Anhand von Zwischenfällen wie dem vereitelten Bombenattentat am Bonner Hauptbahnhof oder der Vergewaltigung einer Frau in einem Waggon der Wiener U-Bahn, keimt die Debatte rund um Videoüberwachung immer wieder auf. Diskutiert wird diesmal vor allem die präventive Ineffektivität der Maßnahme, wobei auf eine zu geringe Kameradichte sowie die nicht durchgehend in Echtzeit stattfindende Sichtung des Bildmaterials verwiesen wird. Damit wird implizit die Annahme genährt, es wäre möglich, durch genügend Überwachung auch eine Situation schaffen zu können, in der es keine derartigen Zwischenfälle gibt. Doch Sicherheit ist eine Variable ohne Obergrenze. Absolute Sicherheit kann es nie geben, auch nicht mit totaler Überwachung. Dies scheint besonders dann nachvollziehbar, wenn es sich um ideologisch motivierte (Selbstmord-)AttentäterInnen handelt oder impulsiv im Affekt oder Rausch agiert wird.
Der französische Soziologe Émile Durkheim hat bereits 1895 festgestellt, dass eine Gesellschaft keine derart allumfassende und absolute Uniformität aufweisen kann, die ausreichend wäre, jede Überschreitung und Dissidenz zu verhindern. Als zwangsläufiger Bestandteil von Gesellschaften erfüllt Devianz mitunter auch den Zweck der Normfestigung. Um zu definieren was normal ist, braucht es das Abweichende (vgl. ebd. 1984: 156ff)1. Auch die oben zitierten Beispiele funktionieren auf diese Weise. Als markante Extremfälle generieren sie eine Art moral panic (vgl. Cohen 1987)2 und fungieren als Impuls zur Festigung eines allgemeinen moralischen Konsens. So tragen derartige Zwischenfälle auch wesentlich zur Durchsetzung und Festigung neuer Sicherheitsrichtlinien und der Konstituierung einer neuen öffentlichen Ordnung bei.
Doch ob Videoüberwachung tatsächlich die Sicherheit erhöht, kümmert offenbar niemanden. So wird zwar viel in die Installation der Systeme investiert, der wissenschaftliche Nachweis über die sicherheitstechnische Eignung bleibt aber weitgehend aus (vgl. Rothmann 2012)3. Dies ist insofern problematisch, weil Videoüberwachung nach wie vor als Eingriff in die bestehenden Grundrechte auf Privatsphäre und Datenschutz gilt und daher immer auch nach Verhältnismäßigkeit verlangt. Dies bedeutet, dass die Überwachungsmaßnahme nur dann zulässig ist, wenn sie auch nachweislich zur Zweckerfüllung geeignet ist und zudem keine andere Lösung verfügbar ist, die ein gelinderes bzw. weniger eingriffsintensives Mittel zur Zweckerfüllung darstellt.
Abseits der Lehrbücher reicht aber scheinbar aus, wenn das gespeicherte Videomaterial grundsätzlich die Option bietet, nach Indizien, Hinweisen oder Anhaltspunkten zu suchen, um TäterInnen nachträglich leichter ausforschen und überführen zu können. Bleibt nur zu klären, ob Videoüberwachung dann noch als präventive Maßnahme zur Vorbeugung von Straftaten bezeichnet werden kann (vgl. Töpfer 2009)4. Doch wieso auch nicht? Die Möglichkeit ein Delikt zu verhindern besteht. Darüber hinaus erfährt Videoüberwachung auffällig große Zustimmung und Akzeptanz. Mit zunehmender Verbreitung und Etablierung der Maßnahme steigt die Zustimmung sogar an, als würden anfängliche SkeptikerInnen ihre Scheu verlieren (vgl. Reuband 20015, Hempel & Töpfer 20046 ).
Dass es sich bei Videoüberwachung um einen Eingriff in Persönlichkeitsrechte handelt, die auch für Verhalten in der Öffentlichkeit gelten (vgl. König 2007: 114)7, ist angesichts der Mediatisierung und Virtualisierung eines Großteils unserer Lebenswelten kaum mehr verständlich. In Alltagsdiskussionen vermischen sich dann Akzeptanz und Grundrechtsverzicht mit einem autoritären Ruf nach law & order. Zugleich wird Anonymität als sicherheitsgefährdendes Übel abqualifiziert (vgl. Sennett 1983)8 und der datenschutzrechtliche Anspruch auf Geheimhaltung personenbezogener Informationen zunehmend illegitim und mitunter verdächtig. Doch wohin führt uns diese Entwicklung? Wieviel Grundrechts-Erosion verträgt eine liberale demokratische Gesellschaft? Haben wir es vielleicht mit einem Paradigmenwechsel zu tun? Stehen wir gar am Beginn einer Post-Privacy Ära?
Durkheim, Emile (1984): Die Regeln der soziologischen Methode. Herausgeben und eingeleitet von Rene König. suhrkamp taschenbuch wissenschaft 464. [↩]
Cohen, Stanley (1987): Folk Devils and Moral Panics: The Creation of the Mods and Rockers. Oxford. Basil Blackwell. [↩]
Rothmann, Robert (2012): Zur Evaluation der Sicherheitstechnischen Eignung von Videoüberwachung. Regionale Defizite, internationale Standards, methodische Herausforderungen, in: juridikum, zeitschrift für kritik ǀ recht ǀ gesellschaft. 4/2012. S. 481-493. [↩]
Töpfer, Eric (2009): Videoüberwachung als Kriminalprävention? Plädoyer für einen Blickwechsel. In: Kriminologisches Journal, Heft 4/2009, S. 272-282. [↩]
Reuband, Karl-Heinz (2001): “Videoüberwachung. Was die Bürger von der Überwachung halten”, in: Neue Kriminalpolitik, Vol. 13, No. 2, S. 5-9 [↩]
Hempel, Leon; Töpfer, Eric (2004): On the Threshold to Urban Panopticon? Analysing the Employment of CCTV in European Cities and Assessing its Social and Political Impacts. Berlin. [↩]
König, Gregor (2007): Videoüberwachung und Datenschutz – Ein Kräftemessen. In: Jahnel, Dietmar; Siegwart, Stefan; Fercher, Natalie (Hg.) Aktuelle Fragen des Datenschutzrechts. Facultas, Wien. S. 109-147. [↩]
Sennett, Richard (1983): Verfall und Ende des öffentlichen Lebens. Die Tyrannei der Intimität. Berliner Taschenbuch Verlag. [↩]
Ich habe letzte Woche in Frankfurt beim “Workshop Control. Selbstkontrolle in einer überwachten Welt vorgetragen”. Was mir hier vor allem deutlich geworden ist: Technikzentrierte Ansätze brauchen ein Gegengewicht in Form kritischer Sozial- und Kulturwissenschaften. In meinem Vortrag “Die Erfindung biometrischer Identifizierungstechniken – Anwendungspraktiken zur Wiedererkennung von Personen” habe ich versucht herauszuarbeiten, wie biometrische Merkmale das Identifizieren von Personen verändert haben. Die grundlegende Idee bei biometrischer Identifizierung ist, dass körperliche Merkmale als Index für ein Archivsystem verwendet werden, um so über das körperliche Merkmal eine Person wiederzuerkennen und zwar auf objektivierbare Weise. Mit diesem Fokus untersuche ich die Einführung und Implementierung der Anthropometrie und Daktyloskopie Ende des 19. Jahrhunderts.
Nach mir hielt Alexander Nouak vom Fraunhofer-Institut für Graphische Datenverarbeitung in Darmstadt einen Vortrag mit dem Titel „Führen biometrische Verfahren zwangsläufig zur totalen Kontrolle?“ Ob die Frage beantwortet wurde im Laufe der Präsentation, kann ich nur schwer sagen, letztlich war die Botschaft der Präsentation, dass ein vollautomatisiertes Verfahren zur Wiedererkennung durch den Einsatz von Biometrie möglich ist. Interessant war aber der Einstieg, den Alexander Nouak für seinen Vortrag gewählt hat. Er wollte nämlich zeigen, dass das Argument meines Vortrags historisch falsch ist. Und wenn nicht falsch, dann zeige sich da zumindest eine spezielle “Wiener Sicht der Dinge“. Denn von einer Erfindung der Biometrie um 1900 könne nicht die Rede sein, schließlich seien biometrische Merkmale schon seit Jahrtausenden im Einsatz. Aber die Wiener hätten nunmal manchmal eine eigene Perspektive und er könne das sagen, denn er sei schließlich Wiener.
Der Einstieg war nicht nur unnötig, sondern auch Unsinn. Denn mein Argument ist ja nicht, dass um 1900 körperliche Merkmale zur Wiedererkennung erfunden wurden, sondern, dass biometrische Identifizierungstechniken wie die Anthropometrie und die Daktyloskopie erfunden wurden. Auch wenn auf einer antiken Steintafel ein Fingerabdruck entdeckt wurde, heißt das nicht, dass es das Fingerabdruckverfahren schon seit der Antike gibt. Ein entscheidender Unterschied. Das Verfahren beruht darauf, dass der Fingerabdruck nach einem bestimmten Muster klassifiziert wird und in ein Register abgelegt wird und aus diesem anschließend herausgesucht und mit einem anderen Abdruck verglichen werden kann. Auf diesem Prinzip beruhen ja auch die von Nouak vorgestellten biometrischen Identifizierungssysteme. Diese Klassifizierungssysteme gab es vorher schlichtweg nicht.
Während ich mich noch geärgert habe, ist mir eingefallen, woher ich diese Argumentation kenne – aus meinen Quellen. Robert Heindl, der Anfang der 1920er Jahre eine große Monographie über die Daktyloskopie schrieb, mit dem Titel “System und Praxis der Daktyloskopie“, verwendete die ersten 50 Seiten damit, die Geschichte des Fingerabdruckverfahrens derart darzulegen, dass er in so ziemlich allen Kulturen und Zeiten Hinweise auf die Verwendung von Fingerabdrücken fand. Als der Direktor des Wiener Erkennungsdienstes, Franz Eichberg, in den 1920er Jahren in einem Gerichtsverfahren mit dem Vorwurf konfrontiert wurde, dass ja gar nicht bewiesen werden könne, ob sich der Fingerabdruck im Laufe eines Lebens verändere, schließlich sei das Verfahren gerade einmal 20 Jahre in Verwendung, somit könne es dazu noch gar keine Studie geben, konterte er den Angriff mit den Worten:
„Ich hatte den billigen Erfolg, nachweisen zu können, daß die Daktylsokopie eine sehr alte Wissenschaft ist, die allerdings erst seit einigen Jahrzehnten in die moderne Kriminalistik Eingang gefunden hat.“ (1)
Genau diesen billigen Erfolg dachte wohl auch Nouak einfahren zu können. Das Stilmittel, das sowohl Nouak, Heindl und Eichberg anwenden, würde ich beschreiben mit: Legitimation des eigenen Verfahrens mit einem historischen Argument durch den Vergleich von Äpfeln mit Birnen. Beschrieben hat dieses Argumentsprinzip auch schon Ludwig Fleck 1935 bei seiner Untersuchung zur Entstehung wissenschaftlicher Tatsachen, wo er das Konzept von Urideen (Präideen) entwarf:
Viele wissenschaftliche, bestbewährte Tatsachen verbinden sich durch unleugbare Entwicklungszusammenhänge mit vorwissenschaftlichen, mehr oder weniger unklaren verwandten Urideen (Präideen), ohne daß inhaltlich dieser Zusammenhang legitimiert werden könnte. (2)
Beispiel aus Robert Heindls “System und Praxis der Daktyloskopie”. Es zeigt die seiner Meinung nach “früheste Kunde von der Daktyloskopie”.
Das wollte ich eigentlich bei der anschließenden Diskussion sagen, was ich dann nicht getan habe, weil ich bei der Diskussion den Fokus auf ein anderes Thema richten wollte, was mir zu dem Zeitpunkt wichtiger schien: Denn Nouak hatte deutlich gemacht, dass es sich bei dem von ihm präsentierten System um ein vollautomatisiertes, sicheres System zur Identifizierung von Personen durch Biometrie handelt. Ich habe dann nach der Rolle von Menschen in diesem System nachgefragt und die Antwort bekommen, dass dieses System keine Menschen brauche, weil es – so Nouak – ja schließlich vollautomatisiert arbeiten würde. Was ich verneint habe mit der Ergänzung, dass ein biometrischer Vergleich mit Wahrscheinlichkeiten operiert, was Nouak vorher auch dargestellt hatte mit der Erklärung von FRR und FAR, und dass mit so einem System erstens Menschen operieren und es zweitens von Menschen programmiert wurde. Nouak wollte darauf aber nicht eingehen. Stattdessen kam immer wieder der Verweis darauf, dass die Technik neutral sei – ja, ich kann mich da an ein Brotmesser-Beispiel erinnern, mit dem jemand erstochen werden kann oder eben Brot geschnitten werden kann – und biometrische Systeme bald flächendeckend in Verwendung sein werden, weil es letztlich alle haben wollen: Die Alten, weil es so bequem ist, und die Jungen, weil sowieso.
Diesen Positionen muss aus meiner Sicht deutlich widersprochen werden. Nicht aus Technikfeindlichkeit! Sondern, weil in dieser naiven Technikgläubigkeit Visionen verkauft werden und nicht reflektiert wird, dass Technik und Gesellschaft nicht getrennt voneinander funktionieren. Technik ist stabilisierte Gesellschaft (3), wie es bei Latour heißt:
„Niemand hat je reine Techniken gesehen – und niemand je reine Menschen.“ (4)
Wenn das die Wiener Sicht der Dinge ist, darauf unermüdlich hinzuweisen, dann soll das so sein.
(1) Eichberg, Franz (1922): Meine Erfahrungen als Gerichtssachverständiger für Daktyloskopie. In: Öffentliche Sicherheit. Polizei-Rundschau. 2 (19-20), S. 3–5.
(2) Fleck, Ludwig ([1935] 1981): Entstehung und Entwicklung einer wissenschaftlichen Tatsache. Einführung in die Lehre vom Denkstil und Denkkollektiv. Frankfurt am Main: Suhrkamp, S. 35.
(3) Latour, Bruno (2006a): Technik ist stabilisierte Gesellschaft, in: Andréa Belliger/David J. Krieger (Hg.): ANThology. Ein einführendes Handbuch zur Akteur-Netzwerk-Theorie, Bielefeld, S. 369-397, hier: S. 369.
(4) Latour, Bruno (1996): Der Berliner Schlüssel. Erkundungen eines Liebhabers der Wissenschaften, Berlin. S. 21.
Ist zwar schon etwas älter und viele werden das Youtube Video bereits kennen, aber da es einfach so schön zu meinem Thema passt, hier nochmal:
Was die Urheber des Videos als “rassistisch” ansehen, wurde von einem HP Mitarbeiter im HP Blog TheNextBench.com auf einer soziotechnischen Ebene erklärt, wie weiterhin auf pcworld.com zu lesen ist:
“The technology we use is built on standard algorithms that measure the difference in intensity of contrast between the eyes and the upper cheek and nose,” Welch explains. “We believe that the camera might have difficulty ‘seeing’ contrast in conditions where there is insufficient foreground lighting.”
Die Wahrheit liegt wohl in der Mitte: Einerseits zeigt dieses Beispiel, dass Gesichtsdetektion und die damit verbundene Kamerakalibrierung stark von der Umgebungsbeleuchtung abhängt und eben nur dann funktioniert, wenn ein Gesicht ausreichend ausgeleuchtet ist, andererseits wurde beim Programmieren des “Standard Algorithmus” wohl nicht mitbedacht, dass das Erkennen der Kontrastdifferenz nicht bei allen Personengruppen der beste Weg ist, ein Gesicht zu erkennen und es zu verfolgen.
Was bei diesem Beispiel auch deutlich wird ist, dass Technologien je nach Anwendungsbereich unterschiedlich ermächtigende, aber auch repressiv-diskriminierende Funktionen einnehmen können1 : Die beiden User im Video erleben die für sie an und für sich positive Tracking Funktion der Webcam als rassistisch und diskriminierend, weil sie nur bei der “weißen” Person funktioniert und die “schwarze” Person von der Funktion ausschließt. Andererseits könnte diese Schwäche der Tracking Funktion im Kontext von Überwachungstechnik von auf Anonymität bedachten Personen durchaus als positiv erlebt werden, denn so könnte man sich quasi unsichtbar durch Raum und Zeit bewegen, ohne von einem Kamera-Algorithmus-System automatisch detektiert und verfolgt zu werden.
(Danke für den Hinweis auf das Video an Gernot)
Siehe dazu auch das Konzept des ‘situated dis/empowerment’ von Prainsack, Barbara & Toom, Victor (2010): Situated Dis/empowerment in Transnational DNA Profile Exchange. British Journal of Criminology 6/50, S. 1117-1135 [↩]
“Ich ärgere mich über die aufgeblasenen Sprüche und das Worthülsengeflecht.”, sagt Bernd Wurm aus Frankfurt Main im Tagesspiegel. Er hat deshalb das BlaBlaMeter entwickelt. Eine Software, die Texte systematisch nach “heißer Luft, Gehalt und Aussagekraft” analysiert. Die Schriftstücke werden auf unterschiedliche sprachliche Merkmale und in unterschiedlicher Gewichtung auf bestimmte Phrasen geprüft. Zusätzlich checkt das Programm, ob übermäßiger Nominalstil vorliegt.
Die beiden Zeitungen haben das Ding gleich mal dafür benützt, diverse Partei- und Regierungsprogramme auf ihren “Bullshit”-Gehalt zu testen, die Werte sind erwartungsgemäß ziemlich hoch. Aber auch im todesmutigen Selbsttest erbringt die Software, die unter anderem übermäßigen Nominalstil bestraft, erschreckende Ergebnisse. Besonders schlimm: Stipendien- und Förderanträge. Relativ gut sind die BlaBlaMeter-Noten hingegen bei einem Text, den ich kürzlich auf Englisch verfasst habe; muss wohl daran liegen, dass man (bzw. ich) in der Erstsprache eher zu (unnötig) komplizierten Formulierungen neigt (bzw. neige), was in einer Fremdsprache schon deutlich schwerer fällt.
Die Software “versteht” und bewertet natürlich nicht den Inhalt eines Textes, sondern “orientiert sich an sprachlichen Merkmalen” und bestraft entsprechende Mängel, zum Beispiel das in der Wissenschaftssprache beliebte “um den ‘heißen Brei’ [H]erumzutexten”. Umso wichtiger ist aber der Appell an “uns” (Geistes-, Kultur-, Sozial-)Wissenschaftler, genug Zeit und Mühe in den Schreibprozess zu investieren und sich nicht darauf zu verlassen, durch pseudointellektuelles Geschwurbel über inhaltliche Mängel hinwegzutäuschen. Nützlich in diesem Zusammenhang auch ein Hinweis auf unnötige bzw. als Selbstzweck eingesetzte “Theoretizität”, den Klaus Zeyringer vor einiger Zeit in der Recherche gegeben hat:
Besonders Fächer, die unter einem Legitimationsdruck stehen, betonen oft entweder ihre besondere praktische Anwendbarkeit oder produzieren einen Theorieüberschuss. […] Gerade jene Theorien „üben eine starke Anziehung aus, die sich durch Autorität und Einschüchterungskraft, suggestive Unwiderlegbarkeit und identitätsstiftende Hermetik auszeichnen“. Diskursgemeinschaften schaffen sich derart über „Jargons und Rituale eine künstliche Exklusivität“. […] Der Autor baut strategisch, für seine Position im Feld, auf Verkomplizierung und rechnet damit, dass interessanterweise das Unverständliche meist als intelligent gilt.1
Dieser Blog-Beitrag hat übrigens einen Bullshit-Index von 0,34, das heißt: Er “zeigt schon erste Anzeichen heißer Luft”… Das ist zwar einigermaßen passabel, ich rede mich in diesem Fall aber trotzdem einfach mal auf die Zitate aus.
Meine Lektüre eines Textes von Katja de Vries offenbarte mir heute eine erstaunliche Entdeckung: Mein Untersuchungsgegenstand, Techniken und Praktiken der algorithmischen Identifizierung, ist über nur eine Verbindung mit DEM bairisch/österreichischen Wort schlechthin, nämlich Oachkatzlschwoaf (=Eichhörnchenschweif), verbunden. Diese Verbindung ergibt sich über den Begriff Schibboleth. Linguistisch betrachtet ist ein Schibboleth eine sprachliche Besonderheit, durch die sich ein Sprecher oder eine Sprecherin einer Gruppe oder einer bestimmten Region zuordnet. Ein Schibboleth ist also eine Art Codewort: Die Aussprache des Wortes Oachkatzlschwoaf entscheidet also zum Beispiel darüber, ob eine Person der Gruppe der bairisch/österreichischen Mundart zugerechnet werden kann oder nicht. Während diese Unterscheidung im Speziellen heute kaum ernsthafte Folgen nach sich zieht, entschieden Schibboleths in der Vergangenheit teilweise sogar über Leben und Tod. Die Entstehung der Bedeutung des Wortes, welche auf das Buch der Richter 12, 5-6 des Alten Testaments zurückgeht, verdeutlich dies:
5Und die Gileaditer nahmen ein die Furten des Jordans vor Ephraim. Wenn nun die Flüchtigen Ephraims sprachen: Laß mich hinübergehen! so sprachen die Männer von Gilead zu Ihm: Bist du ein Ephraimiter? Wenn er dann antwortete: Nein! 6hießen sie ihn sprechen: Schiboleth; so sprach er Siboleth und konnte es nicht recht reden; alsdann griffen sie ihn schlugen ihn an den Furten des Jordans, daß zu der Zeit von Ephraim fielen zweiundvierzigtausend.
Was hat aber nun das Schibboleth Oachkatzlschwoaf mit algorithmischer Identifizierung zu tun? Oachkatzlschwoaf kann als klassicher Schibboleth der Inklusion/Exklusion bezeichnet werden.
Durch den zunehmenden Einsatz von algorithmischen Identifizierungstechniken wie z.B. der Verhaltensmustererkennung entsteht über den klassischen Begriff hinaus eine neue Art von algorithmisch hergestellten Schibboleths. Der Algorithmus— nicht der Einheimische—entscheidet dann darüber, unter welchen Bedingungen eine gewisse Person einer Kategorie zugeordnet wird und in der Folge dementsprechend nach vorgegebenen Mustern behandelt wird. Ein algorithmisch vermittelter Schibboleth könnte also als eine Besonderheit im Verhalten bezeichnet werden, durch die sich eine Person einer bestimmten Gruppe/Kategorie von Personen zuordnen lässt. Stellt sich nur noch die Frage, was dies einerseits für Folgen nach sich zieht und andererseits wie und nach welchen Kriterien diese Kategorien und Zuordnungen zustande kommen und in einen Algorithmus eingeschrieben werden. Ziel meiner Arbeit ist, genau das nachzuvollziehen.
Von “Menschinnen” und “Genderwahn” war hier vor einiger Zeit schon mal in Zusammenhang mit einem “Zur Zeit”-Artikel die Rede. Bei der Lektüre diverser Websites und Foreneinträge, etwa in den Kommentaren auf den beliebten Web-Portalen österreichischer Tageszeitungen wie derstandard.at und krone.at, begegnet man immer wieder solchen und ähnlichen Termini, die zum Standardvokabular rechter Rhetorik gehören. Verblüffend dabei ist für mich immer wieder, wie diese oftmals einfach nur dümmlichen Wortschöpfungen von einer Reihe seltsamer Gestalten – von Forums-Trollen über Politiker und Politikerinnen bis zu Neonazis1 – in frappant ähnlicher Weise verwendet werden.
Hier eine relativ beliebig zusammengestellte Liste einiger dieser Kampfbegriffe, die von den geschätzten Lesern und Leserinnen gerne ergänzt werden darf:
4. Genderwahn, Genderwahnsinn: Pauschalverdammung sämtlicher politischer und (kultur)wissenschaftlicher Versuche, auf Missverhältnisse in Geschlechterhierarchien hinzuweisen. Hat mit dem, was im akademischen Diskurs gemeinhin unter “Gender” verstanden wird, nicht mehr viel zu tun bzw. will sich auf diese Erklärungsversuche auch gar nicht einlassen. Greift also nur eines der Schlagworter gegenwärtiger Politik (“Gender-Mainstreaming”) auf, um antifeministische bis frauenfeindliche Argumente (gegen “das Gendern” u.ä.) ins Feld zu führen.2
3. GrünInnen: Anspielung auf die vermeintliche politische Gesinnung eines Diskussionsgegners, in der praktischerweise auch gleich noch der “Genderwahn” (siehe 4.) einbezogen wird.3
2. Gutmenschen: Wikipedia-Definition: “eine meist abwertend gemeinte Bezeichnung für Einzelpersonen oder Personengruppen („Gutmenschentum“), denen ein übertrieben moralisierendes oder naives Verhalten unterstellt wird”4. Auch dieser Begriff ist praktischerweise mit “dem Gendern” kombinierbar und erhält durch die wahnsinnig kreative Schöpfung “GutmenschInnen” bzw. “Gutmenschinnen” noch zusätzliche Würze.5
1. Kulturbereicherer: Wohl eine der unsäglichsten rechten Wortschöpfungen, die zumeist als Ersatzbegriff für offen rassistische Termini eingesetzt wird. Für mich persönlich der (vorläufige) Tiefpunkt meiner kleinen Auflistung.6
Ich würde eine (sprach)wissenschaftliche Untersuchung dieser gegenwärtigen Ausformungen rechter Kampfrhetorik begrüßen – wenn es so etwas schon geben sollte, freue ich mich über Literaturhinweise.
Eine simple Google-Recherche macht rasch die dümmlichsten Verwendungen des Begriffs deutlich: http://www.google.at/search?q=kulturbereicherer. Warnung: Bei intensiver Durchsicht der Suchergebnisse sind dauerhafte Schädigungen Ihrer Denkleistung nicht auszuschließen! [↩]
„Die Untersuchungsmethoden sind derart verbessert und empfindlich geworden, dass sich die Frage stellt, was überhaupt spurenrelevant ist“, meinte der BKA-Experte und Serologe Hermann Schmitter 2009, als er vom SPIEGEL zum Fall des „Phantoms von Heilbronn“ befragt wurde. Das Zitat verweist auf wesentliche Aspekte der gegenwärtigen Diskussion um Einführung einer „Police-Elimination-Datenbank“ — eine Datenbank, in der DNA-Proben und Fingerabdrücke von Sicherheitsorganen gespeichert werden, um diese als Tatortspuren auszuschließen.
Zunächst einmal: So häufig auch das Beispiel des „Phantoms von Heilbronn“ genannt wird; selbst eine „Police-Elimination-Datenbank“ hätte diesen Fall nicht verhindert, weil die Spur von einer Mitarbeiterin der Wattestäbchen-Firma stammte. Das bedeutet, bei der Schaffung einer „Police-Elimination-Datenbank“ stellt sich die Frage, wessen Daten gespeichert werden sollen, um diese Datenbank effektiv zu machen. Dr. Reinhard Schmid, Leiter des zentralen Erkennungsdienstes im Bundeskriminalamt, meint dazu: „Ungewollte Spurensetzungen sind bei heutiger Sensitivität der Auswertungen faktisch nicht vermeidbar. Alle Personen, die potentiell eine solche Spur kontaminieren können – der Kreis ist erheblich größer als der Laie annehmen würde – müssen daher gesichert als Kontaminationsverursacher erkannt und die Spur ausgeschieden werden.“ Wäre es da nicht konsequent die Daten aller „ungewollten Spurensetzer“ zu speichern? Wie groß ist der Kreis an Personen, an die Schmid hier denkt? Daran anschließend stellt sich die Frage: Inwiefern handelt es sich bei der Datenbank um reinen Aktionismus, der in einer Kosten-Nutzen-Rechung nur wenig Mehrwert bringt? Denn das Problem bei der ungewollten Spurensetzung — wie auch der Fall Heilbronn zeigt — scheint weniger die ausgebildeten Spurensucher zu betreffen1, die in der Datenbank gespeichert werden sollen, sondern die von Schmid angesprochenen Laien — zum Beispiel die MitarbeiterInnen der Wattestäbchenhersteller. Die werden in der Datenbank aber nicht erfasst.
Müsste daher nicht zunächst einmal über Spurenrelevanz diskutiert werden, wie das Schmitter im eingangs erwähnten Zitat vorschlägt? Denn Spuren sind nicht so eindeutig wie es scheint: Spuren sind das schlechthin Übersehbare, immer an der Grenze der Erkennbarkeit und werden als Zeichen eines Vorgangs gelesen, sie verweisen als temporärer Rest auf einen Handlungsablauf. Aber eine Spur wird erst zur Spur, wenn sie als solche interpretiert wird und in ein Narrativ eingefügt werden kann. Erst das Ordnen der Spur und die Herstellung von Chronologien und Kausalitätsketten macht aus einem Detail eine Spur. Jedes Detail kann zur Spur werden, weil es auf den kriminalistischen Gesamtzusammenhang verweisen könnte. Das ist der Moment, in dem es zur Inflation des Faktischen kommt: Im mikrologischen Blick des Ermittlers zeigt sich eine ungeheure Detailfülle der Wirklichkeit. „Er war perfekt“, erzählte Dr. Watson über Sherlock Holmes , „wenn es ums Argumentieren ging, er war die beste Beobachtungsmaschine, die die Welt je gesehen hat.“2 Sherlock Holmes ist deswegen so erfolgreich, weil er nicht nur alle Spuren entdeckt, sondern gleichzeitig richtig interpretiert. Das Beispiel Heilbronn hat gezeigt, dass die beste Beobachtungsmaschine — in dem Fall also die Herstellung von Spuren — nutzlos ist, wenn die Spuren nicht korrekt in Chronologien und Kausalitätsketten eingebettet werden; erst das Narrativ macht die Spur zur Spur. Die Technikgläubigkeit beim Fall Heilbronn hat dazu geführt, dass andere Ermittlungsmethoden zugunsten der Spurensicherung vernachlässigt wurden. Das Narrativ in das die Spuren eingebettet wurden, hat bereits vorher einige ErmittlerInnen stutzig gemacht, deren Kritik aber überhört wurde. Das heißt, vielleicht wäre es effektiver, statt eine „Police-Elimination-Datenbank“ anzulegen und den Fokus damit noch stärker auf die Technisierung zu legen, besser mehr Energien in die Interpretation der Spuren zu setzen.
Unabhängig davon stellt sich die Frage der Kriminalisierung von Personen, die erkennungsdienstlich behandelt werden und deren Daten gespeichert werden. Was interessanterweise zu zwei Reaktionen führt: einerseits kann die Speicherung der biometrischen Daten von PolizistInnen als Verletzung des Persönlichkeitsrechtes interpretiert werden, was zur Forderung „gelinderer Mittel“ führt, wie zum Beispiel einen Abgleich der Spuren nur im Anlassfall. Andererseits erweckt die Speicherung der Daten dennoch Verdacht, oder wie „6kanikl“ meint: „aha. die kieberer schliessen sich also von vornherein schon als täter aus. interessant.“
Schmid nennt bei der freiwilligen Erfassung von 202 BeamtInnen 72 DNA-Spuren und 26 daktyloskopische Spuren von 55 BeamtInnen [↩]
Das Interview von Robert Misik in der Wochenendausgabe des Standard mit Charles Taylor hat wieder einmal gezeigt, dass es das Wort “Multikulturalismus” nicht braucht, zumindest dann nicht, wenn überhaupt nicht Multikulturalismus gemeint ist. Im Gegenteil: Den Leitkulturforderern und Einwanderungsgegnern legt man dadurch allzu leicht ein Argument zurecht. Schließlich spricht vor allem der rechte Flügel vom Multikulti-Scheitern. Misik bezeichnet Taylor in der ersten Frage als “Theoretiker des Multikulturalismus” und löst damit das gängige Missverständnis um den Begriff aus. Das zeigt sich dann in der späteren Frage Misiks:
Multikulturalismus – zu Multikulti verniedlicht – ist heute fast schon ein Unwort, verbunden mit Attributen wie <blauäugig> und <Gutmenschentum>. Ist Multikulturalismus tot?
Das “fast schon” ist meines Erachtens problemlos zu löschen und genau darin liegt das Missverständnis. Multikulti wurde zum Unwort, weil zwei verschiedene Integrationskonzepte damit verknüpft werden. Taylor gibt daher die Antwort:
Es hängt davon ab, was man unter Multikulturalismus versteht. Wenn man darunter versteht, dass alle in ihren Parallelgesellschaften tun sollen, was sie wollen, dann ist Multikulturalismus keine Antwort. Richtig verstandener Multikulturalismus setzt sich für mehr Integration ein, nicht für weniger. Multikulturalismus kann nicht bedeuten, dass wir bunt in unserer totalen Verschiedenheit nebeneinander her leben. … Für uns ist Multikulturalität eine Strategie der Integration.
Multikulturalismus steht für ein akzeptiertes nebeneinander von Parallelgesellschaften. Dahinter steht die Idee, dass Kultur etwas festes und definierbares ist. Was Taylor hier aber anspricht ist eher Transkulturalismus. Dahinter steht ein Konzept von Kultur, das Kultur als konstruiert und offen auffasst, dessen Enden ausgefranst sind, eben nicht klar definierbar, sondern durchlässig. In der Idee von Transkulturalismus kommt zum Ausdruck, dass sich durch die Migration BEIDE Kulturen verändern.
Multikulti konnte da leicht zum Schimpfwort werden, weil es ein schlechtes Konzept ist: Wenn MigrantInnen nach Österreich kommen, dann wird das nicht nur sie selbst verändern, sondern auch uns. Und genau das sollten diejenigen Einsehen, die Integration, Anpassung und Leitkultur fordern.
Bis dahin bin ich dafür den Begriff “Multikulturalismus” zu verbannen.
Wie sehr die Debatten um Kriminaltechniken auch einer kulturwissenschaftlichen Auseinandersetzung bedürfen, zeigt der aktuelle Fall des “Phantoms von Heilbronn”. Die DNA einer UwP (Unbekannte weibliche Person) fand sich ab 1993 über 40 Mal an verschiedenen Tatorten in Deutschland, Österreich und Frankreich. Wie sich herausstellte, stammt die DNA von einer Mitarbeiterin der Wattestäbchen-Firma.
Das Ausmaß der Ermittlungen macht den Fall zu einer der größten Ermittlungspannen in der deutschen Kriminalgeschichte: In Heilbronn suchten 30 BeamtInnen zwei Jahre lang, sammelten 16.000 Überstunden und prüften 3.700 Spuren. Insgesamt waren 200 Personen (PolizistInnen, Staatsanwälte, KriminaltechnikerInnen) an der Ermittlung beteiligt.
Und wie zu erwarten, wird jetzt die Frage nach der Zuverlässigkeit der DNA-Analyse gestellt. “Wie zuverlässig sind DNA-Analysen?”, fragte zum Beispiel Ingo Arzt in der gestrigen taz und stellte fest, dass der Ermittlungsfehler das Vertrauen in die Methoden der DNA-Analyse erschüttert. Und im Kommentar zum Artikel von Christian Rath “Blindes Vertrauen in die Technik”, ebenfalls taz, heißt es: “Die peinliche Fahndung nach dem “Phantom” zeigt überdeutlich, dass keine Technik – und erst recht nicht die Polizei – blindes Vertrauen verdient hat.”
Wie zu erwarten war, ist die Grundsatz-Debatte um die Zuverlässigkeit von DNA-Analysen für die Polizei eher kein Thema. Die BeamtInnen betonen, die DNA-Analyse sei nur ein Teil der Ermittlungsarbeit. Daneben werden schließlich auch Zeugenaussagen, Motive, Alibis und Tathergänge untersucht. Die DNA-Analyse ist daher nur ein Ermittlungsansatz.
Die Technik-Erschütterung kommt vor allem von medialer Seite, schließlich ist die Steigerung der Sicherheitsempfindung ein wesentliches Moment der Technik. Für die meisten, die mit DNA-Analysen arbeiten ist klar, dass die Technik fehleranfällig ist. Das wird in vielen Berichten deutlich. So sagt Nicole von Wurmbschwark, Professorin für Forensische Genetik in Kiel gegenüber der taz: “Ich kann also das Risiko, zu falschen Ergebnissen zu kommen, immer nur minimieren.”
Eine Art CSI-Effekt zeigt sich in den Medien und der Öffentlichkeit. Als CSI-Effekt werden die Auswirkungen von Krimi-Serien auf das Verhalten von Geschworenen und VerbrecherInnen bezeichnet. “Der CSI-Effekt aus den TV-Krimis bewirkt einen Glauben an die “DNA als Königin der forensischen Technologie. Wir sehen auch in anderen Bereichen, dass der Genetik als Wissenschaft ein privilegierter Zugang zur Wahrheit zugeschrieben wird”, meinte die Politologin Barbara Prainsack neulich im STANDARD. So sind die Erwartungen der Öffentlichkeit an die Effizienz von Kriminalitätsbekämpfung auf einem unrealistischen Niveau. Die Technik verspricht letztlich Trost: Die Wissenschaft bringt am Ende unweigerlich die Wahrheit ans Licht, objektiv und unfehlbar. Die Technik soll´s also richten: “Fingerabdrücken traute man einst zu, Verbrechen zu verhindern. Ähnlich hohe Erwartungen hatte man an DNA-Technologien, als diese nutzbar wurden. Solche übersteigerten Erwartungen sind wieder etwas am Abflauen,” erklärt Prainsack.
Der aktuelle Fall zeigt, wie die Ergebnisse einer Ermittlungstechnik von den ErmittlerInnen höher eingestuft wurden, als andere Ermittlungsansätze. Ein gekipptes Verhältnis, hin zur Technik. Denn, dass das Phantom in derart verschiedenen Milieus unterwegs war, machte schon seit einiger Zeit einige ErmittlerInnen stutzig.
Interessant ist nun, wie die Konkurrenz der unterschiedlichen Ermittlungsansätze von den Medien interpretiert wird. Bernd Dörries in der Süddeutschen schrieb dazu: “Die DNS hatte immer recht. Die Kommissare, die auf ihr Gefühl hörten und zweifelten, hatten nichts mehr zu sagen.” Wer anderen Ermittlungsansätzen folgt und einem technischen Ergebnis widerspricht, hört also auf sein Gefühl. Fein. Der technischen Forensik wird damit eine objektive Wissenschaftlichkeit zugeschrieben, die sich dann auch in Dörries Kommentar zeigt: “Das ist wirklich sehr peinlich für unsere Polizei und man sollte das zum Anlass nehmen deren generelle Technikgläubigkeit mal zu hinterfragen.” Und die der Medien und der Öffentlichkeit dann bitte auch gleich.
Was können nun Kulturwissenschaften zur Klärung des Problems beitragen?
Erstens die Debatte um eine historische Dimension erweitern. Wenn zum Beispiel der Grazer Kriminalist Hans Groß um 1900 “Realien als Beweismittel” fordert, als Ersatz für das, “was durch den Zweifel an der Richtigkeit der Zeugenaussagen schwanken und unbrauchbar wurde”, dann zeigt sich die Konkurrenz der Ermittlungsmethoden nicht erst als aktuelles Problem.
Zweitens die Zuschreibungen und die komplexen Durchsetzungs- und Anwendungsmechanismen erklären, weil Kulturwissenschaften die Techniken in einen breiteren Kontext einbetten. Denn die konkrete Anwendung von Techniken hängt von mehreren Faktoren ab, nicht zuletzt von politisch-kulturellen Konstellationen. Moderne Strafjustiz ist ein ExpertInnen-Netzwerk, weshalb es entscheidend ist, die Abstimmung zwischen Institution, AkteurInnen, Technologien und Praktiken zu untersuchen.
Übersteigerte Technikgläubigkeit zeigt sich also nicht nur bei der polizeilichen Ermittlungsarbeit, sondern vor allem in den Medien und der Öffentlichkeit.
Nächstes Jahr, also in wenigen Stunden, beginnt das Darwin-Jahr. Zum Gedenken gibts gleich zwei Jubiläen. Charles Darwins Geburtstag jährt sich zum 200. Mal (12.2.1809-19.4.1882) und die Erstausgabe von “On the origin of species by means of natural selection, or the preservation of favoured races in the struggle for life” erschien vor 150 Jahren. Eine digitalisierte Fassung gibts hier.
Einige Medien haben es sich nicht nehmen lassen, bereits im Dezember Specials zu bringen. So ist in der dieswöchigen Zeit ein Beitrag, und das aktuelle Heureka!, die Falter-Wissenschaftsbeilage, widmet sich ebenfalls Darwin und der Evolutionstheorie.
Kaum eine Wissenschafts-Theorie die stärker verklärt wird als die Evolutionstheorie und ich bin mal gespannt, was wir im Laufe des Jahres noch alles über Darwin lesen werden. Wäre auch eine kleine Untersuchung wert, schließlich ist es gerade die Evolutionstheorie, die seit 1860 in populären Medien diskutiert wird. Kaum ein Wissenschaftler wurde häufiger karikiert. Was wiederum wesentlich zu ihrer Verbreitung beitrug.
Die Bedeutung Darwins liegt nach Eve-Marie Engels darin, dass er mit seiner Theorie das Verständnis der Stellung des Menschen im Naturganzen entscheidend veränderte. Darwin eröffnete mit der Abstammungslehre und der Idee der natürlichen Selektion neue Denkhorizonte und Forschungswege. Damit zog sein Werk Konsequenzen für alle Human- und Geisteswissenschaften nach sich und war auch auf die Gesellschaft übertragbar. (Engels, Eve-Marie: Charles Darwin, München 2007, S. 11)
Im Heureka! gibt es einen Beitrag von Ulrike Fell: “Mit der Evolution rechnen”. Fell beschreibt einige Anwendungsmöglichkeiten computergenerierter Evolutionsanwendungen, zum Beispiel bei der Erstellung von Phantombildern.
Erfolge bringen die evolutionären Verfahren auch in der Bildverarbeitung. Evolutionäre Algorithmen helfen der Polizei bei der Erstellung von Phantombildern. Dabei berechnen Programme aus Merkmalen, an die sich der Zeuge erinnert, eine Serie zufällig erzeugter Gesichter. Aus dieser ‘Elterngeneration’ sucht sich der Zeuge jene Bilder aus, die dem Verdächtigen am meisten ähneln. Daraus komponiert der Algorithmus immer neue Varianten, bis der Zeuge zufrieden ist.
Francis Galton, 1883, Inquiries into Human Faculty and its Development
Mich erinnert das an die Kompositfotografien von Francis Galton. Sicher, der Vergleich ist eher schief als eben. Schließlich legt Galton mehrere Bilder übereinander, um Ideal-Typen zu visualisieren.
Eine interessante Vokabel benutzt Michael Hagner in seinem Artikel “Das Hirnbild als Marke. Der Siegeszug des Neuroimaging und seine Folgen” (Recherche 3/2008, S. 4–5): Er bezeichnet die inflationär verwendeten Hirnbilder als Evidenzgeneratoren:
Es ist also nicht die jenseits der Geschichte in sich ruhende Form des im Schädel schwimmenden Gehirns, die einem Hirnbild Glaubwürdigkeit vermittelt. Dass diese Bilder als Evidenzgeneratoren funktionieren, hängt von den jeweiligen Sinnkontexten ab, in denen sie hergestellt, inszeniert und verbreitet werden.
Wir halten uns nie an die Gegenwart. Wir rufen uns die Vergangenheit zurück; wir greifen der Zukunft vor, als käme sie zu langsam und als wollten wir ihr Eintreten beschleunigen, oder wir rufen uns die Vergangenheit zurück, als wollten wir sie festhalten, da sie zu schnell vorübereilte, wir sind so unklug, dass wir in Zeiten umherirren, die nicht die unsrigen sind, und nicht an die einzige denken, die uns gehört, und wir sind so eitel, dass wir an jene denken, die nichts sind, und uns unüberlegt der einzigen entziehen, die weiterbesteht. Das kommt daher, weil die Gegenwart uns meistens weh tut. Wir verbergen sie unserem Blick, weil sie uns betrübt, und wenn sie uns angenehm ist, bedauern wir, sie entschwinden zu sehen. Wir bemühen uns, sie durch die Zukunft abzusichern, und meinen die Dinge zu ordnen, die nicht in unserer Macht stehen, und das für eine Zeit, die zu erreichen für uns ganz ungewiss ist.
Jeder prüfe seine Gedanken. Er wird finden, dass sie ganz mit der Vergangenheit oder der Zukunft beschäftigt sind. Wir denken fast überhaupt nicht an die Gegenwart, und wenn wir an sie denken, so nur, um aus ihr die Einsicht zu gewinnen, mit der wir über die Zukunft verfügen wollen. Die Gegenwart ist niemals unser Ziel.
Die Vergangenheit und die Gegenwart sind unsere Mittel; allein die Zukunft ist unser Ziel. Deshalb leben wir nie, sondern hoffen auf das Leben, und da wir uns ständig bereit halten, glücklich zu werden, ist es unausbleiblich, dass wir es niemals sind.
“The Economy of Sexual identity: Subcapitalist semantic theory and constructivism”
If one examines material narrative, one is faced with a choice: either reject Sartreist existentialism or conclude that the significance of the participant is social comment, given that consciousness is interchangeable with narrativity. Lyotard uses the term ‘material narrative’ to denote a self-falsifying totality. It could be said that in A Portrait of the Artist As a Young Man, Joyce affirms constructivism; in Dubliners, however, he denies subcapitalist semantic theory.
The subject is contextualised into a that includes sexuality as a paradox. Thus, if material narrative holds, we have to choose between subcapitalist semantic theory and neotextual nationalism.
Schlüssig, nicht? Der Postmodernism Generator, der diesen Text ausgespuckt hat, hat zwar schon einige Jahre auf dem Buckel, ist aber immer noch eine geniale Idee: “The essay you have just seen is completely meaningless and was randomly generated by the Postmodernism Generator.”
Das Programm wurde 1996 geschrieben, also in dem Jahr, in dem auch die sogenannte “Sokal-Affäre” für Aufregung sorgte: Der Physiker Alan Sokal schaffte es, in der Cultural Studies-Zeitschrift Social Textdiesen Hoax-Artikel zu veröffentlichen; es folgte ein Science War unter anderem mit BrunoLatour.
dieStandard.at berichtet über eine Analyse von “Germany’s Next Topmodel” und ähnlichen TV-Sendungen, die die Medienwissenschaftlerin Tanja Thomas, Jun.-Prof. für Kommunikationswissenschaft und Medienkultur an der Universität Lüneburg, kürzlich in Salzburg präsentiert hat. Interessant ist das Vokabular, das Thomas zur Charakterisierung dieser Sendung benutzt, um einen Bogen von der Vermessung des Körpers zu Patriarchat und Neoliberalismus zu spannen:
Die “Vermessung und Verdatung von Körpermaßen” sei zwar sehr wohl Ausgangspunkt der Sendung, die Wirkung gehe aber darüber hinaus. Unter einer “politisch-kritischen Perspektive” betrachtet, lade die Show ein “zur Unterwerfung unter patriarchalische Strukturen und zur Einübung und Internalisierung des männlichen Blicks“. “Aufforderungen zur Arbeit am eigenen (Körper-)Ich, zur Unterwerfung unter Normalisierungserwartungen und Konformitätsdruck” seien stets Bestandteil von TV-Formaten dieser Art.
Wenig überraschend fallen die Forum-Kommentare zum Artikel aus: Das Spektrum reicht von Zustimmung über (undifferenziertes) Einstimmen in Patriarchat-/Neoliberalismus-Kritik-Floskeln bis zu bekannten “Genderwahn“-Stereotypen, etwa vom User “Die freie Meinungsäusserung, die wir meinen..”:
wieder eine arbeitslose Sozialwissenschaftlerin…….. die hier mit dem Genderwahn kostenlose Werbeflächen, Stipendien, Projektfinanzierungen usw. aufstellt. Insofern: eine gewisse Intelligenz ist ihr nicht abzusprechen. Und das Ökohaus im Grünen ist aufgrund des jüngsten Geldflusses aus der Steuerkasse schon bestellt.