Aus Studienpläne des Instituts für Geschichte
Version vom 3. Oktober 2012, 16:18 Uhr von Redaktion (Diskussion | Beiträge)
MA Frauen- und Geschlechtergeschichte:
Masterprüfung
Inhaltsverzeichnis |
Zulassungsoraussetzungen
Voraussetzung für die Zulassung zur Masterprüfung ist die positive Absolvierung aller vorgeschriebenen Module und Prüfungen sowie die positive Beurteilung der Masterarbeit.
Studienziele
Fachwissen
- Genaue Kenntnisse im engeren Fachgebiet der Masterarbeit
- Vertiefte Kenntnisse in einem deutlich anderen Gebiet der Frauen- und Geschlechtergeschichte
Fachliche Methoden
- Fähigkeit, die Ergebnisse der Masterarbeit professionell zu präsentieren und gegen wissenschaftliche Kritik zu verteidigen
- Fähigkeit, in historischen Kategorien und Entwicklungszusammenhängen mehrerer Spezialgebiete der Frauen- und Geschlechtergeschichte zu denken und zu argumentieren
Prüfungsmodalitäten
Kommissionelle Gesamtrüfung vor einem dreiköpfigen Prüfungssenat, der satzungsgemäß zu besetzen ist. Die Prüfung erfolgt zu zwei Fachgebieten: dem engeren Fachgebiet der Masterarbeit und einem deutlich anderen Fachgebiet, das zwischen dem Studierenden und der Prüferin / dem Prüfer vereinbart wird. Der Erstprüfer / Die Erstprüferin kommt aus dem engeren Fachgebiet der Masterarbeit, der Zweitprüfer / die Zweitprüferin aus dem anderen Fachgebiet.
ECTS-Punkte
Die Masterprüfung hat einen Umfang von 5 ECTS Punkten.