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Master-Studienplan Bei Neuzulassung für das Studium mit abgeschlossenem Bachelor Studium in einem "relevanten" Fach (zB. Ur- und Frühgeschichte, klassische Archäologie, Sprachwissenschaft, Geschichte, etc. Download pdf Alter Studienplan Individuelles Diplomstudium Nicht gültig bei Neuzulassung! Studienplan für Keltologie an der Uni Wien Stand: Beginn WS 2005/06; 1. Qualifikationsprofil für das Fach "Keltologie" 1.1. Tätigkeits- und Berufsfeld
Auf diese Aufgaben werden die Absolventinnen und Absolventen des Studiums der Keltologie durch eine inhaltlich und methodisch umfassende wissenschaftliche Berufsvorbildung in den Bereichen Archäologie, Geschichte, Landes- und Kulturkunde, Spracherwerb und Sprach- und Literaturwissenschaft vorbereitet. 1.2. Qualifikationen Die Absolventinnen und Absolventen des Studiums Keltologie sind in der Lage, fachlich fundierte Urteile über die Kultur der keltischen Völker vom Altertum bis zur Neuzeit ganz allgemein sowie über die keltischen Sprachen, Literaturen, Vorgeschichte und Geschichte im speziellen abzugeben und beherrschen zumindest eine der keltischen Sprachen (Bretonisch, Irisch-Gälisch, Schottisch-Gälisch, Walisisch) aktiv und passiv. Ihnen kommt eine wichtige Rolle als Vermittlerinnen und Vermittler vor allem auch in der Erwachsenenbildung zu, insofern als sie das starke Interesse breiter Kreise am Keltentum durch solide Kenntnis der keltischen Kultur in wissenschaftlich zuverlässiger Weise befriedigen können. Das ist in Österreich besonders wichtig, weil gerade hier ein überaus reiches durch die Archäologie erschlossenes und noch zu erschließendes keltisches Erbe vorhanden ist, dessen Erforschung und Präsentation eine wichtige kulturelle Verpflichtung darstellt. Während des Studiums der Keltologie werden die analytischen und synthetischen Fähigkeiten der Studierenden gefördert. Dabei erhält die Bereitschaft zur Entwicklung und zur Übernahme neuer Problemlösungsstrategien und -methoden besondere Aufmerksamkeit. Die Studierenden werden mit dem Umgang mit großen Informationsmengen vertraut gemacht sowie mit der kreativen und systematischen Anwendung neuer Technologien und neuer Medien. Auf eigene Motivation, Entscheidungsfähigkeit, Kreativität und kritischen Umgang mit Normen und Werturteilen wird besonderer Wert gelegt. Neben der fachlichen und methodischen Kompetenz werden während des Studiums der Keltologie durch die Arbeit in kleinen Gruppen insbesondere die Kommunikations- und Teamfähigkeit trainiert. Sowohl fachliche als auch soziale Kompetenz kann weiter ausgebaut werden, indem die Studierenden einen Teil ihres Studiums an international anerkannten in- und ausländischen Universitäten absolvieren. Die Studierenden sollen in die Lage versetzt werden, die erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten im beruflichen Umfeld flexibel einzusetzen und sich auch in neuen Berufsfeldern zurechtzufinden und zu etablieren. 1.3 Studiendauer und Stundenrahmen Das individuelle Diplomstudium "Keltologie" dauert in Analogie zu den geistes- und kulturwissenschaftlichen Studienrichtungen 8 Semester und umfasst 120 Semesterstunden. Von diesen sind 48 Semesterstunden entsprechend den Vorschriften der Anlage 1.41.1 UniStG ergänzenden und vertiefenden Lehrveranstaltungen (in Form einer "zweiten Studienrichtung") zu widmen. Die Wahl dieser Fächer ist beim Verfahren zur Zulassung zum Studium anzugeben. 1.4 Akademischer Grad Das individuelle Diplomstudium "Keltologie" wird mit dem akademischen Grad einer "Magistra der Philosophie" / eines "Magisters der Philosophie" (Mag. phil.) abgeschlossen. 2. Studienvoraussetzungen Voraussetzung für ein erfolgreiches Studium sind gute Englischkenntnisse (Empfehlung). In Analogie zu den Bestimmungen für geistes- und kulturwissenschaftliche Studienrichtungen ist der Nachweis von Lateinkenntnissen spätestens mit Beendigung des ersten Studienabschnittes zu erbringen. 3. Studienplan für das Studium der Keltologie als 1. Studienrichtung 3.1. Erster Studienabschnitt (36 Stunden) Prüfungsfächer
Anrechenbar sind hier Lehrveranstaltungen, die sich mit der Geschichte keltischer Völker und ihrer Wechselwirkung mit anderen Kulturen befassen.
Zusätzlich sind aus dem Bereich dieser Prüfungsfächer weitere 8 Stunden zu absolvieren.
oder aus einem anderen Fach mit einer fachlichen Nähe zur Keltologie. Die Wahl dieser Lehrveranstaltungen ist bei der Zulassung zum Studium anzugeben. Die Wahl von Fächern, die zugleich Gegenstand der ergänzenden und vertiefenden Fächer entsprechend Anlage 1.41.1 UniStG ("zweite Studienrichtung") sind, ist nicht zulässig. 3.1.1. StudieneingangsphaseVon den 3.1 lit. a-f genannten Fächern gehören in die Studieneingangsphase, deren Absolvierung im ersten Studienjahr empfohlen wird (§ 4 Abs.4 und 38 UniStG) 2 Stunden Kulturwissenschaftliche Einführung in die Keltologie (VO) 2 Stunden archäologische Lehrveranstaltungen (VO) 2 Stunden Alte Geschichte (VO) 2 Stunden Sprachkurs (Alt- und Mittelirisch, UE) Prüfungsfächer
Aus dem Bereich dieser Prüfungsfächer sind weitere 8 Semesterstunden zu absolvieren. Dazu 8 Semesterstunden Seminare (SE) aus mindestens 3 dieser Prüfungsfächer, darunter verpflichtend das Fach der Diplomarbeit.
4. Prüfungsordnung 4.1. Erste Diplomprüfung Die Prüfungen der ersten Diplomprüfung werden abgelegt
Auch eine Kombination dieser Z.2 angeführten Prüfungstypen ist möglich. Es können auch Prüfungen über einzelne Lehrveranstaltungen durch Fachprüfungen ersetzt werden, und bei einer allfälligen Gesamtprüfung sind bereits abgelegte Lehrveranstaltungs- und Fachprüfungen zu berücksichtigen. In diesem Fall beschränkt sich der Gegenstand der Gesamtprüfung auf den noch nicht durch Lehrveranstaltungs- oder Fachprüfungen nachgewiesenen Teil des Prüfungsstoffes.
Für die Wiederholung von Prüfungen gelten § 68,1 UniStG (Wiederholung positiv beurteilter Prüfungen) und § 58, 2-4 (Wiederholung negativ beurteilter Prüfungen). Die Beurteilung von Lehrveranstaltungen mit Übungs-Charakter erfolgt aufgrund der Teilnahme und der geforderten (oder freiwillig erbrachten) schriftlichen und/oder mündlichen Leistungen. Die Beurteilung aufgrund eines einzigen (schriftlichen oder mündlichen) Prüfungsvorganges ist unzulässig. Bei nicht genügendem Erfolg ist die gesamte Lehrveranstaltung zu wiederholen (§ 58,2). 4.2. Zweite DiplomprüfungDie zweite Diplomprüfung ist in zwei Teilen abzulegen. Die Prüfungen des ersten Teils der zweiten Diplomprüfung werden abgelegt:
eine Prüfung aus dem Fach, dem der Gegenstand der Diplomarbeit zuzuordnen ist, wobei die Betreuerin oder der Betreuer der Diplomarbeit als Prüferin bzw. Prüfer zu bestellen ist, und eine Prüfung aus einem weiteren Fach, das unter Berücksichtigung des thematischen Zusammenhanges zu wählen ist. Die Bestellung dieser Prüferin oder dieses Prüfers obliegt der Studiendekanin oder dem Studiendekan (§ 56), doch sind die Wünsche der Kandidatin oder des Kandidaten nach Möglichkeit zu berücksichtigen. Dieser zweite Teil der zweiten Diplomprüfung ist in Form einer einstündigen kommissionellen Gesamtprüfung vor dem gesamten Prüfungssenat abzulegen, wobei den beiden Prüferinnen oder Prüfern (der Prüferin und dem Prüfer) annähernd dieselbe Zeit für die Prüfung einzuräumen ist. Kommt der Prüfungssenat zu dem Schluss, auch in einer kürzeren Zeit einen für die Beurteilung ausreichenden Eindruck von den Kenntnissen und Fähigkeiten der Kandidatin oder des Kandidaten erhalten zu haben, kann die oder der Vorsitzende des Prüfungssenates die Prüfung auch vor Ablauf der vorgesehenen Zeit beenden. Voraussetzung für die Zulassung zum zweiten Teil der zweiten Diplomprüfung ist die positive Beurteilung der Diplomarbeit. Diese dient dem Nachweis der Befähigung, wissenschaftliche Themen selbständig sowie inhaltlich und methodisch vertretbar zu bearbeiten (§ 4 Ziffer 5). Das Thema der Diplomarbeit ist einem der im Studienplan festgelegten Prüfungsfächer zu entnehmen. Die oder der Studierende ist berechtigt, das Thema vorzuschlagen oder aus einer Anzahl von Vorschlägen der zur Verfügung stehenden Betreuerinnen oder Betreuer auszuwählen. Die Aufgabenstellung der Diplomarbeit ist so zu wählen, dass für eine Studierende oder einen Studierenden die Bearbeitung innerhalb von sechs Monaten möglich und zumutbar ist (§ 61,2). 5. Studienplan für das Studium der Keltologie anstelle einer 2. Studienrichtung Als "sinnvolle Fächerkombination" entsprechend den alten Studienvorschriften oder als freie Wahlfächer zur Ergänzung der eigenen Studienrichtung nach UniStG Anlage 1.41.1. Voraussetzung für letztere ist eine Empfehlung der jeweiligen ("ersten") Studienkommission; sonst sind gemäß Anlage 1.41.2 die geplanten Lehrveranstaltungen jeweils am Beginn des Semesters dem Vorsitzenden der Studienkommission bekannt zu geben. Die nachfolgend angeführten Lehrveranstaltungen aus den Prüfungsfächern sind jeweils als solche mit überwiegend facheinschlägigem Inhalt zu verstehen. 5.1. Erster Studienabschnitt (28 Stunden)Prüfungsfächer
oder aus einem anderen Fach mit einer fachlichen Nähe zur Keltologie. Die Wahl von Fächern, die zugleich Gegenstand eigentlichen ("ersten") Studienrichtung sind, ist nicht zulässig. Prüfungsfächer
Des weiteren sind aus dem Bereich der Prüfungsfächer 4 Stunden Seminare (SE) zu absolvieren.
Aus dem Bereich dieser Prüfungsfächer sind weitere 6 Stunden zu absolvieren. |