| Interaktives Online-Glossar: Ehe, Heirat und Familie | |||||
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| Kinderverlobung | |
| Definition: Verlobung von Kindern durch ihre jeweiligen Eltern, durch welche eine spätere arrangierte Heirat vorbereitet wird. | |
| Zum übergeordneten Begriff | |
| Anmerkung:
Oft werden anläßlich der Verlobung Güter ausgetauscht (Brautgabe
, Mitgift), wodurch der bindende Charakter
dieses Vertrags verstärkt wird. Kinderverlobungen sind mit arrangierten
Heiraten sowie einer starken verwandtschaftlichen Kontrolle des
gesellschaftlichen Lebens der Individuen verbunden.
Wird oft fälschlich als Kinderheirat bezeichnet. | |
| Beispiel: Kadar in Nordnigeria Hier werden nach der Feldforschung von M. G. Smith [1968] die meisten Ehen zwischen Männern und Frauen geschlossen, die bereits als Kinder miteinander verlobt wurden. Derartige werden von den Vätern der Braut bzw. des Bräutigams arrangiert, wenn das Mädchen ungefähr 3 bis 6 Jahre alt ist. Erst nach ca. weiteren 10 Jahren erfolgt dann ein eheliches Zusammenleben der Verlobten. Wenn das Kadar-Mädchen jedoch in der Zwischenzeit von einem anderen Mann geschwängert wurde, stört das den künftigen Ehemann nicht. | |
| Literatur: |
© Lukas, Schindler, Stockinger 1993-11/10/97