Seit 04. Oktober 2011 gibt es in dieser Angelegenheit vom Innenministerium des deutschen Bundeslandes Baden-Württemberg eine Antwort auf eine sog. “Kleine Anfrage” der Grünen Landtagsabgeordneten Alexander Salomon und Wilhelm Halder. Die gesamte Kleine Anfrage und Antwort kann hier eingesehen werden.
Bei Dursicht der Antwort kommt u.a. heraus, dass bisher noch nicht geklärt sei, wie es im mit 1,2 Millionen Euro vom deutschen Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) im KMU-innovativ-Programm gefördertemForschungsprojekt „Parallele Gesichtserkennung in Videoströmen“, an welchem maßgeblich die öffentliche Einrichtung Karslruher Institut für Technologie (KIT) beteiligt ist, weitergehen soll. Die beteiligten Projektpartner würden derzeit Alternativen für das weitere Vorgehen im Rahmen des Projektes prüfen, insbesondere unter welchen Rahmenbedingungen entsprechende Videoaufnahmen durchgeführt werden können. Möglicherweise solle auch gänzlich auf Feldversuche verzichtet werden, ohne dadurch den Projekterfolg zu gefährden.
Gerade dieser letzte Punkt erscheint mir vollkommen rätselhaft, die Innovation dieses Projekts würde ich aus technischer Sicht gerade darin sehen, dass ein solches Verfahren in der Praxis getestet wird. Unter kontrollierten und standardisierten Laborbedingungen mag Gesichtswiedererkennung teilweise ja funktionieren, aber unter realen Feldbedingungen gibt es doch erhebliche Mängel. Deshalb finde ich es auch unverständlich, dass das Innenministerium von BaWü die Frage, wie sie den Einsatz von Gesichtserkennungstechniken im Zusammenhang mit “halböffentlichen” Orten wie Fußballstadien bewerte, folgendermaßen beantwortet:
Die Kombination von Videotechnik und automatisierter Gesichtserkennung eignet sich in besonderer Weise zur Identifizierung von Personen.
Markant ist, dass jegliche Begründung, wieso sich automatisierte Gesichtserkennung in besonderer Weise zur Identifizierung von Personen eignet, gänzlich fehlt. Auf wen oder was beruft sich hier das Innenministerium? Das Funktionieren der Technik Gesichtswiedererkennung wird ohne Hinterfragen vorausgesetzt, obwohl erst geklärt werden müsste, ob es überhaupt ein geeignetes Instrumentarium darstellen würde. Immerhin wird in der Beantwortung angeführt, dass es beim Einsatz solcher Techniken einer (bisher im Polizeigesetz fehlenden) Rechtsgrundlage und der Einwilligung der Betroffenen bedarf.
Interessant wären desweiteren Einblicke in ein Rechtsgutachten, welches scheinbar zu Beginn des Projektes zur datenschutzrechtlichen Bewertung der geplanten Aufzeichnung durch einen Projektpartner erfolgte.
Heute mal ein TV-Tipp für alle, die sich für mediale Repräsentationen von Überwachtungstechniken interessieren. Person of Interest ist eine CBS-Serie und läuft seit September 2011.
Der Trailer fasst die Rahmenhandlung ganz gut zusammen:
Protagonist Harold Finch hat eine gigantische Überwachungsmaschine gebaut, die terroristische Anschläge vorhersagen soll, um ein zweites 9/11 zu verhindern. Die Maschine spuckt allerdings nicht nur terroristische Vorhaben aus, sondern jegliche Art von Straftaten. Da die Regierung an der Verhinderung nicht-terroristischer Straftaten aber kein Interesse hat, verfolgt Finch diese mit seinem Partner John Reese selbst. Die Serie macht ständig Überwachungstechniken zum Thema und spielt dabei mit Utopien und Visionen.
Folgender Dialog aus Episode 2 soll das verdeutlichen. Finch zeigt einem Partner das große Netzwerk an Servern, die die Daten sammeln; der fragt noch einmal nach, ob es sich hier nicht um ein “Orwellian Nightmare” handelt:
Finch: That´s every e-mail, every phone call, surveillance cameras … Partner: In the country? Finch: No, that’s just New York. I’m starting with the basics here. I’m trying to teach it to track people using cell phone location data, facial recognition. I’m almost ready to move on to the next problem. Partner: What’s the next problem? Finch: Sorting them all out. Terrorists don’t exactly stand out on street corners, you know? You have to teach the machine to sift through the e-mails, wire-tapped phones, bank transactions …
Eine kleine Ergänzung zum Beitrag über die Fingerabdruckkarte von Marcell Frydmann-Prawy, die Objekt des Monats Dezember der Wienbibliothek ist.
Ich bin auf eine Illustration gestoßen, die die Klassifikation der Abdrücke sehr anschaulich macht – und gleichzeitig die Komplexität des Verfahrens verdeutlicht. Bei Marcell Frydmann-Prawy wurden an allen Fingern Wirbelmuster erkannt, was zur Klassifizierung 32/32 führte, die sog. “Primary Classification”:
The primary classification of a set of impressions is the first or main part of the classification, as it determines the file under which the print is placed or filed, and it is always represented or expressed by numerals in the form of a fraction, the upper numeral being the numerator and the lower the denominator …1
Welche Finger wie gewertet wurden, zeigt folgende Illustration:
Illustration und Zitat aus: Frederick Kuhne (1927): The Finger Print Instructor, S. 41. [↩]
Der Hinweis darf hier natürlich nicht fehlen:
Anlässlich zur Ausstellung “Marcell Horace Frydmann Prawy. Neues aus dem Nachlass” (1.12.-29.2.) präsentiert die Wienbibliothek als Objekt des Monats Dezember die Fingerabdruckkarte von Marcell Frydmann-Prawy, der im Februar 1941 aus Wien floh und in Kalifornien im “Bureau of Identification” seine Fingerabdrücke abgeben musste.
Die Karte vermittelt einen ganz guten Eindruck von der Praxis der Identifizierung mittels Daktyloskopie. Oben sind die gerollten Einzelfinger zu sehen, und unten gedrückt alle Finger gleichzeitig. Die gerollten Fingerabdrücke wurden dann verformelt. Die handschriftlichen hinzugefügten “w” bei jedem Finger zeigen an, dass Marcell Frydmann-Prawy an allen Fingern Wirbelmuster (Whorl) hatte. Oben rechts ist die Klassifikationsnummer zu sehen, die aufgrund der Musterverteilung errechnet wurde. Die Fingerabdruckformel wurde dann mit dem bestehenden Register verglichen und führte in diesem Fall zu keinem Treffer, wie der Stempel unten rechts (“No Fingerprint Record”) anzeigt.