Instruktionen: Vom vorgeschriebenen Gebrauch des Alphabets
Für die alphabetische Anordnung der Bücher in den Bibliothekskatalogen war die Schaffung eines eigenen, aufwändigen Regelwerks notwendig. Ein lange Zeit im deutschen Sprachraum gültiges Regelwerk waren die sogenannten Preußischen Instruktionen (PI), die im Zuge der Erstellung des Deutschen Gesamtkatalogs 1899 (2. Auflage: 1908) aufgestellt wurden.In Österreich wurden die Preußischen Instruktionen an mehreren wissenschaftlichen Bibliotheken Anfang der 1930er Jahre, gleichzeitig mit der Einführung von Zettelkatalogen, übernommen. Dies hatte auch politische Implikationen, denn die Übernahme der in Deutschland gültigen Katalogisierungsregeln wurde von manchen deutschnationalen Bibliothekaren als Vorwegnahme des "Anschluss" Österreichs an Deutschland begrüßt. An vielen Bibliotheken blieben die Preußischen Instruktionen bis zur Einführung des Online-Katalogs in Verwendung; spätestens ab diesem Zeitpunkt wurden sie von einem anderen Regelwerk abgelöst, dem Regelwerk für die alphabetische Katalogisierung, üblicherweise mit seiner Abkürzung als "RAK" bezeichnet.
