FRANZÖSISCHE REVOLUTION UND
RELIGION.
Von der Verfolgung zur Entchristianisierung.
Seminararbeit
erstellt von Doris Gretzel im WS 2001/02.
1. Einleitung
Die Französische Revolution war ursprünglich nicht christenfeindlich. Das Verhältnis zur Kirche vollzog sich in drei Phasen:
Einschränkungen
Verfolgung
Entchristianisierung
Nachdem in der Nacht vom 4.
August 1789 die Geistlichkeit auf den "Kirchenzehnten" verzichtete und mit
Dekret vom 2. November 1789 alle kirchlichen Güter der Nation unterstellt werden
sollten, war die traditionelle Organisation des Klerus in Frage gestellt worden
und eine Reform der Geistlichkeit wurde unumgänglich. Zunächst beschloss die
Nationalversammlung die Aufhebung der Ordensgeistlichkeit (mit Ausnahme der
caritativen Orden) und danach widmete sie sich der Neuordnung der
Weltgeistlichkeit. Am 12. Juli 1790 wurde die "Constitution civile du clergé"
verabschiedet, die sich mit den kirchlichen Ämtern, der Ernennung zu den
kirchlichen Ämtern, der Besoldung des Klerus und dem Gesetz der Ortsgebundenheit
des Klerus befasste. Nachdem am 27. November 1790 die Nationalversammlung von
allen Priestern den Eid auf die Verfassung und somit auch auf die
Zivilverfassung forderte, der Papst jedoch den Eid verbot, kam es zur Spaltung
innerhalb der französischen Kirche in eine eidleistende und eine eidverweigernde
Gruppe. Die daraufhin einsetzenden Verfolgungen der "clergé réfractaire"
mündeten schließlich ab 1793 in der Entchristianisierung Frankreichs.
In der vorliegenden Arbeit
sollen die beiden Phasen der Verfolgung und der Entchrisitanisierung näher
beleuchtet werden, wobei der Schwerpunkt auf die Entchristianisierung gelegt
wurde, die ab 1793 vor allem mit der Einführung des Revolutionskalenders sowie
der Revolutionskulte einsetzte. Allerdings soll auch kurz auf die religiöse
Situation in Frankreich vor 1789 sowie das Problem der Finanzen eingegangen
werden, da diese beiden Punkte eine Grundlage für die spätere Verfolgung bilden.
2. Die religiöse Situation vor 1789
Der Erste Stand, der Klerus,
umfasste vor 1789 etwa 120.000 Personen und hatte gewichtige Vorrechte sowohl
politischer, rechtlicher aber auch steuerlicher Art. Während die Geistlichkeit
vor allem durch das Volk des Dritten Standes in Form von Pfründen und Abgaben
erhalten wurde, war der Klerus selbst von der Besteuerung befreit. Es wurde
lediglich neben den von geistlichen Einzelpersonen zu entrichtenden "Dezimen",
eine freiwillige Abgabe, der so genannte "don gratuit" geleistet. (Soboul,
16) Die ökonomische Macht der Kirche beruhte auf dem Grundbesitz sowohl in der
Stadt als auch auf dem Land und der Erhebung des Zehnten. Der Zehnt bestand aus
dem Anteil der Ernte- und Vieherträge, den die Landbesitzer an den Zehntherren
abgeben mussten. Dem Zehnt war jeder Boden unterworfen, sogar derjenige des
Adels und der Krone. Durch Zehnt, Kirchen- und Klosterland verfügte der Klerus
über einen beträchtlichen Teil der Ernte zum Verkauf.
Von den drei Ständen hatte nur jener der Geistlichen eine eigene Verwaltung und
Gerichtsbarkeit. Alle fünf Jahre trat die Generalversammlung des Klerus
zusammen, die sich mit Angelegenheiten der Religion und den Standesinteressen
befasste und sie legte die Höhe des "don gratuit" fest.
Dem Klerus oblagen auch öffentliche Funktionen: die Führung von
Zivilstandsregister (Tauf-, Heirats- und Bestattungsregister), die Armenpflege
und das Unterrichtswesen.
Die Ordensgeistlichkeit, die im 17. Jahrhundert erheblich aufgeblüht war,
erlebte am Ende des 18. Jahrhunderts einen moralischen Verfall. 1789 gab es in
Frankreich fast tausend Klöster, die entweder Pfründnern unterstanden oder vom
König willkürlich vergeben wurden. Teile der Ordensgeistlichen waren auch offen
für kritische Ideen. Diese sollten später zum Teil den verfassungstreuen Klerus
bilden und teilweise sogar unter den aktiven Revolutionären zu finden sein. (Markov/Soboul,
13)
Die Weltpriester waren getrennt
in niederen und hohen Klerus. Der hohe Klerus rekrutierte sich fast
ausschließlich aus Angehörigen des Adels, unter den im Jahre 1789 residierenden
Bischöfen befand sich nicht ein Nichtadeliger. Der allergrößte Teil der
Einkünfte des Ersten Standes ging an die Prälaten.
Der niedere Klerus, etwa 50.000 Pfarrer und Vikare, hatten dagegen oft mit
ernsten materiellen Schwierigkeiten zu kämpfen. Sie waren fast alle bürgerlicher
Herkunft; sie kamen aus dem Volk, lebten mit ihm und teilten seine Meinungen und
Bestrebungen. (Soboul, 18) Eine
Denkschrift der Pfarrer aus dem Dauphiné von 1789 verknüpfte das Los des
niederen Klerus mit dem des Dritten Standes.
3. Das Problem der Finanzen
Im Sommer 1789 kam es zur Einberufung der Generalversammlung
durch den König, nachdem sie seit Ludwig XIV., 1614, nicht mehr getagt hatte,
doch die völlig zerrütteten französischen Finanzen ließen dem König keine Wahl.
Die Eröffnungsprozession fand am 5. Mai 1789 statt. Durch die Verdoppelung der
Abgeordnetenzahl sowie durch Überläufer aus den beiden ersten Ständen konnte der
Dritte Stand seine nationalen, demokratischen Grundsätze durchsetzen (Reichardt,
40).
Am 17. Juni 1789 wurde die Generalversammlung, die die Klassen repräsentierte,
zur Nationalversammlung umgewandelt und sich somit zum Gesamtrepräsentanten des
französischen Volks erhob (French
Revolution, 2). Am 20. Juni kam es zum so genannten Ballhausschwur, indem
die neu formierte Nationalversammlung schwor, nicht eher auseinander zugehen,
bis Frankreich eine Verfassung habe. In der "Opfernacht der Privilegierten"
(4./5.8.) kam es zur Abschaffung des Feudalsystems und der Privilegien, auch die
Kirche verzichteten "großmütig" auf den Kirchenzehnten. (Schleich,
179)
Am 26. August 1789 hatte die Nationalversammlung die Erklärung der Menschen- und
Bürgerrecht verabschiedet, nachdem man sich - nach heftigen Debatten über den
Status der katholischen Staatskirche - auf einen Kompromiss geeinigt hatte. Die
Staatsreligion wurde abgeschafft, aber der Katholizismus als Glauben der
Mehrzahl der Franzosen definiert. (Uni Würzburg, 24)
Die finanzielle Notlage hatte sich nach der Einberufung der
Generalstände nicht verbessert. Der Aufruhr in den Städten und auf dem Lande
wirkte sich für die Staatsfinanzen katastrophal aus, zusätzlich weigerten sich
die Bauern Steuern zu zahlen. Mit Beschluss vom 29. September 1789 griffen die
Verfassungsgeber nach den Kirchenschätzen. Der Bischof von Autun,
Charles-Maurice de Talleyrand, der sich auf die Seite der Revolution stellte,
als er sah, dass diese Erfolg haben würde (Uni Würzburg,
24), schlug schließlich am 10. Oktober 1789 vor, das Eigentum der Kirche der
Nation zur Verfügung zu stellen. Es entwickelte sich daraufhin eine heftige
Debatte, auf der man einerseits auf die Unverletzlichkeit und Heiligkeit des
Eigentums hinwies, während die andere Seite den Klerus nicht als Eigentümer
sondern lediglich als Verwalter seiner Güter darstellte. Die Einkünfte der
Besitzungen seien für wohltätige Stiftungen und gemeinnützige Zwecke wie
Krankenhäuser, Schulen und Gottesdienst gewidmet und nachdem der Staat diese
Aufgaben nun selbst übernahm, schien es legitim, dass seine Güter wieder an ihn
zurückfielen. (Soboul, 142)
Mit Dekret vom 2. November 1789, das mit einer deutlichen Mehrheit angenommen
wurde, sollten alle kirchlichen Güter der Nation zur Verfügung gestellt werden.
Der Staat verpflichtete sich jedoch in angemessener Weise für die Unterhaltung
der Kirchen, die Priesterbesoldung und die Unterstützung der Armen aufzukommen (Uni
Würzburg, 24). Die Krondomänen, mit Ausnahme der Wälder und Schlösser,
sollten ebenfalls verkauft werden. Im März 1790 setzte der Verkauf der
Nationalgüter ein (Soboul, 142).
4. Einschränkungen und Verfolgung
4.1. Die Auflösung der Mönchsorden
Der revolutionäre Staat nahm die Kirchenreform selbst in die Hand und gestaltete die Kirche nach seinen eigenen Vorstellungen um. Mit dem Finanzproblem war auch die religiöse Frage eng verknüpft. Durch die Einziehung der Kirchengüter war die traditionelle Organisation des Klerus in Frage gestellt worden und es wurde eine Neuregelung der rechtlichen und sozialen Stellung des Klerus notwendig.
Zunächst beschäftigte sich die Nationalversammlung mit den Mönchsorden. Bereits am 28. Oktober 1789 wurde ein Dekret erlassen, das besagte, dass bis auf weiteres keine Gelübde mehr abgelegt werden durften.
Am 11. Februar 1790 begann die Debatte über das endgültige Schicksal der Orden, in deren Zusammenhang sich auch die Frage nach der Nützlichkeit der Orden stellte. Die Nationalversammlung hielt die Gelübde der Klosterleute für unvereinbar mit den Menschenrechten - der Verzicht auf Familie, Eheglück und Bürgerrecht sowie die Unterordnung und Aufgabe der eigenen Freiheit komme einem Selbstmord als Bürger gleich (suicide civile) (Erdmann, 194) - und daher wurden die Klöster am 13. Februar 1790 verboten und aufgehoben. Zunächst waren davon all jene Orden - mit Ausnahme der Frauenklöster - betroffen, die nicht im Erziehungs- oder Gesundheitswesen tätig waren, ab 1792 kam es auch zur Aufhebung caritativer Orden, indem die Anwerbung von Novizen verboten wurde. (Uni Würzburg, 25).
4.2. Die Zivilverfassung des Klerus
Nachdem die Ordensgeistlichkeit am 13. Februar 1790
abgeschafft wurde, widmete man sich der Neuordnung der Weltgeistlichkeit. Der
Plan zur Neuorganisation des Klerus wurde am 22. Mai 1790 auf die Tagesordnung
der Nationalversammlung gesetzt. Die darauf folgende Debatte zog sich mit
Unterbrechungen bis zum 12. Juni hin. (Erdmann,
199).
Die Zivilverfassung bestand aus vier Hauptstücken, die sich mit den kirchlichen
Ämtern, der Ernennung zu den kirchlichen Ämtern, der Besoldung des Klerus und
dem Gesetz der Ortsgebundenheit des Klerus befasste. Den äußeren Rahmen für die
neue Kirchenorganisation bildeten die Verwaltungsbezirke - die territoriale
Gliederung der französischen Kirche wurde der soeben durchgeführten
Departementseinteilung angeglichen. Umfang und Grenzen der Diözesen sollten
dieselben sein wie die der Departements, in jedem Departement wurde ein Bistum
errichtet. Das bedeutete eine Verringerung der Zahl der Bistümer von 139 auf 83.
(Erdmann, 199) In Zusammenarbeit mit
den Distriktsverwaltungen sollten die Bischöfe die Aufgliederung der Diözesen in
Pfarreien in der Art regeln, dass etwa 6000 Seelen eine Pfarrei bildeten. (Erdmann,
200).
Bischöfe und Pfarrer sollten wie andere Beamte auch gewählt werden: Bischöfe von
der Wählerversammlung der Departements bestehend aus Priestern und Laien und die
Pfarrer von jener des Distrikts. Nur die Vikare sollten durch den Pfarrer bzw.
die Kathedralvikare durch den Bischof ernannt werden. Der Bischof selbst hatte
drei Aufgaben zu erfüllen: er sollte Pfarrer seiner Kathedralkirche sein, die
Ausbildung des Priesternachwuchses beaufsichtigen und die Diözese leiten. (Erdmann,
201) Die Domkapitel wurden abgeschafft, an ihre Stelle traten Episkopalräte, die
an der Verwaltung der Diözesen beteiligt waren und somit den Bischöfen zur Seite
stehen sollten. (Soboul, 172).
In einem dritten Punkt der Zivilverfassung, ging es um die Besoldung des Klerus,
in dem die Gehälter für die verschiedenen kirchlichen Ämter festgesetzt wurden.
Obwohl die Einkünfte des hohen Klerus herabgesetzt und jene der Vikare
verbessert wurden, blieb dennoch eine erhebliche Spanne zwischen dem höchsten
und dem niedrigsten Gehalt. Während der Erzbischof von Paris ein Jahresgehalt
von etwa 50.000 Livres bezog, erhielt ein Pfarrer einer Dorfpfarre unter 2000
Seelen ein Minimalgehalt von 1200 Livres. Ein Dorfvikar musste sich dagegen mit
700 Livres begnügen. (Erdmann, 207)
Das letzte Hauptstück der Zivilverfassung regelte die Aufenthaltspflicht des
Klerus. Jeder Priester vom Vikar bis zum Bischof wurde durch strenge
Vorschriften an den Ort seiner Tätigkeit gebunden.
Die Zivilkonstitution griff ganz erheblich in die Struktur der Kirche ein und
die Kirche Frankreichs entwickelte sich so zu einer Nationalkirche. Die Bindung
zum Papst in Rom wurde jedoch gelockert. Die päpstlichen Rundschreiben wurden
von der Regierung zensuriert und die Annaten (Abgaben an die päpstliche
Schatzkammer) eingestellt. Dem Papst wurde zwar die Stellung als "sichtbares
Haupt der universalen Kirche" zugebilligt (Erdmann,
215), jedoch wurde ihm jegliche Gerichtsbarkeit entzogen.
Am 12. Juli 1790 wurde die "Constitution civile du clergé", ohne dass sich der Klerus an der Debatte beteiligt hatte, verabschiedet und am 24. August veröffentlicht. (Erdmann, 238)
4.3. Der Eid
Die Bischöfe lehnten die Constitution civile du clergé nicht
grundsätzlich ab, aber sie versuchten von König und Papst die ordnungsgemäße
Inkraftsetzung zu erreichen. Am 30. Oktober 1790 veröffentlichten die der
Versammlung angehörigen Bischöfe eine Darstellung der Grundsätze über die
Zivilverfassung des Klerus, in der sie sie nicht verurteilten, aber vor ihrem
Inkrafttreten die päpstliche Zustimmung verlangten. Die französischen Bischöfe
wollten dadurch vom Papst die kanonischen Vollmachten erhalten, ohne die sie
sich nicht zur Reform der Kirchenbezirke und der Episkopalräte berechtigt
hielten. (Soboul, 173)
Der Papst sah sich aber aus verschiedenen Gründen zum Widerstand veranlasst und
zögerte die Entscheidung hinaus.
Nach dem Tod eines Bischofs befahl die verfassungsgebende Versammlung die Wahl
eines Nachfolgers nach dem festgelegten Modus, ohne jedoch die päpstliche
Zustimmung zur Zivilkonstitution abzuwarten. Daraufhin formierte sich gegen
diese Missachtung Roms in verschiedenen Provinzen ein massiver Widerstand. Die
Nationalversammlung war nun ihrerseits gezwungen, Druck auf den zögernden Klerus
auszuüben. Am 27. November 1790 verlangte sie daher von all jenen Geistlichen,
die ein öffentliches Amt bekleideten, einen Eid auf die Verfassung abzulegen.
Dieser Eid umfasste auch die Zustimmung zur Neuregelung der kirchlichen
Angelegenheiten durch die Zivilkonstitution. (Schleich,
181)
Die Geistlichen sollten binnen acht Tagen unter Androhung des Verlustes ihres
Amts bzw. der Verfolgung den Eid ablegen.
Während von 125 Bischöfen nur sieben den Eid leisteten, schwur etwa die Hälfte
der Pfarrer, wobei im Süden und Südosten die Verfassungstreuen oder Eidesleister,
im Norden und Nordwesten die Eidverweigerer überwogen. (Markov/Soboul,
110)
Am 5. Februar 1791 verbot die Nationalversammlung den
eidverweigernden Priestern in der Öffentlichkeit zu predigen. Im März wurden mit
den Wahlen für die freigewordenen Bischofsstühle und Pfarrstellen begonnen,
wobei oft junge, ambitionierte Priester, die meist größeren politischen als
religiösen Eifer zeigten, als Kandidaten geführt wurden. (Catholic
Encyclopedia, 6)
Der Papst sah sich nun, nachdem Talleyrand und Gobel mit dem Aufbau eines neuen
Episkopats begannen, zum Handeln gezwungen. In zwei Briefen vom 10. März und 13.
April 1791 verurteilte er die Zivilkonstitution, verdammte darin aber auch die
Freiheitsidee der Revolution und die Erklärung der Menschenrechte.
Dadurch kam es zur endgültigen Spaltung der französischen Kirche in die
sogenannte "église constitutionelle/assermentée" (eidesleistende Kirche) und in
die "église réfractaire" (eidverweigernde Kirche). (Uni
Würzburg, 25)
4.4. Die église réfractaire
Der Forderung des Papstes, die bereits auf die Verfassung
geleisteten Eide zu widerrufen, kamen eine große Zahl der Pfarrer nach (etwa
22.000 von 28.000), sodass sich für die französische Regierung die Besetzung von
vakanten Stellen immer problematischer gestaltete.
Die neuen eidleistenden Pfarrer beteiligten sich aktiv am Umbau der Kirche. Dies
führte zu provokatorischen Maßnahmen wie der Verheiratung von Priestern, die die
Gläubigen am Wert der Sakramente, die von eidleistenden Pfarrern gespendet
wurden, zweifeln ließen. (Schleich,
182)
Am 1. Oktober 1791 löste die gesetzgebende
Nationalversammlung, welcher 26 Geistliche angehörten, die verfassungsgebende
Nationalversammlung ab. Sie erwies sich jedoch als wesentlich
christenfeindlicher. Die Revolution war von Anfang an prinzipiell nicht
kirchenfeindlich, dies änderte sich nun aber, indem sich die gesetzgebende
Nationalversammlung für eine radikale Verfolgung der Eidverweigerer entschied.
Alle eidverweigernden Priester wurden aus ihren Gemeinden deportiert und im
August 1792 hob die Versammlung die im Unterrichts- bzw. Gesundheitswesen
tätigen Orden auf, nachdem der Staat diese Aufgaben selbst übernommen hatte und
schloss die letzten Klöster. Weiters wurde das Tragen geistlicher Kleidung
untersagt und in der Hauptstadt wurde ein Prozessionsverbot erlassen. Bis zum
Frühjahr 1793 gingen etwa 30.000 Geistliche ins Exil, etwa 2.000 wurden
deportiert. Im September 1792 wurden in den Pariser Gefängnisses cirka 300
Geistliche ermordet. (Schleich, 182)
Obwohl die Bevölkerung größtenteils negativ auf diese Ereignisse reagierte,
folgte nun die eigentliche Entchristianisierung, von der auch die
eidesleistenden Priester nicht mehr verschont blieben. (Uni
Würzburg, 26)
5. Die Entchristianisierung
5.1. Der Beginn der Entchristianisierung
Bevor noch die eigentliche Entchristianisierung im Herbst 1793 einsetzte, kam es bereits im Sommer 1793 vor allem in Paris zum Aufflammen antiklerikaler Protestaktionen, so wurden zum Beispiel für die Waffenindustrie benötigte Glocken eingezogen, aus deren Bronze man Kanonen gießen konnte und es begann eine Suchaktion nach Edelmetallen. Die Entchristianisierung bekam dadurch auch einen wirtschaftlichen Aspekt. (Soboul, 311)
Bis zu diesem Zeitpunkt war der Katholische Gottesdienst vom Gesetz her unangetastet geblieben. Dies änderte sich jedoch mit dem Beginn der eigentlichen Entchristianisierung, deren Motoren die Konventskommissare in den Provinzen waren. Es handelte sich dabei also um eine von den Provinzen ausgehende, mitunter spontane Bewegung.
Am 21. September 1793 weihte der Konventskommisar Fouché in
der Kathedrale von Nevers eine Büste des Brutus ein und verkündete am 26. von
der Kanzel, dass er die Gottesdienste durch Feste der Republik und der
natürlichen Moral ersetzen wollte und verbot schließlich am 10. Oktober jedes
religiöse Zeremoniell außerhalb der Kirchen. In diesem Zusammenhang
verweltlichte er auch die Beerdigungen und die Friedhöfe, über deren Toren er
die Inschrift anbringen ließ: "Der Tod ist ein ewiger Schlaf." (Soboul,
312) Nun waren alle Priester, nicht nur jene, die den Eid verweigerten, von den
Verfolgungen betroffen. Fouché predigte gegen das Zölibat; er forderte die
Priester auf zu heiraten, Kinder zu adoptieren oder sich um alte Menschen zu
kümmern. Außerdem verbot er das Tragen von priesterlicher Kleidung außerhalb der
Kirchen. Auch christliche Namen der Kinder wurden durch römische Namen ersetzt.
(Kennedy, 338-339)
Die Erinnerungen an die Verfolgungen, deren sich die römisch-katholische Kirche
schuldig gemacht hatte, bildete einen Ansporn für den Kampf gegen das
Christentum. Fouché fand unter den anderen Konventsmännern zahlreiche Nachahmer.
Im Departement Cher hob Laplanche die Pfarrsprengel auf, plünderte die Kirchen
und predigte offen gegen den Katholizismus. André Dumont ersetzte im Departement
Somme den Gottesdienst durch staatsbürgerliche Tänze und Feiern und verlegte
diese auf den "décadi". In Rochefort verwandelte Lequinio die Kirchen in Tempel
der Wahrheit und in Maubeuge ließ Drouet die wertvollen Gottesdienstgegenstände
beschlagnahmen. (Aubry, 103-104)
Chaumette hatte im September an dem Fest von Fouché
beigewohnt und empfahl nun der Kommune von Paris ähnliche Eingriffe. Gemeinsam
mit seinen Freunden predigte er den unbedingten Atheismus; es sollte keine
Zeremonien, keinen Kult und keine Priester mehr geben. Im Oktober verbot auch
die Pariser Kommune schließlich alle religiösen Zeremonien außerhalb der Kirche.
(Soboul, 312) Weiters wurden alle
Prozessionen und Wallfahrten untersagt, sowie alle Straßenschilder, die das Wort
"heilig" enthielten, entfernt. Der Nationalkonvent betrachtete es als
Notwendigkeit, religiöse aber auch aristokratische Ortsnamen durch neue zu
ersetzen. Nach seiner Auffassung erinnerten viel zu viele Ortsnamen an Heilige.
Pont-Saint-Vincent wurde daher zum Beispiel in Pont-la-Montagne umbenannt und
das Städtchen Dielouard erhielt seinen früheren Namen Scarpone zurück. (Bertaud,
78) In der Pariser Kirche von Notre-Dame ließ Hébert die Heiligen und Könige aus
den Nischen entfernen und die Altäre umstürzen. Fanatische Patrioten ließen sich
aus den Messgewändern Kniehosen und aus den Alben der Diakone und der Chorknaben
Hemden machen. (Aubry, 104)
Es entwickelte sich ein blinder Hass gegen alle Priester. Am 6. November
forderten die Jakobiner die Abschaffung der Besoldung der Priester. Noch am
selben Abend begab sich eine Delegation zum Bischof von Paris, Gobel, und
überzeugte ihn, seine Kirchenfunktionen aufzugeben. Am nächsten Tag, dem 7.
November 1793, erschien er mit seinen Vikaren vor den Schranken des Konvents und
legte feierlich sein Amt nieder, indem er auf den Tisch des Hauses sein Kreuz
und seinen Ring legte und unter großem Beifall die rote Freiheitsmütze
aufsetzte. Der Vorsitzende umarmte daraufhin Gobel und erklärte, dass dieser ein
"vernunftbegabtes Wesen" geworden sei. (Guérin,
130) Viele Priester und auch andere Bischöfe folgten seinem Beispiel. Einzig der
Bischof von Blois, Grégoire, trotzte den Hébertisten, indem er sich auf die
Glaubensfreiheit berief. (Aubry,
105)
Durch die Zeitung Héberts konnte das Denken der Pariser Entchristianisierer bis
in die entfernteste Provinz weiter getragen werden.
5.2. Die Priesterehe
Zunächst wurden die Priester lediglich aufgefordert und ermuntert, dem Beispiel des Bischofs von Paris zu folgen, ihrem Beruf freiwillig abzuschwören und in den Stand der Ehe zu treten. Dieser Freiwilligkeit folgte in Wirklichkeit jedoch bald der Zwang. Man hinderte Geistliche daran, Gottesdienste abzuhalten und das Aufgeben des Priesteramtes wurde verpflichtend. Es begann eine Art "Jagd" auf die Priester. Man versuchte, ihnen jede Möglichkeit zu nehmen, ihr Amt auszuüben und brachte sie schließlich ins Gefängnis. (Guérin, 135)
Zwischen Priesterheirat und Entchristianisierung bestand nicht überall ein direkter Zusammenhang, bereits vor dem Einsetzen der Verfolgungen haben manche Geistliche geheiratet. Andererseits traten viele Priester in den Stand der Ehe, um den Forderungen der Revolutionäre zu entsprechen. Daher kann man auch darauf schließen, dass es sich bei den meisten Hochzeiten um keine Liebesheiraten handelte. Die verheirateten Priester waren in der Regel sehr jung, der Großteil war unter 42 Jahre, ein Viertel sogar unter 30 Jahre. (Bertaud, 79-80) Vermutlich handelte es sich dabei um Bekundungen ihrer patriotischen Gesinnung, aber viele dürften auch geheiratet haben, um dadurch der Einziehung zu den Truppen zu entgehen. Daneben gab es jedoch auch jene Priester, die sich wirklich zur Heirat gezwungen sahen, da ihnen vielleicht die Möglichkeit zur Flucht verwehrt war. (Bertaud, 80)
Von den rund 6.000 bis 7.000 Priestern heirateten einige ihre Hausangestellten, andere Nonnen, die meisten suchten sich ihre künftige Frau innerhalb der eigenen Verwandtschaft. Etwa 60 Prozent der verheirateten Priester setzten Kinder in die Welt. Dazu im Widerspruch steht die spätere Behauptung vieler Priester, eine keusche Ehe geführt zu haben. Dies lässt sich jedoch dadurch erklären, dass sie zu dieser Aussage mehr oder weniger gezwungen waren, wollten sie die Absolution erhalten und in das Priesteramt zurückkehren. (Bertaud, 81)
5.3. Der französische Revolutionskalender
Am 5. Oktober 1793 beschloss der Nationalkonvent per Gesetz die Einführung des Revolutionskalenders. Der Beginn der Zeitrechnung wurde mit der Ausrufung der französischen Republik am 22. September 1792 festgelegt. Das Jahr begann am 22. September mit der Herbstnachtgleiche (autumn equinox) und wurde in 12 Monate mit jeweils 30 Tage geteilt. Die Monate erhielten vom französischen Dichter Fabre d´Eglantine poetische Namen, die sich auf die Charakteristik der jeweiligen Jahreszeit bezogen (Der Französische Revolutionskalender, 1).
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Herbst
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1. Vendémiaire | Weinlesemonat |
22.09.-21.10.
|
| 2. Brumaire | Nebelmonat |
22.10.-20.11.
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| 3. Frimaire | Reifmonat |
21.11.-20.12.
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Winter |
4. Nivôse | Schneemonat |
21.12.-19.01.
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| 5. Pluviôse | Regenmonat |
20.01.-18.02.
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| 6. Ventôse | Windmonat |
19.02.-19.03.
|
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Frühling
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7. Germinal | Keimmonat |
20.03.-18.04.
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| 8. Floréal | Blütenmonat |
19.04.-18.05.
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| 9. Prairial | Wiesenmonat |
19.05.-17.06.
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Sommer
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10. Messidor | Erntemonat |
18.06.-17.07.
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| 11. Thermidor | Hitzemonat |
18.07.-16.08.
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| 12. Fructidor | Fruchtmonat |
17.08.-16.09.
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(Die Französische Revolution und der Revolutionskalender, 1)
Am Ende des Jahres, vom 17. bis 21. September wurden fünf Ergänzungstage (Jours Sansculottides) angehängt - alle vier Jahre wurde ein zusätzlicher Tag hinzugefügt. Auch diese Tage erhielten Namen und galten als Feiertage:
1. Fête de la vertu (Fest der Tugend)
2. Fête du génie (Fest des Geistes)
3. Fête du travail (Fest der Arbeit)
4. Fête de l´opinion (Fest der Meinung)
5. Fête des récompenses (Fest der Belohnungen)
6. Fête de la révolution (Fest der Revolution/des Umsturzes)
(French
Republican Calender, 2-3)
Anstelle der Einteilung in Wochen wurde jedes Monat in drei
Dekaden mit jeweils zehn Tagen geteilt, welche die Namen: primidi, duodi, tridi,
quartidi, quintidi, sextidi, septidi, octidi, nonidi, décadi erhielten.
Jeder zehnte Tag war ein Ruhetag und ersetzte somit den christlichen Sonntag. Es
wurden überhaupt alle kirchlichen Feiertage abgeschafft und durch
republikanische ersetzt. Diese Bürgerfeste wurden im Laufe der Zeit immer wieder
verändert. Mit Gesetz vom Brumaire, Jahr IV wurden sieben Nationalfeste
eingeführt, wovon fünf von ihnen, moralische Fest waren. Zu den sieben Festen
zählen Jugend (10. Germinal), Hochzeit (10. Floréal), Erkenntnis (10. Prairial),
Landwirtschaft (10. Messidor), Freiheit (9. und 10. Thermidor), Lebensalter (10.
Fructidor). Weiters wurden zusätzlich Feste zum Andenken an die wichtigsten
Daten der Revolution eingeführt, unter anderem: Die Gründung der Republik (1.
Vendémiaire/22. September), die Erstürmung der Bastille (14. Juli), der Sturz
der Monarchie (10. August), die Hinrichtung des Königs (21. Jänner). (Kennedy,
350 und Ozouf, 120)
Auch die Einteilung in Stunden, Minuten und Sekunden wurde geändert. Ein Tag
hatte zehn Stunden, jede Stunde 100 Minuten und jede Minute 100 Sekunden.
Gewohnheit und Religion waren die größten Feinde des neuen
Kalenders. Vor allem die Konkurrenz von Sonntag und "décadi" führte zur
vollständigen Verwirrung der Bürger, da man plötzlich am Sonntag arbeiten
musste, am "décadi" jedoch zu ruhen hatte. Es gab zahlreiche Beschwerden der
Kommunen über die Nichteinhaltung der "décadi", sogar der Konvent beschäftigte
sich mehrmals mit diesem Problem. Die neuen Dekadenfeste konnten sich aber
schließlich gegenüber dem Sonntag und den kirchlichen Feiertagen nicht
durchsetzen.
Hinter dem Widerstand gegen die neue Monats- und Jahreseinteilung steckten aber
nicht nur religiöse und traditionelle Motive sondern vermutlich auch soziale
Gründe, da durch die Einführung der 10-Tage-Woche den Bürgern ein erhebliches
Stück Freizeit genommen wurde, indem die Arbeitstage von sechs auf neun
ausgedehnt wurden. (Maier, 286)
Am 31. März 1802 wurden die Dekaden wieder abgeschafft und
die siebentägige Woche erneut eingeführt. Auch das dezimale Zeitsystem fand
keinen Durchbruch - Uhren dafür gab es ohnehin kaum.
Durch ein Dekret Kaiser Napoleons vom 9. September1805 lief der französische
Revolutionskalender mit 31. Dezember 1805 aus. Der Kalender war somit 13 Jahre,
vom 24. Oktober1793 bis 31. Dezember 1805 in Verwendung - ein Versuch ihn 1871
wieder einzuführen misslang. (FRK
- Langzeit Kalender Verlag, 2)
5.4. Die Entstehung von Revolutionskulten
Seit 1790 hatte sich nach und nach ein Revolutionskult entwickelt, für den das Föderationsfest in Paris am 14. Juli 1790 eine erste große Kundgebung war. Getragen wurden diese Verbrüderungsfeste von den neu gebildeten Nationalgarden, die in den Provinzen und in Paris Tausende von Menschen in großen Versammlungen und Aufmärschen zusammenführten. Man schwor Eintracht und Brüderlichkeit. Bei den Revolutionsfesten durften zunächst Priester, ein Altar, ein Hochamt, eine Prozession nicht fehlen. Den Höhepunkt des Festes bildete eine Messe unter freiem Himmel. Es handelte sich dabei jedoch nicht um rein religiöse Feste; der Eid fand außerhalb des Gottesdienstes statt und auch Lutheraner und Calviner nahmen daran teil. (Maier, 271)
In die zu Beginn noch spontanen Feste, griffen die Behörden später regulierend und planend ein. Rousseau, David und Quatremère de Quincy trugen wesentlich zur Gestaltung der Feste bei. Sie sollten weniger auf Christus und den König als auf die Revolution und ihre "großen Männer" ausgerichtet sein. Praktisch wurde die neue Religion bei Bürgerfesten, Gedenkfeiern und Beerdigung, wie jener von Mirabeau ausgeübt. Auch die folgenden nationalen Feste bis zum Ende der Nationalversammlung hielten sich im Rahmen kirchlicher Festtradition.
Das Fest der Einheit und Unteilbarkeit der Republik am 10.
August 1793 war das erste Fest ohne Teilnahme des Klerus. In der selben Zeit
entwickelte sich auch ein volkstümlicher Andachtskult um die Märtyrer der
Freiheit: Lepeletier, Chalier und vor allem Marat. (Soboul,
310-311) Dabei wurden revolutionäre Personen gegen den nutzlosen Widerstand der
Kirche sakralisiert. Der Kult um den am 13. Juli 1793 ermordeten Marat
verbreitete sich rasch im ganzen Land; es wurden Altäre errichtet, Prozessionen
abgehalten. An sämtlichen Versammlungsorten wurden Büsten von ihm aufgestellt
und zu seinem Gedächtnis wurde am 18. August ein Trauerzug zur Kirche
Bonne-Nouvelle veranstaltet. Der Tote wurde wie ein Märtyrer, wie ein Heiliger
verehrt. (Maier, 284) Man war der
Auffassung, dass ein Märtyrer im Jenseits die Macht eines Heiligen besitzt und
sein Geist so jedem Menschen auf Erden, der ihn um Hilfe bitte, beistehen könne.
(Bertaud, 88)
Der Kult um Marat beunruhigte vor allem jene Zeitgenossen, die für eine völlige
Entchristianisierung eintraten. Aber auch Robespierre und seine Freunde störten
sich bald an dieser Verehrung. Zunächst jedoch bereitete ein anderer Kult
Robespierre viel mehr Sorge, nämlich der Kult der Vernunft.
5.5. Der Kult der Vernunft
Nach dem Verbot der christlichen Religion glaubte man, einen Ersatzkult schaffen zu müssen. Dies sollte durch den Kult der Vernunft erreicht werden, der an jedem "décadi" stattfinden sollte. Auf Anregung Chaumettes beschloss die Kommune, in der ehemaligen erzbischöflichen Kirche von Notre-Dame ein Fest zu Ehren der Vernunft zu begehen.
Am 20. Brumaire (10. November 1793) fand das erste "Fest der
Vernunft" statt. Innerhalb von zwei Tagen war im Chor der Kathedrale eine Art
"Berg" aufgeschüttet worden, der einen der Philosophie geweihten und mit Büsten
der Weisen versehenen griechischen Tempel darstellen sollte. Auf ihm stand eine
die Freiheit symbolisierende Schauspielerin. Das Fest war wie ein Theaterspiel
aufgebaut. Vor der Flamme der Vernunft, die am griechischen Altar brannte,
bildeten weiß gekleidete Mädchen mit Guirlanden aus Eichenlaub eine Prozession.
Während der Zeremonie wurde eine Hymne, L´hymne à la liberté, angestimmt, die
Gossec zu dem Text von Marie-Joseph Chénier komponiert hatte. (Ozouf,
97-98)
Im Zuge dieser Festlichkeit, an der auch die Konventsmitglieder teilnahmen,
wurde verordnet, Notre-Dame der Vernunft zu weihen. (Soboul,
313)
Auch in anderen Städten wurden Feste der Vernunft abgehalten, wobei meist eine weibliche Figur im Mittelpunkt der Feierlichkeit stand, die wie in Paris die Freiheit darstellte, manchmal aber auch die Vernunft, wie in Besançon. Sie führte die Prozession zur Kathedrale von der "Vernunft" an. (Ozouf, 98)
Im Gegensatz zu den bisherigen Revolutionsfesten wurden die Feste der Vernunft nicht im Freien abgehalten. Allerdings wurden innerhalb der "Tempel" Hügel mit Wasserfällen errichtet, wo Mütter sich im Moos niederlassen konnten und ihre Kinder stillen konnten. Die Bürger konnten hier gemeinsam Essen und Tanzen, ohne dabei ein Unrecht zu begehen. (Ozouf, 102)
Die Entchristianisierungswelle hatte innerhalb weniger Tage
alle Pariser Sektionen erfasst, bereits am 5. Frimaire (25. November 1793) waren
alle Kirchen der Hauptstadt der Vernunft geweiht und dies setzte sich auch in
den Provinzen fort.
Der aus der tiefen Verehrung des Volkes für Marat entstandene Kult der Märtyrer
vermischte sich immer mehr mit dem Kult der Vernunft, der für das Volk eine zu
abstrakte Gottheit verehrte. Die Bildnisse der Märtyrer wurden in den Tempeln
der Vernunft anstelle der Heiligenbilder aufgehängt. (Soboul,
314)
5.6. Der Kult des Höchsten Wesens
Die Entchristianisierung hatte in der Bevölkerung jedoch
nicht nur Anhänger gefunden. Vor allem in den Provinzen war es schwer die
Menschen von der Aufgabe uralter Gewohnheiten zu überzeugen. Zum Beispiel das
Herabholen der Kirchenglocken löste im Volk einen starken Protest aus, da diese
nicht nur ein Symbol der christlichen Zeiteinteilung waren, sondern auch den
Tagesablauf der Menschen markierte, indem sie zur Arbeit und zu Festen aufriefen
oder von Unglücksfällen kündeten. Auch gegen die Schließung der Kirchen regte
sich in der Bevölkerung Widerstand. (Bertaud,
91 und 93)
Robespierre war sich dieses Widerstandes der breiten Bevölkerung bewusst.
Bereist am 21. November 1793 sprach er sich im Jakobinerclub ausdrücklich für
die Freiheit der Religionsausübung aus, obwohl er kein Befürworter des
Katholizismus war. Er sah in der Abschaffung der Gottesdienste jedoch einen
politischen Fehler, der der Republik nur noch mehr Feinde im In- und Ausland
einbringe. (Soboul, 315)
Am 6. Dezember 1793 erinnerte auch der Konvent in einem
feierlichen Dekret an die freie Religionsausübung, die er proklamierte und auch
beabsichtigte aufrecht zu erhalten. Damit war ein erster Schritt zur Eindämmung
des Kultes der Vernunft vollzogen worden. Ebenso wie Danton, der sich gegen die
"antireligiösen Maskeraden" (Soboul,
315) wandte und Robespierre, der noch einmal vor den Gefahren der
Entchristianisierung warnte, ließ nun auch Chaumette die Freiheit der
öffentlichen Religionsausübung von der Kommune bestätigen. (Soboul,
315)
Durch das Dekret des Konvents änderte sich jedoch nichts an den bereits
getroffen Maßnahmen - geschlossene Kirchen blieben geschlossen.
Am 7. Mai 1794 befasste sich Robespierre in einer Ansprache an den Konvent mit
der Bedeutung von Religion und Moral. Das anschließend vom Konvent erlassene
Dekret legte im Artikel 1 folgendes fest: "Das französische Volk erkennt die
Existenz eines Höchsten Wesens und die Unsterblichkeit der Seele an." (Markov/Soboul,
243) In die Reihe der nationalen Feste wurde nun jenes des Höchsten Wesens
aufgenommen.
Am 8. Juni 1794 weihte ein "Fest des Höchsten Wesens" in Paris den neuen Kult
feierlich ein. Robespierre nahm persönlich an dem von David genauestens
geplanten Fest teil. Nichts wurde dabei dem Zufall überlassen, selbst die
Äußerungen der Begeisterung, der Ekstase folgten einem minuziösen Protokoll.
Davids Regieanweisungen überliefert Hans Maier in seinem Werk, Revolution und
Kirche wie folgt:
"Die Mütter heben die jüngsten ihrer Kinder in ihren Armen hoch und bringen
sie dem Schöpfer der Natur in Ehrfurcht dar. Die jungen Mädchen werfen Blumen
zum Himmel empor ... Die jungen Männer ziehen ihre Säbel und schwören, sie
überall siegreich zu führen. Die von der Begeisterung ihrer Söhne fortgerissenen
Alten legen ihnen die Hände auf und teilen ihre väterliche Segnung aus .... Eine
furchtbare Artilleriesalve, das Zeichen der nationalen Rache erschallt, und alle
Franzosen vereinigen ihre Gefühle in einer brüderlichen Umarmung: sie haben nur
mehr eine Stimme, deren vereinigter Schrei: Es lebe die Republik! die Lüfte
erbeben lässt". (Maier, 275)
Selbst die Häuser, aus deren Fenstern Fahnen flatterten, wurden geschmückt und
die Straßen mit Blumen bestreut. Es wurden Instruktionen erteilt, wer die
Getreideähren und Blumenkörbe tragen sollte und sogar bestimmt, wie die jungen
Mädchen ihre Haare tragen mussten, welche Blumensträuße sie halten durften und
wie ihre Kleider mit Rosen besteckt wurden. Auch die musikalische Seite des
Festivals wurde bis aufs Kleinste geplant. (Ozouf,
111)
Robespierre sollte von einer hohen Rednerbühne zur Versammlung und zum Volk
sprechen, in der er das Höchste Wesen anrief und die Zuhörer aufforderte, diesem
zu huldigen. Während die Musiker des "Institut National de Musique" eine Hymne
Gossecs anstimmten, entzündete Robespierre einen Scheiterhaufen, wodurch
Atheismus, Zwietracht und Ehrgeiz brennend zusammenstürzten, während aus der
Asche ein Standbild der Weisheit (mit leicht geschwärzte Antlitz) emporstieg. (Aubry,
210) Danach führte Robespierre als Vorsitzender des Nationalkonvents den Festzug
nach Klängen von Gossec und Méhul vom Nationalpark der Tuilerien zum Marsfeld.
Dort wurde ein symbolischer "Berg" errichtet, der von einem Freiheitsbaum
überragt wurde. Im Gegensatz zum Fest der Vernunft wurde dieser Hügel nun im
Freien errichtet. Die Zeremonie am Marsfeld war rein musikalisch und religiös,
mit Orchestermusik, der Emporhebung der Kinder zum Himmel und einem Eid
gestaltet. (Ozouf, 112)
In der Provinz wurde die Einführung dieses neuen Kultes
begrüßt, vor allem in manchen Gegenden Südost- oder Westfrankreichs fand dieser
bei der Bevölkerung großen Anklang. (Bertaud,
96)
6. Die Entwicklung nach dem Sturz Robespierres bis 1801
Nach dem Sturz Robespierres im Thermidor beschloss der
Nationalkonvent am 18. September 1794 ab sofort keinen Kult mehr zu fördern und
strich den Haushalt für die auf die Verfassung vereidigte Geistlichkeit. Damit
war die Trennung von Kirche und Staat in die Tat umgesetzt worden und auch die
Zivilverfassung des Klerus im Grunde aufgehoben. Die Maßnahmen gegen die
eidverweigernden Priester blieben jedoch weiterhin in Kraft und auch die Kirchen
blieben geschlossen. (Soboul, 545)
Der viel zu intellektuelle Bürgerkult konnte die Massen nicht mehr begeistern;
viele Franzosen trauerten den alten religiösen Zeremonien nach und forderten
schließlich die Wiedereröffnung der Kirchen. Die konstitutionellen Priester
bauten indessen ihren Kult nach und nach wieder auf und hielten heimlich
sogenannte "blinde Messen" ab. Am 21. Februar 1795 beschloss der Konvent, dass
die Republik keine Gehälter an Vertreter jeglicher Religion zahle und auch die
Kirchen sollten geschlossen bleiben. Das Gesetz anerkannte keinen Geistlichen,
jede öffentliche Manifestation und alle äußeren Zeichen waren verboten, aber es
erklärte auch, dass die Ausübung keiner Religion gestört werden sollte. (Catholic
Encyclopedia, 11)
Mit Gesetz vom 30. Mai 1795 gestattete der Konvent den einzelnen Religionen die
freie Benützung religiöser Gebäude, soweit diese nicht für andere Zwecke
verwendet wurden. Das Dekret vom 29. September 1795 verlangte von den Priestern
den Schwur "der Unterordnung und des Gehorsams gegenüber den Gesetzen der
Republik". (Soboul, 545-546) Gegen
den eidverweigernden Priestern hielt der Konvent an den Gesetzen von 1792 und
1793 fest.
Während der Herrschaft des Direktoriums kam es abermals zu einer, allerdings
nicht so scharfen Verfolgung der Kirche aus politischen Gründen. So wurde zum
Beispiel mit Gesetz vom 11. April 1796 der Gebrauch von Glocken und alle Arten
von kirchlichen Versammlungen zur Ausübung der Religion verboten und mit einer
Gefängnisstrafe von einem Jahr und im Falle der Wiederholung, mit der
Deportierung belegt. (Catholic
Encyclopedia, 12)
Am 9. Jänner 1797 wurde eine neue Vernunftreligion, die Theophilanthropie,
eingeführt, die jedoch ohne große Wirkung blieb.
Nachdem Napoleon Bonaparte am 9. November 1799 das
Direktorium stürzte, versuchte er das Land im Inneren zu befrieden. Im Jahre
1801 schloss er mit Papst Pius VII. das Konkordat, in dem er den Katholizismus
als die Religion der Mehrheit der Franzosen bestätigte, verweigerte ihm jedoch
den Rang einer Staatsreligion. Durch die im April 1802 verabschiedeten "Articles
organiques" ordnete er die Kirche eng dem Staat unter. Die Trennung von Kirche
und Staat verschwand damit für ein Jahrhundert; der Staat selbst blieb jedoch
weltlich. (Soboul, 546)
Die Revolution ließ schlussendlich eine vielfach veränderte Kirche zurück,
Einfluss und Ansehen der katholischen Kirche waren gesunken und die Zahl der
Geistlichen aber auch der Gläubigen war drastisch und dauerhaft geschrumpft.
7. Die katholische Kirche Frankreichs im 19. Jahrhundert
Das 19. Jahrhundert brachte ein Wiedererstarken des Katholizismus in Frankreich. Gleich nach der Thronbesteigung Ludwigs XVIII. im Jahre 1814 erhob er den Katholizismus erneut zur Staatsreligion. Sein Bruder und Nachfolger Karl X. setzte diese klerikale Politik fort. Die Zahl der jährlichen Priesterweihen nahm rasch zu und gleichzeitig erfolgte die Wiederherstellung der religiösen Orden und Kongregationen. Ziel der Kirche war die Rechristianisierung der Gesellschaft. Um dies zu erreichen, bediente man sich vor allem zweier bedeutender Hilfsmittel: der christlichen Erziehung der Jugend und der Volksmission für die Erwachsenen. (Handbuch der Kirchengeschichte, 147)
Die Revolution von 1830 traf die Kirche beinahe ebenso schwer wie die Dynastie, doch schon 1833 hatten sich die Beziehungen zwischen Kirche und Staat wieder normalisiert. In den 18 Jahren der Julimonarchie (1830-1848) konnte sich der kirchliche Wiederaufbau konsolidieren und in einigen Bereichen sogar gegenüber der Zeit der Restauration weiterentwickeln. Auch nach der Revolution von 1848 wurden die Begünstigungen für die Kirche von der Regierung vermehrt. Die Priesterweihen stiegen abermals an, dadurch erscheint das Zweite Kaiserreich als „Höhepunkt zwischen einer Periode mittelmäßiger Entwicklung, nämlich der Julimonarchie, und einer Periode des fortschreitenden Abstiegs unter der Dritten Republik.“ (Handbuch der Kirchengeschichte, 520)
In der Dritten Republik kam es ab 1879 wieder zum Kampf gegen die Kirche, vor
allem in Bezug auf die Orden und das Schulwesen. Ziel dieser Politik war die
Aufkündigung des Konkordats. So war schon im Sommer 1881 die Trennung von Kirche
und Staat ein Hauptthema des Wahlkampfes. Es gab zwar immer wieder Bemühungen
diesen Bruch zu vermeiden, schlussendlich wurde jedoch 1905 das Gesetz über die
Trennung von Kirche und Staat beschlossen, welches das Konkordat von 1801
beseitigte. Die Bischöfe wurden nunmehr vom Vatikan ernannt und die staatliche
Besoldung für die Geistlichen wieder abgeschafft. (Frankreich-Lexikon,
254) Diese Trennung von Kirche und Staat ist auch heute noch in Frankreich
gültig.
8. Literatur- und Linkverzeichnis
Roger Aubert, Johannes Beckmann, Patrick J.
Corish und Rudolf Lill (Hg.), Die Kirche in der Gegenwart. Die Kirche
zwischen Revolution und Restauration (= Hubert Jedin (Hg.), Handbuch der
Kirchengeschichte 6, Freiburg/Basel/Wien 1971)
Octave Aubry, Die Französische Revolution 2 (Winterthur 1948).
Jean-Paul Bertaud, Alltagsleben während der Französischen Revolution (Freiburg/Würzburg 1989).
Karl Dietrich Erdmann, Volkssouveränität und Kirche. Studien über das Verhältnis von Staat und Religion in Frankreich vor Zusammentritt der Generalstände bis zum Schisma, 5. Mai 1789 - 13. April 1791 (Köln 1949).
Daniel Guérin, Klassenkampf in Frankreich. Bourgeois et "bras nus" 1793-1795 (Frankfurt am Main 1979).
Emmet Kennedy, A Cultural History of the French Revolution (New York 1989).
Hans Maier, Revolution und Kirche. Zur Frühgeschichte der christlichen Demokratie (Freiburg/Basel/Wien 1988).
Walter Markov und Albert Soboul, 1789. Die Große Revolution der Franzosen (Leipzig 1989)
Mona Ozouf, Festivals and the French Revolution (Massachusetts/London 1988).
Rolf Reichardt, Die städtische Revolution als politisch-kultureller Prozeß, in: Rolf Reichardt (Hg.), Ploetz. Die Französische Revolution (Freiburg/Würzburg 1988) 28-80.
Eva Schleich, Kirche, Klerus und Religion, in: Rolf Reichardt (Hg.), Ploetz. Die Französische Revolution (Freiburg/Würzburg 1988) 172-185.
Bernhard Schmidt, Jürgen Doll, Walther Fekl und Siegfried Loewe (Hg.), Frankreich Lexikon (Berlin 1981).
Albert Soboul, Die Große Französische Revolution. Ein Abriss ihrer Geschichte (1789-1799) (Frankfurt am Main 1973).
Uni Würzburg:
http://www.wifak.uni-wuerzburg.de/wilan/theo/studies/fsth/kg-3.pdf (Stand:
29.10.2001) [Diese Seite ist leider nicht mehr aktiv.]
French Revolution: http://ragz-international.com/french_revolution.htm (Stand: 25.10.2001) [allgemeiner Überblick über die Französische Revolution]
Catholic Encyclopedia: http://www.newadvent.org/cathen/13009a.thm (Stand: 22.10.2001) [allgemeiner Überblick über die Französische Revolution, spezielle Informationen zur Religion; Achtung: basiert auf der Catholic Encyclopedia aus dem Jahr 1913]
FRK - Langzeit Kalender Verlag: http://www.lzkv.de/frk.htm (Stand: 29.10.2001) [Informationen zum französischen Revolutionskalender]
Die Französische Revolution und der Revolutionskalender: http://www.geocities.com/SoHo/9009/FRZREVKAL.htm (Stand: 29.10.2001) [Informationen zum französischen Revolutionskalender]
Der Französische Revolutionskalender: http://www.ortelius.de/kalender/fr_de.html (Stand: 29.10.2001) [Informationen zum französischen Revolutionskalender]
French Republican Calender: http://www.familysearch.org (Stand: 29.10.2001) [Informationen zum französischen Revolutionskalender]
Weitere Links und weiterführende Literatur:
http://www.psm-data.de/frz_rev/frz_rev_syst_index.htm [Internet-Datenbank; Primär- und Sekundärliteratur zur Französischen Revolution]
http://www.ng.fak09.uni-muenchen.de/gfn/vlgersmann/linkliste.html [Ludwig-Maximilians-Universität München, Vorlesung "Die Französische Revolution" - PD Dr. Gudrun Gersmann; u.a. Folien zur Vorlesung, Bibliographie und Linkliste]
http://chnm.gmu.edu/revolution/index.html [Center for History and New Media (George Mason University); Bilder, Texte, Zeitleiste, Lieder zur Französischen Revolution]
http://historicum.net/themen/franzrev/ [Ludwig-Maximilians-Universität München; Links, Bibliographie, Zeitleiste, Bild- und Tonmaterial zur Französischen Revolution ]
http://uni-saarland.de/~gg14rhah/lexikon/programm/hilfsmit.htm [Universität des Saarlandes; Programm zur Umrechnung von Kalenderangaben]
http://history.hanover.edu/modern/frenchrv.htm [Hanover College; Quellen, Bibliographie zur Französischen Revolution]
http://www.indiana.edu/~fritciv/html/cat006.html
[Indiana University; Bildquellen zur Französischen Revolution]
Norman Ravitch, The Catholic Church and the French Nation (London 1990).
Michel Vovelle, Religion et Révolution. La déchristianisation de l´an
II (Paris 1976).