| Interaktives Online-Glossar: Ehe, Heirat und Familie | |||||
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| voreheliche Beziehungen | |
| Definition: Vor dem Beginn einer Ehe eingegangene sexuelle Beziehungen, die in bestimmten Kulturen toleriert bis gefördert, in anderen hingegen nicht geduldet bis streng verboten sind. | |
| Zum übergeordneten Begriff | |
| Anmerkung:
Wenn voreheliche Freiheit vorherrscht, kann die Sexualität nicht als
primäre/wichtigste Kraft, die zur Heirat führt, angesehen werden. Noch kann
behauptet werden, daß auch nach der Heirat die Sexualität ausschließlich
dazu dient, die eheliche Beziehung zu stärken
[Murdock 1949:5f, 265];
[Gebhard].
Von 159 untersuchten Gesellschaften geben 65 unverheirateten und miteinander nicht verwandten Personen volle Freiheit in sexueller Beziehung, gestatten 49 voreheliche sexuelle Beziehungen unter bestimmten Bedingungen, 6 kennen eine milde Form der Mißbilligung und nur 44 untersagen voreheliche Beziehungen völlig bzw. tolerieren sie nicht. D.h. daß voreheliche Freiheit in 70% der Fälle herrscht. In anderen Gesellschaften ist nur die voreheliche Freiheit der Frauen eingeschränkt, was eher als Vorsichtsmaßregel gegen uneheliche Kinder interpretiert werden kann als als eine moralische Erfordernis. |
© Lukas, Schindler, Stockinger 1993-11/10/97