Graduierte
Folgende NachwuchswissenschaftlerInnen haben am Workshop teilgenommen und Vorträge gehalten:
Ilsen About | Marcus Burkhardt | Julia Fleischhack | Katja Geiger | Stephan Gruber | Katja Limbächer | Anna Masoner | Daniel Messner | Christof Rolker | Lars Schmid
ILSEN ABOUT, European University Institute, Florence:
Spectacular Identity. The Police Exhibitions of Identification Services in France and Italy, 1880–1914
From the beginning of the institutionalisation process, in the 1880s which created official and permanent police services dedicated to the individuals identification, those services promoted their activities by many different ways : scientific articles and books, manuals and didactic essays, promotional materials such as brochures or postcards and, especially, exhibitions. In separate sections inside the part dedicated to the police institutions, in the international or universal exhibitions of that time, the identification services showed the results of their activities, the techniques used by the agents and some very specific iconographic materials. These materials exposed outside the police services were also used inside the service in original police museums or exhibitions in separate rooms used by the identification school or in order to promote the activities of the service to visitors or special guests. This promotion was first motivated by the necessity to legitimate the uses of new identification methods inside the major police structures. In fact, the existence of the identification service, especially in the French case, was not completely admitted by some part of the police agents who opposed their introduction. The definition of the identification tools, such as the signaletic or the photographical techniques and the techniques of card-index classification were also part of a promotional activity designed to defend their legitimacy and develop an autonomous and scientific field of knowledge. In a context of a strong competition between the differents countries or national schools, the field of individual’s identification acquired its legitimacy inside the penal sciences or the criminal anthropology network. At the same time, it appears that the public recognition of the new identification methods played a fundamental role in the functioning of the criminal identification services. In fact, the success of the new methods was guaranteed on their ability to intimidate criminals. From then on, communication with the public, which was initiated by the heads of the identification services, became a priority.
This paper will present the differents processes through which one witnessed in France and in Italy the emergence of these exhibition activities and the specificity of the various types of exhibition. The project to impose a new image of the criminal and to promote the anthropometric method in France, the iconographic and didactic innovation created by Alphonse Bertillon will be first described. The continuity with the exhibitions on criminal anthropology in Italy and the links between the individual’s identification and the classification criminal types, developped by Salvatore Ottolenghi, will be also part of this presentation. Following this comparative perspective, this paper will present the specificity of the iconographic materials created for these exhibitions, examples of their reception by the press and the public and the evolution of what became a habitual activity of the identification services in France and Italy.
Résumé: http://iris.ehess.fr/document.php?id=347
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MARCUS BURKHARDT, International Graduate Center für the Study of Culture, Justus-Liebig-Universität Gießen:
Cyberspace: Identitätsspiele und Identifikationsprobleme
Im Rahmen des Vortrags wird der Frage der Identifikation im Internet nachgegangen. Dabei wird aufgezeigt, dass unter den Bedingungen der globalen Netzkommunikation Identität und Identifikation gleich auf zwei Ebenen zu einem Problem werden. Währenddessen der Internetnutzer an der medialen Oberfläche der grafischen Benutzerinterfaces zunächst anonym ist und Identifizierung bzw. Authentifizierung eine zu erbringende Leistung ist, verhält es sich in der unsichtbaren Tiefe unserer Internetzwerke genau anders herum. Denn auf der Ebene der Vermittlungs- und Übertragungsprotokolle ist der Nutzer immer schon bekannt. In solch einer Situation wird Anonymität zum Problem.
Es wird gezeigt, dass auf der zweiten technischen Ebene Identifikation nicht länger auf Grundlage körperlicher Charakteristika des Nutzers geschieht, sondern auf der Grundlage von dessen Handlungen. Jeder Nutzer hinterlässt bei allem, was er im Internet tut, Spuren. Und der, der diese zu speichern und auszulesen weiß, kann anhand dessen, was jemand tut, bestimmen, wer jemand ist. Einerseits besitzt die Möglichkeit zur Auswertung dieser Daten eine enorme rechtliche und ökonomische Relevanz. Andererseits jedoch ist die Sammlung und Auswertung sensitiver Nutzerdaten aus datenschutzrechtlichen Gründen äußerst brisant. Daher wird der Wunsch nach Anonymität im Netz in der jüngsten Vergangenheit immer größer, was die stetige Fortentwicklung von Anonymisierungsdiensten, wie zum Beispiel Tor oder JonDonym zeigt. Da der Datenaustausch im Netz selbst nicht anonymisiert werden kann, können die Nutzer sich nur hinter fremden Identitäten verbergen. Wer im Netz vollständig anonym bleiben will, muss also auf der Ebene der technischen Vermittlung vortäuschen, ein anderer zu sein. Damit wird Sherry Turkles These über Identität im Zeitalter des Internet vom Kopf auf die Füße gestellt. Ging Turkle noch davon aus, dass die Anonymität des Internets es dem einzelnen Nutzer ermöglicht, in ein Spiel mit seinen Identitäten einzutreten, ist es auf der technischen Ebene gerade notwendig, dass viele Nutzer mit den Identitäten der anderen spielen, um selbst anonym zu bleiben.
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JULIA FLEISCHHACK, Institut für Volkskunde/Kulturanthropologie, Universität Hamburg:
“Meine Daten gehören mir”. Kulturwissenschaftliche Perspektiven auf “Maschinelle Lesbarkeit” und “Personenidentifizierung” als Gegenstand gesellschaftlicher Auseinandersetzung in den 1970er und 1980er Jahren
Ende September 1974 veröffentlichte das P.E.N Zentrum der Bundesrepublik Deutschland eine schriftliche Stellungnahme zu den Entwürfen der Bundesregierung für ein neues Bundesmeldegesetz und ein Bundesdatenschutzgesetz, die, so die Kritik der P.E.N.-Autoren, “neue Strukturen einer Informationsgesellschaft” schaffen würden, “deren Folgeprobleme vom Grundgesetz nicht voll abgedeckt” wären. Die Stellungnahme des deutschen P.E.N-Zentrums rekurriert nicht nur auf Diskussionen wie sie bislang vorwiegend im fachwissenschaftlichen Kreis und auf politischer Ebene über den Ausbau der elektronischen Datenverarbeitung in der öffentlichen Verwaltung Ende der 1960er Jahre geführt wurden, sie ist ebenso als Ausdruck einer sich Anfang der 1970er Jahre neu formierenden gesellschaftlichen Auseinandersetzung zu lesen, in der die Bedeutungsdimensionen und -implikationen von neuen elektronischen Systemen und Techniken der Datenverarbeitung, aber auch – und dies steht in einem engen Zusammenhang – verwaltungstechnische Verfahren und Formen des Umgangs mit Daten kritisch beobachtet und öffentlich verhandelt werden.
Neben generellen Befürchtungen vor “Datenmissbrauch” und “Verdatung” wie sie zu Topoi einer öffentlichen Diskussion wurden, erhalten Begrifflichkeiten wie “Maschinelle Lesbarkeit” und “Personenidentifizierung” als subjektive wie auch übergeordnete, gesellschaftlich verhandelte Handlungs-, Erfahrungs- und Deutungsmodelle, in dem sich gleichermaßen sozio-kulturelle Stimmungen verdichten als auch individuelle Aneignungsformen ablesen lassen, seit Anfang der 1970er Jahre zunehmend Relevanz in Medienberichten und Publikationen, auf Tagungen, seit den 1980er Jahren auch in öffentlichen Protestaktionen und in gerichtlichen Klagen. Was in diesen Diskussionen unter “Identifizierung” gefasst und verhandelt wurde, soll an Beispielen in seinen Erfahrungs- und Erscheinungsformen, in seinen Deutungen und Bedeutungen – auch für die Gegenwart – im vorliegenden Vortrag aus volkskundlich-kulturwissenschaftlicher Perspektive analysiert werden.
Die empirische Basis des Vortrages, der einen Aspekt aus meinem Promotionsvorhaben zum Thema “Kulturwissenschaftliche Perspektiven auf ‘Datengeheimnisses’ und ‘Datenspeicherung’ als Gegenstand gesellschaftlicher Auseinandersetzung” (Arbeitstitel) weiterführt, bilden Medienberichte und (vorwiegend populärwissenschaftliche) Publikationen aus den 1970er und frühen 1980er Jahren wie auch vorwiegend unpublizierte Schriftstücke (aus dem Bereich der sogenannten “grauen Literatur”), die aus Archivrecherchen stammen.
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KATJA GEIGER, Initiativkolleg “Naturwissenschaften im historischen Kontext”, Universität Wien:
Die Verdatung des toten Körpers – Identifizierung krimineller Handlungen über die Transformation von Körper in Schrift
Die Gerichtliche Medizin war in ihrem beruflichen Alltag mit der Identifizierung von Verbrechensspuren an tot aufgefunden Körpern befasst. In der materiellen Kultur des Faches waren vor allem schriftliche Behelfe zentral für die Bearbeitung des „Leichenmaterials“ und die Erfüllung der von den Gerichten an die medizinischen Sachverständigen gestellten Aufgaben. „Verdaten, Klassifizieren, Archivieren“ waren wesentliche Schritte im Erkenntnisprozess der rechtsmedizinischen Experten. Kriminelle Handlungen, die zu bestimmten Erscheinungen an toten Körpern geführt hatten und von Gerichtsmedizinern begutachtet wurden, mussten für die weitere Bearbeitung bzw. Verwendung in Forschung, Lehre und als Beweismittel vor Gericht in materieller Form handhabbar und transportabel gemacht werden.
Eine Analyse von Obduktionsprotokollen und Obduktionsgutachten im Kontext der an diese Schriftstücke gestellten Anforderungen in rechtlicher und wissenschaftlicher Hinsicht eröffnet die Möglichkeit, gerichtsmedizinisches Wissen durch die verschiedenen Stadien seiner Herstellung zu verfolgen. Zentral ist die Übertragung körperlicher Zeichen, die während der Obduktion ermittelt und beobachtet werden, in die schriftliche Form des Protokolls, das sobald es fertiggestellt ist, die Leiche vollständig ersetzen soll. Welche Qualitätskriterien es hinsichtlich seiner weiteren Verwendung vor Gericht und als Gegenstand gerichtsmedizinischer Forschung zu erfüllen hatte, war rechtlich streng normiert. Das Protokoll als Basis der weiteren Behandlung von Kriminalfällen enthielt selbst noch keine Auswertung der Tat, bildete aber die Grundlage für das Obduktionsgutachten, in dem eine Klassifizierung körperlicher Spuren als Folge verbrecherischen Handelns erfolgte. Im Abgleich mit anderen Informationen wie Zeugenaussagen oder Tatortbeschreibungen sollte das Gutachten den Richtern das nötige Wissen an die Hand liefern, um Personen, die einer verbrecherischen Handlung an einem menschlichen Körper angeklagt waren, als schuldig oder nicht schuldig zu erkennen. Als wesentlicher Bestandteil der gerichtsmedizinischen Forschungspraxis kann auch das Sammeln bzw. Archivieren von Obduktionsprotokollen verstanden werden. Die Notwendigkeit der Aufbewahrung dieser Schriftstücke ergibt sich aus ihrer Konzeption als Material für in der Zukunft liegendes epistemologisches Interesse des Faches Gerichtliche Medizin.
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STEPHAN GRUBER, Institut für Geschichte, Universität Wien:
Persons-Beschreibung. Steckbriefliche Identifizierung im 18. Jahrhundert
Am Beginn meiner Beschäftigung mit dem Thema der “vormodernen Identifizierung” stand die Frage, wie Personen vor der Erfindung von uns heute selbstverständlich erscheinenden Techniken wie Fotografie und Fingerprints identifiziert wurden. Was waren die Beschreibungskategorien, anhand derer Personen wiedererkennbar sein sollten? Auf welche Details wurde Wert gelegt? Und wer sollte überhaupt identifiziert werden?
Als Quellen zur Untersuchung dieser Fragen boten sich Steckbriefe und Personenbeschreibungen an, die an unterschiedlichen Orten der Habsburgermonarchie vorwiegend im 18. Jahrhundert entstanden waren. Die Arbeit mit den konkreten Quellen zeigte, dass die einzelnen Beschreibungen keine “objektiven” Beschreibungen von Personen sind, sondern idealtypischen Scripts folgten. Dies zeigte sich durch die Analyse obrigkeitlicher Texte (Gesetze, Verordnungen und andere normative Texte), die solche Beschreibungsmuster vorgaben und den diskursiven Rahmen für die Steckbriefe bildeten. Deutlich wird, dass Diskurs und Praxis keine Gegensätze bilden, sondern einander bedingende Wirklichkeiten sind. In den normativen Texten finden sich Stereotypisierungen gesellschaftlicher Randgruppen und Begründungen für den Ausbau des Fahndungswesens. Zahlreich waren die erlassenen Gesetze und Verordnungen, mit denen in den Ländern der Habsburgermonarchie der “Landfrieden” hergestellt bzw. gesichert werden sollte. Gemeinsam ist diesen Gesetzen und Verordnungen die Intention, die geographische Mobilität der Untertanen zu beschränken und “fremde”, “landschädliche” und “böse” Personen aus den Ländern der Habsburgermonarchie zu vertreiben.
Die Rekonstruktion des “sozialdisziplinierenden” Sicherheitsdiskurses des 18. Jahrhunderts bildet die Basis für die Analyse und Interpretation der Steckbriefe und Personenbeschreibungen. Sichtbar wird, dass Steckbriefe und Personenbeschreibungen Menschen nicht nur be-schreiben, sondern ihnen gleichzeitig kollektive Eigenschaften und Charakteristika zu-schreiben. Steckbrieflich gefahndet wurde vor allem nach vagierenden Personen, die schon allein aufgrund ihrer Mobilität suspekt waren: BettlerInnen, Deserteure, DiebInnen, Hausierer, “ZigeunerInnen” usw. Die in den Steckbriefen gesuchten Männer und Frauen sind aber nicht nur als machtlose und unterdrückte Untertanen zu betrachten, sondern mit Rekurs auf Pierre Bourdieu als AkteurInnen zu beschreiben. Demnach werden in den Quellen auch subversive Strategien sichtbar, die in den normativen Vorgaben teilweise reflektiert werden: Pässe konnten gefälscht, Kleidungen getauscht, Biographien erfunden, “falsche” Identitäten angenommen werden. Gefragt werden muss also nicht nur nach dem ökonomischen Kapital der beschriebenen Personen, sondern vielmehr auch nach ihrem kulturellen und sozialen Kapital, welches ihre Handlungsspielräume mitbedingte.
Meine Untersuchung von Steckbriefen und Personenbeschreibungen aus dem 18. Jahrhundert soll das Potenzial deutlich machen, das ein kulturgeschichtlicher Zugang zum Themenfeld “vormoderne Identifizierung” besitzt. Die Vielzahl von Fragen und Verbindungen zu Wissenssystemen, die ich in der Diplomarbeit nicht einmal ansatzweise erforschen konnte, soll als Motivation dienen, meine Forschungen in Form einer Dissertation weiterzuführen.
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KATJA LIMBÄCHER, Zentrum für Antisemitismusforschung, TU Berlin:
Die “gefährliche” Frau. Die Konstruktion der “sexuell verwahrlosten” Frau in Deutschland nach 1945
In der unmittelbaren Nachkriegszeit Deutschlands 1945 konstatierten die Behörden einen enormen Anstieg von Geschlechtskrankheiten. Als Verantwortliche und zugleich Verursacherinnen gerieten Frauen und weibliche Minderjährige in den Fokus, denen “sexuelle Verwahrlosung” unterstellt wurde. Die weibliche Bevölkerung, so der Vorwurf, würde sich wahllos gegen Brot und Zigaretten prostituieren und so zur unkontrollierten Ausbreitung der Geschlechtskrankheiten beitragen. Die als auffällig registrierten Frauen und weiblichen Minderjährigen wurden den Pflegeamtsfürsorgerinnen übergeben, denen die weitere Betreuung sowie die Einleitung von fürsorgerischen Maßnahmen oblag. Die Pflegeamtsfürsorgerinnen zeichneten dafür verantwortlich, Auffälligkeiten und Normverstöße der Frauen zu sammeln, diese zu klassifizieren. Sie schrieben damit das Bild der “sexuell verwahrlosten” Frau fort.
Die Konstruktion der “sexuellen Verwahrlosung” als weiblicher Normverstoß war jedoch nicht neu. Bereits in der Weimarer Republik und im Nationalsozialismus hatte dieser Diskurs repressive Maßnahmen gegen weibliche Devianz legitimiert. Im Kontext der nationalsozialistischen Sozial- und Gesundheitspolitik wurde jedoch soziale Abweichung nicht mehr an konkreten Verstößen festgemacht, sondern als erblich bedingt erklärt. Devianz als “asoziales” oder “gemeinschaftsfremdes” Verhalten sollte jedoch aus der Volksgemeinschaft gänzlich ausgeschlossen werden und beinhaltete einschneidende wenn nicht gar tödliche Konsequenzen für die betroffenen Personen. Die Fürsorgerinnen nahmen nun eine Schlüsselstellung in der Umsetzung “erb- und rassenpflegerischer” Maßnahmen zur Bekämpfung von “Asozialität” ein.
Die kontinuierliche Konstruktion der “sexuell verwahrlosten” Frau über politische Zäsuren hinweg wird hier untersucht. Hinsichtlich der Fürsorgerinnen war für ihre Tätigkeit offenbar weniger der politische Referenzrahmen ausschlaggebend als die zu Grunde liegenden Normen und Zuschreibungen.
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ANNA MASONER, Institut für Geschichte, Universität Wien:
Identifizierungstechniken im Museum – Lesarten der Ausstellung “Biometrie – le corps identité” in der Cité des sciences, Paris
Von November 2005 bis Jänner 2007 fand im Pariser Wissenschaftsmuseum “Cité des Sciences” die Ausstellung “Biométrie – le corps identité” statt. Die Ausstellung verfolgte das Ziel, computergestützte biometrische Technologien einem breiten Publikum näher zu bringen. Der digitale Fingerabdruck und die Gesichts- oder Iriserkennung, die in Identitätspapieren oder auch bei der Grenzkontrolle bereits Anwendung finden, wurden als die geeignetsten Identifizierungstechniken des 21. Jahrhunderts präsentiert, besonders wenn es darum geht eine große Anzahl an Personen zu erfassen. Neben Funktionsweise, gesellschaftlichen und sozialen Implikationen und bisherigen Anwendungen fand sich auch ein Teil der sich mit der Geschichte von Identifizierungstechniken beschäftigte.
In meinem Vortrag werde ich die Ausstellung und Teile des Webauftritts der Ausstellung beschreiben und nach den Botschaften, die von AusstellungmacherInnen vermittelt und den Bedeutungen, die von BesucherInnen produziert werden, fragen. Methodisch betrachte ich mich als Idealbesucherin und lehne mich an das Konzept des Close Reading an. Um die Ausstellung in ihrem Kontext zu verorten, werde ich zudem auf das Konzept des Science Centre eingehen.
Im Vordergrund der Analyse der Ausstellung stehen Fragen nach den historischen Fakten und Geschichte(n), die von den AusstellungsmacherInnen erzählt werden und den Interessensgruppen, die in dieser Erzählung vorkommen. Darüber hinaus frage ich danach, welche Aspekte in der Ausstellung nicht genannt oder nur am Rande angesprochen werden.
Ich werde zeigen, dass die Ausstellung eine Ursprungssaga biometrischer Technologien produziert, die, so meine These, dazu dient jüngere Entwicklungen auf dem Gebiet zu rechtfertigen, sie als in der „Natur der Geschichte“ liegend zu beschreiben.
In einem zweiten Analyseschritt frage ich nach der Verwendung und der Bedeutung von interaktiven multimedialen Ausstellungsstationen in der Ausstellung. Wie ich zeigen werde, dienen der spielerische Umgang und der Einsatz des eigenen Körpers, den die Ausstellungsstücke voraussetzen, weniger der Vermittlung von Wissen über die Funktionsweise biometrischer Sensoren und Informationsverarbeitung. Erlernt werden eher bestimmte Verhaltensformen, die eine rasche und fehlerlose Interaktion mit computergestützten Identifizierungssystemen zu gewährleisten.
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DANIEL MESSNER, Institut für Geschichte, Universität Wien:
Die Konstruktion des polizeilichen Blicks. Zur Etablierung einer gerichtlichen Bildpraktik
Gegen Ende des 19. Jahrhunderts entstehen in vielen (europäischen) Metropolen große polizeiliche Registratursysteme. Auch in Wien wird 1898 ein Erkennungsamt zur anthropometrischen Vermessung und fotografischen Erfassung von Personen gegründet. Inspiriert wurden die Wiener Beamten durch Besuche bei Alphonse Bertillon in Paris, der seit 1880 versucht, polizeiliche Erkennung zu systematisieren.
Mein Interesse bei der erkennungsdienstlichen Erfassung verdächtiger Personen gilt der Frage nach der Verwissenschaftlichung des Menschen: Wie verändert die Verwissenschaftlichung des Menschen Denk- und Wahrnehmungsschemata und damit den Menschen selbst? Welchen Anteil daran haben bildgebende Verfahren? Wie verändern Bilder unsere Wahrnehmung und sind an der Formierung von Wissen beteiligt und konstruieren damit Erkenntnis?
Als Quellen werde ich Fotografien der Wiener Polizeibehörde aus den Jahren 1895 bis 1905 präsentieren und Textbeispiele von Hans Groß und Alphonse Bertillon heranziehen. Bertillon ist die zentrale Person bei der Etablierung erkennungsdienstlicher Registratursysteme, während Hans Groß nicht nur für die Institutionalisierung der Kriminalwissenschaften in Österreich eine zentrale Rolle spielt, sondern auch bei der Ausbildung cisleithanischer Instructionsofficiere. Im Zentrum des Vortrages wird damit die Frage stehen, wie die Polizei die von ihr gemachten Bilder interpretiert, wie der Blick der Beamten geschult wurde und auf welche Merkmale er gelenkt, wie er erlernt und eingeübt wurde.
Die Polizeifotografien aus der Phase der Institutionalisierung sind somit Beispiele dafür, wie Wissen um/über VerbrecherInnen produziert, verteilt und angeeignet wurde und sie zeigen ebenso, wie dieses Wissen gesellschaftliche Relevanz gewann, indem der detektivische Blick popularisiert wurde.
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CHRISTOF ROLKER, Exzellenzcluster 16 “Kulturelle Grundlagen von Integration”, Universität Konstanz:
Determinari debent prenomine, cognomine, agnomine: Zur Praxis der Identifizierung durch Namen in Mittelalter und Moderne
Namen sind die vielleicht elementarste Form der Identifizierung von Personen. Ihre Kontrolle – die Vergabe, Änderung und Auslöschung von Personennamen – ist dabei auch ein Medium der Machtausübung: Namen schaffen eine Ordnung nach den Idealen und Bedürfnissen der Benennenden, sie können die Benannten der Kontrolle unterwerfen, sie symbolisch integrieren oder ausgrenzen. Die Benennungspraktiken der modernen Nationalstaaten insbesonderen gegenüber ihren religiösen und ethnischen Minderheiten sowie den von ihnen kolonisierten Völkern bieten hier reichlich Anschauungsmaterial.
Das Namenssystem, das der neuzeitliche Staat gesetzlich festschrieb, geht dabei im wesentlichen auf das Mittelalter zurück. An der Entstehung fester Familiennamen kann gezeigt werden, wie eine Identifizierung über Namen die Ordnungen herstellt, die prima facie nur abgebildet wird. Gerade die kommunalen Normen, die sich scheinbar gegen Familiensolidaritäten wenden, trugen paradoxerweise zu einer Stärkung von Familienbewußtsein, und insbesondere einer erhöhten symbolischen Bedeutung des gemeinsam geführten Namens bei. Ein zweites Beispiel für die normative Wirkung von Identifizierungen über Namen ist die Praxis, verheiratete Frauen über die Namen ihrer Männer zu definieren. Um den Umfang und die Art des administrativen Einflusses auf die weibliche Namensführung abzuschätzen, können Unterschiede zwischen Selbst- und Fremdbezeichnungen herangezogen werden. Die regionalen Unterschiede übertreffen dabei allerdings die Unterschiede zwischen den Quellengattungen.
Insgesamt ist der Einfluss der Verwaltung auf die Namensführung in der mittelalterlichen Stadt als nicht dominant anzusehen. Aus moderner Perspektive fällt das Fehlen systematischer Benennungsformen bzw. entsprechender Normen auf. Dies sollte aber nicht als Indiz einer defizitären Verwaltungsrationalität gewertet werden, sondern weist auch auf das erhebliche lokale Wissen dieser Institutionen hin. Im Vergleich dazu erscheinen die Benennungspraktiken des modernen Nationalstaates ihrerseits als Ausdruck eines Informationsdefizits: Zentralstaatliche Institutionen mussten die Lesbarkeit der von ihnen beherrschten Gesellschaften erst durch die aufwendige Implementierung eines rigiden Namenssystems herstellen, ehe sie über dieses Macht ausüben konnten.
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LARS SCHMID, Graduiertenkolleg “Zeiterfahrung und Ästhetische Wahrnehmung”, Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main:
erkennen : erstaunen – Kameraüberwachung als Identitäts- und Differenzmaschine
Die urbane Situation, die durch Fluss, Bewegung und Anonymität charakterisiert ist, stellt für die Polizei – nach J. Rancière dafür zuständig, jeden Körper mit einem Namen zu versehen (im polizeideutsch: seine Identität festzustellen) und ihm einen Platz zuzuweisen – eine besondere Herausforderung dar. In meinem Vortrag werde ich zwei Strategien zur Kontrolle des städtischen Raums vorstellen, die beide auf “intelligenten” Kameraüberwachungssystemen basieren, dabei aber unterschiedlichen Logiken folgen:
Mit der “biometrischen Gesichtserkennung” wird eine Strategie des distanzierten, unauffälligen Wiedererkennens verfolgt. Einzelne Gesichter werden aus einer sich bewegenden Menge isoliert und mit gespeicherten Gesichtern, Namen, Daten (einem “Referenzsystem”) abgeglichen. Die innere Ordnung und Logik des Referenzsystems sollen ermöglichen, einen anonymen Passanten aus der Distanz und in Echtzeit mit einer Identität zu versehen und ihn – so flüchtig seine Erscheinung auch sein mag – in die polizeiliche Ordnung “einzupflegen”.
Die Aufmerksamkeit von Systemen wie dem Intelligent Pedestrian Surveillance System (IPS) dagegen gilt nicht der Übereinstimmung, sondern der Abweichung. Die Software registriert und verfolgt Pixelbewegungen in den von Überwachungskameras gelieferten Bildern und schlägt Alarm, wenn die Bewegungen einzelner Bildpunkte nicht den “üblichen” Bewegungsmustern entsprechen. Auffällig werden Bewegungen, die sich in Tempo, Rhythmus oder Richtung von denen für einen Ort typischen unterscheiden. Das Referenzsystem ist nicht das Bild einer Person, sondern die Situation selbst, das städtische Gewimmel in seinem gewohnten und dem System bekannten Gang. Nicht das (Wieder-) Erkennen (das Registrieren des Bekannten), sondern das Erstaunen über das Ungewöhnliche wird automatisiert.
Zum Schluss die immer dringliche Frage: Was tun? Oder: Welche politischen Praktiken wären in der Lage, die Logiken dieser Dispositive zu unterlaufen? Entwickelt und diskutiert werden soll die Idee einer Politik der (Un)Sichtbarkeit als Praxis einer Nicht-Identität. Odysseus kommt ins Spiel, der sich “Niemand” nannte und sich so eine Identität verschaffte, die nicht zu identifizieren war – die Rufe des geblendeten Zyklopen verhallten ungehört. Aus politischer Perspektive kann es nicht darum gehen, unauffälliges Verhalten zu propagieren. Stattdessen ist zu erforschen, durch welche Formen der Auffälligkeit die Algorithmen iriitiert und so die Aufteilungen und Spaltungen der polizeilichen Ordnung selbst in Frage gestellt werden können.
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