Aus Studienpläne des Instituts für Geschichte
Wechseln zu: Navigation, Suche

MA Frauen- und Geschlechtergeschichte:

Masterprüfung

Inhaltsverzeichnis


Zulassungsoraussetzungen

Voraussetzung für die Zulassung zur Masterprüfung ist die positive Absolvierung aller vorgeschriebenen Module und Prüfungen sowie die positive Beurteilung der Masterarbeit.


zum Seitenanfang↑

Studienziele

Fachwissen

  • Genaue Kenntnisse im engeren Fachgebiet der Masterarbeit
  • Vertiefte Kenntnisse in einem deutlich anderen Gebiet der Frauen- und Geschlechtergeschichte


Fachliche Methoden

  • Fähigkeit, die Ergebnisse der Masterarbeit professionell zu präsentieren und gegen wissenschaftliche Kritik zu verteidigen
  • Fähigkeit, in historischen Kategorien und Entwicklungszusammenhängen mehrerer Spezialgebiete der Frauen- und Geschlechtergeschichte zu denken und zu argumentieren

zum Seitenanfang↑

Prüfungsmodalitäten

Kommissionelle Gesamtrüfung vor einem dreiköpfigen Prüfungssenat, der satzungsgemäß zu besetzen ist. Die Prüfung erfolgt zu zwei Fachgebieten: dem engeren Fachgebiet der Masterarbeit und einem deutlich anderen Fachgebiet, das zwischen dem Studierenden und der Prüferin / dem Prüfer vereinbart wird. Der Erstprüfer / Die Erstprüferin kommt aus dem engeren Fachgebiet der Masterarbeit, der Zweitprüfer / die Zweitprüferin aus dem anderen Fachgebiet.


zum Seitenanfang↑

ECTS-Punkte

Die Masterprüfung hat einen Umfang von 5 ECTS Punkten.

Meine Werkzeuge
Namensräume

Varianten
Aktionen
Studienpläne Geschichte
Allgemeines
Studien
Werkzeuge