Studienplan
des Bakkalaureatsstudiums der Studienrichtung
Judaistik
Institut
für Judaistik an der Universität Wien
Beschlossen
in der STUKO am 11.12.2002
Studienplan
der Studienrichtung Judaistik gemäß UOG 93 und UniStG
1997.
Inkrafttreten und Übergangsbestimmungen
(1) Dieser Studienplan tritt mit dem auf die Kundmachung im Mitteilungsblatt der Universität Wien folgenden 1. Oktober in Kraft.
(2) Gemäß § 80 Abs. 2 UniStG sind auf ordentliche Studierende, die ihr Studium vor Inkrafttreten der Studienpläne auf Grund dieses Bundesgesetzes begonnen haben, die bisherigen besonderen Studiengesetze, Studienordnungen und Studienpläne in der geltenden Fassung anzuwenden. Ab dem Inkrafttreten des jeweiligen Studienplans auf Grund dieses Bundesgesetzes sind sie berechtigt, jeden der Studienabschnitte, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des neuen Studienplans noch nicht abgeschlossen sind, in einem der gesetzlichen Studiendauer zuzüglich eines Semesters entsprechenden Zeitraum abzuschließen. Wird ein Studienabschnitt nicht fristgerecht abgeschlossen, ist die oder der Studierende für das weitere Studium dem neuen Studienplan unterstellt. Im übrigen sind diese Studierenden berechtigt, sich jederzeit freiwillig dem neuen Studienplan zu unterstellen.
Index:
1. Qualifikationsprofil
2. Das Bakkalaureatsstudium
3. Das European Credit Transfer System
1.
Qualifikationsprofil
Judaistik ist eine geistes- und
kulturwissenschaftliche Studienrichtung, eingerichtet an der Geistes- und
kulturwissenschaftlichen Fakultät der Universität Wien. Eine der zentralen
Aufgaben der philologisch-historisch-kulturkundlichen Studienrichtungen besteht
darin, einen wissenschaftlich fundierten Beitrag im Rahmen der modernen
Bildungsgesellschaft zu leisten. Durch die Information über das Judentum kommt
die Judaistik dieser Forderung in einem gerade für Österreich besonders
wichtigen und sensiblen Bereich nach.
Das Studium der Judaistik dient zunächst der
wissenschaftlichen Berufsvorbildung. Diese Vorbildung ist in erster Linie auf
eine Berufsausübung im universitären und außeruniversitären Forschungs- und
Lehrbereich ausgerichtet. Doch eröffnet die Ausbildung den AbsolventInnen
auch den Zugang zu weiteren Berufsfeldern, vorwiegend des
geisteswissenschaftlich-kulturkundlichen Bereiches (wie z.B. dem Bereich der
Medien, dem Bereich der staatlichen
Verwaltung, z.B. im Bibliothekswesen, dem
Museumswesen, kulturellen und religiösen Organisationen u.a.).
Um jedoch die Verankerung der primären
Qualifikation in einem bestimmten Berufsfeld bereits während des Studiums
voranzutreiben, empfiehlt die Studienkommission der Studienrichtung Judaistik
Kombinationsprogramme: fundierte berufsorientierte Zusatzausbildung im Rahmen
der frei zu wählenden Fächer (Module) sowie im Rahmen individueller Diplomstudien.
Die Universität Wien fördert gezielt und in
besonderem Maße qualitätssteigernde Maßnahmen im
Bereich der universitären Lehre, Lehre, die über die üblichen
Studienrichtungsgrenzen hinausgreift, sowie innovative Ansätze im Lehrbereich.
Frauen- und Geschlechterproblematik werden verstärkt berücksichtigt.
2. Das Bakkalaureatsstudium
§ 1.
Aufbau des Studiums
Judaistik gliedert sich in die drei Fächer
"hebräische Sprache", "hebräische, aramäische und sonstige
jüdische Literatur- und Quellenkunde" sowie "Geschichte, Kultur und
Religion des Judentums". Die freien Wahlfächer geben den Studierenden die
Möglichkeit, aus den verschiedensten wissenschaftlichen Bereichen eigene
Schwerpunkte zu setzen. Je nach gewünschter zukünftiger beruflicher
Orientierung sollte diese Schwerpunktsetzung innerhalb der Judaistik selbst
durch eine weitere wissenschaftliche Vertiefung in das Fach und/oder in anderen
Bereichen - nicht zuletzt im Hinblick auf eine außeruniversitäre Berufsausübung
- liegen.
Ziel der Lehrveranstaltungen ist es zuerst eine
Einführung in die wichtigsten Teilgebiete des Gesamtfaches zu bieten und danach
zu einer speziellen, wissenschaftlichen Vertiefung hinzuführen. Der große
historische und geografische Raum, den es dabei zu bewältigen gilt, erlaubt es
natürlich nicht, alle Bereiche der Judaistik in gleicher Weise im Lehrangebot
abzudecken.
Das Bakkalaureatsstudium der Studienrichtung Judaistik umfaßt eine Gesamtstudiendauer von sechs Semestern (insgesamt 100 Semesterstunden). Davon entfallen 60 Semesterstunden auf die Judaistik und 40 Semesterstunden auf die freien Wahlfächer.
Die ersten zwei Semester des Bakkalaureatsstudiums
stellen die Studieneingangsphase dar. Die Studierenden erhalten eine intensive
Grundausbildung im modernen Hebräisch und werden in Einführungsveranstaltungen
an Grundfragen der jüdischen Literatur, Geschichte und Religion herangeführt.
Die Studieneingangsphase (1.-2. Semester) umfaßt ein Gesamtausmaß von 30 Semesterstunden, von denen
18 Semesterstunden Pflichtlehrveranstaltungen
zu absolvieren sind. Dies dient der wissenschaftlichen Berufsbildung,
vermittelt die allgemeinen Grundlagen der Judaistik, vor allem Kenntnisse der
hebräischen Sprache, wie sie für das Verständnis der speziellen Inhalte des
weiteren Studiums erforderlich sind.
Das 3. bis zum 6. Semester dient der
wissenschaftlichen Vertiefung und Berufsvorbildung in besonderen judaistischen Bereichen und umfaßt
ein Gesamtausmaß von 70 Semesterstunden, von denen 42 Semesterstunden auf die
Pflichtlehrveranstaltungen fallen.
Die Pflichtlehrveranstaltungen umfassen folgende
Fächer: 1) "Hebräische Sprache", 2) "Hebräische, aramäische und
sonstige jüdische Literatur- und Quellenkunde", 3) "Geschichte,
Kultur und Religion des Judentums".
Da die Frauen- und Geschlechterforschung
verstärkt berücksichtigt werden soll, wird mindestens alle zwei Jahre eine
Lehrveranstaltung der Judaistik besonders ausgewiesen (Codeziffer U1-4), in der
die Frauen- und Geschlechterproblematik hauptsächlich zum Tragen kommen wird.
Der erfolgreiche Abschluss des Bakkalaureatsstudiums (die Bakkalaureatsprüfung)
besteht aus der Summe der positiv benoteten Zeugnisse aller vorgeschriebenen
Einzelprüfungen (aus der Judaistik sowie den frei zu wählenden Fächern) sowie
der Anfertigung von zwei
schriftlichen Arbeiten („Bakkalaureatsarbeiten“)
in zwei Seminaren aus zwei unterschiedlichen Fächern.
§ 2.
Akademische Grade
Absolventinnen des Bakkalaureatsstudiums
der Judaistik ist der akademische Grad "Bakkalaurea
philosophiae", Absolventen der Grad "Bakkalaureus philosophiae",
jeweils abgekürzt "Bak.phil." zu verleihen.
§ 3.
Lehrveranstaltungen für das Bakkalaureatsstudiums der
Judaistik
Lehrveranstaltungen sind Vorlesungen (Vo),
Proseminare (Ps), Übungen (Ue),
Vorlesungen plus Übungen (Vo + Ue), Seminare (Se) und
Privatissima (Pv). Vorlesungen dienen der Einführung
in die Hauptbereiche und Methoden der Studienrichtung Judaistik, gehen auf die
hauptsächlichen Tatsachen und Lehrmeinungen ein und haben auf den letzten
Entwicklungstand der Wissenschaft Bedacht zu nehmen, sowie aus den
Forschungsgebieten zu berichten. Proseminare dienen der Einarbeitung in die
wissenschaftlichen Methoden mit eigenen mündlichen und schriftlichen Beiträgen.
Übungen haben die praktische Einübung von Lehrveranstaltungsinhalten zum Ziel.
Vorlesungen plus Übungen (Vo + Ue) dienen der
Einführung in die Hauptbereiche und Methoden der Studienrichtung Judaistik und
haben durch die damit verbundenen Übungen zugleich auch die praktische Einübung
von Lehrveranstaltungsinhalten zum Ziel.
Seminare dienen der wissenschaftlichen Diskussion
mit eigenen mündlichen Beiträgen der Studierenden und einer schriftlichen
Seminararbeit. Als Privatissima gelten Seminare ohne Seminararbeit.
§ 4.
Zulassungsvoraussetzungen
Für das Bakkalaureatsstudium
der Judaistik sind Lateinkenntnisse bis zum Ende des Bakkalaureatsstudiums
nachzuweisen.
§ 5.
Aufbau des Bakkalaureatsstudiums
Studieneingangsphase
(1. - 2. Semester)
Im einzelnen umfaßt die Studieneingangsphase nach Maßgabe des
Studienplanes und unter Berücksichtigung der vorhandenen Lehr- und
Forschungseinrichtungen die nachstehend genannten
Pflichtlehrveranstaltungen im Ausmaß von
18 Semesterstunden:
Pflichtlehrveranstaltungen (18 Semesterstunden)
1.
Modernhebräische Sprache (8 Semesterstunden)
U1-141 Modernhebräisch 1 (Vo+Ue) 4
U1-142 Modernhebräisch 2 (Vo+Ue) 4
"Modernhebräisch 1" ist vor
"Modernhebräisch 2" zu absolvieren.
2. Hebräische,
aramäische u. sonstige jüdische Literatur- u. Quellenkunde (6 Semesterstunden)
U1-201 Proseminar 1 (Ps) 2
U1-202 Proseminar 2 (Ps) 2
U1-211/221/231/241 Einführung in jüdische Literatur- und
Quellenkunde (Vo / Ue) 2
Es ist eine von den Literatur- und
Quellenkunde-Einführungen auszuwählen.
"Proseminar 1" ist vor "Proseminar
2" zu absolvieren.
3.
Geschichte, Kultur und Religion des Judentums (4 Semesterstunden)
Zwei Vorlesungen der insgesamt vierteiligen
Einführung in Geschichte, Kultur und Religion des Judentums 1 - 4 (Vo, U1-310,
U1-320, U1-330, U1-340) 4
3. – 6.
Semester
Pflichtlehrveranstaltungen (42 Semesterstunden)
1.
Hebräische Sprache (10-14
Semesterstunden)
U1-143 Modernhebräisch 3 (Vo+Ue) 4
U1-144 Modernhebräisch 4 (Vo+Ue) 4
U1-147 Grammatik der
modernhebräischen Sprache (Vo) 2
Falls diese Lehrveranstaltung in zwei
einstündigen Vorlesungen gehalten wird, bekommen diese die Codeziffern U1-145
und U1-146
U1-112 Bibelhebräisch (Vo / Ue) 2
oder ersatzweise
U1-212
U1-113 Bibelaramäisch (Vo / Ue) 1
oder ersatzweise U1-213
U1-123 Rabbinisches Aramäisch (Vo / Ue) 1
oder ersatzweise U1-223
"Modernhebräisch 3" ist nach
"Modernhebräisch 2" und vor "Modernhebräisch 4" zu
absolvieren.
2.
Hebräische, aramäische und sonstige jüdische Literatur- und Quellenkunde
(18 - 20 Semesterstunden)
U1-211 Einführung in die jüdische Literatur- und
Quellenkunde des 2. Tempels (Vo / Ue) 2
U1-221 Einführung in die rabbinische jüdische
Literatur- und Quellenkunde (Vo / Ue) 2
U1-231 Einführung in die mittelalterliche
jüdische Literatur- und Quellenkunde (Vo / Ue) 2
U1-241 Einführung in die moderne jüdische
Literatur- und Quellenkunde (Vo / Ue) 2
Aus diesen Literatur- und
Quellenkunde-Einführungen sind nur drei Lehrveranstaltungen zu besuchen, da
eine davon bereits in der Studieneingangsphase besucht worden ist
U1-212 Bibelhebräisch - Lektüre biblischer Texte (Vo / Ue) 2
oder ersatzweise U1-112
U1-213 Bibelaramäisch - Lektüre biblischer Texte
(Vo / Ue) 1
oder ersatzweise U1-113
U1-223 Rabbinisches Aramäisch - Lektüre
rabbinischer Texte (Vo / Ue) 1
oder ersatzweise U1-123
U1-224 Lektüre rabbinisch-aramäischer Texte (Vo /
Ue) 2
U1-215 Lektüre von Texten aus der Zeit des 2.
Tempels (Vo / Ue) 2
U1-225 Rabbinische Texte: Mischna,
Midrasch (Pv / Se)
2
U1-235 Mittelalterliche Texte (Pv / Se)
2
U1-245 Neuzeitliche Texte (Pv
/ Se)
2
3.
Geschichte, Kultur und Religion des Judentums (12 Semesterstunden)
Die verbliebenen zwei noch nicht absolvierten
Teile der insgesamt vierteiligen
Vorlesung Einführung in Geschichte, Kultur und
Religion des Judentums 1-4
(Vo, U1-310, U1-320, U1-330, U1-340) 4
U1-315 Periode des 2. Tempels (Vo / Pv / Se) 2
U1-325 Rabbinische Periode (Vo / Pv / Se) 2
U1-335 Mittelalterliche Periode (Vo / Pv / Se) 2
U1-345 Neuzeitliche Periode (Vo / Pv / Se) 2
Die Bakkalaureatsprüfung
besteht aus Lehrveranstaltungsprüfungen über die oben genannten
Pflichtlehrveranstaltungen. Ebenso müssen die 40 Semesterstunden freier
Wahlfächer erfolgreich absolviert worden sein. Als Zulassungsvoraussetzungen
für die Lehrveranstaltungsprüfungen gelten die unter § 4 genannten
Punkte.
§ 6.
Empfohlene Lehrveranstaltungsprüfungen freier Wahlfächer
Die freien Wahlfächer für das Bakkalaureatsstudium
sollen einer Vertiefung in der Judaistik durch zusätzliche gewählte
Lehrveranstaltungen aus Judaistik, oder der Ergänzung durch nicht-judaistische
Studien im Hinblick auf eine mögliche universitäre oder außeruniversitäre
Berufsausübung dienen.
Im Rahmen des Lehrangebotes der Studienrichtung
Judaistik werden verschiedene Lehrveranstaltungen durch eine entsprechende
Codeziffer (U 41 für die Studieneingangsphase und U 45 für fortgeschrittene StudentInnen ab dem 3. Semester) für die freie Wahl mit dem
Ziel empfohlen, dadurch eine Erweiterung des wissenschaftlichen Horizonts,
sowie eine Vertiefung und Spezialisierung im Gesamtfach Judaistik zu erreichen.
Vor allem im Rahmen der freien Wahlfächer wären auch Studien an anderen judaistischen Studieneinrichtungen im Ausland in Betracht
zu ziehen.
Die freien Wahlfächer können auch aus einer oder
mehreren Studienrichtungen der Universität Wien sowie anderer Universitäten
gewählt werden. Die Studienkommission empfiehlt den Studierenden die Wahl von
Modulen, die sich nach Ansicht dieser Kommission insbesondere unter
Berücksichtigung einer effizienten Berufsvorbildung in besonderer Weise zur
Kombination mit der judaistischen Ausbildung eignen.
Um auf die sich ständig wandelnden Bedürfnisse und Anforderungen des
Arbeitsmarktes reagieren zu können, werden solche Module von der
Studienkommission jährlich evaluiert, beschlossen, und den Studierenden in
geeigneter Form zur Kenntnis gebracht.
§ 7.
Feststellung und Beurteilung des Studienerfolges
Jede in diesem Studienplan unter § 5 angegebenen
Lehrveranstaltungen muß bei positivem Erfolg mit
"sehr gut" (1), "gut" (2), "befriedigend" (3)
oder "genügend" (4), bei negativem Erfolg mit "nicht
genügend" (5) beurteilt werden. Die Gesamtbeurteilung für die Bakkalaureatsprüfung hat "bestanden" zu lauten,
wenn jedes Fach positiv beurteilt wurde, andernfalls hat sie "nicht
bestanden" zu lauten. Die Gesamtbeurteilung für die Bakkalaureatsprüfung
hat "mit Auszeichnung bestanden" zu lauten, wenn in keinem Fach eine
schlechtere Beurteilung als "gut" und in mindestens der Hälfte der
Fächer die Beurteilung "sehr gut" erteilt wurde.
3. Das
European Credit Transfer System
Aus den Bereichen Judaistik und frei gewählte Fächer werden für das Bakkalaureatsstudium insgesamt 180 ECTS Punkte vergeben (30
ECTS Punkte pro Semester), davon entfallen auf die Judaistik 106 ECTS und auf
die frei zu wählenden Fächer 74 ECTS.
Aus den Bereichen Judaistik und frei gewählte
Fächer werden für das Magisterstudium insgesamt 60 ECTS Punkte vergeben (30
ECTS Punkte pro Semester), davon entfallen auf den Bereich Judaistik 25 ECTS
Punkte und auf die frei zu wählenden Fächer 35 ECTS.
Die Magisterarbeit wird mit 16 ECTS Punkten bewertet.
Die European Credit Transfer System Punkte (ECTS
Punkte) werden nach folgendem Schlüssel für das Bakkalaureatsstudium
Judaistik vergeben:
5 Modernhebräisch 1 (Vo+Ue)
5 Modernhebräisch 2 (Vo+Ue)
3 Proseminar 1 (Ps)
4 Proseminar 2 (Ps)
3 Wahlweise entweder eine Einführung in die jüdische Literatur- und Quellenkunde
des 2. Tempels, in die rabbinische jüdische Literatur- und Quellenkunde, in die
mittelalterliche jüdische Literatur- und Quellenkunde, oder in die moderne
jüdische Literatur- und Quellenkunde (Vo / Ue)
4 Zwei Vorlesungen der insgesamt vierteiligen
Einführung in Geschichte, Kultur und Religion des Judentums 1 - 4 (Vo)
5 Modernhebräisch 3 (Vo+Ue)
5 Modernhebräisch 4 (Vo+Ue)
5 Grammatik der
modernhebräischen Sprache (Vo)
4 Einführung in die jüdische Literatur- und Quellenkunde
des 2. Tempels (Vo / Ue)
4 Einführung in die rabbinische jüdische
Literatur- und Quellenkunde (Vo / Ue)
4 Einführung in die mittelalterliche jüdische
Literatur- und Quellenkunde (Vo / Ue)
4 Einführung in die moderne jüdische Literatur-
und Quellenkunde (Vo / Ue)
4 Bibelhebräisch
- Lektüre biblischer Texte (Vo / Ue) oder
Bibelhebräisch (Vo / Ue)
4 Bibelaramäisch - Lektüre biblischer Texte (Vo /
Ue) oder Bibelaramäisch (Vo / Ue)
4 Aramäisch - Lektüre rabbinischer Texte (Vo / Ue) oder Rabbinisches Aramäisch (Vo / Ue)
3 Lektüre rabbinisch-aramäischerer Texte (Vo / Ue)
3 Lektüre von Texten aus der Zeit des 2. Tempels
(Vo / Ue)
3 Rabbinische Texte: Mischna,
Midrasch (Pv / Se)
3 Mittelalterliche Texte (Pv
/ Se)
3 Neuzeitliche Texte (Pv
/ Se)
4 Die verbliebenen zwei noch nicht absolvierten
Teile der insgesamt vierteiligen
Vorlesung Einführung in Geschichte, Kultur und
Religion des Judentums 1-4 (Vo)
5 Periode des 2. Tempels (Vo / Pv / Se)
5 Rabbinische Periode (Vo / Pv
/ Se)
5 Mittelalterliche Periode (Vo / Pv / Se)
5 Neuzeitliche Periode (Vo / Pv
/ Se)
Der Vorsitzende der Studienkommission: