Eine Woche nachdem bekannt wurde, dass in der Justizanstalt Wien-Josefstadt ein falscher Häftling entlassen wurde, berichtete “Wien heute” (ORF2, 25.07.2011 19 Uhr) über die Konsequenzen des Falls: So sollen auf allen Schriftstücken, sog. Laufzetteln, Fotos der Häftlinge angebracht werden und das Vieraugenprinzip soll eingeführt werden, d.h., dass jeder Häftling zwei Beamte zur Seite gestellt bekommt.
Außerdem werden, wie bereits bei Bekanntwerden des Falls angekündigt, zukünftig Fingerabdrücke der Häftlinge gespeichert und zur Identitätsfeststellung herangezogen werden. Peter Prechtl (Vollzugsdirektion des Justizministeriums) im “Wien heute” Interview:
Im Herbst werden wir beginnen biometrische Messungen an den Insassen, von den Insassen abzunehmen, also wir denken hier an einen 10-fingerprint.
Wie kürzlich berichtet sind automatische Grenzkontrollen in Form von “Pass-Automaten” in Österreich derzeit nicht im Einsatz.
Jedoch wurde im Projekt ‘ASaP – Airport Security and Productivity’, welches im österreichischen Sicherheitsforschungsprogramm KIRAS als Kooperationsprojekt zwischen AIT Austrian Institute of Technology GmbH, Flughafen Wien AG, Alcatel&Lucent und IFES gefördert wurde, “die Entwicklung automatischer Grenzkontrollen im Gleichklang mit dem Einsatz biometrischer Ausweispapiere” als ein “Top-Handlungsfeld” und ein “Aspekt zukünftiger Sicherheitsforschung” bezeichnet.1
Quelle: Flughafen Wien AG
Im Tagungsband der Fachtagung Sicherheitsforschung 2011 werden einige zentrale Herausforderungen bei der Entwicklung eines solchen Systems genannt2:
Integration in ein Gesamt-Konzept mit paralleler “klassischer” Grenzkontrolle
Integration der erforderlichen Anwendung in den gegebenen baulichen Rahmen bei optimiertem Passagier-Durchsatz
hohe Genauigkeitsanforderungen
Akzeptanz der Passagiere
Interessant ist auch die Begründung für die Entwicklung. Auch hier wird insbesondere mit einer schnelleren Abfertigung argumentiert und dabei der Zusammenhang mit erhöhtem Komfort hergestellt:
Die zentralen Treiber für die Entwicklung solch automatisierter Grenzkontrollsysteme sind die Verringerung von Wartezeiten für die Passagiere und damit letztlich auch kürzere Transferzeiten und erhöhter Komfort für Flugreisende.3
Neben der “Überwachung” und “Evidenzhaltung” der so bezeichneten “Taubstummen und Blödsinnigen” – eine zu dieser Zeit weit verbreitete Forderung – schlug die oberösterreichische Statthalterei im Landesgesetzblatt 1853 ein weiteres, neues Mittel zur Kenntlichmachung dieser Personen vor:
Zweckmäßig erscheint auch, daß die hier in Frage kommenden Taubstummen und Blödsinnigen mit einer Marke von Holz oder Blech versehen werden, auf welcher ihr Nahme und Unterkunftsort ausgedrückt ist. Diese Marke hätten sie an einem Schnürchen immer am Leibe zu tragen, oder es könnte dasselbe am Kleide festgemacht werden.
Entlaufen sie, so weiß man bei ihrer Betretung sogleich aus dem Marke, wohin sie gehören.
Erlass des Statthalters vom 31. Mai 1853, Z. 3488/4809, wegen Ueberwachung der Taubstummen und Blödsinnigen. In: Landes-Regierungsblatt für das Erzherzogthum Oesterreich ob der Enns. Zweite Abtheilung. Jahrgang 1853. Linz: Huemer.
Seit 2004 stehen auf dem größten deutschen Flughafen Frankfurt am Main für Grenzübertritte im Non-Schengen-Flugverkehr sog. “Autocontrolspuren” zur Verfügung. Nach einer einmaligen Registrierung können alle EU-Bürger über 18, die einen biometrischen Reisepass besitzen diese “Automatisierte und Biometriegestützte Grenzkontrolle” nützen. Wobei biometriegestützt in diesem Falle bedeutet, dass ein Irisscan erfolgt. Nach Angabe der Bundespolizei bietet diese automatisierte Kontrolle vor allem vielfliegenden Personen eine einfache und bequeme Alternative zum herkömmlichen Verfahren der persönlichen Passkontrolle. Es wird hier also eher mit einer schnelleren Abfertigung und weniger mit erhöhter Sicherheit argumentiert. Und so soll es funktionieren!
Quelle: www.bundespolizei.de Quelle: UK Border Agency
In Großbritannien gibt es bereits an mehreren Flughäfen die Möglichkeit der automatisierten Grenzkontrolle ohne Registrierung mit den sog. e-passport gates, die mit Gesichtswiedererkennung (face recognition) arbeiten. D.h., dass vor Ort in den ‘e-passport gates’ ein digitales Bild des Gesichts der Person aufgezeichnet wird, das mit den Bilddaten, die auf dem Chip des biometrischen Reisepasses der Person gespeichert sind (wird mit einem Dokumentenscanner ausgelesen), abgeglichen wird.
In Österreich sind vergleichbare Systeme (“Pass-Automaten”) bisher nicht im Einsatz. Laut BMI werden die Kontrollbeamtinnen und -beamten an den Grenzen langfristig nicht durch Pass-Automaten ersetzt. Auf der BMI Hompage heißt es:
Biometrische Abgleichmethoden sind ein Hilfsmittel für die herkömmliche Grenzkontrolle und werden diese nur ergänzen, nicht ersetzen. Der Zugewinn an Sicherheit ergibt sich auch aus der Kombinationsmöglichkeit bewährter herkömmlicher Verfahren mit den technischen Möglichkeiten der Biometrie.
“Türen auf” für die Justizpanne des Jahres: Ein Serieneinbrecher marschiert seelenruhig aus der Justizanstalt Wien-Josefstadt, obwohl die Polizei monatelang hinter dem 31-Jährigen her war. Wie ihm das gelingen konnte: Der Serbe tauschte die Identität mit seinem Zellen-Kompagnon und stolzierte an seiner Stelle in die Freiheit.1
Offenbar reichte also quasi der älteste Trick der (Identifizierungs-)Welt aus, um die Behörden zu täuschen, wie der ORF Teletext2 es darstellt:
Nur mit dem Namen und dem Geburtsdatum des Zellen-Mitbewohners wurde der 31-Jährige entlassen und tauchte unter. Der “richtige” Häftling ist übrigens auch frei – er kann für den Irrtum nicht verantwortlich gemacht werden.
Angesichts des hohen Grades der Peinlichkeit, den diese Sache offenbar für die Behörden bedeutet, überrascht es nicht, dass die Justizanstalt in einer ersten Reaktion eine der scheinbar sichersten Identifizierungstechniken herbeiruft:
Als Konsequenz aus dem peinlichen Irrtum kündigte die Vollzugsdirektion an, künftig Fingerabdrücke zu nehmen.3
Was das genau bedeuten soll, bleibt (vorerst) offen; die Behörde verlässt sich anscheinend darauf, dass das Reizwort “Fingerabdrücke”, das Sicherheit und Unfehlbarkeit suggeriert, die Leserschaft ausreichend beruhigt, dass solche “Peinlichkeiten” nicht zur Regel werden…
Wie orf.at (Gesichtserkennung via iPhone dient zur Strafverfolgung) und futurezone.at (US-Polizei will iPhone für Gesichts-Scan nutzen) in Anlehnung an den Wall Street Journal Artikel ‘How a New Police Tool for Face Recognition Works‘ berichten, planen US-Behörden gegen Ende des Jahres in mehreren Bundesstaaten die Einführung der mobilen, multimodalen Identifizierungsanwendung „MORIS“ (Mobile Offender Recognition and Information System), die es Polizeibeamten erlaubt, mit Hilfe von automatisierter Gesichtserkennung, Iriserkennung und Fingerabdruckserkennung verdächtige Personen unmittelbar auf der Straße zu identifizieren, solange diese in einer mit dem Tool verbundenen Datenbank gespeichert sind. Das Tool arbeitet in Verbundung mit iPhones und anderen smarten Mobiltelefonen. Interessanterweise wird dieser Aspekt sowohl bei orf.at als auch bei futurezone.at bereits in der Überschrift der Meldungen erwähnt, im Wall Street Journal Artikel erst zu einem späteren Zeitpunkt. Das bringt mich zu der Frage, wieso dieses Tool überhaupt erst mit einem iPhone oder ähnlichen Smartphones funktionieren kann und nicht eine eigene Linse verwendet? Es scheint mir hier weniger um technische Machbarkeitsfragen zu gehen, aber eher um eine positive Kodierung der Anwendung in Kombination mit den momentan sehr populären Smartphones.
Im Spectrum der gestrigen Ausgabe der Presse findet sich ein Artikel von Martin Baltes anlässlich des 100. Geburtstages des Medientheoretikers Marshall McLuhan:
Als die Welt ein Dorf wurde Ein kanadischer Geisteswissenschaftler entdeckt den „New Criticism“ und wächst zum visionären Kommunikationstheoretiker. „Das Medium ist die Botschaft“: Vor 100 Jahren wurde Marshall McLuhan geboren.
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Unvergesslich unter anderem McLuhans Cameo in Woody Allens “Annie Hall” (1977), als jener einen vorlauten Professor von der Columbia University zurechtweist:
Aus: Seiner k. k. Majestät Franz des Ersten politische Gesetze und Verordnungen für sämmtliche Provinzen des Oesterreichischen Kaiserstaates, mit Ausnahme von Ungarn und Siebenbürgen. Auf allerhöchsten Befehl und unter Aufsicht der höchsten Hofstellen herausgegeben. Sechs und fünfzigster Band, welcher die Verordnungen vom 1. Januar bis letzten December 1828 enthält. Wien: k. k. Hof- und Staats-Aerarial-Druckerey, 1830. Online verfügbar unter http://alex.onb.ac.at/cgi-content/anno-plus?apm=0&aid=pgs&datum=1828&zoom=2, zuletzt geprüft am 13.07.2011.