| Interaktives Online-Glossar: Ehe, Heirat und Familie | |||||
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| Inzest | |
| Definition:
Eine verbotene sexuelle Beziehung zwischen festgelegten Kategorien von
Verwandten - (im Gegensatz zur Exogamie, die die sozial gebilligten Heiratsbeziehungen definiert). Diese verbotene Kategorien können Blutsverwandte umfassen oder (besonders in Allianzsystemen) sich auf Nicht-Blutsverwandte bzw. bestimmte
Affinalverwandte erstrecken.
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| Anmerkungen: Die Konventionen, die die geschlechtlichen Beziehungen regeln, müssen nicht mit jenen, die sich auf die Ehe beziehen (siehe Exogamie) zusammenfallen. Die Beziehung zwischen Inzestschranke und Exogamie ist daher keine komplementäre, aus der Inzestschranke ergeben sich nicht eo ipso die Regeln der Exogamie. Inzest (wie auch Exogamie) sind als Teil der Gesamtregelung sozialen Verhaltens in einer Gesellschaft zu verstehen [Vivelo 1981].
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| Englisch: incest | |
| Literatur: | |
© Lukas, Schindler, Stockinger 1993-11/10/97