| Interaktives Online-Glossar: Ehe, Heirat und Familie | |||||
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| Ehe | |
| Definitionen: Eine sozial anerkannte und vertraglich fixierte Lebensgemeinschaft zwischen mindestens zwei Personen unterschiedlichen Geschlechts, welche ökonomische sowie sexuelle Rechte und Pflichten beinhaltet und durch den unmittelbaren Heiratsvollzug (siehe auch: Hochzeit) eine öffentliche Bestätigung erfährt. Die Nachkommen aus dieser Verbindung werden von den übrigen Gesellschaftsmitgliedern als legitim anerkannt [Hirschberg 1988:208]. Eine sozial anerkannte Beziehung zwischen zwei Personen unterschiedlichen Geschlechts mit kulturell unterschiedlichen Implikationen, welche ökonomische Kooperation, den Transfer von oder die Teilhaberschaft an Eigentumsrechten, eine sanktionierte Sexualgemeinschaft und die rechtliche Anerkennung der dieser Verbindung entstammenden Nachkommen beinhaltet [Winthrop 1991:173]. | |
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Ansichten von E. Leach zu Ehe:
Leach [1961:107f] stellte fest,
daß durch eine Heirat mindestens zehn Rechte begründet werden, nämlich:
In keinem einzigen Fall werden alle der von Leach angeführten Rechte bzw. Merkmale verwirklicht. Es können selbst andere Merkmale hinzukommen, ohne daß die von Leach aufgestellte Merkmalsliste in Frage gestellt wird. In keiner Gesellschaft kann die Ehe dazu dienen, alle diese Arten von Rechten gleichzeitig zu gewähren, noch räumt die Ehe ein einziges dieser Rechte wirklich in allen Gesellschaften ein. Nach Leach ist Ehe daher lediglich ein Bündel von Rechten ("bundle of rights"); jeder Versuch einer universellen Definition von Ehe ist daher von vornherein zum Scheitern verurteilt [Edmund R. Leach 1961]. | |
| Ansichten Needhams zur Ehe: Needham [1971, S.2-7] wendet sich wie Leach gegen die universelle Definition der Ehe, der die falsche naturalistische Vorstellung (z.B. A. R. Radcliffe-Brown) zugrunde liegt, daß allen Erscheinungen, die unter einem allgemeinen Begriff zusammengefaßt werden, eine gemeinsame Eigenschaft zukommen muß. Daß "Ehe" als eine bewußt wahrgenommene Kategorie einer sozialen Beziehung nicht universell ist, geht aus der Tatsache hervor, daß in vielen Sprachen ein solcher Terminus nicht vorkommt [Rodney Needham 1971]. Die Institution der Ehe ist nach Leach "partially correlated with principles of descent and rules of residence" [108]. Dem widerspricht Needham: "Perhaps it is not so much correlated, though, as it is defined in any particular instance by what we divisively call the `other institutions` of the society. It is not only jural institutions, either, that we have to take into account, but moral and mystical ideas as well, and these in an unpredictable and uncontrollable variety. The comparision of marriage in different societies needs therefore to be contextual, and ultimately `total` in a Maussian sense...." [42f]. Emische Bezeichnungen für Ehe/-partner enthüllen oft die soziale und kulturelle Bedeutung dieser Institution bzw. deren zentrale Idee; z.T. existieren keine spezifischen Begriffe dafür; z.T. sind sie viel weiter gefaßt [Rodney Needham 1974:42-44] . | |
| Ansichten Kathleen Goughs zur Ehe: Nach Kathleen Gough [1968:68] ist die Ehe "eine zwischen einer Frau und einer oder mehreren Personen geknüpfte Beziehung, die dafür sorgt, daß einem Kind, das die Frau unter Umständen zur Welt bringt, die nicht gegen die Regeln der Beziehung verstoßen, die vollen Geburtsrechte eines normalen Mitglieds seiner Gesellschaft oder sozialen Schicht gewährt werden". | |
| Ansichten Königs zur Ehe: Nach König gibt es zwei Kriterien, die aus einer Sexualgemeinschaft ein "anerkanntes" Ehepaar und schließlich eine Familie machen:
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| Ansichten G. P. Murdocks zur Ehe: Eine eheliche Beziehung liegt Murdock zufolge dann vor, wenn sie sozial sanktioniert ist, der kulturellen Norm entspricht, der Reproduktion und der Erziehung der Nachkommen dient, und ökonomische Kooperation, Koresidenz wie auch sexuelle Rechte impliziert. Nach Murdock zeichnet sich die Ehe durch die Verbindung einer ökonomischen Kooperation mit einer sozial anerkannten sexuellen Verbindung aus. "Sexual unions without economic cooperation are common, and there are relationships between men and women involving a division of labour without sexual gratification, e.g., between brother and sister, master and maidservant, or employer and secretary, but marriage exists only when the economic and the sexual are united into one relationship, and this combination occurs only in marriage." [Murdock 1949:8-10]. | |
| Anmerkungen: Angesichts der überwiegenden Mehrheit der ethnographisch dokumentierten Fallbeispiele erweist sich die individualistisch orientierte, von ihren sozialen, religiösen und wirtschaftlichen Beschränkungen und Verpflichtungen mehr und mehr befreite, "private" Institution Ehe in den modernen westlichen Gesellschaften als Sonderentwicklung, ganz gleich ob es sich um die von Immanuel Kant begründete individualistisch-utilitaristische, zweckrationale Definition der Ehe als eines Vertrages "zweier Personen verschiedenen Geschlechts zum lebenswierigen wechselseitigen Besitz ihrer Geschlechtseigenschaften" (Die Metaphysik der Sitten. Der allgemeinen Rechtslehre erster Teil: Von der Art, etwas Äußeres als das Seine zu haben. § 24) oder um das romantisch verklärte Ideal von Liebesehen handelt. Obwohl auch die konsensualen Lebensgemeinschaften unter die Definition "Ehe" subsumiert werden können, ist nicht zu übersehen, daß es sich hier (in bezug auf die schwarzen Familien in den USA und der Karibik) um sekundäre Entwicklungen subkultureller Gesellschaftssegmente, die in moderne westliche Kulturen eingebunden sind, handelt. | |
| Englisch: marriage |
© Lukas, Schindler, Stockinger 1993-11/10/97