| Interaktives Online-Glossar: Ehe, Heirat und Familie | |||||
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| nebeneheliche Beziehungen | |
| Definition: Sozial anerkannte, rechtmäßige, einem ehelichen Verhältnis nicht gleichwertige, da weniger strikt geregelte, aber zur Ehe komplementäre sexuelle Verbindung, die meist relativ dauerhaft (z.B. Konkubinat) bis vorübergehend (z.B. Zeugungshilfe, Gattinentausch) sein kann. | |
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| Anmerkung: Der Beginn einer nebenehelichen Verbindung kann durch ein kurzes, einfaches Ritual angezeigt werden oder überhaupt ohne ein solches auskommen. |
© Lukas, Schindler, Stockinger 1993-11/10/97