Seit 04. Oktober 2011 gibt es in dieser Angelegenheit vom Innenministerium des deutschen Bundeslandes Baden-Württemberg eine Antwort auf eine sog. “Kleine Anfrage” der Grünen Landtagsabgeordneten Alexander Salomon und Wilhelm Halder. Die gesamte Kleine Anfrage und Antwort kann hier eingesehen werden.
Bei Dursicht der Antwort kommt u.a. heraus, dass bisher noch nicht geklärt sei, wie es im mit 1,2 Millionen Euro vom deutschen Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) im KMU-innovativ-Programm gefördertemForschungsprojekt „Parallele Gesichtserkennung in Videoströmen“, an welchem maßgeblich die öffentliche Einrichtung Karslruher Institut für Technologie (KIT) beteiligt ist, weitergehen soll. Die beteiligten Projektpartner würden derzeit Alternativen für das weitere Vorgehen im Rahmen des Projektes prüfen, insbesondere unter welchen Rahmenbedingungen entsprechende Videoaufnahmen durchgeführt werden können. Möglicherweise solle auch gänzlich auf Feldversuche verzichtet werden, ohne dadurch den Projekterfolg zu gefährden.
Gerade dieser letzte Punkt erscheint mir vollkommen rätselhaft, die Innovation dieses Projekts würde ich aus technischer Sicht gerade darin sehen, dass ein solches Verfahren in der Praxis getestet wird. Unter kontrollierten und standardisierten Laborbedingungen mag Gesichtswiedererkennung teilweise ja funktionieren, aber unter realen Feldbedingungen gibt es doch erhebliche Mängel. Deshalb finde ich es auch unverständlich, dass das Innenministerium von BaWü die Frage, wie sie den Einsatz von Gesichtserkennungstechniken im Zusammenhang mit “halböffentlichen” Orten wie Fußballstadien bewerte, folgendermaßen beantwortet:
Die Kombination von Videotechnik und automatisierter Gesichtserkennung eignet sich in besonderer Weise zur Identifizierung von Personen.
Markant ist, dass jegliche Begründung, wieso sich automatisierte Gesichtserkennung in besonderer Weise zur Identifizierung von Personen eignet, gänzlich fehlt. Auf wen oder was beruft sich hier das Innenministerium? Das Funktionieren der Technik Gesichtswiedererkennung wird ohne Hinterfragen vorausgesetzt, obwohl erst geklärt werden müsste, ob es überhaupt ein geeignetes Instrumentarium darstellen würde. Immerhin wird in der Beantwortung angeführt, dass es beim Einsatz solcher Techniken einer (bisher im Polizeigesetz fehlenden) Rechtsgrundlage und der Einwilligung der Betroffenen bedarf.
Interessant wären desweiteren Einblicke in ein Rechtsgutachten, welches scheinbar zu Beginn des Projektes zur datenschutzrechtlichen Bewertung der geplanten Aufzeichnung durch einen Projektpartner erfolgte.
Ist zwar schon etwas älter und viele werden das Youtube Video bereits kennen, aber da es einfach so schön zu meinem Thema passt, hier nochmal:
Was die Urheber des Videos als “rassistisch” ansehen, wurde von einem HP Mitarbeiter im HP Blog TheNextBench.com auf einer soziotechnischen Ebene erklärt, wie weiterhin auf pcworld.com zu lesen ist:
“The technology we use is built on standard algorithms that measure the difference in intensity of contrast between the eyes and the upper cheek and nose,” Welch explains. “We believe that the camera might have difficulty ‘seeing’ contrast in conditions where there is insufficient foreground lighting.”
Die Wahrheit liegt wohl in der Mitte: Einerseits zeigt dieses Beispiel, dass Gesichtsdetektion und die damit verbundene Kamerakalibrierung stark von der Umgebungsbeleuchtung abhängt und eben nur dann funktioniert, wenn ein Gesicht ausreichend ausgeleuchtet ist, andererseits wurde beim Programmieren des “Standard Algorithmus” wohl nicht mitbedacht, dass das Erkennen der Kontrastdifferenz nicht bei allen Personengruppen der beste Weg ist, ein Gesicht zu erkennen und es zu verfolgen.
Was bei diesem Beispiel auch deutlich wird ist, dass Technologien je nach Anwendungsbereich unterschiedlich ermächtigende, aber auch repressiv-diskriminierende Funktionen einnehmen können1 : Die beiden User im Video erleben die für sie an und für sich positive Tracking Funktion der Webcam als rassistisch und diskriminierend, weil sie nur bei der “weißen” Person funktioniert und die “schwarze” Person von der Funktion ausschließt. Andererseits könnte diese Schwäche der Tracking Funktion im Kontext von Überwachungstechnik von auf Anonymität bedachten Personen durchaus als positiv erlebt werden, denn so könnte man sich quasi unsichtbar durch Raum und Zeit bewegen, ohne von einem Kamera-Algorithmus-System automatisch detektiert und verfolgt zu werden.
(Danke für den Hinweis auf das Video an Gernot)
Siehe dazu auch das Konzept des ‘situated dis/empowerment’ von Prainsack, Barbara & Toom, Victor (2010): Situated Dis/empowerment in Transnational DNA Profile Exchange. British Journal of Criminology 6/50, S. 1117-1135 [↩]
Im Vorfeld nahm auch die Piratenpartei Karlsruhe zum geplanten Feldversuch in ihrem Blog Stellung, indem sie auf mögliche Folgen dieser automatisierten Videoüberwachung aufmerksam machte
Mit staatlichen Fördermitteln wird offen der Einsatz einer Überwachungstechnologie gefördert, die das Potential hat, das Klima in der Zivilgesellschaft erheblich abzukühlen.
In der Tat wurde das Projekt vom deutschen Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) im KMU-innovativ-Programmmit insgesamt 1,2 Millionen Euro gefördert. Ziel des Projekts sollte die Weiterentwicklung eines Verfahrens zum Identifizieren gesuchter Personen bei Großveranstaltungen sein. Die mögliche Weiterentwicklung war wohl auch vor allem darin zu sehen, das Verfahren in Echtzeit in der Praxis zu testen. Dies scheint jetzt zumindest beim KSC nicht mehr möglich zu sein. In beidseitigem Einvernehmen vermeldeten die Kooperationspartner interessanterweise nur auf der Website des KSC, dass das Projekt beim Karlsruher SC nicht durchgeführt werden soll. Weiters heißt es:
Kommunikative Missverständnisse wurden als Ursache festgestellt.
b.i.g. und KIT gingen irrtümlich davon aus, eine Genehmigung zur Projektdurchführung läge vor. Objektiv lag seitens des KSC allerdings keine Genehmigung vor.
Fragt sich nur, wieso ein Projekt, bei welchem von vornherein davon ausgegangen wird, dass mit Hilfe der Weiterentwicklung einer einzigen Technologie (Gesichtserkennung) ein heikles Problem (gewaltbereite Fußballfans im Stadion) mit 1,2 Millionen Euro gefördert wurde, obwohl keine Genehmigung für den grundsätzlichen Bestandteil der Innovation, nämlich dem Praxistauglichkeistest, vorgelegen hat. Dies zeigt einmal mehr die Wichtigkeit der Bedingungen möglicher Anwendungsorte und ihrer Einbettung in komplexe kulturelle Kontexte.
Das M.I.T. Magazin für Innovation Technology Review berichtet in der Titelstory seiner Juliausgabe (‘Gesichts-Erkennung. Service mit Pferdefuss’ bzw. ‘Nie mehr anonym’ S.28-33) über die zunehmende Verbreitung von Gesichtserkennungssoftware, insbesondere als preiswerter Service für Internet-Nutzer. Bereits im Editorial der Ausgabe (S.3) wird darauf hingewiesen, dass Gesichtserkennung keine neue Technik an sich sei, aber die dafür benötigten Datenbanken (z.B. von Straftätern) bisher nur einem eingeschränkten Personenkreis zur Verfügung standen.
Ausgehend von der nahezu heimlichen Einführung einer Gesichtserkennungssoftware zum “taggen” von Personen auf Facebook, schließt der Autor Steffan Heuer,
“dass die Gesichtserkennung den Sprung von der aufwendigen Spezialanwendung für Militär und Behörden zur preiswerten Massenanwendung für jedermann geschafft hat- zum Anlegen kompletter Personendossiers von Freund oder Feind, mit allen Fotos und Informationen, die über die jeweilige Person im Internet kursieren.” (S.29)
Ein Mitgrund für diese Entwicklung dürfte sein, dass Investoren massiv in Anwendungen rund um Gesichtserkennung investieren. So war eine Anwendung der kalifornischen Firma VideoSurf, welche es Smartphone Nutzern ermöglichen soll, Personen auf bewegten TV-Bildern mit ihrem Handy automatisch zu identifizieren, Investoren bisher 21,5 Millionen Dollar wert. (S.32)
Dabei helfen die Nutzer solcher Technologien ständig mit diese zu verbessern, indem sie bisher unbekannte Personen z.B. bei Facebook “taggen”:
Jedes Mal, wenn ein Nutzer per Mausklick meldet, ob die Software die richtige Person erkannt hat, liefert er damit ein wichtiges Feedback für die Verfeinerung des Algorithmus. (S.30)
So entstehen riesige Datenbanken von Meta-Bildinformationen. Steffan Heuer wirft in diesem Zusammenhang die Frage auf, wer eigentlich das Recht an der Meta-Information am eigenen Bild hat? Bisher bestehen diese Datenbanken nur als “Dateninseln” in geschlossenen Bereichen wie bei Facebook, Face.com oder Viewdle, doch geht es nach Bruce Schneier, dem Sicherheitsbeauftragten von British Telecom, so liegt der Wert auf lange Sicht genau darin, “diese isolierten Datensätze zu verknüpfen und zu Geld zu machen, und das wird auch passieren”. (S.33)
Seit 2004 stehen auf dem größten deutschen Flughafen Frankfurt am Main für Grenzübertritte im Non-Schengen-Flugverkehr sog. “Autocontrolspuren” zur Verfügung. Nach einer einmaligen Registrierung können alle EU-Bürger über 18, die einen biometrischen Reisepass besitzen diese “Automatisierte und Biometriegestützte Grenzkontrolle” nützen. Wobei biometriegestützt in diesem Falle bedeutet, dass ein Irisscan erfolgt. Nach Angabe der Bundespolizei bietet diese automatisierte Kontrolle vor allem vielfliegenden Personen eine einfache und bequeme Alternative zum herkömmlichen Verfahren der persönlichen Passkontrolle. Es wird hier also eher mit einer schnelleren Abfertigung und weniger mit erhöhter Sicherheit argumentiert. Und so soll es funktionieren!
Quelle: www.bundespolizei.de Quelle: UK Border Agency
In Großbritannien gibt es bereits an mehreren Flughäfen die Möglichkeit der automatisierten Grenzkontrolle ohne Registrierung mit den sog. e-passport gates, die mit Gesichtswiedererkennung (face recognition) arbeiten. D.h., dass vor Ort in den ‘e-passport gates’ ein digitales Bild des Gesichts der Person aufgezeichnet wird, das mit den Bilddaten, die auf dem Chip des biometrischen Reisepasses der Person gespeichert sind (wird mit einem Dokumentenscanner ausgelesen), abgeglichen wird.
In Österreich sind vergleichbare Systeme (“Pass-Automaten”) bisher nicht im Einsatz. Laut BMI werden die Kontrollbeamtinnen und -beamten an den Grenzen langfristig nicht durch Pass-Automaten ersetzt. Auf der BMI Hompage heißt es:
Biometrische Abgleichmethoden sind ein Hilfsmittel für die herkömmliche Grenzkontrolle und werden diese nur ergänzen, nicht ersetzen. Der Zugewinn an Sicherheit ergibt sich auch aus der Kombinationsmöglichkeit bewährter herkömmlicher Verfahren mit den technischen Möglichkeiten der Biometrie.
Wie orf.at (Gesichtserkennung via iPhone dient zur Strafverfolgung) und futurezone.at (US-Polizei will iPhone für Gesichts-Scan nutzen) in Anlehnung an den Wall Street Journal Artikel ‘How a New Police Tool for Face Recognition Works‘ berichten, planen US-Behörden gegen Ende des Jahres in mehreren Bundesstaaten die Einführung der mobilen, multimodalen Identifizierungsanwendung „MORIS“ (Mobile Offender Recognition and Information System), die es Polizeibeamten erlaubt, mit Hilfe von automatisierter Gesichtserkennung, Iriserkennung und Fingerabdruckserkennung verdächtige Personen unmittelbar auf der Straße zu identifizieren, solange diese in einer mit dem Tool verbundenen Datenbank gespeichert sind. Das Tool arbeitet in Verbundung mit iPhones und anderen smarten Mobiltelefonen. Interessanterweise wird dieser Aspekt sowohl bei orf.at als auch bei futurezone.at bereits in der Überschrift der Meldungen erwähnt, im Wall Street Journal Artikel erst zu einem späteren Zeitpunkt. Das bringt mich zu der Frage, wieso dieses Tool überhaupt erst mit einem iPhone oder ähnlichen Smartphones funktionieren kann und nicht eine eigene Linse verwendet? Es scheint mir hier weniger um technische Machbarkeitsfragen zu gehen, aber eher um eine positive Kodierung der Anwendung in Kombination mit den momentan sehr populären Smartphones.
Wem Facebook und Konsorten schon in der heutigen Ausprägung unheimlich sind, der sollte den folgenden Artikel besser gar nicht lesen:
“Eine schwedische Software-Firma kombiniert Gesichtserkennung, Augmented Reality und soziale Netze zu einem neuen Dienst: ‘Recognizr’ sagt, wer im Café neben einem sitzt.” [weiterlesen auf heise.de]
Klingt zwar noch etwas nach düsterer Überwachungszukunft, ist aber gar nicht mehr weit weg: Die Technologie, so einer der Entwickler, sei “schon so weit, dass eine kommerzielle Anwendung innerhalb von zwei Monaten machbar wäre.”
Eine steigende Zahl von Überwachungskameras wird still und heimlich mit Gesichtserkennungstechnologien ausgestattet. Im australischen Sydney etwa plant der Immobiliengigant Westfield ein Einkaufszentrum mit der entsprechenden Technologie auszustatten. Dabei sollen aufgenommene Gesichter mit einer Datenbank abgeglichen werden, um Kriminelle leichter identifizieren zu können. Derartige Technologien waren vorher bereits am Sydney Airport eingesetzt worden. [Weiterlesen]
Es gibt eine Veränderung in unserem Projekt zu vermelden: Ab sofort verstärkt Christoph Musik unser Team. Er ist zur Zeit dabei, sein Masterstudium der Soziologie mit Spezialisierung in Wissenschaftsforschung an der Universität Wien abzuschließen. Titel seiner Masterarbeit: “Die Sehnsucht, das Innere des Menschen in seinem Äußeren zu erkennen. Von der Physiognomik zur automatischen Gesichtsausdruckerkennung” (Abstract). Passend dazu sein Foto.