Mehrsprachigkeit bei Gericht und Behörden
Transdisziplinärer Forschungsschwerpunkt an den Instituten für Afrikawissenschaften und Sprachwissenschaft der Universität Wien

 

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Jeder Angeklagte hat das Recht "in einer für ihn verständlichen Sprache über die Art und den Grund der gegen ihn erhobenen Beschuldigung in Kenntnis gesetzt zu werden."

EMRK Artikel 6/3a



 
 

Aktuelles

Schwerpunktausgabe der "Stich-proben - Zeitschrift für kritische Afrikastudien" zum Thema "Sprache und Translation in der Rechtspraxis" 

 

Buch-Neuerscheinung: "Inter-kulturelle Kommunikation im Asylverfahren" (2011) von Martina Rienzner 

 

 

 

Partner

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Fachgruppe Grundrechte
Netzwerk SprachenRechte
Ludwig Boltzmann Institut
für Menschenrechte

treffpunkt sprachen
Forschungsgruppe Sprachenrechte
Asylkoordination
ÖVGD Englisch
ECCO


Willkommen!

Seit Beginn des Jahres 2007 besteht am Institut für Afrikawissenschaften der Universität Wien in Kooperation mit dem „Projekt Internationale Entwicklung“ in Forschungsschwerpunkt  zum Thema "Sprachmittlung bei Gericht und Behörden".
Gegenstand der Forschung ist die Kommunikation in Straf- und Asylverfahren mit Beteiligten aus afrikanischen Herkunftsländern. Im Zentrum steht dabei der Einsatz so genannter LaiendolmetscherInnen - gemeint sind Sprachkundige ohne akademische Dolmetschausbildung oder Zertifizierung.

Dolmetschen bzw. Sprachmittlung hat zum Ziel, die Kommunikation zwischen Angehörigen unterschiedlicher sprachlicher und kultureller Herkunft problemfrei zu ermöglichen. Damit sich die verschiedenen Kommunikationsparteien optimal verstehen, sollte - soweit möglich - gewährleistet sein, dass sie in ihrer Muttersprache sprechen und die Beiträge anderer TeilnehmerInnen in ihrer Muttersprache hören können. Die Standardsituation bei Gericht und Behörden ist, dass dafür geprüfte DolmetscherInnen zu Verfügung stehen und die an sie gestellten Aufgaben effizient erfüllen.

Darüber hinaus gibt es aber auch Situationen bei Gericht und Behörden, in denen auf diese ExpertInnen nicht zurückgegriffen werden kann. Dies kann zwei Gründe haben, entweder stehen für die gesuchte Muttersprache keine geprüften DolmetscherInnen zu Verfügung, oder die vernommene Person spricht eine lokale Varietät, die es ihr nicht ermöglicht mit dem/r geprüften DolmetscherIn problemfrei zu kommunizieren. Aus der Sicht der Afrikawissenschaften gilt es, diese schwierig zu erhebende Zahl von Fällen zu untersuchen und für den Bedarf bei Gericht und Behörden Lösungsansätze zu entwickeln.

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