Diskussion über Einführung einer „Police-Elimination-Datenbank“ in Österreich
published by Christoph Musik
Wie orf.at (“Jagd auf Phantomtäter”), heute.at (“DNA-Proben von Polizisten sollen gespeichert werden”) und krone.at (“DNA-Massentests, damit Polizei nicht sich selbst jagt”) berichten, beabsichtigt das Bundesministerium für Inneres, eine sog. “Police-Elimination-Datenbank” einzuführen. In dieser Datenbank sollen sich Sicherheitsorgane, die mit hoher Wahrscheinlichkeit an Tatorten ihre eigenen Spuren hinterlassen, erkennungsdienstlich erfassen lassen, d.h. ihre Fingerabdrücke und DNA- Proben abgeben. So soll verhindert werden, dass „unbekannte Täter“ aufgrund von Tatortspuren gesucht werden, diese aber eigentlich ermittelnde Polizisten sind.
Die Datenbank wird von der Polizeigewerkschaft kritisiert: “Viel zu teuer, nicht zielführend und gegen den Persönlichkeitsschutz der Beamten gerichtet”, wird der Sprecher der niederösterreichischen Polizeigewerkschaft, Reinhard Zimmermann, von noe.orf.at zitiert.
Während ich die ersten beiden Argumente (zu teuer, nicht zielführend) nicht nachvollziehen kann, da sich die Investition rein finanziell lohnen würde (die Effizienz der Polizeiarbeit könnte gestärkt werden), ist der Persönlichkeitsschutz natürlich sehr wohl ein starkes Argument, das nach datenschutzrechtlichen Erwägungen danach schreit, nach “gelinderen Mitteln” zu suchen, um dieses Problem zu lösen: So könnte man bei den ermittelnden Polizisten stärkeres Bewusstsein im Umgang mit ihren eigenen Fingerabdrücken und DNA-Spuren schaffen , damit diese gar nicht erst an den Tatort gelangen. Und wenn dies passieren sollte, könnte man ja immer noch im Anlassfall einmalig einen Spurenabgleich vornehmen. Dies darf natürlich auch nicht so weit führen, dass von jedem Bürger verlangt wird, quasi “Spurenmanagement” zu betreiben und immer einen Gummihandschuh oder Mundschutz zu tragen.
Darüber hinaus zeigt diese Diskussion auch sehr gut, dass technische Hilfsmittel zur Identifizierung von Personen zwar idealtypisch durchaus sinnvoll sein mögen, aber durch ihre Implementierung neue Probleme und Risiken geschaffen werden, die oft nur durch einen schwerwiegenden weiteren Schritt kompensiert werden können. Der Polizist oder die Polizistin soll am Tatort erkennungsdienstlich erfasst werden. Mit Ulrich Beck1 könnte man weiter argumentieren, dass die Verteilung der Risiken damit auf eine kleine Gruppe von Polizisten und Polizistinnen abgewälzt wird.
- Ulrich Beck (1986): Risikogesellschaft. Auf dem Weg in eine andere Moderne. Frankfurt a.M.: Suhrkamp. [↩]

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