Problemstellung:
- " (mit
Solarstromversorgung)" -
Generelle Überlegungen:
Grundlagen der Bauplanung:
Bei dem Bauvorhaben handelt es sich um eine Reihenhaussiedlung,die
gewählt wurde, da diese Siedlungsform eine der platzsparendsten Lösungen
darstellt. Die Siedlung wird Wohnraum für durchschnittlich 320 Personen
in insgesamt 80 Wohnungen bieten. Aufgebaut aus 5 Häusereihen mit
jeweils 4 Häusern befinden sich also 20 Häuser in der Siedlung.
Jedes der 4 einstöckigen Häuser einer Häusereihe umfasst
2 Wohnungen im Erdgeschoß und 2 Wohnungen im 1. Stock, wobei die
ebenerdigen Wohnungen mit je einem Garten gleich der Wohnungsgröße
ausgestattet sind. Die durchschnittliche Wohnungsgröße liegt
bei 100m². Ausschlaggebend für weitere Berechnungen (siehe unten)
ist die maximale Bauhöhe von 6.5m, die sich aus der gesetzlich vorgeschriebenen
minimalen Raumhöhe von 2.5m, der tatsächlichen Geschoßhöhe
und unter anderem der Höhe eines Flachdaches von 30cm zusammensetzt.
Anhand des sog. Geschoßflächenindex errechnet sich die Größe
des Nettobaulandes, von dem man ein Bruttobauland von etwa 2ha ableiten
kann.
Standortanforderungen:
- gute Verkehrsanbindung an nicht stark befahrene
Straßen und an Eisenbahn
Dieser Anforderung wird durch eine maximale Entfernung von 300m zu Straßen der 2. und 3. Ordnung entsprochen. Der Anbindung an die Schiene kann in diesem Fall nicht Rechnung getragen werden, da Bahnhöfe nicht gesondert erfasst wurden.- Ausreichende Entfernung von Autobahn, Bundesstraßen und Eisenbahn
Somit soll übermäßige Lärm- und Staub- und Schadstoffbelästigung verhindert werden. Dies wird durch eine minimale Entfernung zu Straßen 1. Ordnung von 150m erreicht. Weiters sollte die Siedlung aus Gründen der Lärmbelästigung mindestens 200m von Gleiskörpern der Eisenbahnanbindung entfernt sein.- Südhang bzw. Südausrichtung - nicht Nordhang
Um die Wirtschaftlichkeit der Heizkosten zu optimieren und auch dem Wohnkomfort zu entsprechen wird eine Süd-Ausrichtung der Siedlung bedingt. Dem entspricht ein Wert von 130 bis 230° der in ArcInfo gebräuchlichen Winkelrechnung.- Ausreichende rechteckige Grundfläche entsprechend dem Bruttobauland
Aus bautechnischen Gründen wird eine maximale Steigung des geeigneten Geländes von 5% angenommen. Dieser Wert errechnet sich aus dem Nichtüberschreiten eines Höhenunterschiedes zwischen beliebigen Rändern des Baugebietes entsprechend der maximalen Bauhöhe der Siedlung. Generell ist jedoch ebeneres Gelände immer zu bevorzugen.- Entfernung von Hochspannungsleitungen
Da gesundheitsbedrohliche Auswirkungen von permanentem Aufenthalt bzw. Wohnen unter Hochspannungsleitungen nachgewiesen ist, wird bei der Standortplanung auch dieser Punkt berücksichtigt. So wird eine minimale Entfernung der Siedlung zu Hochspannungsleitungen von 100m vorausgesetzt.- Nicht im Waldgebiet
Hier wird im Sinne einer Ökosiedlung Rücksicht auf naturräumliche Gegebenheiten genommen und ein nicht erforderliches Schlagen von Wald- bzw. Grünflächen vermieden.- Nicht im Wasser und in bereits existentem Siedlungsgebiet
. . . selbsterklärend!Lösungsansätze vom GIS:
Endprodukt:
Arbeitskarte
Endbenutzerkreis:
Baubehörden, Wohnbaugesellschaften
Datenbasis:
Bearbeitungsgebiet:
ÖK 50 - 49 Wels
Genauigkeitsanforderungen:
entsprechend Maßstab 1 : 50 000
Thematiken:
Verkehr
Gewässer
Nutzungkartierung
Höhenlinien
Datenquellen:
ÖK 50
Koordinatensystem:
Bundesmeldenetz