Projekt
im Rahmen des Proseminares
GRUNDLAGEN DER ANGEWANDTEN GEOINFORMATION
SS 99
Gruppe: USER2
1. Problemstellung
2. Generelle
Überlegungen
2.1. Richtlinien
aufgrund gesetzlicher Bestimmungen
2.2. Richtlinien
aufgrund eigener Überlegungen
2.3 Sonstige
allgemeine Überlegungen bezüglich des Projektes
3. Datenbasis
1.
Problemstellung
Im Rahmen dieses Projektes soll der optimale Standpunkt für
die Errichtung eines Hubschrauberlandeplatzes gefunden werden. Vom Flugplatz
sollen sowohl Rundflüge über das Gebiet Wels/Umgebung angeboten
werden, als auch Rettungsflüge und Einsätze der Flugpolizei.
2.
Generelle Überlegungen
Da für den Bau eines Hubschrauberplatzes exakte
gesetzliche Vorschriften gelten, gibt es diese neben den eigenen (persönlichen)
Vorstellungen zu berücksichtigen.
2.1.
Richtlinien aufgrund gesetzlicher Bestimmungen:
-
Eine freie Ebene von 30 x 30 m (der Durchmesser der Hubschrauberpiste
muß mindestens so groß sein wie der eineinhalbfache Rotordurchmesser
der Hubschrauber, für welche die Piste bestimmt ist), welche eine
nicht staubende Oberfläche haben muß und frei sein muß
von Erhebungen, Vertiefungen und sonstigen Hindernissen, ist erforderlich.
-
Die Neigung einer Hubschrauberpiste darf nicht größer als
2% sein.
-
Das Gelände muß eine dem Gewicht der Hubschrauber entsprechende
Tragfähigkeit besitzen, so daß Hubschrauberlandeplätze
nicht in Sümpfen, auf nassen Böden, Mooren etc. gebaut werden
können.
-
Um die Piste muß ein 30 m breiter, von Hindernissen befreiter
Sicherheitsstreifen angelegt werden.
-
Flugplätze müssen an gegenüberliegenden Seiten zwei Anflugsektoren
aufweisen, die entsprechend der Windrichtung entgegengesetzt dieser und
in dieser liegen. In Wels ist die Hauptwindrichtung West - Ost, dadurch
müssen auch die Einflugschneisen West – Ost verlaufen.
In diesen Sektoren darf in einem Umkreis von 3° Winkelneigung keine
Hindernisse stehen. (oder 16° - laut Bundesgesetzblatt)
Als Hindernisse in den Anflugsektoren auf der Piste und in den Sicherheitszonen
gelten Bauwerke, Bäume, Sträucher, verspannte Seile und Bodenerhebungen.
-
Das Vorhandensein von drei Gebäuden ist notwendig: 1 Abstell -
und Unterstellgebäude, 2 Hauptgebäude sowie Einrichtungen für
die Betankung der Hubschrauber, sowie für die Lagerung des Treibstoffes.
(dieser Tatsache muß bei der Entscheidung der benötigten Fläche
Rechnung getragen werden)
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2.2.
Richtlinien aufgrund eigener Überlegungen:
-
Da der Flugplatz sowohl zivilen als auch behördlichen Hubschraubern
zur Verfügung stehen soll, ist die Errichtung von zwei, voneinander
unabhängigen Hubschrauberpisten erforderlich (siehe Skizze).
-
Der An- und Abflug sollte ohne Überfliegen von dichtbesiedelten
Gebieten und somit ohne unzumutbare Lärmbelästigung möglich
sein.
-
Eine leichte Erreichbarkeit durch vorhandene Straßen und zentrale
Lage zu den größeren Siedlungen soll gewährleistet sein.
-
Die Distanz zum Landeskrankenhaus Wels soll minimal sein (auf Straßen
1. bis 3. Ordnung).
Sollten sich im Laufe des Projektes mehrere geeignete Areale abzeichnen,
so soll dieser Punkt im Entscheidungsfall den Ausschlag geben!

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2.3
Sonstige allgemeine Überlegungen bezüglich des Projektes:
-
Lösungsansätze: Bufferung, Verschneidung, anschließende
Feldbegehung
-
Endprodukt: Präsentation des Ergebnisses mittels HTML-Seite
-
Endbenutzerkreis: Fachpersonal
3.
Datenbasis
-
Bearbeitungsgebiet: Gebiet entsprechend der Österreichischen Karte
1: 50.000 Blatt 49 (Wels)
-
Genauigkeit: Maßstab 1: 50.000
-
Thematiken: Höhenlinien, Verkehr, Gewässer, Nutzungskartierung
-
Datenquelle: Österreichische Karte 1: 50.000 Blatt 49 (Wels)
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