige) Änderung im Mitteilungsblatt der Universität Wien, ausgegeben am 25. Juni 2012, 36. Stück