Anmerkungen:
- Während Polygynie durch "offene" Verwandtschaftsgruppen, in welchen
zusätzliche Familienmitglieder als eine Bereicherung angesehen werden,
begünstigt wird, ist das Konkubinat mit "geschlossenen" Verwandtschaftsgruppen
verbunden, die danach trachten, das vererbbare Eigentum auf einen begrenzten
Personenkreis zu beschränken. Aus diesem Grund könnte das Konkubinat auch
als eine Art Kompromiß zwischen der Monogamie
und der Polygynie angesehen werden. Darüber hinaus ist es auch ein Mittel,
den hohen Status und das Prestige einer herrschenden Elite in denjenigen
Gesellschaften, in welchen diese Institution auf reiche und politisch
mächtige soziale Schichten beschränkt ist, auszudrücken
[Seymour-Smith
1987:50].
In vielen Gesellschaften ist das Konkubinat eine eheähnliche und rechtmäßige
Beziehung, die auf der Grundlage bestimmter, kulturspezifischer Kriterien
von der "Ehe", d.h. den als höherwertig empfundenen Formen ehelicher
Beziehung, unterschieden wird: So können z.B. die sozial angestrebten und
hochgeschätzten hypogamen Beziehungen
als "Ehe" den hypergamen Beziehungen, die als "Konkubinat" eingestuft werden,
gegenübergestellt werden (siehe Beispiel: Lakher).
- Aus der Tatsache, daß das Konkubinat immer in bezug auf die Ehe definiert
wird, resultieren analog zum Begriff Ehe Schwierigkeiten in der universellen
Anwendbarkeit dieses Begriffs. Daher sind die Grenzen zwischen Konkubinat
einerseits und Polykoitie, Polygamie, nebenehelichen
bzw. außerehelichen Beziehungen und Prostitution
andererseits letztlich abhängig von
der Ehedefinition. Grundsätzlich kann man zwischen einem Konkubinat, das
eine eheliche Verbindung voraussetzt (eheliches Konkubinat), und einem solchen, das nicht mit einer Ehe
in Verbindung steht (uneheliches Konkubinat),
unterscheiden.
-
Im Gegensatz zu eurasischen Gesellschaften, wo das Konkubinat eine
legale, der Ehe fast gleichwertige und sie ergänzende Institution
repräsentierte und die Kinder dieser Verbindung als rechtmäßige Erben
angesehen wurden, wurde das Konkubinat im christlichen Europa lange als
"illegal" und die daraus hervorgegangenen Kinder als "illegitim" eingestuft.
Das bedingte eine theoriegeschichtlich verhängnisvolle Gegenüberstellung von
"Ehe" und "Konkubinat", die die zwischen diesen Institutionen bestehenden
Zusammenhänge verdunkelte: Früher (im antiken Rom und Griechenland, im
frühmittelalterlichen Mitteleuropa) bzw. im eurasischen Bereich und anderen
außereuropäischen Regionen hatte die Verbindung mit der als "Konkubine"
apostrophierten Partnerin, die zusätzlich zur Ehefrau und auf einer anderen
Rechtsgrundlage als diese genommen worden war, einen rechtmäßigen Charakter.
Es war also keine Frau, die nicht nach den gültigen Regeln geheiratet worden
war: "Im alten Griechenland unterschieden sich Ehefrau und Konkubine im
wesentlichen darin, daß die 'erstere über eine Mitgift verfügte und letztere
nicht'. Der Status der Mutter ist nicht unbedingt ausschlaggebend für den
Status, den ihre Kinder als Erben des Vaters innehaben. In spätrömischer
Zeit waren Kinder aus solchen Verbindungen mit Sicherheit zum Erbe zugelassen;
und im traditionellen China und alten Israel bestand ja gerade eine Funktion
des Konkubinats darin, einen Erben zu zeugen, wenn die eigentliche und
rechtmäßige Ehefrau, die mit einer Mitgift gekommen war, keinen zustande
gebracht hatte. In dieser Hinsicht diente das Konkubinat einem ähnlichen
Zweck wie die Polygynie in denjenigen Gesellschaften, in denen der Mann eine
weitere Frau mit vollberechtigtem Status nehmen konnte, um einen Erben zu
bekommen. Sobald es aber eine Mitgift
gab, ging mit der Vielehe auch die Zuweisung von Besitz an Frauen - als
Ehefrauen oder Töchter - einher, wodurch das Besitztum der ersten Frau
geschmälert und ihre Position geschwächt werden konnte."
[Jack Goody 1989:89f].
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Durch
von der Kirche eingeleitete Veränderungen wurde das parallel und
komplementär zur Monogamie bestehende Konkubinat umgewandelt und die
Privilegien der Konkubinen wie auch die ihrer Nachkommen sukzessive abgebaut.
Im christlichen Europa des Mittelalters und der beginnenden Neuzeit
begünstigten Faktoren wie die kirchliche Behinderung der Scheidung, Polygynie
und Priesterehe etc. das Konkubinat, das aber wegen des gegen das Konkubinat
gerichteten Ausrottungsfeldzuges der katholischen Kirche seinen - im
Gegensatz zu anderen Formen des Konkubinats auf dieser Welt - spezifischen
Charakter als halboffizielle bis ganz verheimlichte sexuelle Beziehung
entwickelte. Trotzdem überdauerte das Konkubinat gerade in den Reihen der
Priester als Alternative zur rechtmäßigen, aber für diesen Personenkreis
aufgrund des Zölibats verbotenen Ehe ("klerikales Konkubinat"). Am Ende
dieser Entwicklung stand aber die Degradierung der Konkubine zur "Mätresse"
und ihrer Kinder zu "Bastarden" [vgl.
Jack Goody 1989:52, 54-58, 89-95,
208f].
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Beispiel:Lakher (Assam/Nordost-Indien):
In dieser den Kachin Nord-Burmas nahe verwandte Ethnie, in der nur
hypogame Verbindungen als
eigentliche "Ehen" anerkannt werden, kann ein Mann Konkubinen (nongthang)
aus einer niedrigeren sozialen Schicht haben ( = hypergame Verbindung
). Die eigentliche Ehe (nonghia)
wird jedoch mit einer Frau geschlossen, die einen höheren Status als der
Ehemann hat. Ein Mann kann daher jahrelang unverheiratet bleiben, bis er
endlich eine passende Frau findet
[Parry 1932:292, 311, 340]: "In the long run this discrimination
has economic as well as snob value. The amount of a girl's brideprice varies
according to the rank status of the patrilineage to which she belongs. If
her father, her father's father, and her father's father's father have each
in turn married women of higher class than themselves, then the girl may be
able to claim a brideprice which is higher than that to which her
patrilineage would otherwise be entitled."
[Leach 1961:116]
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| Beispiel: Basongye (Basonge, Bala) von Belgisch Kongo.
Die Basongye verwenden denselben Terminus (EKUP, pl. MAKUPI), um die
Konkubine und den Ehebruch zu
kennzeichnen. Ein Mann kann sein ganzes Leben hindurch eine Konkubine haben:
Die dieser Verbindung entstammenden Kinder werden als zur Familie der Mutter
gehörig betrachtet, und das, obwohl man sagt, daß "wenn sie älter werden und
ihnen bekannt wird, wer ihr Vater ist, sie sich wahrscheinlich dessen
Familie anschließen werden". Die Konkubine wird niemals als Ehefrau
betrachtet; die Verbindung wird durch keine Zeremonie eingeleitet.
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