Februar 20th, 2013 Christoph Musik
Wie auch in unterschiedlichen deutschsprachigen Medien berichtet wird (z.B. sport.orf.at, sportschau.de) hat gestern die FIFA erklärt, dass bei der FIFA Fußball WM 2014 in Brasilien sowie beim Konföderationen-Pokal 2013 sog. Torlinientechnologie (GLT; Goal Line Technology) zum Einsatz kommen soll. Im April soll es eine Entscheidung geben, welche Technologie letztendlich verwendet wird. Bisher sind zwei Technologien lizenziert worden: Hawk-Eye und GoalRef. Während Hawk-Eye, welches bereits im Tennis und Cricket verwendet wird, über sechs bis acht Kameras und visuelle Triangulation den Standort des Balles abschätzt, ist GoalRef ein niederfrequentes magnetfeldbasierendes Funksystem, entwickelt vom Fraunhofer Institut für Integrierte Schaltungen.
Die FIFA bietet u.a. auf Youtube zwei Videos zur rudimentären Erklärung der Systeme an: Hawk-Eye, GoalRef

Torlinientechnologie Bildrechte: FIFA.com
Auf FIFA.com wurde bereits im Dezember 2012 Roman Furrer von der EMPA (Eidgenössische Materialprüfungs- und Forschungsanstalt) zitiert, dass sowohl Hawk-Eye als auch GoalRef die “abschließenden Installationstest bestanden” haben und gemäß diesen Tests funktionstüchtig sind. Genauere Angaben über die Tests und wie sich die Funktionstüchtigkeit ergibt werden hier aber nicht gemacht. In einem weiteren Video werden die Tests von der FIFA etwas genauer erläutert, auf der FIFA Qualitätsprogramm Webpage finden sich über die Vorgehensweise nähere Informationen. Dort heißt es:
Nur wenn das System funktioniert, d. h. genau anzeigt, ob ein Tor erzielt wurde oder nicht, erhält es die FIFA-Lizenz und darf bei offiziellen Spielen gemäss Spielregeln eingesetzt werden.
Doch was heißt in diesem Zusammenhang funktionieren bzw. genau anzeigen, ob ein Tor erzielt wurde oder nicht? Was heißt genau? Man müsste besser fragen: Wieviel Genauigkeit ist gesellschaftlich notwendig? (vgl. Gates 2011: 48) Ähnlich wie Kelly Gates es für Gesichtswiedererkennungstechnologien (face recognition) festgestellt hat, sollte bei der Diskussion um Torlinientechnologien die Frage nach der gesellschaftlichen Konstruktion von Genauigkeit im Zentrum stehen und wer die daran beteiligten relevanten Gruppen sind. Insofern kann die Diskussion um Torlinientechnologien auch eine wichtige Diskussion um das öffentliche Verständnis von Technologie werden. Harry Collins und Robert Evans argumentieren in ihrer Auseinandersetzung mit sports decision aids (SDAs), also Entscheidungshilfen im Sport, dass die Science and Technology Studies an dieser Diskussion teilnehmen sollten (Collins & Evans 2012), um insbesondere Unsicherheiten, Selektionsprozesse, Uneindeutigkeiten und Fehlertoleranzen in Technologieentwicklung und Entscheidungshilfen im Sport sichtbar zu machen. Das bedeutet nicht unbedingt, dass die Technologie an sich in Frage gestellt werden soll, sondern, dass klar gemacht werden soll, wie Entscheidungen durch Torlinientechnologie zustande kommen und welche Unsicherheiten damit verbunden sind.
Laut Collins & Evans gibt in etwa der Hawk-Eye Hersteller an, dass bei der Verwendung von Hawk-Eye eine Fehlerverteilung vorhanden ist. Beim Tennis etwa ist die durchschnittliche Genauigkeit 3,6 mm (Collins & Evans 2012: 911). Ein Durchschnitt ist allerdings nur ein Durchschnitt und so können kleinere und größere Abweichungen in der Realität vorkommen. Es besteht also in seltenen Fällen auch die Möglichkeit, dass der Fehler z.B. 10 mm beträgt (ebds.). Für die Frage nach der Funktionstüchtigkeit muss also festgehalten werden, dass Torlinientechnologien zwar durchaus in der Lage zu sein scheinen, grobe Fehler bei realtiv eindeutigen Toren zu erkennen. Bei sehr knappen Entscheidungen (wie z.B. im FIFA Hawk-Eye Video), und hier spielen sicher auch die Beschaffenheit der Torlinie und des Grases mit eine Rolle, kann auch die Entscheidung einer Torlinientechnologie schlichtweg fehlerhaft sein. D.h., wie Harry Collinss auch in einem Interview über den Streit von Hawk-Eye Entscheidungen im 2007 Wimbledon Finale Nadal vs. Federer anmerkt: Ein “health warning” in Zusammenhang mit Hawk-Eye ist unbedingt notwendig, da es nicht immer wiedergibt, was tatsächlich passiert ist. Hawk-Eye sollte eher wie eine Rechtsschreibprüfung auf dem Computer verwendet werden, die nicht immer richtig liegt, aber dennoch ein sinnvoller Ratgeber ist, so Collins.
Hierbei stellen wir (Daniel Meßner, Stephan Gruber und Christoph Musik) uns die Frage, wie teuer ein sinnvoller Ratgeber sein soll oder darf? Offensichtlich geht es der FIFA im Gegensatz zur UEFA nicht nur darum, dass richtige Entscheidungen getroffen werden, sondern auch, dass diese Entscheidungen mit Hilfe einer teuren “Hochtechnologie” getroffen werden. Darüber hinaus muss auch die Frage aufgeworfen werden, wer eigentlich von dieser Entscheidung am meisten profitiert? Insofern ist die Entscheidung, Torlinientechnologie einzusetzen, oder im Falle der UEFA diese nicht einzusetzen, sicherlich auch eine politische Entscheidung. Wir sind der Meinung, dass eine sehr kostengünstige, aber dennoch effektive Alternative ein einfacher Video-Review des Schiedsrichters sein könnte, welcher bei strittigen Torentscheidungen wie beim Feldhockey nur vom Schiedsrichter angefordert werden kann.
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Januar 2nd, 2013 Christoph Musik
Videoüberwachung reloaded von Robert Rothmann
Anhand von Zwischenfällen wie dem vereitelten Bombenattentat am Bonner Hauptbahnhof oder der Vergewaltigung einer Frau in einem Waggon der Wiener U-Bahn, keimt die Debatte rund um Videoüberwachung immer wieder auf. Diskutiert wird diesmal vor allem die präventive Ineffektivität der Maßnahme, wobei auf eine zu geringe Kameradichte sowie die nicht durchgehend in Echtzeit stattfindende Sichtung des Bildmaterials verwiesen wird. Damit wird implizit die Annahme genährt, es wäre möglich, durch genügend Überwachung auch eine Situation schaffen zu können, in der es keine derartigen Zwischenfälle gibt. Doch Sicherheit ist eine Variable ohne Obergrenze. Absolute Sicherheit kann es nie geben, auch nicht mit totaler Überwachung. Dies scheint besonders dann nachvollziehbar, wenn es sich um ideologisch motivierte (Selbstmord-)AttentäterInnen handelt oder impulsiv im Affekt oder Rausch agiert wird.

Der französische Soziologe Émile Durkheim hat bereits 1895 festgestellt, dass eine Gesellschaft keine derart allumfassende und absolute Uniformität aufweisen kann, die ausreichend wäre, jede Überschreitung und Dissidenz zu verhindern. Als zwangsläufiger Bestandteil von Gesellschaften erfüllt Devianz mitunter auch den Zweck der Normfestigung. Um zu definieren was normal ist, braucht es das Abweichende (vgl. ebd. 1984: 156ff). Auch die oben zitierten Beispiele funktionieren auf diese Weise. Als markante Extremfälle generieren sie eine Art moral panic (vgl. Cohen 1987) und fungieren als Impuls zur Festigung eines allgemeinen moralischen Konsens. So tragen derartige Zwischenfälle auch wesentlich zur Durchsetzung und Festigung neuer Sicherheitsrichtlinien und der Konstituierung einer neuen öffentlichen Ordnung bei.
Doch ob Videoüberwachung tatsächlich die Sicherheit erhöht, kümmert offenbar niemanden. So wird zwar viel in die Installation der Systeme investiert, der wissenschaftliche Nachweis über die sicherheitstechnische Eignung bleibt aber weitgehend aus (vgl. Rothmann 2012). Dies ist insofern problematisch, weil Videoüberwachung nach wie vor als Eingriff in die bestehenden Grundrechte auf Privatsphäre und Datenschutz gilt und daher immer auch nach Verhältnismäßigkeit verlangt. Dies bedeutet, dass die Überwachungsmaßnahme nur dann zulässig ist, wenn sie auch nachweislich zur Zweckerfüllung geeignet ist und zudem keine andere Lösung verfügbar ist, die ein gelinderes bzw. weniger eingriffsintensives Mittel zur Zweckerfüllung darstellt.
Abseits der Lehrbücher reicht aber scheinbar aus, wenn das gespeicherte Videomaterial grundsätzlich die Option bietet, nach Indizien, Hinweisen oder Anhaltspunkten zu suchen, um TäterInnen nachträglich leichter ausforschen und überführen zu können. Bleibt nur zu klären, ob Videoüberwachung dann noch als präventive Maßnahme zur Vorbeugung von Straftaten bezeichnet werden kann (vgl. Töpfer 2009). Doch wieso auch nicht? Die Möglichkeit ein Delikt zu verhindern besteht. Darüber hinaus erfährt Videoüberwachung auffällig große Zustimmung und Akzeptanz. Mit zunehmender Verbreitung und Etablierung der Maßnahme steigt die Zustimmung sogar an, als würden anfängliche SkeptikerInnen ihre Scheu verlieren (vgl. Reuband 2001, Hempel & Töpfer 2004 ).
Dass es sich bei Videoüberwachung um einen Eingriff in Persönlichkeitsrechte handelt, die auch für Verhalten in der Öffentlichkeit gelten (vgl. König 2007: 114), ist angesichts der Mediatisierung und Virtualisierung eines Großteils unserer Lebenswelten kaum mehr verständlich. In Alltagsdiskussionen vermischen sich dann Akzeptanz und Grundrechtsverzicht mit einem autoritären Ruf nach law & order. Zugleich wird Anonymität als sicherheitsgefährdendes Übel abqualifiziert (vgl. Sennett 1983) und der datenschutzrechtliche Anspruch auf Geheimhaltung personenbezogener Informationen zunehmend illegitim und mitunter verdächtig. Doch wohin führt uns diese Entwicklung? Wieviel Grundrechts-Erosion verträgt eine liberale demokratische Gesellschaft? Haben wir es vielleicht mit einem Paradigmenwechsel zu tun? Stehen wir gar am Beginn einer Post-Privacy Ära?
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Dezember 17th, 2012 Stephan Gruber
In der Wissenschaftsabteilung des ORF-Onlineangebotes ist heute ein von uns verfasster Artikel erschienen, in dem wir – in aller dem Medium geschuldeten Kürze – einige Eckpunkte unseres DOC-team-Projektes beschreiben: Geschichte der Personenidentifizierung – Vom Suchen und Finden der Menschen

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Oktober 3rd, 2012 Christoph Musik
Mein Artikel The thinking eye is only half the story: High-level semantic video surveillance ist jetzt auch in dem Sammelband Video Surveillance – Practices and Policies in Europe bei IOS Press erschienen.
Musik, Christoph (2012): The thinking eye is only half the story: High-level semantic video surveillance. In: Webster, C. William R. / Töpfer, Eric / Klauser, Francisco R. / Raab, Charles D. (eds.) (2012): Video Surveillance – Practices and Policies in Europe. Vol. 18 of Innovation and the Public Sector. Amsterdam, Berlin, Tokyo, Washington D.C.: IOS Press. pp. 37-51.
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September 24th, 2012 Christoph Musik
In der n
euesten Ausgabe des Kriminologischen Journals ist gerade unser gemeinsamer Artikel Personen identifizieren – Eine Geschichte von Störfallen erschienen. Es handelt sich dabei um einen Kommentar zu Raul Gschreys künstlerischem Beitrag “Der typische Deutsche” oder “Automatisierte Erkennung erfordert indivduelle Charakteristika – sei durchschnittlich.”
Ausgehend von Gschreys Arbeit gehen wir in diesem Kommentar auf einige Aspekte der Geschichte und Entwicklung, Ausverhandlung und Implementierung von Identifizierungstechniken und ihrer Störfälle ein.
Gruber, Stephan/Meßner, Daniel/Musik, Christoph (2012): Personen identifizieren – Eine Geschichte von Störfallen. Kriminologisches Journal, Heft 3 (2012), S. 219-224.
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Januar 3rd, 2012 Christoph Musik
In den letzten Tagen des alten Jahres 2011 ist mein erster peer-review Artikel ‘The thinking eye is only half the story: High-level semantic video surveillance‘ im Special Issue ‘Revisiting the surveillance camera revolution: Issues of governance and public policy‘ im Journal Information Polity erschienen.

An increase in video surveillance systems, paired with increased inquiry for efficiency, leads to the need of systems which are able to process and interpret video data automatically. These systems have been referred to as ‘algorithmic video surveillance’, ‘smart CCTV’, or ‘second generation CCTV surveillance’. This paper differentiates and focuses on ‘high-level semantic video surveillance’ by referring to two case studies: Facial Expression Recognition and Automated multi-camera event recognition for the prevention of bank robberies. Once in operation these systems are obscure, therefore, the construction process of high-level semantic VS is scrutinized on the basis of a ‘technology in the making’ approach.
Im Editorial des Journals wird mein Artikel vorgestellt:
Christoph Musik’s article, ‘The Thinking Eye is Only Half the Story: High-level Semantic Video Surveillance’, looks at the evolution of the technological capabilities of surveillance systems, especially in relation to the need to interpret video images quickly and accurately. Two case studies are examined in detail – ‘facial expression recognition’ and ‘automated multi-camera event recognition for the prevention of bank robberies’ – through which he demonstrates how the computerization of video surveillance is leading to a ‘second generation’ of ‘intelligent’ systems. As Musik notes, ‘the thinking eye is only half the story’ and such developments raise issues about the design of these systems and who shapes their intelligence, and consequently their use.
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Dezember 14th, 2011 Christoph Musik
Wir haben im September bereits über die Absage eines Feldversuches für ein Verfahren zur Gesichtswiedererkennung (face recognition) im Karlsruher Fußballstadion Wildpark berichtet (Feldversuch Gesichtserkennung im Fußballstadion Wildpark gestoppt).
Seit 04. Oktober 2011 gibt es in dieser Angelegenheit vom Innenministerium des deutschen Bundeslandes Baden-Württemberg eine Antwort auf eine sog. “Kleine Anfrage” der Grünen Landtagsabgeordneten Alexander Salomon und Wilhelm Halder. Die gesamte Kleine Anfrage und Antwort kann hier eingesehen werden.
Bei Dursicht der Antwort kommt u.a. heraus, dass bisher noch nicht geklärt sei, wie es im mit 1,2 Millionen Euro vom deutschen Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) im KMU-innovativ-Programm gefördertem Forschungsprojekt „Parallele Gesichtserkennung in Videoströmen“, an welchem maßgeblich die öffentliche Einrichtung Karslruher Institut für Technologie (KIT) beteiligt ist, weitergehen soll. Die beteiligten Projektpartner würden derzeit Alternativen für das weitere Vorgehen im Rahmen des Projektes prüfen, insbesondere unter welchen Rahmenbedingungen entsprechende Videoaufnahmen durchgeführt werden können. Möglicherweise solle auch gänzlich auf Feldversuche verzichtet werden, ohne dadurch den Projekterfolg zu gefährden.
Gerade dieser letzte Punkt erscheint mir vollkommen rätselhaft, die Innovation dieses Projekts würde ich aus technischer Sicht gerade darin sehen, dass ein solches Verfahren in der Praxis getestet wird. Unter kontrollierten und standardisierten Laborbedingungen mag Gesichtswiedererkennung teilweise ja funktionieren, aber unter realen Feldbedingungen gibt es doch erhebliche Mängel. Deshalb finde ich es auch unverständlich, dass das Innenministerium von BaWü die Frage, wie sie den Einsatz von Gesichtserkennungstechniken im Zusammenhang mit “halböffentlichen” Orten wie Fußballstadien bewerte, folgendermaßen beantwortet:
Die Kombination von Videotechnik und automatisierter Gesichtserkennung eignet sich in besonderer Weise zur Identifizierung von Personen.
Markant ist, dass jegliche Begründung, wieso sich automatisierte Gesichtserkennung in besonderer Weise zur Identifizierung von Personen eignet, gänzlich fehlt. Auf wen oder was beruft sich hier das Innenministerium? Das Funktionieren der Technik Gesichtswiedererkennung wird ohne Hinterfragen vorausgesetzt, obwohl erst geklärt werden müsste, ob es überhaupt ein geeignetes Instrumentarium darstellen würde. Immerhin wird in der Beantwortung angeführt, dass es beim Einsatz solcher Techniken einer (bisher im Polizeigesetz fehlenden) Rechtsgrundlage und der Einwilligung der Betroffenen bedarf.
Interessant wären desweiteren Einblicke in ein Rechtsgutachten, welches scheinbar zu Beginn des Projektes zur datenschutzrechtlichen Bewertung der geplanten Aufzeichnung durch einen Projektpartner erfolgte.
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August 4th, 2011 Stephan Gruber
Über einen Artikel auf derStandard.at bin ich auf ein kleines Tool namens BlaBlaMeter gestoßen:
“Ich ärgere mich über die aufgeblasenen Sprüche und das Worthülsengeflecht.”, sagt Bernd Wurm aus Frankfurt Main im Tagesspiegel. Er hat deshalb das BlaBlaMeter entwickelt. Eine Software, die Texte systematisch nach “heißer Luft, Gehalt und Aussagekraft” analysiert. Die Schriftstücke werden auf unterschiedliche sprachliche Merkmale und in unterschiedlicher Gewichtung auf bestimmte Phrasen geprüft. Zusätzlich checkt das Programm, ob übermäßiger Nominalstil vorliegt.
Die beiden Zeitungen haben das Ding gleich mal dafür benützt, diverse Partei- und Regierungsprogramme auf ihren “Bullshit”-Gehalt zu testen, die Werte sind erwartungsgemäß ziemlich hoch. Aber auch im todesmutigen Selbsttest erbringt die Software, die unter anderem übermäßigen Nominalstil bestraft, erschreckende Ergebnisse. Besonders schlimm: Stipendien- und Förderanträge. Relativ gut sind die BlaBlaMeter-Noten hingegen bei einem Text, den ich kürzlich auf Englisch verfasst habe; muss wohl daran liegen, dass man (bzw. ich) in der Erstsprache eher zu (unnötig) komplizierten Formulierungen neigt (bzw. neige), was in einer Fremdsprache schon deutlich schwerer fällt.
Die Software “versteht” und bewertet natürlich nicht den Inhalt eines Textes, sondern “orientiert sich an sprachlichen Merkmalen” und bestraft entsprechende Mängel, zum Beispiel das in der Wissenschaftssprache beliebte “um den ‘heißen Brei’ [H]erumzutexten”. Umso wichtiger ist aber der Appell an “uns” (Geistes-, Kultur-, Sozial-)Wissenschaftler, genug Zeit und Mühe in den Schreibprozess zu investieren und sich nicht darauf zu verlassen, durch pseudointellektuelles Geschwurbel über inhaltliche Mängel hinwegzutäuschen. Nützlich in diesem Zusammenhang auch ein Hinweis auf unnötige bzw. als Selbstzweck eingesetzte “Theoretizität”, den Klaus Zeyringer vor einiger Zeit in der Recherche gegeben hat:
Besonders Fächer, die unter einem Legitimationsdruck stehen, betonen oft entweder ihre besondere praktische Anwendbarkeit oder produzieren einen Theorieüberschuss. […] Gerade jene Theorien „üben eine starke Anziehung aus, die sich durch Autorität und Einschüchterungskraft, suggestive Unwiderlegbarkeit und identitätsstiftende Hermetik auszeichnen“. Diskursgemeinschaften schaffen sich derart über „Jargons und Rituale eine künstliche Exklusivität“. […] Der Autor baut strategisch, für seine Position im Feld, auf Verkomplizierung und rechnet damit, dass interessanterweise das Unverständliche meist als intelligent gilt.
Dieser Blog-Beitrag hat übrigens einen Bullshit-Index von 0,34, das heißt: Er “zeigt schon erste Anzeichen heißer Luft”… Das ist zwar einigermaßen passabel, ich rede mich in diesem Fall aber trotzdem einfach mal auf die Zitate aus.
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August 3rd, 2011 Christoph Musik
Das M.I.T. Magazin für Innovation Technology Review berichtet in der Titelstory seiner Juliausgabe (‘Gesichts-Erkennung. Service mit Pferdefuss’ bzw. ‘Nie mehr anonym’ S.28-33) über die zunehmende Verbreitung von Gesichtserkennungssoftware, insbesondere als preiswerter Service für Internet-Nutzer. Bereits im Editorial der Ausgabe (S.3) wird darauf hingewiesen, dass Gesichtserkennung keine neue Technik an sich sei, aber die dafür benötigten Datenbanken (z.B. von Straftätern) bisher nur einem eingeschränkten Personenkreis zur Verfügung standen.
Ausgehend von der nahezu heimlichen Einführung einer Gesichtserkennungssoftware zum “taggen” von Personen auf Facebook, schließt der Autor Steffan Heuer,
“dass die Gesichtserkennung den Sprung von der aufwendigen Spezialanwendung für Militär und Behörden zur preiswerten Massenanwendung für jedermann geschafft hat- zum Anlegen kompletter Personendossiers von Freund oder Feind, mit allen Fotos und Informationen, die über die jeweilige Person im Internet kursieren.” (S.29)
Ein Mitgrund für diese Entwicklung dürfte sein, dass Investoren massiv in Anwendungen rund um Gesichtserkennung investieren. So war eine Anwendung der kalifornischen Firma VideoSurf, welche es Smartphone Nutzern ermöglichen soll, Personen auf bewegten TV-Bildern mit ihrem Handy automatisch zu identifizieren, Investoren bisher 21,5 Millionen Dollar wert. (S.32)
Dabei helfen die Nutzer solcher Technologien ständig mit diese zu verbessern, indem sie bisher unbekannte Personen z.B. bei Facebook “taggen”:
Jedes Mal, wenn ein Nutzer per Mausklick meldet, ob die Software die richtige Person erkannt hat, liefert er damit ein wichtiges Feedback für die Verfeinerung des Algorithmus. (S.30)
So entstehen riesige Datenbanken von Meta-Bildinformationen. Steffan Heuer wirft in diesem Zusammenhang die Frage auf, wer eigentlich das Recht an der Meta-Information am eigenen Bild hat? Bisher bestehen diese Datenbanken nur als “Dateninseln” in geschlossenen Bereichen wie bei Facebook, Face.com oder Viewdle, doch geht es nach Bruce Schneier, dem Sicherheitsbeauftragten von British Telecom, so liegt der Wert auf lange Sicht genau darin, “diese isolierten Datensätze zu verknüpfen und zu Geld zu machen, und das wird auch passieren”. (S.33)
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August 1st, 2011 Christoph Musik
Unter dem Titel ‘Secured and Sorted Mobilities: Examples from the Airport‘ (2004) beschäftigte sich Peter Adey in der wissenschaftlichen Fachzeitschrift Surveillance & Society mit dem Zusammenhang von Überwachung/Kontrolle, Sicherheit und Mobilität am Beispiel des Flughafens.
Flughäfen werden von Adey als die Symbole von Mobilität und der postmodernen Welt bezeichnet, auf welchen die vielfältigsten Formen von Überwachungs- und Kontrollpraktiken beobachtet werden können, um Mobilität zu kontrollieren und zu regeln. Flughäfen können deshalb auch als Mikrokosmen für mögliche zukünftige gesellschaftliche Überwachungs- und Kontrolltrends angesehen werden. Flughäfen und ihre Grenzen sind genau jene Orte, an welchen zwischen unerwünschter und erwünschter Mobilität unterschieden wird; Passagiere, aber auch ihre Gepäckstücke, Haustiere und andere reisende Objekte werden dort mit Hilfe von unterschiedlichen Methoden “(aus-)sortiert”. Adey unterscheidet zwischen dem “Profiling Sort”, also dem Erstellen von Persönlichkeitsprofilen, dem “Read Sort”, womit er biometrische Techniken meint, die den menschlichen Körper lesbar machen sollen, aber auch zwischen Methoden wie Röntgendurchleuchtungen des Gepäcks.
Automatisierte Grenzkontrollen vergleicht Adey mit Profiling Methoden, und verordnet ihre Logik insbesondere darin, mehr Zeit für zusätzliche Sicherheitskontrollen für diejenigen Personen zu haben, welche nicht an automatisierten Grenzkontrollen teilnehmen können oder dürfen. Ich folgere aus dieser Analyse, dass die gewünschte erhöhte Sicherheit also nicht in den automatisierten Grenzkontrollen selbst liegt, sondern vielmehr in der dadurch gewonnenen Zeit für die Kontrolle von “anderen”, scheinbar sicherheitskritischeren Personen gesehen wird. Nimmt man zur Kenntnis, dass die vor kurzem verübten Terroranschläge in Norwegen von einem Norweger (= Inländer, welcher automatische Grenzkontrollen mit sehr großer Wahrscheinlichkeit benützen könnte ) verübt worden sind, muss man doch grundsätzlich in Frage stellen, ob diese Logik wirklich zu erhöhter Sicherheit beitragen kann.
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Juli 22nd, 2011 Christoph Musik
Wie kürzlich berichtet sind automatische Grenzkontrollen in Form von “Pass-Automaten” in Österreich derzeit nicht im Einsatz.
Jedoch wurde im Projekt ‘ASaP – Airport Security and Productivity’, welches im österreichischen Sicherheitsforschungsprogramm KIRAS als Kooperationsprojekt zwischen AIT Austrian Institute of Technology GmbH, Flughafen Wien AG, Alcatel&Lucent und IFES gefördert wurde, “die Entwicklung automatischer Grenzkontrollen im Gleichklang mit dem Einsatz biometrischer Ausweispapiere” als ein “Top-Handlungsfeld” und ein “Aspekt zukünftiger Sicherheitsforschung” bezeichnet.

- Quelle: Flughafen Wien AG
Im Tagungsband der Fachtagung Sicherheitsforschung 2011 werden einige zentrale Herausforderungen bei der Entwicklung eines solchen Systems genannt:
- Integration in ein Gesamt-Konzept mit paralleler “klassischer” Grenzkontrolle
- Integration der erforderlichen Anwendung in den gegebenen baulichen Rahmen bei optimiertem Passagier-Durchsatz
- hohe Genauigkeitsanforderungen
- Akzeptanz der Passagiere
Interessant ist auch die Begründung für die Entwicklung. Auch hier wird insbesondere mit einer schnelleren Abfertigung argumentiert und dabei der Zusammenhang mit erhöhtem Komfort hergestellt:
Die zentralen Treiber für die Entwicklung solch automatisierter Grenzkontrollsysteme sind die Verringerung von Wartezeiten für die Passagiere und damit letztlich auch kürzere Transferzeiten und erhöhter Komfort für Flugreisende.
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Mai 19th, 2011 Daniel Meßner
Eine interessante Frage stellte ein Kriminalbetriebsassistent in der Rubrik “Fragen und Antworten” in der “Zeitschrift für die gesamte kriminalistische Wissenschaft und Praxis” (1/1927, S. 44-45).
Beeinflußt es den Gang einer Taschenuhr, wenn sie unter Wasser ist?
Antwort:
Eine Uhr, welche unter Wasser gebracht wird, steht nach wenigen Augenblicken still. … Im allgemeinen kann man damit rechnen, daß fünf bis zehn Sekunden nach dem Untertauchen die Uhr stillsteht.
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Februar 15th, 2011 Daniel Meßner

Thomas Claes: Passkontrolle! Eine kritische Geschichte des sich Ausweisens und Erkanntwerdens, Vergangenheitsverlag, Berlin 2010, 140 Seiten, ISBN 978-3940621276 , Preis: 14,90 Euro
Ausweise, Pässe und andere Identifizierungstechniken haben eine Geschichte. Somit verändern sich auch die Praktiken des Identifizierens von Personen und die damit verbundenen Artefakte im Laufe der Zeit. Thomas Claes zeichnet in „Passkontrolle! Eine kritische Geschichte des sich Ausweisens und Erkanntwerdens“ eine Geschichte des Ausweises nach vom Mittelalter bis in die Gegenwart. Während dieser Zeit wandelten sich Pässe von Legitimationsinstrumenten, die das „Nicht-am-Platz-sein“ rechtfertigten sollten, zu einem immer stärker individualisierten Artefakt, das zunehmend mit biometrischen Daten verbunden wurde.
Das Passwesen ist einer der wichtigsten Bereiche ziviler Identifizierung und es stellt sich daher die Frage des Warum: Welche Funktionen erfüllen Ausweise und Pässe? Claes betont hier vor allem die kontrollierende und disziplinierende Funktion von Ausweisen durch Obrigkeiten: „Identifizierungsdokumente waren folglich schon immer Mittel der Kontrolle.“ Wesentliche Wegmarker in der Entwicklung von Ausweisen und Pässen waren die Französische Revolution und die Einführung des Personenstandes (état civil) Ende des 18. Jahrhunderts. Die Erfindung der Staatsbürgerschaft führte zu wesentlichen Veränderungen des Passwesens: „Der moderne Staat wollte seine eigenen Subjekte erkennen, überwachen und kontrollieren“, betont Claes. Deutlich wird die Verknüpfung von Nationalstaatsbildung und Passwesen: „Die Geschichte des Passes ist auch die Geschichte des modernen Staates.“ Hauptzweck ziviler Identifizierung ist vor allem die Zugangskontrolle: Identifizierungsdokumente regeln den Zugang zu bestimmten Territorien und Räumen wie Städte oder Nationalstaaten. Allerdings gilt es zu betonen, dass sie gleichzeitig ermächtigende und limitierende Effekte haben. Auch darauf verweist Claes, denn Zugehörigkeit zu einem Staatswesen bedeutet auch Zugang zu Bürgerrechten und eben nicht nur staatliche Kontrolle. Staatenlosigkeit bedeutet Rechtlosigkeit. Ausweise und Pässe markieren somit immer auch eine Grenze zwischen Inklusion und Exklusion.
Während die politischen Rahmenbedingungen für die Ausweitung des Passwesens mit den Nationalisierungsbewegungen in Europa im 19. Jahrhundert gesetzt werden, gilt es ebenso, den Übergang von Mittelalter/Früher Neuzeit hin zur Moderne zu erklären. Als Gründe für die Ausweitung der Anwendung von Ausweisen und Pässen nennt Claes das Bevölkerungswachstum im 19. Jahrhundert, die gestiegene Mobilität – zum Beispiel durch die Eisenbahn – und die rasch wachsenden Großstädte durch die Industrialisierung. „Vormoderne Gesellschaften benötigen keine Mittel zur genauen Identifikation“, so das Fazit des Autors. Doch mobile Bevölkerungsgruppen gab es auch schon im Mittelalter und in der Frühen Neuzeit, worauf Claes selbst verweist, darunter Boten, Kaufleute aber auch Pilger, Bettler, Handwerker, Tagelöhner und nicht zuletzt Soldaten. Dennoch werden Ausweisdokumente, wie der Geleitbrief, nicht an individuelle Personen gekoppelt, geschweige denn mit biometrischen Merkmalen ergänzt. Für das Passwesen bedeutete der Erste Weltkrieg eine Zäsur. Claes betont die liberalen Passbestimmungen in Europa – die er mit dem Schengenraum vergleicht – und die mit Ausbruch des Ersten Weltkrieges ein Ende fanden. Eine interessante Neuerung wurde nun in den Pass aufgenommen: Fortan wurde auch ein Foto des Passinhabers zur Pflicht; neben der Unterschrift des Passträgers das wichtigste biometrische Merkmal – bis heute.

Eine Geschichte des Passwesens verweist auf wesentliche (Macht-)Verhältnisse, innerhalb dessen Menschen interagieren. Claes beschreibt, wie es gerade nach dem Ersten Weltkrieg Probleme mit Flüchtlingen gab, die keine Ausweise hatten oder die sich im Sinne der Nationalstaaten nicht klar zuordnen ließen. Das gilt ebenso für nicht-sesshafte Bevölkerungsgruppen, die von Obrigkeiten häufig als Sicherheits- und Ordnungsproblem wahrgenommen wurden – und werden. Claes erwähnt mit dem sog. „Nansen-Pass“ des Völkerbundes einen Lösungsansatz. Der 1920 gegründete Völkerbund war eine wichtige Institution hinsichtlich der Standardisierung von Ausweisdokumenten. Ein Einschnitt in der Geschichte des Passwesens war die 1938 durch die Nationalsozialisten eingeführte Kennkartenverordnung und der Kennkartenzwang, der die politische Instrumentalisierung von Ausweisen besonders verdeutlicht. Denn zum Besitz einer Kennkarte verpflichtet wurden alle wehrpflichtigen Männer spätestens drei Monate vor ihrem 18. Geburtstag und alle Juden mit deutscher Staatsbürgerschaft. Die Wechselwirkungen zwischen politischen Machtverhältnissen und technischen Möglichkeiten wird von Claes eher vernachlässigt, zugunsten einer Ausrichtung vor allem auf den politischen Kontext.
Die technischen Neuerungen durch den Einsatz von EDV in der Verwaltung prägte die Geschichte der Ausweise in den 1980er-Jahren. Bemerkenswert sind die „Datenschutzrechtlichen Bestimmungen“ im Passgesetz der deutschen Bundesregierung von 1986, in dem es unter §16 heißt: „Der Paß darf weder Fingerabdrücke noch verschlüsselte Angaben über die Person des Inhabers enthalten.“ Die verstärkten Bemühungen biometrische Daten auf Ausweisen und Pässen zu integrieren, zeichnen gegenwärtige Tendenzen aus. Als Gründe führt Claes Terrorismus – vor allem 9/11 – sowie Globalisierungsbewegungen an. Biometrie spielte vorher vor allem durch Unterschrift und Lichtbild des Passträgers auf Ausweisen eine Rolle, während alle anderen biometrischen Verfahren im zivilen Bereich keine Anwendung fanden. Seit Fingerabdrücke auf Reisepässen und Personalausweisen gespeichert werden, ist dies anders, wobei zu betonen ist, dass es weiterhin zu keinen Überschneidungen mit der strafrechtlichen Anwendung von Fingerabdrücken kommt. Biometrie schließt nun – so Claes – „die Jahrhunderte alte Lücke zwischen Mensch und Dokument.“ Außer Acht gelassen wird hier von Claes – dessen Anspruch es ist, eine kritische Geschichte des Passwesens zu verfassen –, dass das nur gilt, wenn es zu einem 1-zu-1-Vergleich zwischen Passträger und den Fingerabdrücken, die auf dem Pass gespeichert sind, kommt. Schließlich müssen die Meldebehörden die Daten nach Aushändigung des Passes löschen. Ein 1-zu-1-Vergleich ist derzeit aber noch nicht möglich und wird auch – wenn die technischen Probleme überwunden sind – nicht im großen Maßstab durchführbar sein, dafür ist der Vergleich zweier Fingerabdrücke zu komplex und nicht vollständig automatisiert durchführbar, sondern immer von menschlicher Expertise abhängig. Für eine strafrechtliche Verwendung reicht die Speicherung der Zeigefingerpapillarlinien nicht aus. Kritik übt Claes hingegen an der Speicherung biometrischer Lichtbilder: „Der Sinn, biometrische Passbilder im Ausweis zu speichern, ist jedoch weniger ersichtlich.“ Doch gerade hier ergeben sich zukünftig neue Methoden der Identifizierung, die es gilt im Auge zu behalten. So können die Daten eines Reisepasses kontaktlos mit Hilfe eines RFID-Chips ausgelesen werden. Anschließend würde sich zum Beispiel mit einem Face-recognition-System die Möglichkeit ergeben, die Person zu identifizieren.

Die Frage, was es bedeutet, eine Person zu identifizieren, wirft das Beispiel des neuen Personalausweises in Deutschland, der sog. ePass, auf. Die Kritik, die an den neuen Ausweisen geübt wurde, ist, dass diese nicht sicher genug seien, und Claes geht näher auf einen Test des Chaos Computer Clubs ein, der Sicherheitslücken der neuen Personalausweise aufgezeigt hat. Ohne Zweifel ist es wichtig, auf die Sicherheitslücken hinzuweisen, aber, dabei darf nicht vergessen werden, dass mit den Ausweisen versucht wird, Identitäten von Personen, die im Internet Geschäfte tätigen, eindeutig sicherzustellen. Hier stellt sich allerdings die Frage, ob das generell überhaupt möglich ist. Die Ausweise sollen gewährleisten, dass eine Person im Internet auch die Person ist, für die sie sich ausgibt. Das ist allerdings nicht möglich über biometrische Daten, die auf einem Dokument gespeichert sind. Schließlich kommt es nicht zu einem 1-zu-1-Vergleich zwischen Pass und Internetanwender. Nur weil eine Person im Besitz des Passes ist und die PIN des Benutzers weiß, ist sie noch lange nicht die Person, für die sie sich ausgibt. Die Unsicherheit der Verwendung, wie sie der Chaos Computer Club aufzeigte, geht vor allem von der Möglichkeit aus, Schadsoftware über den Computer oder das Kartenlesegerät zu installieren. Das lässt sich ohnehin nie verhindern. Hier hätte Claes meines Erachtens stärker auf die soziale Interaktion des Identifizierens eingehen können, also auf die Praxis des Identifizierens und die Frage, wie Personen zu bestimmten Zeiten mit Hilfe von Pässen identifiziert wurden. Denn wird nicht meistens der Abgleich, ob Person und Ausweis zusammengehören, in die Frage ausgelagert, ob der Ausweis gefälscht ist oder nicht?
Mein Eindruck ist, dass bei dem Buch die Grenzen zwischen akademischem Fachbuch – vor allem was die Sprache betrifft – und Sachbuch, für einen breiteren Markt, verschwimmen. Sprachlich hätten dem Buch erzählende Passagen, vor allem als Einstieg in die Kapitel, und personalisierte Beispiele gutgetan. Dazu gehört auch, dass das Buch anschaulicher hätte gestaltet werden können. Gerade Ausweise hätten sich angeboten, wie das Cover auch zeigt, über Bilder einen besseren Eindruck davon zu vermitteln, wie sich Ausweise in den letzten Jahrhunderten veränderten oder auch, welche Merkmale zu welchen Zeiten auf den Pässen gefordert waren.
Insgesamt bietet das Buch einen guten Einstieg in das Thema. Es liest sich schnell und vermittelt einen kompetenten Überblick über wichtige Entwicklungen des Passwesens und über aktuelle Forschungsfragen. Darüber hinaus werden LeserInnen im Literaturteil auf einschlägige weiterführende Lektüre verwiesen. So werden viele Standardwerke genannt, die sich für eine vertiefende Lektüre empfehlen würden – insbesondere der Sammelband „Documenting Individual Identity“, herausgegeben von Jane Caplan und John Torpey, ist hier zu nennen.
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Dezember 16th, 2010 Stephan Gruber
Vor wenigen Tagen ist der neue Band des Jahrbuchs des Simon-Dubnow-Instituts erschienen (zum Inhaltsverzeichnis). Darin findet sich ein Beitrag von mir zum Thema “Be-Schreiben/Zu-Schreiben: Fahnden und Identifizieren in der Habsburgermonarchie im 18. Jahrhundert”. Der Aufsatz basiert auf einem Vortrag, den ich Ende 2008 im Rahmen des Forschungskolloquiums »Papierne Zugehörigkeit – Ausweispapiere und jüdische Erfahrung« (Dan Diner/Yaron Jean) am Simon-Dubnow-Institut für jüdische Geschichte und Kultur an der Universität Leipzig gehalten habe; in diesem Vortrag habe ich zum Großteil Überlegungen aus meiner Diplomarbeit präsentiert.
Der Band sollte in Kürze in diversen Bibliotheken verfügbar sein, im Einzelhandel ist er für stolze 74,00 Eur[D] / 76,10 Eur[A] erhältlich.
Stephan GRUBER: Be-Schreiben/Zu-Schreiben: Fahnden und Identifizieren in der Habsburgermonarchie im 18. Jahrhundert, in: Jahrbuch des Simon-Dubnow-Instituts/Simon Dubnow Institute Yearbook IX (2010), S. 99–117.
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August 19th, 2010 Daniel Meßner
Vor wenigen Tagen ist die neue Ausgabe der Zeitschrift JIPSS (Journal for Intelligence, Propaganda and Security Studies) erschienen. Darin findet sich ein Aufsatz von mir zum Thema “Volksdaktyloskopie als Überwachungsphantasie”.
Bis das Exemplar in den Bibliotheken zugänglich ist, wird es wahrscheinlich noch ein paar Monate dauern, aber bei ACIPSS (Austrian Center for Intelligence, Propaganda and Security Studies) am Institut für Geschichte an der Karl-Franzens-Universität Graz gibt es das Einzelheft für nur 10 Euro inklusive Versand.
Der Aufsatz basiert auf meinen Vorträgen bei der IFK_Sommerakademie (Spuren und Archive des “Bösen”) und am Kulturgeschichtetag 2009 in Linz.
Daniel MESSNER: Volksdaktyloskopie — Das Fingerabdruckverfahren als Überwachungsphantasie zwischen Ausweitung und Widerstand, in: JIPSS 1/2010, S. 7-19.
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