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Deutscher Bundestag: Kleine Anfrage zur Mustererkennung

März 20th, 2013 Christoph Musik

In einer Presseaussendung des Deutschen Bundestags (“Linke legt Kleine Anfrage zur Mustererkennung vor”) wird von einer aktuellen Kleinen Anfrage der Partei Die Linke berichtet. In der Kleinen Anfrage „Forschungen zum Einsatz automatisierter Mustererkennung und Biometrie zum Aufspüren von sogenanntem bedrohlichem Verhalten“ werden in einem umfangreichen 48-Punkte-Fragenkatalog die von der deutschen Bundesregierung geförderten Verbundprojekte im Bereich der “Mustererkennung” kritisch hinterfragt. Ich bin schon sehr auf die Beantwortung gespannt!

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Der Einsatz von Torlinientechnologie bei der Fußball WM 2014 und die Frage, ob es funktioniert

Februar 20th, 2013 Christoph Musik

Wie auch in unterschiedlichen deutschsprachigen Medien berichtet wird (z.B. sport.orf.at, sportschau.de) hat gestern die FIFA erklärt, dass bei der FIFA Fußball WM 2014 in Brasilien sowie beim Konföderationen-Pokal 2013 sog. Torlinientechnologie (GLT; Goal Line Technology) zum Einsatz kommen soll. Im April soll es eine Entscheidung geben, welche Technologie letztendlich verwendet wird. Bisher sind zwei Technologien lizenziert worden: Hawk-Eye und GoalRef. Während Hawk-Eye, welches bereits im Tennis und Cricket verwendet wird, über sechs bis acht Kameras und visuelle Triangulation den Standort des Balles abschätzt, ist GoalRef ein niederfrequentes magnetfeldbasierendes Funksystem, entwickelt vom Fraunhofer Institut für Integrierte Schaltungen.

Die FIFA bietet u.a. auf Youtube zwei Videos zur rudimentären Erklärung der Systeme an: Hawk-Eye, GoalRef

Torlinientechnologie Bildrechte: FIFA.com

Auf FIFA.com wurde bereits im Dezember 2012 Roman Furrer von der EMPA (Eidgenössische Materialprüfungs- und Forschungsanstalt) zitiert, dass sowohl Hawk-Eye als auch GoalRef die “abschließenden Installationstest bestanden” haben und gemäß diesen Tests funktionstüchtig sind. Genauere Angaben über die Tests und wie sich die Funktionstüchtigkeit ergibt werden hier aber nicht gemacht. In einem weiteren Video werden die Tests von der FIFA etwas genauer erläutert, auf der FIFA Qualitätsprogramm Webpage finden sich über die Vorgehensweise nähere Informationen. Dort heißt es:

Nur wenn das System funktioniert, d. h. genau anzeigt, ob ein Tor erzielt wurde oder nicht, erhält es die FIFA-Lizenz und darf bei offiziellen Spielen gemäss Spielregeln eingesetzt werden.

Doch was heißt in diesem Zusammenhang funktionieren bzw. genau anzeigen, ob ein Tor erzielt wurde oder nicht? Was heißt genau? Man müsste besser fragen: Wieviel Genauigkeit ist gesellschaftlich notwendig? (vgl. Gates 2011: 48)1 Ähnlich wie Kelly Gates es für Gesichtswiedererkennungstechnologien (face recognition) festgestellt hat, sollte bei der Diskussion um Torlinientechnologien die Frage nach der gesellschaftlichen Konstruktion von Genauigkeit im Zentrum stehen und wer die daran beteiligten relevanten Gruppen sind. Insofern kann die Diskussion um Torlinientechnologien auch eine wichtige Diskussion um das öffentliche Verständnis von Technologie werden. Harry Collins und Robert Evans argumentieren in ihrer Auseinandersetzung mit sports decision aids (SDAs), also Entscheidungshilfen im Sport, dass die Science and Technology Studies an dieser Diskussion teilnehmen sollten (Collins & Evans 2012)2, um insbesondere Unsicherheiten, Selektionsprozesse, Uneindeutigkeiten und Fehlertoleranzen in Technologieentwicklung und Entscheidungshilfen im Sport sichtbar zu machen. Das bedeutet nicht unbedingt, dass die Technologie an sich in Frage gestellt werden soll, sondern, dass klar gemacht werden soll, wie Entscheidungen durch Torlinientechnologie zustande kommen und welche Unsicherheiten damit verbunden sind.

Laut Collins & Evans gibt in etwa der Hawk-Eye Hersteller an, dass bei der Verwendung von Hawk-Eye eine Fehlerverteilung vorhanden ist. Beim Tennis etwa ist die durchschnittliche Genauigkeit 3,6 mm (Collins & Evans 2012: 911)3. Ein Durchschnitt ist allerdings nur ein Durchschnitt und so können kleinere und größere Abweichungen in der Realität vorkommen. Es besteht also in seltenen Fällen auch die Möglichkeit, dass der Fehler z.B. 10 mm beträgt (ebds.). Für die Frage nach der Funktionstüchtigkeit muss also festgehalten werden, dass Torlinientechnologien zwar durchaus in der Lage zu sein scheinen, grobe Fehler bei realtiv eindeutigen Toren zu erkennen. Bei sehr knappen Entscheidungen (wie z.B. im FIFA Hawk-Eye Video), und hier spielen sicher auch die Beschaffenheit der Torlinie und des Grases mit eine Rolle, kann auch die Entscheidung einer Torlinientechnologie schlichtweg fehlerhaft sein. D.h., wie Harry Collinss auch in einem Interview über den Streit von Hawk-Eye Entscheidungen im 2007 Wimbledon Finale Nadal vs. Federer anmerkt: Ein “health warning” in Zusammenhang mit Hawk-Eye ist unbedingt notwendig, da es nicht immer wiedergibt, was tatsächlich passiert ist. Hawk-Eye sollte eher wie eine Rechtsschreibprüfung auf dem Computer verwendet werden, die nicht immer richtig liegt, aber dennoch ein sinnvoller Ratgeber ist, so Collins.

Hierbei stellen wir (Daniel Meßner, Stephan Gruber und Christoph Musik) uns die Frage, wie teuer ein sinnvoller Ratgeber sein soll oder darf? Offensichtlich geht es der FIFA im Gegensatz zur UEFA nicht nur darum, dass richtige Entscheidungen getroffen werden, sondern auch, dass diese Entscheidungen mit Hilfe einer teuren “Hochtechnologie” getroffen werden. Darüber hinaus muss auch die Frage aufgeworfen werden, wer eigentlich von dieser Entscheidung am meisten profitiert? Insofern ist die Entscheidung, Torlinientechnologie einzusetzen, oder im Falle der UEFA diese nicht einzusetzen, sicherlich auch eine politische Entscheidung. Wir sind der Meinung, dass eine sehr kostengünstige, aber dennoch effektive Alternative ein einfacher Video-Review des Schiedsrichters sein könnte, welcher bei strittigen Torentscheidungen wie beim Feldhockey nur vom Schiedsrichter angefordert werden kann.

 

  1. Gates, Kelly (2011): Our Biometric Future: Facial Recognition Technology and the Culture of Surveillance. NYU Press. [↩]
  2. Collins, Harry & Evans, Robert (2012): Sport-decision aids and the ”CSI-effect”: Why cricket uses Hawk-Eye well and tennis uses it badly. Public Understanding of Science 2012, 21, 904-921. [↩]
  3. Collins, Harry & Evans, Robert (2012): Sport-decision aids and the ”CSI-effect”: Why cricket uses Hawk-Eye well and tennis uses it badly. Public Understanding of Science 2012, 21, 904-921. [↩]

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Diskussion um Videoüberwachung in Gmunden

Februar 12th, 2013 Christoph Musik

Eine erstaunlich differenzierte Diskussion um die mögliche Einführung von Videoüberwachung in der Stadtgemeinde Gmunden in Oberösterreich findet sich in der heutigen Ausgabe der Oberösterreichischen Nachrichten (12.02.2013, S.29) (auch online). Anlassfall sind laut dem Bericht neben Lärm und Verunreinigungen insbesondere Beschädigungen von öffentlichem Eigentum am Rathausplatz der Stadt. Aus diesem Grund fordert die sog. “Allianz für Gmunden” (bestehend aus einem breiten Spektrum politischer Parteien, und zwar Sozialdemokraten, Freiheitliche, Grüne und der Stadtliste) ein Maßnahmenpaket, welches u.a. die Installation von Videoüberwachungskameras vorsieht. Aber eben nicht nur: Darüber hinaus soll der Personalstand der Stadtwache erhöht werden (welcher in den letzten Jahren gesunken ist), die Öffnungszeiten von Lokalen soll verkürzt werden, die Einhaltung des Jugendschutzgesetzes soll strenger geprüft und das Alkoholverbot auf öffentlichen Plätzen eingehalten werden.

Quelle: m.jansen at de.wikipedia

Rathaus in Gmunden (Quelle: m.jansen at de.wikipedia)

Bzgl. der möglichen Videoüberwachung wird zwar entgegen fehlender Evaluationen (vgl. Rothmann 2012)1 angenommen, dass nur so “allfällige Straftäter wirkungsvoll ausgeforscht und angezeigt werden können” (Christian Dickinger, SP-Vizebürgermeister) und dass die Kameras die Arbeit der Stadtpolizei “zweifellos” erleichtern würde (Stadtpolizeikommandant Dietmar Pühringer), es werden aber auch verschiedene Gründe für Schwierigkeiten in diesem Zusammenhang angeführt, u.a. die damit verbundenen “strengen Auflagen” (zulässige Speicherdauer, Verwendung nur im Bedarfsfall) oder der damit verbundene erhöhte Personaleinsatz. Auch der regierende Volkspartei Bürgermeister Heinz Köppl verschließt sich laut dem Bericht nicht der Diskussion um die Videoüberwachung, möchte aber zunächst die bereits bestehenden Maßnahmen (u.a. Flutlichtausleuchtung des Rathausplatzes, Gespräche mit Lokalbetreibern) “greifen lassen”. Zudem ist sich der Bürgermeister darüber bewusst, dass es sich bei Videoüberwachung um ein sensibles Werkzeug handelt.

  1. Rothmann, Robert (2012): Zur Evaluation der Sicherheitstechnischen Eignung von Videoüberwachung. Regionale Defizite, internationale Standards, methodische Herausforderungen, in: juridikum, zeitschrift für kritik ǀ recht ǀ gesellschaft. 4/2012. S. 481-493. [↩]

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Gastbeitrag von Robert Rothmann zur Videoüberwachung

Januar 2nd, 2013 Christoph Musik

Videoüberwachung reloaded von Robert Rothmann

Anhand von Zwischenfällen wie dem vereitelten Bombenattentat am Bonner Hauptbahnhof oder der Vergewaltigung einer Frau in einem Waggon der Wiener U-Bahn, keimt die Debatte rund um Videoüberwachung immer wieder auf. Diskutiert wird diesmal vor allem die präventive Ineffektivität der Maßnahme, wobei auf eine zu geringe Kameradichte sowie die nicht durchgehend in Echtzeit stattfindende Sichtung des Bildmaterials verwiesen wird. Damit wird implizit die Annahme genährt, es wäre möglich, durch genügend Überwachung auch eine Situation schaffen zu können, in der es keine derartigen Zwischenfälle gibt. Doch Sicherheit ist eine Variable ohne Obergrenze. Absolute Sicherheit kann es nie geben, auch nicht mit totaler Überwachung. Dies scheint besonders dann nachvollziehbar, wenn es sich um ideologisch motivierte (Selbstmord-)AttentäterInnen handelt oder impulsiv im Affekt oder Rausch agiert wird.

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Der französische Soziologe Émile Durkheim hat bereits 1895 festgestellt, dass eine Gesellschaft keine derart allumfassende und absolute Uniformität aufweisen kann, die ausreichend wäre, jede Überschreitung und Dissidenz zu verhindern. Als zwangsläufiger Bestandteil von Gesellschaften erfüllt Devianz mitunter auch den Zweck der Normfestigung. Um zu definieren was normal ist, braucht es das Abweichende (vgl. ebd. 1984: 156ff)1. Auch die oben zitierten Beispiele funktionieren auf diese Weise. Als markante Extremfälle generieren sie eine Art moral panic (vgl. Cohen 1987)2 und fungieren als Impuls zur Festigung eines allgemeinen moralischen Konsens. So tragen derartige Zwischenfälle auch wesentlich zur Durchsetzung und Festigung neuer Sicherheitsrichtlinien und der Konstituierung einer neuen öffentlichen Ordnung bei.

Doch ob Videoüberwachung tatsächlich die Sicherheit erhöht, kümmert offenbar niemanden. So wird zwar viel in die Installation der Systeme investiert, der wissenschaftliche Nachweis über die sicherheitstechnische Eignung bleibt aber weitgehend aus (vgl. Rothmann 2012)3. Dies ist insofern problematisch, weil Videoüberwachung nach wie vor als Eingriff in die bestehenden Grundrechte auf Privatsphäre und Datenschutz gilt und daher immer auch nach Verhältnismäßigkeit verlangt. Dies bedeutet, dass die Überwachungsmaßnahme nur dann zulässig ist, wenn sie auch nachweislich zur Zweckerfüllung geeignet ist und zudem keine andere Lösung verfügbar ist, die ein gelinderes bzw. weniger eingriffsintensives Mittel zur Zweckerfüllung darstellt.

Abseits der Lehrbücher reicht aber scheinbar aus, wenn das gespeicherte Videomaterial grundsätzlich die Option bietet, nach Indizien, Hinweisen oder Anhaltspunkten zu suchen, um TäterInnen nachträglich leichter ausforschen und überführen zu können. Bleibt nur zu klären, ob Videoüberwachung dann noch als präventive Maßnahme zur Vorbeugung von Straftaten bezeichnet werden kann (vgl. Töpfer 2009)4. Doch wieso auch nicht? Die Möglichkeit ein Delikt zu verhindern besteht. Darüber hinaus erfährt Videoüberwachung auffällig große Zustimmung und Akzeptanz. Mit zunehmender Verbreitung und Etablierung der Maßnahme steigt die Zustimmung sogar an, als würden anfängliche SkeptikerInnen ihre Scheu verlieren (vgl. Reuband 20015, Hempel & Töpfer 20046 ).

Dass es sich bei Videoüberwachung um einen Eingriff in Persönlichkeitsrechte handelt, die auch für Verhalten in der Öffentlichkeit gelten (vgl. König 2007: 114)7, ist angesichts der Mediatisierung und Virtualisierung eines Großteils unserer Lebenswelten kaum mehr verständlich. In Alltagsdiskussionen vermischen sich dann Akzeptanz und Grundrechtsverzicht mit einem autoritären Ruf nach law & order. Zugleich wird Anonymität als sicherheitsgefährdendes Übel abqualifiziert (vgl. Sennett 1983)8 und der datenschutzrechtliche Anspruch auf Geheimhaltung personenbezogener Informationen zunehmend illegitim und mitunter verdächtig. Doch wohin führt uns diese Entwicklung? Wieviel Grundrechts-Erosion verträgt eine liberale demokratische Gesellschaft? Haben wir es vielleicht mit einem Paradigmenwechsel zu tun? Stehen wir gar am Beginn einer Post-Privacy Ära?

  1. Durkheim, Emile (1984): Die Regeln der soziologischen Methode. Herausgeben und eingeleitet von Rene König. suhrkamp taschenbuch wissenschaft 464. [↩]
  2. Cohen, Stanley (1987): Folk Devils and Moral Panics: The Creation of the Mods and Rockers. Oxford. Basil Blackwell. [↩]
  3. Rothmann, Robert (2012): Zur Evaluation der Sicherheitstechnischen Eignung von Videoüberwachung. Regionale Defizite, internationale Standards, methodische Herausforderungen, in: juridikum, zeitschrift für kritik ǀ recht ǀ gesellschaft. 4/2012. S. 481-493. [↩]
  4. Töpfer, Eric (2009): Videoüberwachung als Kriminalprävention? Plädoyer für einen Blickwechsel. In: Kriminologisches Journal, Heft 4/2009, S. 272-282. [↩]
  5. Reuband, Karl-Heinz (2001): “Videoüberwachung. Was die Bürger von der Überwachung halten”, in: Neue Kriminalpolitik, Vol. 13, No. 2, S. 5-9 [↩]
  6. Hempel, Leon; Töpfer, Eric (2004): On the Threshold to Urban Panopticon? Analysing the Employment of CCTV in European Cities and Assessing its Social and Political Impacts. Berlin. [↩]
  7. König, Gregor (2007): Videoüberwachung und Datenschutz – Ein Kräftemessen. In: Jahnel, Dietmar; Siegwart, Stefan; Fercher, Natalie (Hg.) Aktuelle Fragen des Datenschutzrechts. Facultas, Wien. S. 109-147. [↩]
  8. Sennett, Richard (1983): Verfall und Ende des öffentlichen Lebens. Die Tyrannei der Intimität. Berliner Taschenbuch Verlag. [↩]

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IBM ‘Smarter Planet’ TV-Spots

September 18th, 2012 Christoph Musik

Im Rahmen der IBM Initiative ‘Smarter Planet’, welche ihren Ausgang laut Wikipedia Eintrag wohl im November 2008 in einer Rede des IBM Vorsitzenden, CEO und Präsidenten Sam Palmisano nahm, kann man im deutschsprachigen Raum schon seit einiger Zeit mehrere IBM Werbespots im Internet und Fernsehen sehen. Hier zwei Beispiele, die verdeutlichen wie sich die International Business Machines Corporation (kurz: IBM) einen “smarten” Planeten vorstellt:

Smarter Planet TV-Spot – Verhinderte Verbrecher

Smarter Planet TV-Spot – Süße Daten

Die beiden Spots zeigen, dass in IBM’s Vision eines smarten Planeten Datenanalyse und Mustererkennung als Entscheidungsgrundlage eine zentrale Rolle spielen. Im ersten Video wird ein bereits erfolgreich geführter Kampf gegen Kriminalität, welcher insbesondere durch Prävention erreicht wurde, dargestellt, im zweiten Beispielvideo wird eine bereits erreichte Verbesserung der Wirtschaftlichkeit in einem Unternehmen aufgrund der neu gewonnenen Kenntnis eines “versteckten Zusammenhangs”, welcher erst durch die Datenanalyse zu Tage getreten ist, gezeigt. Im ersten Spot wird gleichzeitig auch ein scheinbar stattfindender Wandel in der Polizeiarbeit präsentiert: Weg von “Gangsterjagd” und “Verhaftung” hin zu smarter Datenanalyse und Prävention. Immerhin wird der vermeintliche Verbrecher am Ende des Spots nicht gleich verhaftet, sondern wird sich wahrscheinlich in der Folge ein anderes, weniger geschütztes, schwächeres und bisher noch nicht in den Daten vorkommendes Überfallsobjekt oder -subjekt aussuchen (vgl. dazu ‘Verdrängungseffekte’ u.a. in Kaiser 19961 und Helsley & Strange 20052).

Was mich an der Initiative außerdem besonders interessiert ist die (Omni-)Präsenz des Wortes ‘smart’ auch im deutschsprachigen Raum: Wenn es am Ende der Werbespots heißt “Machen wir den Planeten ein bisschen smarter”, so geht das einher mit der Assoziation von dutzenden Dingen, die im Laufe der letzten Jahre das Beiwort ‘smart’ erhalten haben: Smartphones, Smart CCTV, Smart Homes, Smart Cities oder auch Smart Meter. Mit Hilfe des sicherlich smarten Datenanalysetools Ngram Viewer von Google, einem Tool, um die Häufigkeit von Wörtern und Phrasen in digitalisierten Büchern im Verlauf der Zeit zu analysieren, kann man feststellen, dass das Wort “smart” in deutschsprachigen Büchern seit etwa Anfang der 1990er Jahre einen nahezu exponentiellen Anstieg bis in das Jahr 2008 (hier endet die verfügbare Zeitreihe) erlebt hat. Bleibt abzuwarten, inwiefern Initiativen wie IBM’s “Smarter Planet” diesen Anstieg noch verstärken werden und inwiefern sich die Welt verändert, indem sie immer smarter wird.

  1. G. KAISER. Kriminologie. Ein Lehrbuch. 3., völlig neubearb. und erweiterte Auflage. Heidelberg, C.F. Müller großes Lehrbuch, 1996. [↩]
  2. R.W. HELSLEY und W.C. STRANGE. Mixed markets and crime. Journal of Public Economics 89, pp.1251-1275, 2005. [↩]

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TV-Serie ‘Person of Interest’ auf RTL

September 13th, 2012 Christoph Musik

Ab heute Abend, Donnerstag 13.09.2012 läuft die von uns bereits erwähnte US TV-Serie Person of Interest auf RTL mit dem Pilot an. RTL zeigt alle 23 Episoden der ersten Staffel immer donnerstags um 21.15 Uhr in deutscher Free TV Erstausstrahlung. Zuvor lief die Serie bereits auf RTL Crime an. Hier der Trailer auch auf deutsch:

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Neue Erkenntnisse zur Vorratsdatenspeicherung

September 12th, 2012 Christoph Musik

Wie in den österreichischen Medien jetzt auch krone.at (“Vorratsdaten nicht zur Prävention von Terror geeignet”) und zuvor derstandard.at (“Vorratsdatenspeicherung kein Mittel gegen Terrorismus”) berichten, veröffentlichte die Technische Universität Darmstadt pünktlich zum 11. Jahrestag von 9/11 in einer Presseaussendung Ergebnisse einer Untersuchung zur umstrittenen Vorratsdatenspeicherung von Telekommunikationsdaten. Die Kernaussage darin ist, dass die Vorratsdatenspeicherung womöglich kein geeignetes präventives Mittel ist, um terroristische Anschläge zu verhindern. In der Aussendung heißt es:

„Das hierzulande vorgebrachte Hauptargument, dass Terroristen schon vor einer Straftat identifiziert werden könnten – also rein präventiv –, ist nach unserer Studie fraglich“, bringt es der Bioinformatiker Prof. Kay Hamacher vom Fachgebiet Computational Biology and Simulation, auf den Punkt. „Entgegen bisheriger Vermutungen haben unsere Simulationen gezeigt, dass die Wahrscheinlichkeit, Terroristen ausfindig zu machen, praktisch nicht steigt“, konkretisiert Hamacher, der die Studie gemeinsam mit Prof. Stefan Katzenbeisser, Security Engineering Group der TU Darmstadt, leitete.

Es ist die Suche nach der Nadel im Heuhaufen

Um terroristisches Verhalten erkennen zu können, müssen Telekommunikationsmuster erkannt werden, die von “normalen” Mustern abweichen. Die Forscher erklären es für problematisch,  “dass auch unverdächtige und gesellschaftlich gewollte Organisations- und Kommunikationsstrukturen auf diese Weise funktionieren” und führen die Organisation einer Hochzeit als Beispiel an.  Es ist also nicht möglich, als terroristisches Verhalten definierte Muster von “normalen”, nicht terroristischen Mustern zu unterscheiden. Außerdem sei es für Terrorgruppen ohne weiteres möglich, die “Ermittler auf falsche Spuren zu locken”, etwa durch die Bildung einer Art “Zwillings-Gruppe”, die durch ihr Verhalten die Aufmerksamkeit auf sich zieht.

Auch potentielle Bankräuber verhalten sich “normal”

Sehr ähnliche Ergebnisse präsentiere ich in meinem Paper “The thinking eye is only half the story: High level semantic video surveillance”: Um Vorbereitungshandlungen von möglichen Banküberfällen (z.B. Ausspionieren der Örtlichkeit) präventiv verhindern zu können, gibt es die Möglichkeit, mit Hilfe von Kameras und Bildverarbeitungsalgorithmen Bewegungsmuster von Personen automatisiert zu analysieren.

Bei den Beobachtungen in Bankfilialen hat sich aber ergeben, dass das Verhalten von “normalen” Bankkunden so unterschiedlich und divers ist, dass das Erkennen und Herausfiltern von ungewöhnlichen oder sogar verdächtigen Bewegungsmustern nicht mehr möglich ist. Wenn man also nur diejenigen herausfiltern würde, die vom Durchschnittsverhalten abweichen (z.B. eine Person, die in aller Ruhe ein Überweisungsformular ausfüllt und anschließend in einer Schlange vor dem Schalter wartet), würde es mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit immer die Falschen, nicht aber potentielle Bankräuber treffen. Auch hier habe ich den Vergleich mit der Suche nach der Nadel im Heuhaufen gebracht: Denn z.B. im Verhältnis zu geschätzten 70 Milionen Personen, die pro Jahr die 512 Bankfilialen in Wien pro Jahr betreten und verlassen, ereigneten sich etwa im Jahr 2008 in Wien “nur” 63 Banküberfälle  (Musik 2011: 348f.).

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Fahndung 2.0

März 8th, 2012 Stephan Gruber

In den letzten Tagen gab es einige Meldungen österreichischer Medien über neue Fahndungsstrategien:

  • Für einige Empörung hat der Bürgermeister von Gleisdorf gesorgt, der in Privatinitative “auf Facebook ein Foto von zwei Jugendlichen veröffentlicht und die Bevölkerung um Hilfe bei der Identifizierung der Burschen gebeten” hat. Anlass war eine Sachbeschädigung, derer die beiden Gesuchten verdächtigt wurden. Diese private Facebook-Fahndung war schnell erfolgreich: “Nach nur wenigen Minuten hatte Stark sein Ziel erreicht, die Namen der Jugendlichen bekommen und das Foto wieder gelöscht”.
  • Ebenfalls über Facebook veröffentlicht seit kurzem das Bundeskriminalamt seine Fahndungsaufrufe, wie Die Presse vermeldet. Im gleichen Artikel findet sich auch eine erste Zwischenbilanz über die Bildschirmfahndung auf Wiener Bahnhöfen; diese “hat bisher noch zu keinem Erfolg geführt”.

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Objekt des Monats: Die Fingerabdrücke von Marcel Frydmann-Prawy

Dezember 5th, 2011 Daniel Meßner

Der Hinweis darf hier natürlich nicht fehlen:
Anlässlich zur Ausstellung “Marcell Horace Frydmann Prawy. Neues aus dem Nachlass” (1.12.-29.2.) präsentiert die Wienbibliothek als Objekt des Monats Dezember die Fingerabdruckkarte von Marcell Frydmann-Prawy, der im Februar 1941 aus Wien floh und in Kalifornien im “Bureau of Identification” seine Fingerabdrücke abgeben musste.

Die Karte vermittelt einen ganz guten Eindruck von der Praxis der Identifizierung mittels Daktyloskopie. Oben sind die gerollten Einzelfinger zu sehen, und unten gedrückt alle Finger gleichzeitig. Die gerollten Fingerabdrücke wurden dann verformelt. Die handschriftlichen hinzugefügten “w” bei jedem Finger zeigen an, dass Marcell Frydmann-Prawy an allen Fingern Wirbelmuster (Whorl) hatte. Oben rechts ist die Klassifikationsnummer zu sehen, die aufgrund der Musterverteilung errechnet wurde. Die Fingerabdruckformel wurde dann mit dem bestehenden Register verglichen und führte in diesem Fall zu keinem Treffer, wie der Stempel unten rechts (“No Fingerprint Record”) anzeigt.

 

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Spurensicherung

November 21st, 2011 Daniel Meßner

Ein kurzer Video-Beitrag von SPON über Spurensicherung und die Auswertung von Fingerabdrücken. Begleitet werden ein Beamter der Spurensicherung und eine Daktyloskopin.

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Ö1 über den Fingerabdruck

Oktober 24th, 2011 Daniel Meßner

In der Ö1-Sendung “Moment – Leben heute” war in der heutigen Ausgabe ein Beitrag über den Fingerabdruck zu hören. Die Sendung kann zumindest die nächsten 7 Tage noch abgerufen werden.

Thematisiert wurden einerseits eine zivile Anwendung – Beispiel war hier eine Kirche in Maria Enzersdorf, wo registrierte KirchengängerInnen mit Hilfe des Fingerabdruckvergleichs einen 24-Stunden-Zugang zur Kirche erhalten.

Zum anderen kam Reinhard Schmid – Leiter des Erkennungsdienstes des BKA in Wien – zu Wort und erklärte die kriminalpolizeiliche Anwendung des Fingerabdruckverfahrens.

Interessant ist, dass die Erwartungshaltung an die Technik in beiden Fällen weg von der Technik gelenkt wurde – mit unterschiedlichen Konsequenzen. Während Reinhard Schmid in Bezug auf das AFIS betonte:

Hier können wir uns nicht auf irgendwelche System verlassen. Es ist der Mensch gefragt, die Expertise des Menschen.

Erklärte Pater Thomas Lackner, dass auch für ihn die menschliche Expertise letztlich nicht ersetzt werden kann:

Sie schauen nicht aus wie ein Einschleichdieb, sie schauen nicht aus wie ein Opferstockdieb; also man kann das schon ein wenig abschätzen.

 

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UNHCR Kampagne gegen Staatenlosigkeit

September 21st, 2011 Christoph Musik

Der Staatenlose Mehran Karimi Nasseri lebte 18 Jahre lang im Pariser Flughafen Charles de Gaulle. Seine Geschichte diente als Vorbild für Steven Spielberg's Film "Terminal".

Wie uns Daniel Meßner in seiner Rezension zum Buch „Passkontrolle! Eine kritische Geschichte des sich Ausweisens und Erkanntwerdens“ von Thomas Claes aufmerksam machte, regeln Identifizierungsdokumente wie Ausweise oder Pässe den Zugang zu bestimmten Territorien und Räumen wie Städte oder Nationalstaaten. Zugehörigkeit zu einem Staatswesen bedeutet aber auch Zugang zu Bürgerrechten. Staatenlosigkeit hingegen bedeutet Rechtlosigkeit. Ausweise und Pässe markieren also eine Grenze zwischen Inklusion und Exklusion.

Das UN-Flüchtlingshochkommissariat (UNHCR), welches das Mandat hat Staatenlosigkeit zu verhindern, startete Ende August eine Kampagne, um auf das aus ihrer Sicht vernachlässigte Thema der Staatenlosigkeit aufmerksam zu machen und die Zahl der Staatenlosen weltweit zu verringern. Denn laut der “Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte” von 1948 hat jeder Mensch Anspruch auf eine Staatsangehörigkeit.

UNHCR schätzt die Zahl staatenloser Menschen global auf bis zu zwölf Millionen. Exakte Zahlen anzugeben, ist aber äußerst problematisch. Unterschiedliche statistische Kriterien in Verbindung mit verschiedenen Definitionen erschweren es, das Ausmaß von Staatenlosigkeit zu erfassen.

Die Datenlage für Österreich ist ähnlich problematisch: UNHCR Österreich sind Daten des BMI bekannt, nach welchen mit 31.12.2010 in Österreich 401 Personen als Staatenlose gemeldet sind und von 174 Personen die Staatsangehörigkeit ungeklärt ist. Laut der Bevölkerungsstruktur der Statistik Austria sind mit 1.1.2011 in Österreich aber 12.660 Personen (7.160 Männer, 5.500 Frauen) der Kategorie “unbekannt/ungeklärt/staatenlos” zugeordnet. UNHCR Österreich kündigte an, diesen Sachverhalt im Rahmen eines Projektes nächstes Jahr zu klären.

Immerhin hat Österreich das „Übereinkommen über die Rechtsstellung der Staatenlosen von 1954″ erst im Jahr 2008 ratifiziert. Das Übereinkommen wurde am 6.12.2007 mit den Stimmen von SPÖ, ÖVP und Grünen (dagegen: FPÖ, BZÖ) im Nationalrat beschlossen und anschließend vom Bundesrat angenommen. Die Debatte im Bundesrat kann man hier nachlesen. Unter anderem wurde darin auch die Ausgabe von Identitätsausweisen und Reiseausweisen diskutiert, die jedem Staatenlosen von den vertragschließenden Staaten ausgestellt werden müssen (Artikel 27 und 28). In der Praxis scheint die Ausgabe dieser Ausweisdokumente mittlerweile eher restriktiv zu sein, wie der Rechtsanwalt für Ausländer- und Asylrecht Robert Bitsche im Artikel “Die kein Staat will” auf profil.at berichtet:

Für Personen, die von vorhinein keinerlei Status oder irgendwelche Dokumente haben, ist es unmöglich, einen Fremdenpass zu bekommen.

 

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Der Traum von der Unsichtbarkeit wird wahr

September 9th, 2011 Christoph Musik

Ist zwar schon etwas älter und viele werden das Youtube Video bereits kennen, aber da es einfach so schön zu meinem Thema passt, hier nochmal:

Was die Urheber des Videos als “rassistisch” ansehen, wurde von einem HP Mitarbeiter im HP Blog TheNextBench.com auf einer soziotechnischen Ebene erklärt, wie weiterhin auf pcworld.com zu lesen ist:

“The technology we use is built on standard algorithms that measure the difference in intensity of contrast between the eyes and the upper cheek and nose,” Welch explains. “We believe that the camera might have difficulty ‘seeing’ contrast in conditions where there is insufficient foreground lighting.”

Die Wahrheit liegt wohl in der Mitte: Einerseits zeigt dieses Beispiel, dass Gesichtsdetektion und die damit verbundene Kamerakalibrierung stark von der Umgebungsbeleuchtung abhängt und eben nur dann funktioniert, wenn ein Gesicht ausreichend ausgeleuchtet ist, andererseits wurde beim Programmieren des “Standard Algorithmus” wohl nicht mitbedacht, dass das Erkennen der Kontrastdifferenz nicht bei allen Personengruppen der beste Weg ist, ein Gesicht zu erkennen und es zu verfolgen.

Was bei diesem Beispiel auch deutlich wird ist, dass Technologien je nach Anwendungsbereich unterschiedlich ermächtigende, aber auch repressiv-diskriminierende Funktionen einnehmen können1 : Die beiden User im Video erleben die für sie an und für sich positive Tracking Funktion der Webcam als rassistisch und diskriminierend, weil sie nur bei der “weißen” Person funktioniert und die “schwarze” Person von der Funktion ausschließt. Andererseits könnte diese Schwäche der Tracking Funktion im Kontext von Überwachungstechnik von auf Anonymität bedachten Personen durchaus als positiv erlebt werden, denn so könnte man sich quasi unsichtbar durch Raum und Zeit bewegen, ohne von einem Kamera-Algorithmus-System automatisch detektiert und verfolgt zu werden.

(Danke für den Hinweis auf das Video an Gernot)

  1. Siehe dazu auch das Konzept des ‘situated dis/empowerment’ von Prainsack, Barbara & Toom, Victor (2010): Situated Dis/empowerment in Transnational DNA Profile Exchange. British Journal of Criminology 6/50, S. 1117-1135 [↩]

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Feldversuch Gesichtserkennung im Fußballstadion Wildpark gestoppt

September 7th, 2011 Christoph Musik

Bereits Ende Juli berichteten auch österreichische Medien (krone.at “D: Überwachung im Stadion nach Fan-Protesten gestoppt” und futurezone.at “Test von Gesichtserkennungs-Programm gestoppt”) über die Absage eines Feldversuches für ein Programm zur automatischen Gesichtserkennung im Wildparkstadion Karlsruhe in Deutschland. Der Feldversuch sollte als Praxistest im Rahmen des Forschungsprojekts „Parallele Gesichtserkennung in Videoströmen“ vom Karslruher Institut für Technologie (KIT) und dem Forschungszentrums Informatik (FZI), in Zusammenarbeit mit GPP communication und Videmo Intelligente Videoanalyse, dem Sicherheitsdienstleister b.i.g. und eigentlich auch dem Karlsruher SC (KSC) durchgeführt werden. Doch einige Tage vor dem ersten von drei geplanten Terminen am 31. Juli 2011 im Rahmen des DFB-Pokal Spiels gegen Alemannia Aachen sagte der Karlsruher SC den Feldversuch nach Protesten von Fans und Datenschützern ab.

Quelle: Piratenpartei Karlsruhe

Im Vorfeld nahm auch die Piratenpartei Karlsruhe zum geplanten Feldversuch in ihrem Blog Stellung, indem sie auf mögliche Folgen dieser automatisierten Videoüberwachung aufmerksam machte

Mit staatlichen Fördermitteln wird offen der Einsatz einer Überwachungstechnologie gefördert, die das Potential hat, das Klima in der Zivilgesellschaft erheblich abzukühlen.

In der Tat wurde das Projekt vom deutschen Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) im KMU-innovativ-Programm mit insgesamt 1,2 Millionen Euro gefördert. Ziel des Projekts sollte die Weiterentwicklung eines Verfahrens zum Identifizieren gesuchter Personen bei Großveranstaltungen sein. Die mögliche Weiterentwicklung war wohl auch vor allem darin zu sehen, das Verfahren in Echtzeit in der Praxis zu testen. Dies scheint jetzt zumindest beim KSC nicht mehr möglich zu sein. In beidseitigem Einvernehmen vermeldeten die Kooperationspartner interessanterweise nur auf der Website des KSC, dass das Projekt beim Karlsruher SC nicht durchgeführt werden soll.  Weiters heißt es:

Kommunikative Missverständnisse wurden als Ursache festgestellt.

b.i.g. und KIT gingen irrtümlich davon aus, eine Genehmigung zur Projektdurchführung läge vor. Objektiv lag seitens des KSC allerdings keine Genehmigung vor.

Fragt sich nur, wieso ein Projekt, bei welchem von vornherein davon ausgegangen wird, dass mit Hilfe der Weiterentwicklung einer einzigen Technologie (Gesichtserkennung) ein heikles Problem (gewaltbereite Fußballfans im Stadion) mit 1,2 Millionen Euro gefördert wurde, obwohl keine Genehmigung für den grundsätzlichen Bestandteil der Innovation, nämlich dem Praxistauglichkeistest, vorgelegen hat. Dies zeigt einmal mehr die Wichtigkeit der Bedingungen möglicher Anwendungsorte und ihrer Einbettung in komplexe kulturelle Kontexte.

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Chaosradio über DNA-Datenbanken

September 6th, 2011 Daniel Meßner

Willi Watte, das Kampagnen-Maskottchen vom Gen-ethischen Netzwerk.

Sehr empfehlenswert ist die aktuelle Chaosradio-Ausgabe 171 “DNA, Datenbank und Genethik. Genomenspeicherei für Anfänger und Fortgeschrittene”.

Mit dabei sind Uta Wagenmann und Susanne Schultz vom Gen-ethischen Netzwerk. Sie erklären, wie die Speicherung biometrischer Informationen in Datenbanken funktioniert und vor allem gehen sie auch auf Probleme ein, die mit der Speicherung einhergehen. Wer also wissen möchte, warum “genetischer Fingerabdruck” ein irreführender Ausdruck ist, liegt bei der Podcast-Folge richtig.

Ein bisschen schade ist aus meiner Sicht, dass die Kritik am Datenspeichern generalisiert wird und nicht mehr kritisch rückbezogen wird, auf die vorher erklärten Probleme der Klassifizierung und Archivierung der biometrischen Informationen. Ausweitung ist natürlich ein wichtiges Thema, aber die Frage ist, inwiefern es sich dabei nur um eine (technische) Vision handelt.

Interessanterweise findet sich in der Geschichte des Fingerabdruckverfahrens ebenfalls die Diskussion um eine Ausweitung auf die Gesamtbevölkerung, die sog. “Volksdaktyloskopie”. Umgesetzt wurde sie allerdings nicht, denn wie die Erkennungsdienste früh erkannt haben:

„Je größer also die Registratur ist, desto komplizierter muß das Klassifizierungsverfahren sein. [...] [D]as Fassungsvermögen einer Registratur ist nicht unbegrenzt.”1

  1. Königlich bayerisches Ministerium des Inneren an das königlich bayerische Ministerium des Äußeren am 16. Dezember 1911, Betreff: Einheitliche Regelung des Erkennungsdienstes, in: BayHStA MA 92812. [↩]

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